Sichtweisen Ausgabe 01-02/2019

"Sichtweisen" – Heft 1-2/2019

Sichtweisen 1-2/2019

Inhalt

Impressum

Editorial

Werbeanzeigen:

Schulze IT-Schulung und Dienstleistungen

Arbeitsstelle Medien für Blinde und Sehbehinderte

SynPhon

DHV  –  Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH

Marland Versand

Hör.Oper Gelsenkirchen

Vanda Pharmaceuticals

ERGO Versicherung

Miele

RTB

Im Gespräch:

Viele Erfolge und volle Hallen

DBSV-Nachrichten

Höhepunkte beim Louis Braille Festival

Kurzinfo: Louis Braille Festival 2019 in Leipzig

Beraten und beschlossen

Meldungen

Behinderte Menschen besser rechtlich gleichstellen

Einigung der EU auf Barrierefreiheitsgesetz

EU-Richtlinie zu audio-visuellen Mediendiensten

Blindengeld in Sachsen-Anhalt soll erhöht werden

Entscheidung zu Blindengeld bei Alzheimer steht noch aus

Inklusionstage 2018: Gäste sprachen über Digitalisierung

DBSV-Karte: Mehr als ein Mitgliedsausweis

Dank an Unterstützer des DBSV

Thema: Der Vertrag von Marrakesch

Was der Marrakesch-Vertrag bewirkt

Buchbeschaffung nach Wunsch

Warten auf die Bücherwelle

Vorreiter Schweiz: Mehr Bücher für alle

Termine & Tipps:

Termine

Timmendorfer Kurtage

Schnuppertage der blista

Fachtagung Teilhabe im Job

Gesangsworkshop Frühlingssingen

Tagung der Leiter der Fachgruppen für medizinisch-therapeutische Berufe

Resilienztraining  –  Modul 3

5. Saulgruber Berufsfachtagung

Punktschriftnotenkurse für junge Leute

Wander- und Erlebniswoche

Orientierungsveranstaltung für Studieninteressierte

Ladakh-Reise

BEBSK-Familienseminar

Musikwoche für junge Leute

Tipps

Zertifizierte Angebote nach "Reisen für Alle" recherchieren

DVBS Mentoring-Programm 2019 für Menschen in Ausbildung und Studium

Braillesystematik 2018 erhältlich

Forum:

"Exklusives" Erlebnis auf einer Insel

Unfälle verhindern durch Signalsystem

Rätsel

Doppelsinniges Silbenrätsel

Lösung des Dezember-Rätsels

Kurzinfo: Forum  –  im direkten Austausch

Panorama:

Forschung

Umfrage zu medizinischer Versorgung und beruflicher Teilhabe

Teilnehmer mit Makuladegeneration für Studie gesucht

Gesellschaft

Kirchentag in Dortmund: Unterstützung für Menschen mit Behinderung

Medien

Inklusion in der Arbeitswelt: Platz Eins der vergessenen Themen

Sport

Handball-WM erstmals mit Live-Audiodeskription der deutschen Spiele

Aus den Ländern

Verbandstag des BVN: Entwicklungen, Aufgaben, Auszeichnungen

Landesdelegiertenkonferenz Sachsen: Zwei neue Projekte starten in diesem Jahr

AURA-Hotels: Entspannter Urlaub ohne Barrieren

Menschen:

Musikalisch jeck an den tollen Tagen

Service:

Mit kleinen Helfern sicher ans Ziel

Medien:

Bücher

Liebe zukünftige Lieblingsfrau

Bis zur letzten Stunde

Im Licht des Augenblicks

Hörfilm

Fahrenheit 11/9

Anzeigen:

Private Kleinanzeigen

Verkaufe

Gewerbliche Anzeigen

Verein zur Förderung vielseitiger Musikangebote

Dachverband der evangelischen Blinden- und Sehbehindertenseelsorge

Deutsches Katholisches Blindenwerk e.V.

Schottland-für-Alle

IPD

AASB Maria Seidling

Landeshilfsmittelzentrum Dresden

ITB Berlin

Papenmeier Hotline Service

SightCity Frankfurt


Titelbild:
Das Titelbild ist eisblau. Darauf prangt, über drei Zeilen verteilt, in großer dunkelblauer Schrift der Titel "Sichtweisen"  –  die Buchstaben sind fragmentiert dargestellt. In einem dunkelblauen Kasten auf halber Höhe wird der Name des Magazins gut lesbar wiederholt. Eine Illustration links unten zeigt eine Weltkugel, um die offene Bücher flattern. Der Schwerpunkt dieser Ausgabe widmet sich dem Vertrag von Marrakesch.



Impressum


"Sichtweisen" – Das Magazin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV),
vormals "Gegenwart", 73. Jahrgang
ISSN: 2511-7017


Herausgeber:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV)
Rungestr. 19, 10179 Berlin


Redaktion:
Andreas Bethke (V.i.S.d.P.), Ute Stephanie Mansion, Tina Below
Tel.: 030 / 28 53 87-293
E-Mail: sichtweisen@dbsv.org


Die "Sichtweisen" erscheinen zehnmal im Jahr (Januar/Februar und Juli/August als Doppelnummer) in Print, Brailleschrift und als Bestandteil der DAISY-CD DBSV-Inform, die Mitglieder aller DBSV-Landesvereine kostenfrei abonnieren können.


Jahresbezugspreis für Print und Braille:
38,50 Euro für Inhaber der DBSV-Karte,
sonst 44 Euro,
halber Preis für Abonnenten unter 21 Jahren.


DBSV-Zeitschriftenverlag:
Petra Wolff
Tel.: 030 / 28 53 87-220
E-Mail: p.wolff@dbsv.org


Kündigung des Abonnements bis Ende September für das Folgejahr.


Anzeigenverwaltung:
Tel.: 030 / 28 53 87-293
E-Mail: anzeigen@dbsv.org


Private Kleinanzeigen bis 200 Zeichen: 10 Euro, je weitere 50 Zeichen: 5 Euro.
Mediadaten für gewerbliche Anzeigenkunden auf Anfrage.


Produktion:
Print: DCM Druck Center Meckenheim GmbH, mit freundlicher Unterstützung
Braille: Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB)
DAISY: DZB und Berola-Film GmbH

Hinweis:
Im Sinne einer besseren Lesbarkeit wird in den Sichtweisen® in der Regel auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.




Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

vielleicht ist es Ihnen auch schon einmal so ergangen: Sie wollten ein bestimmtes Buch haben, doch leider existierte es nicht in Brailleschrift oder als Hörbuch. Nur ein kleiner Teil der Literatur ist in barrierefreier Form verfügbar. Ein Ärgernis für Menschen, die blind oder sehbehindert sind oder Bücher in Standardformaten aus anderen Gründen nicht lesen können. Der Vertrag von Marrakesch soll das ändern. Anfang Januar ist er in Deutschland in Kraft getreten: Nun soll es aufgrund von Änderungen im Urheberrecht möglich werden, mehr Bücher barrierefrei herzustellen und sie über Staatsgrenzen hinweg auszutauschen. Wir widmen uns in unserem Schwerpunkt dem Marrakesch-Vertrag und werfen unter anderem einen Blick nach Kanada, wo er schon länger in Kraft ist. Was er für deutsche Spezialbibliotheken bedeutet, erläutert Prof. Dr. Thomas Kahlisch, zweiter Vorsitzender der Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen und Direktor der Deutschen Zentralbücherei für Blinde.

Behinderte Menschen und Leistungssport ist das Thema eines Interviews mit dem Präsidenten des Deutschen Behindertensportverbands, Friedhelm Julius Beucher. Er ist stolz auf die Erfolge, die Athletinnen und Athleten mit Behinderung im vergangenen Jahr feiern durften.

Gefeiert wird auch im Rheinland kräftig: Bis Anfang März geht diesmal die Karnevalssession, und eine Sitzung nach der anderen steht für die Jecken auf dem Programm. Einer von ihnen ist Peter Pick: Er singt auf kleinen und großen Bühnen und begleitet sich auf dem Keyboard. In seiner Heimatstadt Zons war er einst der erste blinde Karnevalsprinz. In der Rubrik "Menschen" stellt er sich vor.

In "Forum" berichtet Rüdiger Leidner über seine teils positiven, teils negativen Erfahrungen auf einer Reise durch Botswana. Lydia Zoubek ist ebenfalls gerne unterwegs und stellt in "Service" einige Apps vor, die ihr bei der Orientierung helfen.

Ob Sie mit oder ohne Apps unterwegs sind, wir wünschen Ihnen ein schönes Jahr 2019, in dem sich viele Ihrer Bücher- und Reisewünsche erfüllen!

Ute Stephanie Mansion
Redaktion "Sichtweisen  

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Schulze IT-Schulung und Dienstleistungen

Ihr starker Partner rund um Hilfsmittel und Schulung

  • Vertrieb von JAWS, Braillezeilen von HumanWare und Freedom Scientific, Abrechnung mit der Krankenkasse
  • Schulungen für iPhone, Apple-Produkte und Windows
  • Barrierefreie Digitalradios und sprechende Fernsehgeräte
  • Internetradio mit Sprachsteuerung, optimiert für Blinde

Tel.: 0 82 32 / 5 03 13 03
www.schulze-graben.de

Arbeitsstelle Medien für Blinde und Sehbehinderte

Unsere Produkte sind:

  • Hörmagazin "Trierische Tonpost"
  • "TV-Daisy"  –  das 14-tägige Fernsehprogramm für Ihre Ohren; 17 ausgewählte Sender der Öffentlichen und Privaten.
  • Zeitschrift "Behinderte im Beruf der Hauptfürsorgestellen": Arbeits- und Schwerbehindertenrecht für Vertrauensleute.

Infos: 06 51 / 71 05-430
E-Mail: tonpost@bistum-trier.de
Internet: www.tonpost.de

SynPhon

Es war einmal ...

Märchenhafte Fähigkeiten bietet Ihnen der kleine kluge EinkaufsFuchs von SynPhon: Alle Waren, die Sie einkaufen oder Dinge, die Sie zu Hause selbst kennzeichnen und wiedererkennen möchten, wird der Produkterkenner EinkaufsFuchs zweifelsfrei und deutlich beim Namen nennen. Da mag Rumpelstilzchen noch so toben, der EinkaufsFuchs ist Ihnen völlig rätselfrei stets zu Diensten!


SynPhon GmbH
Im Steinig 6, 76703 Kraichtal
Tel.: 0 72 50 / 92 95 55
E-Mail: synphon@t-online.de
www.synphon.de

DHV  –  Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH

  • Festnetztelefon GeeMarc CL100
    Schnurgebundenes, analoges Festnetztelefon mit einfacher, übersichtlicher Gestaltung, sehr gut für blinde und sehbehinderte sowie ältere Benutzer geeignet. Es verzichtet auf besondere technische Spielereien, bietet aber wichtige Funktionen, wie z.B. Schnellwahltasten, Notruftasten oder Wahlwiederholung. Ohne Display, Ausführung aller Funktionen und Programmierungen per Tasten. Hörer- und Klingellautstärke regelbar, geeignet für Hörgeräte, Anrufsignalisierung per weißem Lichtblitz. Mit großen, gut lesbaren Ziffern (14 mm), Maße (B *  H *  T): 20 * 21 * 10 cm, Anschluss an die Telefonleitung, Wandmontage möglich.
        Best.-Nr.2.020.117
        Preis: 49,90 Euro
  • Radiowecker DHV mit Sprachausgabe
    Radiowecker mit Zeitansage, Stundenalarm, LC-Display, UKW-Radiofunktion, Kopfhöreranschluss und deutlicher Sprachausgabe. Der Radiowecker ist einfach zu bedienen und kann durch seinen Batteriebetrieb praktisch überall genutzt werden, auch unterwegs als einfaches Radio. Durch einen Druck auf die Taste auf der Oberseite sagt der Wecker die aktuelle Uhrzeit an. Das Einstellen der Radiosender erfolgt über einen automatischen Sendersuchlauf, der alle empfangbaren UKW-Sender schnell und präzise ansteuert. Das Radiosignal kann in der Lautstärke eingestellt werden. Mit kleiner, schwenkbarer Teleskopantenne für den Empfang. Energieversorgung über 2 Mignon-Batterien (AA/LR6, werden mitgeliefert). Maße (B *  H *  T) 70 * 70 * 55 mm, Gewicht 127 g.
    Anleitungen in Schwarzschrift und auf CD erhältlich.
        Art.-Nr.1.324.513
        Preis: 23,90 Euro
  • Kartenspiel Lobo 77
    Bei Lobo 77 ist Spaß garantiert! Reihum werden Karten ausgespielt und deren Werte addiert. Ziel des Spiels ist es, mit der eigenen Karte die 77 nicht zu erreichen. Wer sie erreicht oder übertrifft verliert einen seiner Chips. Da gilt es, die vorhandenen Aktionskarten klug einzusetzen und das Unvermeidliche hinauszuzögern. Gewonnen hat, wer nicht alle Chips verliert. Lobo 77 ist ein ideales Familienspiel für 2 bis 8 Personen ab 8 Jahren. Es ist leicht zu erlernen und hat eine kurze Rundendauer (ca.30 Minuten). Die Karten sind mit Blindenschrift versehen. Das Spiel beinhaltet 56 Spielkarten, 24 Chips und 1 Spielanleitung.
        Best.-Nr.1.842.376
        Preis: 24,90 Euro

Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH
Verkauf Hannover: Tel.: 05 11 / 95 46 50
Bestellservice: 0 18 02 / 25 83 12 (0,14 Euro/Anruf)
Mail: info@deutscherhilfsmittelvertrieb.de
www.deutscherhilfsmittelvertrieb.de

Marland Versand

Independent: Dreifache Sicherheit mit Blindenstock  –  Laser  –  Ultraschall

Der Independent ist ein kleines Gerät mit einem Gewicht von nur 16 g, der mit Ultraschall- und Lasersensoren ausgestattet ist.

Die beiden Sensoren ergänzen sich gegenseitig, sodass der Blindenstock und die beiden Sensoren einen dreifachen Gefahrenschutz vor Unfällen bieten. Der Independent kann auf dem Blindenstock fixiert oder auf der Kleidung befestigt werden, um die sensiblen Körperstellen am Oberkörper und im Kopfbereich vor Unfällen zu schützen.

Die Wahrnehmungsdistanz zu potentiellen Hindernissen kann auf 1 oder 2 Meter eingestellt werden. Die Gefahrenmeldung erfolgt akustisch. Besonders vorteilhaft ist auch, dass die freie zweite Hand für andere Zwecke eingesetzt werden kann. Der Independent kann auch mit unserer multifunktionalen Armbanduhr Renaissance kabellos kommunizieren. Die Kooperation besteht darin, dass der Independent die Gefahrenmeldung an die Renaissance weiterleitet, wo sie taktil, akustisch oder audio-taktil ausgegeben werden kann.


Marland GmbH  –  Spezialversand für Blinde und Sehbehinderte
Zollenreuter Straße 6, 88326 Aulendorf
www.marland.eu
Hotline: 0 08 00 / 63 63 63 63

Hör.Oper Gelsenkirchen

Vorstellungen mit Audiodeskription für Blinde und Sehbehinderte im Musiktheater im Revier Gelsenkirchen

  • Königskinder
    Oper von Engelbert Humperdinck
    Mittwoch, 26. Dezember 2018, 18.00 Uhr
    Sonntag, 3. März 2019, 18.00 Uhr
  • Die Perlenfischer
    (Les pêcheurs de perles) Oper von Georges Bizet
    Sonntag, 17. Februar 2019, 18.00 Uhr
    Sonntag, 24. März 2019, 18.00 Uhr
  • Aufstieg und Fall der Stadt Mahagonny
    Oper von Kurt Weill und Berthold Brecht
    Sonntag, 14. April 2019, 18.00 Uhr
    Samstag, 4. Mai 2019, 19.30 Uhr
  • Big Fish
    Musical von Andrew Lippa
    Sonntag, 21. April 2019, 18.00 Uhr
    Samstag, 1. Juni 2019, 19.30 Uhr

Karten und Informationen
Theaterkasse Telefon: 02 09 / 4 09 72 00
Montag und Samstag 10.00 bis 14.00 Uhr,
Dienstag bis Freitag 10.00 bis 18.30 Uhr


Mit Unterstützung der Brost-Stiftung
Musiktheater im Revier Gelsenkirchen

Vanda Pharmaceuticals

non-24.de
Sind Sie völlig blind?
Fühlen Sie sich oft nicht fit und unkonzentriert?
Schlafen Sie nachts schlecht und sind tagsüber sehr müde?
Die Ursache: Ihre innere Uhr


Jeder Mensch besitzt eine innere Uhr. Der wichtigste Taktgeber ist das Tageslicht. Es setzt die innere Uhr immer wieder auf exakt 24 Stunden zurück. Völlig blinden Menschen fehlt die Lichtwahrnehmung, deshalb kann es dazu kommen, dass der Körper nicht mehr zwischen Tag und Nacht unterscheiden kann. Diese Menschen leiden an der Nicht-24-Stunden-Schlaf-Wach-Rhythmusstörung, kurz Non-24.

Wie äußert sich Non-24?

Betroffenen fällt es phasenweise sehr schwer, sich tagsüber wachzuhalten und zu konzentrieren. Nachts hingegen signalisiert der Körper oftmals kein Schlafbedürfnis.

Werden Sie aktiv: Ein Termin bei einem Arzt ist der nächste Schritt.

Rufen Sie das Team des Non-24 Service an. Die erfahrenen Mitarbeiter finden den richtigen ärztlichen Ansprechpartner in Ihrer Nähe und beantworten Ihre individuellen Fragen. Sie sind rund um die Uhr erreichbar unter der kostenfreien

Telefonnummer 0800 24 321 24 oder per
E-Mail non24@plus49.de


Non-24
Eine zyklische Schlaf-Wach-Rhythmusstörung bei völlig blinden Menschen
Dies ist ein Service der Firma Vanda Pharmaceuticals Germany GmbH

ERGO Versicherung

Unabhängig und mobil bleiben  –  auch nach einem Unfall

Als Mitglied im Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. können Sie besonders günstigen und speziellen Schutz genießen.

Die Volks-Unfallversicherung mit NotfallHilfe bietet weit mehr als finanzielle Sicherheit: einen umfangreichen Beratungsservice, praktische Hilfe- und Pflegeleistungen sowie zahlreiche Fahrdienste.

Haben Sie Interesse? Dann wenden Sie sich an uns:

ERGO Beratung und Vertrieb AG
ERGO Ausschließlichkeits-Organisation / 55plus
Überseering 45, 22297 Hamburg
Telefon: 08 00 / 37 46-925 (gebührenfrei)
www.ergo.de/vereine-und-verbaende


Das Bild der Anzeige zeigt eine Frau, die einen Gips am Fuß hat und an Krücken geht. Sie wird von einem jungen Mann begleitet. Im Hintergrund sieht man eine wartende Frau an einer Haustür mit einem Gymnastikball unter dem Knie.

Miele

Eigenständigkeit und Komfort.

Mehr Lebensqualität mit der Miele Waschmaschine GuideLine.

Barrierefreie Waschmaschine mit Führungslinien, Symbolen und akustischen Signalen

  • Schontrommel: Wabenförmige Struktur für die perfekte Wäscheschonung
  • Wasserschutzgarantie: 20 Jahre Sicherheit für das Wasserschutz-System
  • Energieefzienzklasse A+++  –  10 % (sparsamer als der Grenzwert 46 der EEK A+++), (Spektrum A+++  –  D)

Unverbindliche Preisempfehlung 1089,- Euro
Miele. Immer Besser.


Weitere Informationen erhalten sie hier:
www.miele.de/guideline
Miele Kundenservice: 08 00 / 22 44 666 (gebührenfrei)


Auf dem Foto zur Anzeige ist die Miele GuideLine mit einem Wäschekorb daneben zu sehen.

RTB

In der Schwarzschriftausgabe ist ein Foto einer jungen Frau mit dunkelblondem Haar in schwarzer Lederjacke zu sehen, die mit einem alten Modell eines Mikrofons aus den 1950er Jahren eine rockige Sängerin darstellt. Rechts daneben steht der Schriftzug "Sie gibt den Ton an"  –  "Wir auch!" steht darunter neben der Abbildung einer Akustik für Lichtzeichenanlagen der Firma RTB.


RTB GmbH & Co. KG
Tel.: 00 49 (0) 5252 9706-0
www.rtb-bl.de

Im Gespräch:

Viele Erfolge und volle Hallen

Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) ist der Dachverband für Sport von Menschen mit Behinderung und nationales paralympisches Komitee für Deutschland. Der Präsident des größten Behindertensportverbands der Welt, Friedhelm Julius Beucher, blickt im Interview auf ein erfolgreiches Sportjahr 2018 zurück. Beim Schwimmen und in der Leichtathletik standen auch oft blinde oder sehbehinderte Athleten auf dem Podest.

Interview: Tina Below


Herr Beucher, 2018 war mit der Para-Leichtathletik-EM in Berlin und der Rollstuhlbasketball-WM in Hamburg ein Jahr voller sportlicher Höhepunkte in Deutschland. Was war Ihr persönliches Highlight?

Die vollen Hallen in Hamburg, die Begeisterungsfähigkeit und die bis zum Schluss auch manchmal in der Kälte des Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportparks ausharrenden Zuschauer, die das erste Mal bei einem Para-Event waren. Da weiß ich nicht, was das Bessere war. Aber diese Begeisterung mitzuerleben beim Para-Sommer, das war einfach das Highlight 2018.


Ob Teilnehmer, Nationen, Zuschauer oder TV-Sendezeiten  –  die Paralympics im südkoreanischen Pyeongchang waren in jeder Hinsicht Rekordspiele. Worauf sind Sie besonders stolz?

Auf das sportliche Abschneiden unserer Athletinnen und Athleten und das Kratzen am Medaillenpodest durch unsere jungen Nachwuchssportler. Und neben den Spielen: dass die mit zarten Kontakten begonnene Sportfreundschaft zu nordkoreanischen Athleten sich so gut entwickelt hat. Das hat den friedenstiftenden wie auch verbindenden Charakter des internationalen Sports nachdrücklich unterstrichen. Auch die paralympische Bewegung hat an diesem Friedensprozess, der Geschichte geschrieben hat, ihren Anteil gehabt.


Welche Ziele verfolgt der DBS im Hinblick auf die Sommer-Paralympics 2020 in Tokio?

Parallel zur direkten Vorbereitung und dem Unterstreichen unserer Spitzenposition im internationalen Para-Sommersport wollen wir Ideen entwickeln und Geld in die Hand nehmen, um stärker in Sachen Nachwuchsfindung zu werden. Das ist zurzeit ein Manko und die Vorbereitung von Paralympischen Spielen ist immer ein guter Orientierungspunkt. Deshalb setze ich unsere Sorgen um den Nachwuchs neben unser Ziel, in Tokio zu unterstreichen, dass wir zu den besten Nationen im Para-Sport der Welt gehören.


Es gibt den Vorwurf, dass paralympische Athleten sich in den Tests vor den Wettkämpfen weniger verausgaben als dann in den für sie leichteren Startklassen. Daher bezeichnen manche die Klassifizierung als "Doping des Behindertensports". Wie steht der DBS zu diesem Thema?

Der Vorwurf mit dem "weniger Verausgaben" ist mir nicht präsent, aber die Klassifizierung ist eine Achillesferse des Behindertensports, weil die Regeln zwar einheitlich sind, aber von Menschen überprüft werden und Menschen mit unterschiedlichen Sichtweisen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Hier werden wir mittelfristig nicht umhinkommen, Klassifizierungsprinzipien zu entwerfen, die nicht nur auf der Summe medizinischer Erkenntnisse beruhen, sondern auch mit medizinisch-technischen Geräten überprüfbar sind, beispielsweise mit einem MRT. Fairness im Sport muss überall bestehen.


Bei blinden und sehbehinderten Sportlern denkt man zuerst an Blindenfußball, Goalball und Torball. In welchen Sportarten gibt es darüber hinaus einen hohen Anteil von blinden und sehbehinderten Sportlern?

Insbesondere in der Para-Leichtathletik und im Para-Schwimmen gibt es einige blinde und sehbehinderte Athleten. Wir haben seit Jahrzehnten erfolgreiche blinde Leichtathleten, im Moment sogar mit Katrin Müller-Rottgardt eine sehbeeinträchtigte Leichtathletin, die sich mehrere Europameistertitel geholt hat. Sie sagte mir, dass die Zahl blinder Leichtathleten nach einer schwachen Phase wieder zunehmen würde. Auch im Para-Judo, Para-Ski Alpin oder Para-Ski Nordisch haben wir blinde Athleten. Aktuell gibt es mit Clara Klug ein hoffnungsvolles Nachwuchstalent, das bei den Paralympics sofort mit ihrem Guide in die Medaillenränge gefahren ist.


Im September wurde mit Serdal Celebi vom FC St. Pauli erstmals in der Geschichte des Tor des Monats in der ARD-Sportschau ein Blindenfußballer gewählt. Ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Gleichwertigkeit von Behindertensport?

Ja, das war eine tolle Botschaft, weil das hunderttausende Menschen gesehen haben, die sonst keinen Zugang zum Blindenfußball haben. Da hat Serdal einen großartigen Beitrag geleistet. Für mich eines der schönsten Para-Erlebnisse neben dem Para-Sommer 2018 in Deutschland.


Wie kann der Breitensport von den Erfolgen im Spitzensport profitieren?

Beim Para-Spitzensport handelt es sich um Leuchttürme, und Leuchttürme regen zum Nachahmen an. Der kleine Junge oder das kleine Mädchen mit Behinderung hört, sieht oder liest das, und dieses "Das will ich auch!" kenne ich von vielen Sportlern, die jetzt Top-Athleten sind. Da hat der Spitzensport eine tolle Vorbildfunktion für den Breitensport. Wenn ich sehe, dass Menschen mit Behinderung zu rund 50 Prozent keinen Sport betreiben, dann ist das geradezu eine gesellschaftspolitische Verantwortung nicht nur des Nichtbehindertensports, sondern insbesondere auch des Behindertensports in Deutschland.


Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer, hat im April eine deutliche Erhöhung der Zuwendungen für den Behindertensport angekündigt: Eine Steigerung auf sieben Millionen im Haushalt 2018 und elf Millionen für 2019. Was war ihr erster Gedanke?

Dass ich das mutig fand, dass ein Parlamentarischer Staatssekretär vor den Haushaltsberatungen so etwas veröffentlicht. Da hatte ich Sorge, dass das zum Bumerang wird, weil die Abgeordneten auf so etwas verschnupft reagieren. Doch eine Steigerung war unbedingt notwendig. Ich habe immer gesagt, es kann nicht sein, dass wir bei den Paralympics Medaillen holen, tolle Podestplätze erreichen und immer nach mehr gefragt wird, wir aber in den meisten Sportbereichen mit Honorartrainern arbeiten, die das neben ihrer Arbeit machen. Wenn man Spitzensport international betreiben und mitmischen will, muss man professionelle Strukturen schaffen, was ja dann auch beschlossen worden ist. Insofern war dieser Zuwachs für den Haushalt 2018 eigentlich nur eine logische Folge. Das ist keine Undankbarkeit, ich freue mich, dass es so ist, denn ich habe oft erlebt, dass Forderungen nicht berücksichtigt worden sind.


Wofür werden Sie die zusätzlichen Mittel einsetzen?

Die Zuwendungen versetzen uns leider noch nicht in allen, aber in vielen Sportbereichen in die Lage, zu den acht vorhandenen hauptamtlichen Trainern zusätzliche einzustellen. Da es insgesamt im Sommer und Winter 29 paralympische Sportarten gibt, sieht man, wie viel Luft nach oben ist. Auch den Athleten wollen wir es möglich machen, neben der Arbeit täglich zu trainieren. Denn wer als Spitzenathlet nicht täglich trainiert, hat keine Chance, erfolgreich zu sein.


Welche Unterstützung erfährt der DBS allgemein von der Politik und was würde er sich darüber hinaus erhoffen?

Der Deutsche Behindertensportverband erfährt kontinuierlich die Wertschätzung im Deutschen Bundestag. Das haben wir auch im Laufe der Jahrzehnte zunächst mit kleineren, in den letzten zehn Jahren mit größeren Schritten eingefordert. Mittlerweile werden wir gleichbehandelt wie der olympische Sport, was die Entsendung zu paralympischen Spielen, Weltmeisterschaften und Europameisterschaften angeht. Defizite bestehen noch dahingehend, dass es zu wenig paralympische Trainingsstützpunkte gibt, dass es zu wenig hauptamtliche Trainer gibt und dass wir nicht für alle Top-Athleten Sicherungssysteme anbieten können, dass sie sorgenfrei von Beruf, Schule und Studium ihren Sport ausüben können. Das tragen wir vor, wir haben regelmäßig Kontakt, und wir werden nach der Maßgabe der aktuellen Haushalte gut unterstützt. Aber auch da ist noch Luft nach oben, weil wir manchen Level noch nicht erreicht haben, der notwendig ist, um international mitzumischen.


Nächstes Jahr stehen Sie dem DBS zehn Jahre vor. Was wünschen Sie sich zum Jubiläum?

Dass wir die Gleichrangigkeit von olympischem und paralympischem Sport schneller erreichen und parallel dazu noch stärkere mediale Aufmerksamkeit erhalten.

Auf DBSV-Inform hören Sie dieses Gespräch im Originalton.


Dazu zwei Bilder:

    • Friedhelm Julius Beucher hat kurze graue Haare. Er trägt ein dunkles Sakko, Hemd und Krawatte sind gestreift.
    • Katrin Müller-Rottgardt und ihr Guide Alexander Kosenkow strahlen nach ihrem Sieg über 100 Meter bei der Para-Leichtathletik-EM.

DBSV-Nachrichten

Höhepunkte beim Louis Braille Festival

Bald ist es so weit: Das Louis Braille Festival lockt in die junge sächsische Metropole Leipzig. Das große Fest der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe wird in der Kongresshalle am Zoo Leipzig, auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz, in der Universitätskirche und im Zoo Leipzig gefeiert. Hier ein Ausblick auf die literarischen, musikalischen und tierischen Höhepunkte des Programms.

Von Sandra Plessing und Claudia Schaffer


Manchen Besuchern des Louis Braille Festivals wird es gar nicht so leicht fallen, sich zwischen den vielen Angeboten zu entscheiden. Los geht es am Freitag: Das Festival beginnt in Kooperation mit dem Zoo Leipzig um 15 Uhr im Konzertgarten des Zoos. Nach der Eröffnung ist dort die Bühne offen für Konzerte mit David Sick und The Living Music Box, Zoo-Geschichten mit der Kabarettistin Uta Serwuschok und Tierpfleger-Sprechstunden. Bei geführten Touren mit Zoolotsen, über eine Rallye mit Mitmachstationen, Tastmaterialien und Tiererfahrungsspielen oder auch allein können die Festivalteilnehmer den Zoo erkunden. Die Festivalpässe können sie bereits ab mittags in der Kongresshalle abholen.

Ein buntes Angebot zum Mitmachen und Genießen lockt am Freitagnachmittag und am Samstag in die Kongresshalle. Im Bach-Saal geht es literarisch und musikalisch zu mit Lesungen in Punktschrift und von bekannten Sprechern der Deutschen Zentralbücherei für Blinde (DZB), Poetry-Slam und Konzerten, unter anderem vom Daniel-Graumann-Trio. Gogelmosch  –  sächsisch für "Sammelsurium"  –  ist eine "lussdisch-säggs'sche" Show mit Comedy, Quiz und Musik am Freitagabend und lädt zum Raten, Lachen und Lernen ein.

Als Stargast des Abends spielt dann Raul Midòn, US-amerikanischer Singer-Songwriter, der auch schon für einen Grammy nominiert war. Der seit Geburt blinde Musiker mit Jazz- und Latin-Wurzeln trat bereits mit Shakira und Herbie Hancock auf und hat Songs seiner neuen Alben im Gepäck.


Spielen, entspannen und bewegen

Im "Gaming Lab", dem "Spiele-Labor", können barrierefreie Action-, Strategie- und Denkspiele für Computer und Smartphone entdeckt und ausprobiert werden. Wer Entspannung oder Bewegung sucht, kann sich beispielsweise zum Square Dance, Blind Yoga und für Workshops der Physiotherapeuten vom Berufsförderungswerk Mainz anmelden. Beliebte Angebote wie das Hörfilmkino, der Markt der Begegnungen und die Führhund-Lounge werden auch nicht fehlen. Speisen und Getränke gibt es im Richard-Wagner-Saal, im Konzertgarten und den Zoo-Restaurants.


Feiern im Zentrum Leipzigs

Zum gemeinsamen Feiern lädt das Louis Braille Festival die Leipziger und weitere Gäste am Samstagabend ein  –  dafür zieht es auf den Wilhelm-Leuschner-Platz im Zentrum der Stadt. Die Show im Late-Night-Stil bietet spannende Beiträge von Comedy, Gesprächsrunden und Livemusik über einen Gebärdenchor bis zum Rollstuhlballett  –  alles inklusiv. Durch den Abend führt der Leipziger Moderator Christian Meyer in Begleitung der Showband "Blind Foundation". Als Höhepunkt des Open-Airs lässt die Berliner Band Dota, mit Jonas Hauer an den Keyboards, den Abend mit ihren Songs voll ansteckendem Optimismus ausklingen.

Zu einem ökumenischen Gottesdienst lädt die Universitätskirche am Sonntag, dem letzten Festivaltag, ein.

Im Konzertgarten des Zoos endet das Festival musikalisch am frühen Nachmittag. Danach kann jeder noch einen Rundgang durch den Zoo machen oder eines der vielen inklusiven Angebote der Stadt Leipzig nutzen.

Die Kongresshalle am Zoo liegt nur zehn Gehminuten vom Hauptbahnhof und von der belebten Innenstadt entfernt. Die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ist gut. Am Samstag verbindet eine Tram-Linie die Kongresshalle direkt mit dem Wilhelm-Leuschner-Platz.

Das Louis Braille Festival wird gefördert durch die Aktion Mensch.

Sandra Plessing (DZB)  
Claudia Schaffer (DBSV)  


Immer aktuell ist das Festivalprogramm im Internet unter www.dbsv-festival.de. Neben dem Online-Anmeldeformular gibt es dort auch Informationen zu Anreise und Unterkünften.

Das Programm zum Louis Braille Festival ist auf der CD "DBSV-Inform" zu hören, Buch 24.



Kurzinfo: Louis Braille Festival 2019 in Leipzig

Freitag, 5. Juli bis Sonntag, 7. Juli 2019
Jetzt anmelden  –  Eintritt frei

Infos und Anmeldung im Festivalbüro:
Tel.: 03 41/22 82 10 54
E-Mail: info@dbsv-festival.de
www.dbsv-festival.de

Zimmerbuchung:
Tel.: 03 41/26 82 76 34
Mo, Di, Do 9.30-12 und 14.30-18 Uhr (akd congress & events)

Beraten und beschlossen

Die wichtigsten Themen der Präsidiumssitzung vom 22. und 23. November 2018 im Überblick.

Von Silvia Hame  


Fortbildung

Es gibt großen Bedarf bzw. großes Interesse an Unterstützung und Schulungsangeboten sowie an barrierefreier Literatur zu Barrierefreiheit, Führen einer Gruppe, Rhetorik, Verhandlungskompetenz und ähnlichen Themen. Daher wurde die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Planung eines Fortbildungskonzepts für Ehrenamtliche der Landesvereine beschlossen. Die Mitglieder der AG sind Jette Förster, Peter Brass und Reiner Delgado. Sie erstellen einen Vorschlag für die nächste Sitzung des Verwaltungsrats.


E-Mobilität

Auf Wunsch einiger Landesvereine soll 2019 eine Kampagne zur E-Mobilität durchgeführt werden. Hierzu hat das Präsidium die Bildung einer Arbeitsgruppe mit Verantwortlichen für Öffentlichkeitsarbeit aus den Landesvereinen und der Geschäftsstelle zur Planung und Koordination der Kampagne beschlossen. Das Kick-Off-Treffen fand bereits im Dezember 2018 statt. Die Kampagne soll in einer großangelegten Aktion in der Woche des Sehens 2019 ihren Abschluss finden.


Arbeitsgruppe wird neu besetzt

Das Präsidium legte fest, die Arbeitsgruppe zum Thema Rehabilitation bei diabetesbedingtem Sehverlust aufgrund personeller Veränderungen neu zu besetzen. Mitglieder sollen Betroffene, Rehabilitationslehrer, Diabetesberater, ein Mitglied des Präsidiums und ein Ansprechpartner der Geschäftsstelle sein. Schulungsangebote sollen sich 2019 zunächst an Rehabilitationslehrer richten.


Skat

Das Präsidium dankt Rolf Strycharz für seine bisherige Tätigkeit als DBSV-Skatwart und bestätigt ihn für weitere vier Jahre in dieser Funktion.


Persönliche Ansprechpartner

Bereits in der Sitzung des Verwaltungsrats am 19. und 20. Oktober in Fulda wurde vom Präsidium vorgeschlagen, künftig zusätzlich zur Geschäftsstelle des DBSV persönliche Ansprechpartner des Präsidiums für jede Landesorganisation zu benennen. Aufgrund der positiven Resonanz wurde dies nun folgendermaßen umgesetzt:

Klaus Hahn:

  • Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen
  • Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein
  • Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen

Hans-Werner Lange:

  • Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein
  • Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen

Peter Brass:

  • Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt

Jette Förster:

  • Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen
  • Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg

Silvia Hame:

  • Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein
  • Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden
  • Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg

Prof. Dr. Thomas Kahlisch:

  • Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin
  • Blinden- und Sehbehindertenverband Brandenburg

Dr. Thomas Krämer:

  • Blinden- und Sehbehindertenverein Mecklenburg-Vorpommern
  • Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen

Bernd Peters:

  • Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz
  • Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland

Winfried Specht:

  • Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund
  • Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen

Silvia Hame
Mitglied des DBSV-Präsidiums

Meldungen

Behinderte Menschen besser rechtlich gleichstellen

Ein im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erstelltes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Deutschland geltendes europäisches und internationales Recht zur Gleichstellung behinderter Menschen bislang nicht ausreichend umsetzt. Das Recht auf gleichen Zugang wird Menschen mit Behinderung bislang nur teilweise gewährt. Nun ist der Gesetzgeber gefragt: Weiterentwicklungen sind in erster Linie im 2006 verabschiedeten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erforderlich. Insbesondere das Recht auf "angemessene Vorkehrungen", also geeignete und verhältnismäßige Einzelfalllösungen zur Überwindung von Zugangshürden, ist künftig ausdrücklich zu verankern. Damit bekämen Betroffene die Möglichkeit, private Arbeitgeber und Dienstleister bei Nichtbereitstellung entsprechender Vorkehrungen auf Schadensersatz wegen Diskriminierung zu verklagen. Auch der DBSV fordert, dass behinderte Menschen einen barrierefreien Zugang zu Alltagsgeschäften des täglichen Lebens haben, beispielsweise zum Online-Handel, zu Transportmitteln oder Bankgeschäften.

Die DBSV-Resolution "Umfassende Verpflichtungen zur Barrierefreiheit schaffen und Diskriminierungsschutz stärken" ist abrufbar unter www.dbsv.org/resolution/vbt-2018-res-barr-disk.html

Das Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle ist abrufbar unter www.antidiskriminierungsstelle.de (Menüpunkt Publikationen)

Einigung der EU auf Barrierefreiheitsgesetz

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich auf ein Europäisches Barrierefreiheitsgesetz, den European Accessibility Act (EAA), geeinigt. Nach dreijährigen Verhandlungen soll der EAA noch vor der Europawahl im Mai verabschiedet werden. Der DBSV hat zehn Jahre für das Gesetz gekämpft. Er begrüßt die Einigung, bedauert aber, dass der EAA die in ihn gesteckten Erwartungen nur teilweise erfüllt.

"Der EU ist ein sehr gutes Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit gelungen, das blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland zugutekommen wird", kommentiert Andreas Bethke, Geschäftsführer des DBSV. "Aber leider bleibt der EAA blass in der analogen Barrierefreiheit. Es ist mehr als ärgerlich, dass sich das Europäische Parlament hier nicht durchsetzen konnte."

Der EAA formuliert konkrete Anforderungen zur Barrierefreiheit für Güter und Dienstleistungen aus der Privatwirtschaft. In den nächsten Jahren müssen unter anderem Fernseher, Telefone, Geldautomaten und Lesegeräte für E-Books sowie mobile Bezahlsysteme und alle Internetseiten des Online-Handels barrierefrei werden. Ausschreibungen und Förderprogramme für diese Produkte müssen ebenfalls auf Barrierefreiheit ausgerichtet sein. Allerdings enthält der EAA keine Anforderungen an die bauliche Umwelt, den öffentlichen Nahverkehr und den Tourismus.


Dazu ein Bild: Weißes Telefon mit großer Tastatur: Geräte wie Telefone müssen in den kommenden Jahren barrierefrei werden.

EU-Richtlinie zu audio-visuellen Mediendiensten

Private Fernsehsender, internationale Streaming-Dienste, öffentlich-rechtlicher Rundfunk  –  für all diese Medienanbieter hat die Europäische Union strengere Regelungen zur Barrierefreiheit verabschiedet. Es geht um Angebote wie Audiodeskription und Untertitel für seh- bzw. hörbehinderte Menschen. Der DBSV begrüßt diese Neufassung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) ausdrücklich.

"Die Richtlinie aus Brüssel ist ein wichtiges Signal an die deutsche Medienlandschaft", erklärt Andreas Bethke, Geschäftsführer des DBSV. "Die öffentlich-rechtlichen Medien sind schon viel weiter auf dem Weg zur Barrierefreiheit ihrer Angebote. Jetzt müssen Bund und Länder sicherstellen, dass die privaten Anbieter endlich nachziehen."

Die EU-Richtlinie verpflichtet in Artikel 7 die Regierungen der Mitgliedsstaaten, ohne Verzögerung für eine zunehmende Barrierefreiheit der Medienangebote zu sorgen. Außerdem sollen zentrale Anlaufstellen für Informationen und Beschwerden geschaffen sowie Aktionspläne von den Mediendiensten erarbeitet werden. Über den Fortschritt muss regelmäßig Bericht erstattet werden. Das ist ein großer Sprung im Vergleich zu der alten Regelung aus dem Jahr 2010, die von den Anbietern nur in unverbindlicher Weise Barrierefreiheit forderte.

Bereits am 2. Oktober 2018 hat das Europäische Parlament die EU-Richtlinie verabschiedet. Am 6. November zogen die Mitgliedsstaaten nach. Sobald die Richtlinie veröffentlicht ist, haben die Regierungen in der EU 21 Monate Zeit, um die neuen Vorgaben umzusetzen. Der DBSV wird die notwendige Reform des rechtlichen Rahmens in Deutschland intensiv begleiten.

Blindengeld in Sachsen-Anhalt soll erhöht werden

In Sachsen-Anhalt soll das Blindengeld von diesem Jahr an von 320 auf 360 Euro erhöht werden, die Leistung für hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose soll von 41 auf 52 Euro steigen. Die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen hat bei der Plenarsitzung am 24. Oktober 2018 einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Der Gesetzentwurf wird derzeit in den zuständigen Ausschüssen des Landtags beraten.

Nach dem vollständigen Wegfall 2013 sollen blinde Senioren wieder Anspruch auf 50 Prozent des Blindengelds haben, wenn sie in einem Heim leben. Außerdem ist eine Dynamisierung vorgesehen, sodass das Blindengeld künftig in dem Rahmen erhöht werden soll, in dem die Altersrenten steigen.

"Es freut uns, dass die Regierungskoalition unseren Vorschlägen und Anregungen folgen will, die wir in Gesprächen mit allen Fraktionen vorgetragen haben", äußert sich Christel Pildner, Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenverbands Sachsen-Anhalt befriedigt über die beabsichtigte Entscheidung des Parlaments. "Da die Landesblindengeldbeträge in den Ländern aber noch immer weit auseinanderliegen und damit auch die Teilhabechancen der Betroffenen, bleiben wir bei unserer Forderung nach einem bedarfsdeckenden bundeseinheitlichen Blindengeld", ergänzt Pildner mit Blick auf die noch bestehenden Ungleichheiten zwischen den Ländern. Derzeit ist Sachsen-Anhalt nach Schleswig-Holstein das Bundesland mit dem niedrigsten Blindengeld.

Entscheidung zu Blindengeld bei Alzheimer steht noch aus

Das Bundessozialgericht (BSG) hat im Juni 2018 erneut zum Anspruch auf Blindengeld geurteilt und nun die Urteilsbegründung veröffentlicht. Geklagt hatte eine Frau, die an einer schweren Alzheimer-Demenz leidet und keine visuelle Wahrnehmung hat.

Das BSG hat seine 2015 gefällte Entscheidung bestätigt, wonach Blindheit auch auf einem Verlust der kognitiven Verarbeitung von Signalen beruhen kann. Gleichwohl könne der Anspruch auf Blindengeld ausgeschlossen sein, wenn bei bestimmten Krankheitsbildern kein blindheitsbedingter Mehrbedarf ent- bzw. bestehen kann, weil der Mangel an Sehvermögen krankheitsbedingt durch keinerlei Maßnahmen ausgeglichen werden kann. Dies wäre beispielsweise bei dauernder Bewusstlosigkeit der Fall. Dann würde der Zweck des Blindengelds verfehlt.

Eine Entscheidung darüber, ob der Blindengeldausschluss im konkreten Fall gerechtfertigt ist, steht noch aus: Das BSG hat das Verfahren an das Landessozialgericht Bayern zur erneuten Prüfung zurückverwiesen.

Inklusionstage 2018: Gäste sprachen über Digitalisierung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte zu den "Inklusionstagen" eingeladen, und rund 500 Gäste waren der Einladung im November nach Berlin gefolgt. Sie kamen aus Sozial-, Wohlfahrts- und Behindertenverbänden, Unternehmen, der Wissenschaft, den Ländern, den Bundesressorts  –  darunter waren viele Menschen mit Behinderungen. Unter dem Motto "inklusiv  –  digital" diskutierten sie Chancen und Risiken der Digitalisierung für Menschen mit Behinderungen.

Die "Inklusionstage" gehören zu den bundesweit größten Konferenzen für Politik für Menschen mit Behinderungen. 2018 bildeten sie den Startschuss zur Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention, bei dem der Fokus auf dem Thema "Digitalisierung und Inklusion" liegt. Das Bundeskabinett hatte Ende Oktober einen Zwischenbericht beschlossen, der den Umsetzungsstand von Maßnahmen aus dem Nationalen Aktionsplan beschreibt.



DBSV-Karte: Mehr als ein Mitgliedsausweis

Als Inhaber der DBSV-Karte unterstützen Sie die Arbeit Ihres Landesvereins und des DBSV und erhalten darüber hinaus attraktive Vergünstigungen, zum Beispiel:

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  • Landeshilfsmittelzentrum für Blinde und Sehbehinderte Sachsen (LHZ)
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Viele Landesvereine haben zusätzliche Rabattaktionen mit Partnern vor Ort.

Mehr Infos zu allen bundesweiten Vergünstigungen beim
DBSV
Tel.: 0 30 / 28 53 87-260
www.dbsv.org/dbsv-karte



Dank an Unterstützer des DBSV

Ohne die Unterstützung vieler Mitglieder, Spender und Förderer könnte sich der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband nicht dafür einsetzen, dass Augenpatienten, sehbehinderte und blinde Menschen ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Der DBSV dankt an dieser Stelle insbesondere den folgenden langjährigen Unterstützern:

  • Aktion Mensch
  • Bert Mettmann Stiftung
  • Blindenstiftung Deutschland
  • GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene

Thema: Der Vertrag von Marrakesch

Für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen oder mit Lesebehinderungen war es bis jetzt nicht immer einfach, an Literatur oder Noten in einer barrierefreien Form zu gelangen, beispielsweise als Buch in Großdruck. Der Marrakesch-Vertrag soll Abhilfe schaffen. Seit Anfang des Jahres ist er in Deutschland in Kraft. Im Schwerpunkt der "Sichtweisen" zeigen wir auf, welche Änderungen er mit sich bringt.


Dazu ein Bild: Auf einem Tisch liegt ein geöffnetes Buch, dessen Seiten teilweise hochstehen. Im Hintergrund ist ein großes, vielfach unterteiltes Bücherregal zu sehen.

Was der Marrakesch-Vertrag bewirkt

Es hat mehrere Jahre gedauert, doch nun ist der Vertrag von Marrakesch auch in Deutschland in Kraft getreten. Der Vertrag soll den Zugang blinder, sehbeeinträchtigter und lesebehinderter Menschen zu Werken in barrierefreier Form erleichtern. Um das zu erreichen, wurden Änderungen am Urheberrechtsgesetz vorgenommen. Wir erklären, was hinter der Vereinbarung steckt und was sie für Nutzer bedeutet.

Von Christiane Möller  


Am 1. Januar sind Änderungen im deutschen Urheberrecht in Kraft getreten. Sie dienen der Umsetzung des Vertrags von Marrakesch, einem in der marokkanischen Stadt Marrakesch geschlossenen völkerrechtlichen Vertrag. Ziel ist es, durch Ausnahmeregelungen im Urheberrecht zugunsten von Menschen mit Seh- und Lesebehinderungen die Zugänglichkeit von Werken wie Literatur oder Musiknoten zu erleichtern und damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern, unter anderem in den Bereichen Kultur, Bildung, Arbeit, Politik, Meinungs- und Informationsfreiheit. Nachfolgend sind die wichtigsten Regelungen zusammengefasst.


Anpassungen im Urheberrecht

Grundsätzlich hat der Urheber eines Werkes, zum Beispiel der Autor eines Romans, das Recht, darüber zu entscheiden, wie andere sein Werk nutzen dürfen (Schutz des geistigen Eigentums). Von diesem Grundsatz gibt es gesetzlich definierte Ausnahmen, die man Schrankenregelungen nennt. Eine dieser Schranken besteht zugunsten sehbehinderter Menschen, um vorhandene Literatur in barrierefreie Fassungen, beispielsweise Punktschrift, übertragen zu dürfen. Die Europäische Union  –  und damit auch Deutschland  –  ist mit dem Abschluss des Marrakesch-Vertrags Verpflichtungen eingegangen, die über die bisherigen Ausnahmeregelungen hinausgehen  –  darum war eine Anpassung des Urheberrechtsgesetzes erforderlich geworden.


Individuelle Übertragung zulässig

Wie bisher ist es blinden und sehbehinderten Menschen gestattet, ein Sprachwerk, zum Beispiel ein Buch, eine Zeitschrift oder Musiknoten, für den individuellen Gebrauch in ein zugängliches Format zu übertragen oder sich übertragen zu lassen. Zugängliche Formate sind etwa Brailleschrift, Großdruck, Hörbücher oder barrierefreie digitale Formate. Nach wie vor darf man also ein beliebiges Buch einscannen und sich mittels Vorlesegerät vorlesen oder von einer Hilfsperson als Hörbuch aufsprechen lassen. Es ist nicht erforderlich, zuvor die Erlaubnis beim Urheber oder dem Verlag einzuholen. Voraussetzung ist nur, dass man zu dem Werk rechtmäßigen Zugang hat. Auch Bildbeschreibungen dürfen vorgenommen werden.


Neue Regeln für "befugte Stellen"

Sehr viel detaillierter werden die Rechte und Pflichten sogenannter befugter Stellen geregelt. Befugte Stellen sind Einrichtungen, die in gemeinnütziger Weise Bildungsangebote oder barrierefreien Lese- und Informationszugang für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung zur Verfügung stellen. Darunter fallen insbesondere Blindenbibliotheken oder Medienzentren, die Schul- bzw. Studienmaterialien barrierefrei aufbereiten und zur Verfügung stellen. Für diese Stellen besteht die gesetzliche Erlaubnis, Sprachwerke in barrierefreien Formaten herzustellen und sie seh- und lesebehinderten Menschen zugänglich zu machen.

Erstmals ist es gesetzlich erlaubt, Werke direkt über das Internet zugänglich zu machen; bislang gab es für die Download-Angebote der Blindenhörbüchereien nur eine einzelfallbezogene Erlaubnis. Befugte Stellen müssen für die Herstellung und die Bereitstellung von barrierefreien Werken eine Vergütung an die Verwertungsgesellschaften und damit letztlich an die Urheber leisten. Diese Kosten dürfen aber nicht den seh- und lesebehinderten Nutzern in Rechnung gestellt werden. Außerdem müssen befugte Stellen ihre Tätigkeit künftig dem Deutschen Patent- und Markenamt in München melden, das die Kontaktdaten auf seiner Internetseite veröffentlicht. So sollen seh- und lesebehinderte Menschen besser erfahren, woher sie barrierefreie Literatur beziehen können.


Mehr Bücher durch Austausch

Als eine echte Innovation, die dem Marrakesch-Vertrag zu verdanken ist, besteht nun erstmals die Möglichkeit, dass befugte Stellen Literatur untereinander austauschen können. So soll vermieden werden, dass ein und dasselbe Werk in verschiedenen Ländern teuer produziert wird. Außerdem können seh- und lesebehinderte Menschen bei allen befugten Stellen der Mitgliedsstaaten des Marrakesch-Vertrags Literatur in barrierefreien Formaten erhalten. Beispielsweise wird es dem blinden Informatiker aus Deutschland damit möglich, Fachliteratur einer kanadischen Blindenbibliothek anzufordern. Die angehende Dolmetscherin kann Studienliteratur aus Spanien oder aus Ländern Südamerikas beziehen. Die finnische Opernsängerin kann Punktschriftnoten aus Deutschland bekommen. Diese internationale Vernetzung eröffnet den Zugang zu weit mehr Literatur als bisher.


Mehr Menschen profitieren

Wie bisher schon gelten die urheberrechtlichen Ausnahmeregelungen für blinde und sehbehinderte Menschen. Künftig ist es aber auch erlaubt, lesebehinderte Menschen mit für sie barrierefrei zugänglicher Literatur zu versorgen. Lesebehindert sind etwa Menschen mit Legasthenie (Lese-Rechtschreib-Behinderung) oder Personen, die wegen einer körperlichen Beeinträchtigung ein Buch nicht halten können und daher ein elektronisches Format benötigen.

Christiane Möller  
DBSV-Rechtsreferentin  


Dazu ein Bild: Eine Frau mit Brille hält ein großes Buch in der Hand und liest. Es handelt sich um ein Buch in Großdruck  –  für Menschen mit Seheinschränkungen oft noch gut lesbar.

Buchbeschaffung nach Wunsch

Für die Blinden- und Hörbüchereien ändert sich durch den Marrakesch-Vertrag einiges. Sie dürfen ihre Medien nun auch lesebehinderten Menschen anbieten, Bücher international austauschen und online bereitstellen. Im Interview erläutert Prof. Dr. Thomas Kahlisch, zweiter Vorsitzender der Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen und Direktor der Deutschen Zentralbücherei für Blinde, die Neuerungen.

Interview: Ute Stephanie Mansion, Tina Below  


Herr Prof. Dr. Kahlisch, was ist gut an den Regelungen, die in Deutschland zur Umsetzung des Marrakesch-Vertrags vereinbart wurden?

Gut ist, dass wir nach so vielen Jahren des Ringens um diesen Vertrag ein Gesetz haben, das klare Verbesserungen für die Nutzerinnen und Nutzer bringen wird. Die Bibliotheken für Blinde und Sehbehinderte können nun Literatur auch über das Internet anbieten, zum Beispiel zum Herunterladen  –  das ist jetzt offiziell im Gesetz verankert.

Gut ist auch, dass wir international mit anderen Bibliotheken für Blinde und Sehbehinderte zusammenarbeiten können und dass unsere Nutzerinnen und Nutzer jetzt Zugang zu internationaler Literatur erhalten. Sie werden sich freuen, wenn sie in Zukunft spanische, englische oder französische Literatur bekommen. Und wir können unsere deutschen Titel auch behinderten Menschen anbieten, die zum Beispiel im Ausland leben.

Ein dritter guter Punkt ist, dass wir die Literatur, die in der Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen (Medibus) produziert wird, nun auch Menschen mit Legasthenie anbieten können, also Menschen, die Probleme haben, gedruckte Texte zu lesen. Gerade E-Books und Hörbücher stellen für Menschen mit Legasthenie einen großen Mehrwert dar.


Was ist verbesserungswürdig an den neuen Regelungen?

Das muss sich zeigen. Jetzt sind wir in der Feinabstimmung. Es wird eine Rechtsverordnung zu dem Gesetz geben. Wir müssen uns damit auseinandersetzen, wie sich Medibus in dem Umsetzungsprozess stärker engagieren kann, wie die Frage der Gebühren geregelt wird und anderes. Wir werden pro Titel Gebühren an die Verwertungsgesellschaft Wort zahlen, und es muss sichergestellt werden, dass der Aufwand der Abrechnungen nicht zu groß wird. Die befugten Stellen dürfen dadurch nicht in der Arbeit behindert werden, und die entstehenden Kosten dürfen nicht die Nutzerinnen und Nutzer tragen. Hier muss die staatliche Verantwortung greifen: Wenn Gebühren notwendig sind, muss der Staat sie auch zahlen.


Warum reichen die jetzt getroffenen Vereinbarungen zur Finanzierung der Produktion barrierefreier Literatur nicht aus, um den Bedarf zu decken?

Die Medibus-Bibliotheken arbeiten hauptsächlich im Bereich der sogenannten belletristischen Literatur. Wir müssen aber auch an Fach- und Sachliteratur heran. Wer keinen adäquaten Zugang zu Bildung hat, kann sich nicht weiterqualifizieren und wird Schwierigkeiten haben, seinen Beruf auszuüben oder einen neuen zu erlernen. Hier braucht es schnellen und hochqualitativen Zugang zu barrierefreier Fach- und Sachliteratur. Diesem Thema werden wir uns zukünftig stärker widmen. Jeder soll in seinem Fachgebiet schnell die barrierefreie Literatur finden, die er für sein berufliches Fortkommen und für sein Arbeiten braucht.


Der Anteil barrierefrei zugänglicher Literatur beträgt aktuell fünf Prozent der Veröffentlichungen. Auf wie viel Prozent ist er dank des Marrakesch-Vertrags zu steigern?

Es hat keinen Sinn, pro forma jetzt hundert Prozent der Literatur zugänglich zu machen, sondern wir sollten darauf hinarbeiten, dass unsere Nutzerinnen und Nutzer das, was sie brauchen und wünschen, zeitnah in hoher Qualität bekommen  –  ob sie nun ein Sachbuch, ein belletristisches Werk oder bestimmte Noten haben möchten. Es geht um den adäquaten Zugang zu der Literatur, zu der ich als Nutzer gerne Zugang haben möchte. Das macht jede Bibliothek im öffentlichen Bereich heute so, und auch wir als Medibus-Bibliotheken möchten uns in diese Richtung entwickeln.


Nach welchen Kriterien werden denn aktuell Bücher in barrierefreie Formate übertragen?

Die Blinden- und Hörbibliotheken beobachten den Buchmarkt genau. Wir widmen uns natürlich den Bestsellern, schauen, was gut in das Spektrum hineinpasst und überlegen, was die Nutzerinnen und Nutzer interessieren könnte. Wir setzen jetzt schon Hörer- und Leserwünsche um, aber künftig sollen die Anforderungen noch mehr durch die Nutzer gestellt werden. Dann sagen wir: Nutzer, sag uns, welches Buch du brauchst, wir werden es für dich besorgen, und wir werden es für dich barrierefrei aufbereiten  –  sofern es nicht schon vom Verlag in einer barrierefreien Form abgegeben wird.


Erwarten Sie für die Blindenbibliotheken und Hörbüchereien einen großen Andrang von Menschen mit Lesebehinderung, zum Beispiel mit Legasthenie?

Die Nutzergewinnung in diesem Bereich entwickelt sich langsam. Ein Mensch, der seit 40, 50 Jahren mit Legasthenie lebt, ist es nicht gewöhnt zu lesen  –  den wird man schlecht als Nutzer gewinnen können. Man muss mit den jungen Leserinnen und Lesern anfangen. Das haben die Kollegen in der Schweiz und in Österreich wunderbar geschafft.


Was wünschen Sie sich von Rechte-Inhabern wie Verlagen, Autoren und Verwertungsgesellschaften?

Von den Verwertungsgesellschaften wünsche ich mir Verständnis für unsere Thematik: Wir nehmen den Autoren und Verlagen ja nichts weg, denn ein Buch in Braille kann man nicht gewinnorientiert produzieren. Von Autorinnen und Autoren wünsche ich mir, dass sie unsere Arbeit schätzen, weil wir mit gemeinnützigen Geldern und den Spenden unserer Nutzerinnen und Nutzern ihre Literatur zugänglich machen. Von den Verlagen wünsche ich mir ein offenes Ohr für unsere Themen, weil auch sie die Technologien, die wir nutzen, einsetzen können, um Literatur direkt an ihre Kundinnen und Kunden zu bringen. Es wird künftig auch noch mehr gemeinsame Projekte von Verlagen und Medibus-Bibliotheken geben.

Auf DBSV-Inform hören Sie dieses Gespräch im Originalton.


Dazu zwei Bilder:

    • Schulterportrait von Prof. Dr. Thomas Kahlisch: Er hat kurzes volles Haar und trägt eine eckige Brille, Sakko, Hemd und Krawatte.
    • Eine Frau arbeitet an einem Gerät zur Punktschrift-Produktion. Neben ihr steht ein großer Stapel mit Büchern in Brailleschrift.

Warten auf die Bücherwelle

Kanada ist bereits vor zwei Jahren dem Marrakesch-Vertrag beigetreten. Seitdem haben die Büchereien im Land gute Erfahrungen mit dem grenzüberschreitenden Austausch von Werken gemacht. Und wenn die USA und mehr europäische Länder die virtuellen Türen ihrer Bibliotheken öffnen, stehen den Kanadiern noch mehr Werke in Englisch und Französisch zur Verfügung.

Von Benedikt van den Boom  


"Unser Katalog an Büchern steht online. Büchereien aus anderen Ländern, zum Beispiel aus Australien, durchforsten den Katalog nach Werken, die ihre Nutzer suchen, und bestellen sie", sagt Michael Ciccone, Direktor der kanadischen Blindenbücherei CELA. "Wir bereiten die Bücher dann gegebenenfalls auf und stellen sie zur Verfügung." So einfach, wie es in seiner Beschreibung klingt, ist die praktische Umsetzung des Marrakesch-Vertrags jedoch nicht. Aber sie zeigt, dass das Grundprinzip hinter der Vereinbarung nicht kompliziert ist. CELA gehörte früher dem kanadischen Blindenverband CNIB an (Canadian National Institute for the Blind), ist aber seit einigen Jahren selbstständig und richtet sich heute an alle Menschen, die standardmäßig gedruckte Texte nicht lesen können. Diese Personen, die insbesondere die Gruppe der blinden und sehbehinderten Leser umfasst, sind die Hauptadressaten des Marrakesch-Vertrags.


Von Kanada nach Kirgisien

Im Juni 2016 hat die Regierung in Kanada ihr Urheberrecht reformiert und so die Basis dafür gelegt, dass Kanada als 20. Land der Welt dem Marrakesch-Vertrag beitreten konnte. Damit gab es genügend Länder, um ihn in Kraft treten zu lassen. Das geschah am 30. September 2016.

Kurz danach trat CELA dem Accessible Books Consortium (ABC) bei, einem Konsortium für barrierefreie Bücher. Das Konsortium ist ein wichtiger Baustein in der Umsetzung des Marrakesch-Systems. Bereits 25 Blindenbibliotheken und -verbände aus der ganzen Welt beteiligen sich daran; geführt wird es von der Weltorganisation für geistiges Eigentum. Barrierefreie Werke in aktuell 76 Sprachen werden in einem großen Onlinekatalog gesammelt. Theoretisch können alle Bibliotheken, die eine befugte Stelle im Sinne des Marrakesch-Vertrags sind, an diesem Konsortium teilnehmen und Bücher aus dem Onlinekatalog für ihre Leserinnen und Leser bestellen. Auch Michael Ciccone wickelt den Büchertausch für CELA über diese Datenbank ab.

CELA ist nicht die einzige Bücherei des Landes, die am Marrakesch-System teilnimmt. Im April vergangenen Jahres hat zum Beispiel die Universitätsbibliothek von Toronto die ersten barrierefreien Werke in das kleine zentralasiatische Land Kirgisien geschickt. Ein blinder Parlamentsabgeordneter und eine blinde Studentin hatten für eine Zeremonie anlässlich des Beitritts Kirgisiens zum Marrakesch-Vertrag zwei Bücher bestellt, eine historische Abhandlung auf Russisch und ein Lehrbuch der Wirtschaftswissenschaften auf Englisch. Die Universitätsbibliothek prüfte, ob die Bücher in zugänglichen Formaten vorlagen und ob Kirgisen am Marrakesch-System teilnehmen dürfen. Dann sendete sie die Bücher im digitalen Format über die Online-Anwendung Dropbox ab. "Dank des Marrakesch-Vertrags kann ich mehr lesen, mehr lernen und so bessere Noten erreichen", sagte die Studentin Gulnaz Juzbaeva damals.


Unsicherheit bei Vergütungen

Unterstützt wurde dieser publikumsträchtige Austausch von internationalen Organisationen aus der Bibliotheksarbeit. Michael Ciccone von CELA begrüßt diese staatenübergreifende Vernetzung sehr. "Der Austausch hat sich auf jeden Fall verbessert. Der Marrakesch-Vertrag hilft uns, barrierefreie Formate zunehmend zu standardisieren." Dateiformate und büchereispezifische Sonderangaben werden immer mehr angeglichen. Internationale Angebote wie das ABC-Konsortium helfen kleineren Organisationen und Ländern, den grenzüberschreitenden Austausch möglichst gut zu gestalten.

Probleme mit der Umsetzung des Marrakesch-Vertrags sieht man bei CELA daher bis jetzt nicht. Ähnlich wie in Deutschland sind auch in Kanada Vergütungsregeln erlaubt. Es gibt allerdings keine Rechtsverordnung der kanadischen Bundesregierung, in der Näheres geregelt ist. Daher müssen aktuell keine Ausgleichszahlungen an die Rechte-Inhaber gezahlt werden. Das kann sich theoretisch jederzeit ändern. "Natürlich ist das eine unsichere Situation", stellt Michael Ciccone fest. "Aber davon lassen wir uns nicht abhalten."


Warten auf Europa

In den vergangenen zwei Jahren hat CELA 8000 barrierefreie Werke ins Ausland gegeben, hauptsächlich in andere englischsprachige Länder wie Australien und Neuseeland. Von den 3000 Büchern, die kanadische Leser im Gegenzug bekommen haben, sind die meisten auf Französisch. Über den Marrakesch-Vertrag kann der östliche Landesteil Québec auf mehr Bücher auf Französisch zurückgreifen als über den englisch-dominierten Katalog von CELA und anderen Büchereien im Land.

Jetzt, zwei Jahre nach Beginn des Marrakesch-Systems, richten sich die Blicke ins Nachbarland und über den Atlantik. "Wir warten auf die USA und die EU", sagt Michael Ciccone. "Dann werden wir mehr barrierefreie Formate nach Kanada holen." Besonders wichtig ist für die kanadischen Leser der amerikanische Markt. Im Moment kann CELA auf ungefähr 500.000 Bücher zugreifen. Allein aus den USA werden 750.000 weitere Werke dazukommen.

Aber auch die Entwicklungen in Europa werden in Kanada mit Interesse beobachtet. Die Verbindungen zu Frankreich sind aus sprachlichen Gründen besonders eng. In den vergangenen beiden Jahren hat CELA schon rund 3000 Werke nach Frankreich verliehen. Bei diesen musste aber individuell geprüft werden, ob alle Urheberrechte geregelt und mögliche Zahlungen beglichen wurden. Jetzt, da im Januar der Marrakesch-Vertrag in den EU-Ländern in Kraft tritt, wird dieser Austausch für CELA wesentlich einfacher. Das Marrakesch-System funktioniert also umso besser, je mehr Länder mitmachen.

Benedikt van den Boom ist DBSV-Referent für internationale Angelegenheiten.

Vorreiter Schweiz: Mehr Bücher für alle

Neu für die Schweiz ist durch den Marrakesch-Vertrag vor allem der Austausch von Büchern mit Blindenbibliotheken anderer Länder. Menschen mit Lesebehinderung profitieren in der Schweiz schon seit fünf Jahren vom Angebot der größten Blindenbibliothek des Landes, der in Zürich ansässigen "SBS Schweizerischen Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte". Besonders Kinder und Jugendliche mit Legasthenie machen davon Gebrauch.

Von Roswitha Borer Amoroso  


In der Schweiz wurde das Urheberrechtsgesetz noch nicht so geändert, dass es dem Vertrag von Marrakesch entspricht. Die "SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte" (SBS) rechnet damit, dass das revidierte Urheberrechtsgesetz frühestens Ende 2019 in Kraft treten wird. Die bisherigen Schwierigkeiten bei der Gesetzesanpassung lagen nicht bei den Bestimmungen zugunsten von blinden, seh- und lesebehinderten Menschen, sondern bei anderen Gesetzesteilen. Darum wurde der erste Gesetzesentwurf verworfen.

Die SBS bedient blinde und sehbehinderte Menschen sowie Menschen mit einer Lesebehinderung. Das sind Menschen mit Legasthenie oder Dyslexie, Menschen mit AD(H)S und Menschen, die Bücher als Folge einer Krankheit oder Behinderung nicht halten oder handhaben können, zum Beispiel aufgrund von Diabetes, Schlaganfall, Multipler Sklerose oder Rheuma. Diese Personengruppen werden auch im Marrakesch-Vertrag aufgeführt.

Die SBS hat 2010 die Weichen für die Öffnung für lesebehinderte Menschen gestellt. Ziel ist es, dass die zugänglichen Medien innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen einem möglichst großen Kundenkreis offenstehen. Das Schweizer Urheberrecht ist 2008 durch eine entsprechende Ausnahmebestimmung für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen ergänzt worden und hat somit die Öffnung für lesebehinderte Menschen ermöglicht.

Die Online-Plattform "Buchknacker" speziell für Kinder mit Dyslexie wurde Ende 2013 eingeführt und fand großen Anklang. Seit 2017 steht "Buchknacker" auch Personen mit AD(H)S offen. Kundinnen und Kunden mit Dyslexie oder AD(H)S nutzen Hörbücher und E-Books, und zwar ausschließlich als Downloads  –  CDs werden nicht verschickt. Die Hörbücher und E-Books sind dieselben Bücher im DAISY-Format, die auch an blinde und sehbehinderte Kunden verliehen werden. Sie sind nicht anders aufbereitet, werden jedoch eigens auf der Buchknacker-Plattform angeboten. Die Website berücksichtigt speziell die Bedürfnisse dieser Zielgruppe: Sie bietet eine übersichtliche Struktur, ist mit Bildern und Icons, aber wenig Text ausgestattet. Das Design spricht Kinder an. Die dank dem DAISY-Format verfügbaren Zusatzfunktionen sind bei Büchern öffentlicher Bibliotheken nicht vorhanden.

Menschen, die Bücher als Folge einer Krankheit oder Behinderung nicht halten oder handhaben können, profitieren seit Juni 2018 vom SBS-Ausleihangebot.

Die größte Änderung, die der Marrakesch-Vertrag der SBS bringt, wird die Möglichkeit sein, mit ausländischen Blindenbibliotheken Bücher in zugänglichen Formaten austauschen zu können, auch außerhalb des deutschen Sprachraums. Bücher an lesebehinderte Kunden auszuleihen sowie Buchformate online anzubieten, ist bereits mit dem aktuell geltenden Schweizer Urheberrecht von 2008 möglich, da gibt es keine große Veränderung.

Roswitha Borer Amoroso ist Marketingleiterin der SBS.


Dazu ein Bild: Nahaufnahme eines Stapels unregelmäßig aufeinander gelegter Bücher, an den sich weitere mit Ornamenten bedruckte Bücher lehnen.

Termine & Tipps:

Termine

Timmendorfer Kurtage

20.-24.2.2019
AURA-Hotel Timmendorfer Strand

Abwechslungsreiches Verwöhnprogramm u.a. mit Yoga und Massage

Infos und Buchung unter
Tel.: 0 45 03 / 6 00 20
E-Mail: info@aura-timmendorf.de

Schnuppertage der blista

Verschiedene Termine:
19.1., 23.3. und 4.5.2019

Informationsveranstaltung für Eltern und Schüler

Nähere Informationen unter www.blista.de/schnuppertage

Ansprechpartnerin für ein persönliches Info- und Beratungsgespräch ist

Barbara Krönert-Ritz
Tel.: 0 64 21 / 6 06-339
E-Mail: elternberatung@blista.de

Fachtagung Teilhabe im Job

4.-5.3.2019
Kassel

Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf und sein aktuelles Projekt "inklusive Berufliche Bildung ohne Barrieren" stellen ihre Fachtagung unter das Thema "Teilhabe im Job  –  vor Reha, vor Rente. Die Bedarfe blinder und sehbehinderter Erwerbstätiger an und ihre Ansprüche auf berufliche Weiterbildung".

Infos unter
Tel.: 0 64 21 / 9 48 88-33
E-Mail: ibob@dvbs-online.de

Gesangsworkshop Frühlingssingen

8.-10.3.2019
AURA-Hotel Timmendorfer Strand

In entspannter Atmosphäre bekannte Volkslieder, Kanons und mehrstimmige Gesänge singen

Infos und Buchung unter
Tel.: 0 45 03 / 6 00 20
E-Mail: info@aura-timmendorf.de

Tagung der Leiter der Fachgruppen für medizinisch-therapeutische Berufe

8.-10.3.2019
AURA-Hotel Saulgrub

Treffen der Fachgruppenleiter aus den DBSV-Landesvereinen

Infos und Anmeldung (bis 15.2.) bei
Undine Bodinka
Tel.: 030 / 28 53 87-167
E-Mail: u.bodinka@dbsv.org
www.dbsv.org/medizinischtherapeutische-berufe.html

Resilienztraining  –  Modul 3

20.-24.3.2019
AURA-Hotel Saulgrub

Das TriMentor Resilienztraining "Mit innerer Stärke souverän handeln" richtet sich an blinde und sehbehinderte Berufstätige sowie an Schwerbehindertenvertreter und Personalräte.

Infos und Anmeldung (bis 8.3.) bei
"Bildung Ohne Barrieren" (BOB) unter
www.bildung-ohne-barrieren.de/angebote/seminaranmeldung.html oder

Anmeldeformular anfordern unter
Tel.: 0 78 44 / 91 15 02
E-Mail: info@bildung-ohne-barrieren.de

5. Saulgruber Berufsfachtagung

27.-31.3.2019
AURA-Hotel Saulgrub

Thema ist das souveräne Auftreten bei Veranstaltungen, Vorträgen und Seminaren.

Anmeldungen unter
Tel.: 08 84 5 / 9 90
E-Mail: info@aura-hotel.de

Punktschriftnotenkurse für junge Leute

23.-28.4.2019 und 7.-12.10.2019
AURA-Pension Brockenblick

Wer blind ist und bisher immer nur nach Gehör gespielt hat, kann sich in einem Kompaktkurs die Blindennotenschrift aneignen oder seine Kenntnisse ausbauen. Der Kurs richtet sich an junge Leute ab 10 Jahren, Erwachsene und Lehrer.

Anmeldungen (bis 15.1.) an
Torsten Resa
Tel.: 030 / 28 53 87-281
E-Mail: t.resa@dbsv.org

Wander- und Erlebniswoche

5.-12.5.2019
AURA-Pension Brockenblick

Fünf geführte Wanderungen durch den Harz

Anmeldungen (bis 30.3.) unter
Tel.: 0 39 43 / 2 62 10
E-Mail: info@aurapension.de

Orientierungsveranstaltung für Studieninteressierte

27.-29.5.2019
Karlsruhe

Informationsveranstaltung des Studienzentrums für Sehgeschädigte des Karlsruher Instituts für Technologie für blinde und sehbehinderte Oberstufenschüler und Schulabsolventen

Weitere Infos unter
www.szs.kit.edu/484.php oder
Tel.: 07 21 / 6 08-41 93 7

Ladakh-Reise

8.-24.6.2019 und
28.6.-14.7.2019

Reise in den indischen Himalaya für Blinde, Sehbehinderte und Sehende

Infos bei
Pala Namgyal Dolma-Reisen
Tel.: 09 11 / 6 53 78 16
E-Mail: info@dolma-reisen.de
www.dolma-reisen.de

BEBSK-Familienseminar

20.-23.6.2019
Duderstadt

Die Bundesvereinigung Eltern blinder und sehbehinderter Kinder (BEBSK) lädt ein zu einem Trommel- und Tanzworkshop für Kinder, Basteln von Kinderbüchern, einem Seminar und zwei Workshops für Eltern.

Anmeldungen unter www.bebsk.de

Musikwoche für junge Leute

27.7.-4.8.2019
Freising

Bei der Musikwoche des DBSV-Musikclubs für junge Leute und Erwachsene werden mehrstimmige Lieder, Chor- oder Instrumentalstücke eingeübt.

Anmeldungen (bis 15.1.) bei
Torsten Resa
Tel.: 030 / 28 53 87-281
E-Mail: t.resa@dbsv.org

Tipps

Zertifizierte Angebote nach "Reisen für Alle" recherchieren

Auf der NatKo-Website können Nutzer mit der "Reisen für Alle"-Suchmaske nach allen zertifizierten Angeboten suchen. Sie können die Suche spezifizieren nach unterschiedlichen Kategorien wie Unterkünften, Gastronomie oder Freizeit und Sport, regionalen Gesichtspunkten und nach den individuellen Anforderungen an die Einrichtung.

www.natko.de/reisen-fuer-alle/

DVBS Mentoring-Programm 2019 für Menschen in Ausbildung und Studium

Das nächste einjährige Mentoring-Programm "TriTeam" des Vereins beginnt im März. Zehn blinde und sehbehinderte Abiturienten, Auszubildende und Studierende können sich für ein Jahr mit ausgewählten ausbildungs-, studiums- oder berufserfahrenen und ebenfalls sehgeschädigten Mentorinnen und Mentoren zusammenschließen.

Gemeinsam wird an passgenauen Studien- und Berufszielen gearbeitet, werden Erfahrungen über Hilfsmittelnutzung, Nachteilsausgleiche und Bewerbungen ausgetauscht, können die Teilnehmenden von Mentoren Tipps bekommen und Tricks erfahren. Wird ergänzendes Know-how benötigt, stehen zusätzliche Fach-Coaches zur Verfügung. Ein zweitägiges Auftaktseminar und ein Abschlusswochenende komplettieren das Programm.

Weitere Infos finden Sie unter https://dvbs-online.de/index.php/projekte/triteam


Interessenten bewerben sich bis 10.1. per E-Mail bei info@dvbs-online.de mit Angaben zu Kontaktdaten und Studienfach/Ausbildung bzw. Studien- oder Berufsperspektive.

Braillesystematik 2018 erhältlich

Die vom Brailleschriftkomitee der deutschsprachigen Länder überarbeitete und neu herausgegebene Systematik der deutschen Brailleschrift liegt inzwischen als Punkt- und Schwarzdruckausgabe vor. Beide Versionen können bezogen werden bei der Deutschen Blindenstudienanstalt in Marburg (Tel.: 0 64 21 / 6 06-0, E-Mail: info@blista.de), die Brailleschriftausgabe auch bei der Deutschen Zentralbücherei für Blinde in Leipzig (Tel.: 03 41 / 71 13-0, E-Mail: info@dzb.de).

Kostenlose Online-Versionen unter www.bskdl.org

Forum:

"Exklusives" Erlebnis auf einer Insel

Eine Rundreise durch Botswana hatten unser Autor und seine Frau gebucht, wissend, dass die Tour nicht barrierefrei sein würde. Dennoch wagten sie das Abenteuer. Neben vielen spannenden Eindrücken nahmen sie auch die Erfahrung mit, dass nicht alle Veranstalter mit Reisenden mit Behinderung umgehen können. Ein Inselspaziergang wurde zu einem Urlaubserlebnis eigener Art.

Von Dr. Rüdiger Leidner  


Von Zeit zu Zeit nehme ich gern an geführten Reisen teil. Ich bin blind, und mit Unterstützung meiner Frau ist es aus meiner Sicht auch eine Art von Inklusion, mit anderen zu reisen, auch wenn die Tour nicht barrierefrei ist. Vor einigen Monaten nahmen wir an einer zweiwöchigen Rundreise durch Botswana teil, die als "leicht" beschrieben wurde.

Während unserer Zeit im Okawango-Delta sollte es auch einen Spaziergang (Bush Walk) auf einer der kleinen Inseln geben. Der Ausflug war als "leicht" gekennzeichnet, deshalb waren wir überrascht, als uns die Reiseleiterin mitteilte, dass ich an dem Spaziergang auf der Insel nicht teilnehmen könne, da man im Gänsemarsch gehen müsse. Ich erklärte ihr, dass das für meine Frau und mich nichts Ungewöhnliches sei, doch sie wies mich darauf hin, dass es im Erdboden Löcher geben könne, die für mich ein Risiko darstellten. Aufgrund unserer Erfahrungen beim Bergwandern sahen wir kein Risiko darin. Ich bot sogar an, ein Schriftstück zu unterzeichnen, dass ich während des Ausflugs alle Risiken selbst tragen würde. Nun behauptete sie, dass sich möglicherweise wilde Tiere der Gruppe näherten und man dann schnell davonlaufen müsse. Sie kontaktierte schließlich den Chef des Reiseveranstalters in Deutschland und informierte uns, dass er meine Teilnahme an dem Spaziergang abgelehnt habe, da es aufgrund der Rechtslage in Botswana verboten sei, dass Menschen mit Behinderung die Inseln im Okawango-Delta betreten. Wir könnten den Spaziergang nur mit einem eigenen, vom Veranstalter gestellten Führer machen. Mein Vorschlag, dass wir mit diesem Führer zunächst der Gruppe folgen und bei unerwarteten Schwierigkeiten eine andere Route wählen könnten, wurde abgelehnt: Meine Teilnahme würde die Sicherheit der Gruppe gefährden. Im Falle eines Angriffs wilder Tiere sei zu befürchten, dass Teilnehmer ihre eigene Sicherheit vernachlässigen würden, um sich um uns zu kümmern.

Die Informationen, die die Reiseleiterin später der Gruppe gab, unterschieden sich deutlich von den uns gegebenen: Die Teilnehmer sollten während des Spaziergangs auf den Untergrund achten, es sei aber nicht notwendig, Wanderstiefel zu tragen. Ein Risiko, vor wilden Tieren davonzulaufen, erwähnte sie mit keinem Wort, sondern wies lediglich darauf hin, dass im Gras Schlangen auftauchen könnten. Die Betreiberin der Lodge sagte, dass die Gruppe bei diesem Spaziergang von mehreren Personen begleitet würde, den "Polers", die auch die Einbäume steuerten, mit denen die Insel angesteuert würde. Die Zahl der Begleiter sei ausreichend, sodass bei dem Spaziergang jeder seine Geschwindigkeit selbst bestimmen und auch einmal an einer Stelle verweilen könne.

Als wir die Insel betraten, erläuterte der Leiter der Poler die während des Rundgangs einzuhaltenden Regeln. Ich war verwundert, als er erwähnte, dass sich vielleicht ein Elefant der Gruppe nähern könne. In diesem Fall, riet er, solle man nicht weglaufen, sondern stehenbleiben und in die Hände klatschen. Noch verwunderter war ich, als unsere Reiseleiterin einige Tage später erzählte, dass ihr auf einer anderen Reise bei einem Spaziergang einmal ein Flusspferd entgegengekommen sei. Natürlich sei sie nicht davongerannt, sondern langsam rückwärtsgegangen.

Nach dieser Einführung wurden wir von der Gruppe getrennt und gingen mehr oder weniger 20 Minuten um einen Baum herum. Die Exkursion der Gruppe dauerte etwa eine Dreiviertelstunde. Meine Frau fragte unseren Führer, welche wilden Tiere auf der Insel lebten. Seine Antwort: keine außer einigen Elefanten, da Löwen und Leoparden bekanntlich nicht schwimmen.

An einem anderen Tag buchten wir einen Ritt auf einem Elefanten. Der Mahout, der vor mir sitzende Elefantenführer, erzählte, dass der Ritt durch ein Gebiet führte, in dem Löwen und Leoparden lebten und es nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Gruppe attackiert würde. Darum wurden wir von einem bewaffneten Ranger begleitet, der sich an die Spitze der neun Elefanten setzte. In diesem Fall galt ich nicht als Sicherheitsrisiko für die Gruppe  –  trotz des Risikos, von wilden Tieren angegriffen zu werden. Vielmehr ergriffen die Organisatoren selbst Maßnahmen, um die Sicherheit der Gruppe zu gewährleisten. Um eigene finanzielle Risiken zu minimieren, musste vor Beginn des Ausflugs zudem jeder Teilnehmer unterschreiben, dass er sich der mit dieser Tour verbundenen Risiken bewusst ist.

Schlussfolgerung: Auch wenn wir nur während eines Ausflugs von der Gruppe ausgeschlossen wurden, beschäftigte mich das Thema. Besonders die Tatsache, dass sich die meiner Frau und mir gegebenen Informationen sehr von den an die Gruppe gegebenen unterschieden, zeigt aus meiner Sicht: Diskriminierung kann mit der Weitergabe oder Nicht-Weitergabe von Informationen beginnen. Die einheimische Bevölkerung schien keine Probleme mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu haben. Die Betreiberin der Lodge im Okawango-Delta beispielsweise wies ausdrücklich darauf hin, dass der Inselspaziergang so organisiert sei, dass auf individuelle Wünsche Rücksicht genommen werden könne. Und die Organisatoren des Elefantenreitens zögerten keine Sekunde  –  trotz der gefährlichen Tiere in der Umgebung -, mir beim Aufstieg auf den Elefanten zu helfen.

Die Tatsache, dass jeder Teilnehmer bestätigen musste, dass er sich aller Risiken bewusst ist, zeigt, dass klare Regelungen dieser Art eine unerlässliche Voraussetzung von Inklusion sind. Sie ermöglichen es, dass jeder Teilnehmer seine Entscheidung selbst treffen kann.

Ablehnendes Verhalten gegenüber Behinderung war auf dieser Reise nur auf Seiten der deutschen Reiseleiterin und des Reiseveranstalters in Deutschland zu erkennen. Hier gibt es Handlungsbedarf: Rechtsvorschriften zu Gruppenreisen müssten in Bezug auf die Teilnahme von Menschen mit Behinderung konkretisiert werden. Trotz der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie scheinen deutsche Reiseveranstalter ihren Handlungsspielraum gegenüber Reisenden mit Behinderung für unbegrenzt zu halten. Nach unserer Rückkehr aus Afrika entdeckte ich im Katalog eines anderen Veranstalters den Hinweis, dass die angebotenen Reisen für Menschen mit Mobilitätseinschränkung "grundsätzlich nicht geeignet" seien. Aufgrund der Verschiedenartigkeit von Mobilitätseinschränkungen gibt es keinen sachlichen Grund für diese Formulierung, es sei denn, der Veranstalter möchte diese Kunden prinzipiell ausschließen.

Ein kleinerer Reiseveranstalter weist in seinem Katalog darauf hin, dass Reisende mit Assistenzbedarf diesen selbst organisieren müssten. Diese klare Regel ermöglicht einen offenen und nicht-diskriminierenden Informationsaustausch zwischen Reiseveranstalter und Gast.

Dr. Rüdiger Leidner (69) ist Tourismusbeauftragter des DBSV und vertritt den DBSV in der NatKo  –  Tourismus für Alle Deutschland und bei ENAT (European Network on Accessible Tourism). Er lebt in Berlin.


Dazu zwei Bilder:

    • Männer befahren in schmalen Booten einen Wasserpfad zwischen Gräsern.
    • Ritt auf einem Elefanten.

Unfälle verhindern durch Signalsystem

Leserbrief zum Thema AVAS bei Elektrofahrzeugen


Immer wieder ist in Blinden- und Sehbehindertenorganisationen von den Gefahren der Elektromobilität die Rede, die durch den Einbau des Signalsystems AVAS gemindert werden könnten. AVAS steht für Acoustic Vehicle Alerting System, ein System, das bei ansonsten lautlos fahrenden Elektroautos einen Warnton generiert.

Als Vertreter des Blinden- und Sehbehindertenvereins Düren habe ich bei einer öffentlichen Diskussion in unserer Stadt darauf hingewiesen, dass es zwar gut sei, die Wünsche von Autokunden zu berücksichtigen, doch leider die Bedürfnisse eines Teils der Bevölkerung nicht beachtet werden, wenn man langsam fahrende Wagen praktisch nicht hören kann.

Ich hatte die Firma Streetscooter, die Elektrolieferwagen inzwischen für den deutschlandweiten Einsatz bei der Post und bei Handwerksbetrieben herstellt, mehrfach vergeblich angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß EU-Verordnung bis Juli 2019 bei neuen Fahrzeugtypen (Hybridelektro und Elektro) ein AVAS eingebaut werden muss. Ab Juli 2021 muss es in alle neuen Hybrid- und Elektroautos eingebaut werden. Dadurch sollen diese Autos von sehbeeinträchtigten Menschen, älteren Mitbürgern, Kindern und Radfahrern und auch von auf ihr Smartphone starrenden Fußgängern frühzeitig wahrgenommen werden.

Eine Untersuchung in England ergab, dass die Zahl der Unfälle von Elektrofahrzeugen ohne Warngeräusch mit Fußgängern in einem Jahr mit 27 Prozent überproportional zugenommen hat.

Die Wahrnehmungsmöglichkeit durch zwei Sinne führt nach wie vor zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr, weshalb zum Beispiel Notarztwagen nicht nur Blaulicht, sondern auch ihr Martinshorn einsetzen.

Die Firma Streetscooter teilte mir inzwischen mit, dass ihre Fahrzeuge von 2019 an über ein AVAS verfügen werden. Erforderlich ist meines Erachtens aber auch, dass bei den mehr als 5000 bereits verkehrenden Streetscootern das Signalsystem nachträglich installiert wird.

Lothar Schubert
Düren  

Rätsel

Doppelsinniges Silbenrätsel

Aus den Silben

ap  –  ber  –  bus  –  chen  –  chen  –  del  –  do  –  eng  –  fel  –  fisch  –  gar  –  gel  –  ho  –  im  –  jam  –  kom  –  lam  –  le  –  le  –  man  –  men  –  nass  –  ober  –  on  –  pass  –  pe  –  pech  –  re  –  re  –  rol  –  schen  –  see  –  sen  –  sil  –  stru  –  ta  –  ti  –  trum  –  un  –  vo  –  zel  –  zen  –  zep

sind 13 Begriffe zu bilden, deren Bedeutungen wie folgt scherzhaft-doppelsinnig umschrieben sind:

  1. Unglücksflugtier
  2. Harkenmittelpunkt
  3. Kellnerbefehl
  4. Edelmetalltier
  5. Bienengewässer
  6. Behältnisleuchte
  7. Feuchtraum
  8. knapper Ausweis
  9. "roher" Europäer
  10. Fruchtmusfahrzeug
  11. Fruchtwasserwirbel
  12. Beinkleidwalze
  13. Arzneiverordnungsteilchen

Bei richtiger Lösung nennen die Anfangsbuchstaben der Lösungswörter, fortlaufend gelesen, einen Spruch zum neuen Jahr.

Rätselautor und Scherenschnitt: Thomas Christian Dahme  


Dazu ein Bild: Scherenschnitt von einem Schornsteinfeger, der einen Schornstein reinigt  –  ein Glücksbote für das neue Jahr.


Bitte senden Sie den Lösungsspruch bis zum 20. Januar an den

DBSV
Rungestr. 19, 10179 Berlin oder per
E-Mail an sichtweisen@dbsv.org


Alle richtigen Einsendungen nehmen Ende Dezember an einer Verlosung teil.

Lösung des Dezember-Rätsels

Lilie, Gras, Raps, Klee, Lein, Malve, Aster, Efeu, Rose, Rade



Kurzinfo: Forum  –  im direkten Austausch

Leser schreiben für Leser: Schicken Sie Ihre Geschichten, Empfehlungen oder Leserbriefe an

sichtweisen@dbsv.org

oder per Post an
DBSV
Redaktion "Sichtweisen"
Rungestr. 19, 10179 Berlin

Panorama:

Forschung

Umfrage zu medizinischer Versorgung und beruflicher Teilhabe

Die Humboldt-Universität zu Berlin möchte im Rahmen der ORELTA-Studie herausfinden, welche Erfahrungen blinde und sehbehinderte Menschen mit der medizinischen Versorgung und den Angeboten zur beruflichen Teilhabe gemacht haben. ORELTA steht für "Von der Ophthalmologischen Rehabilitation zur beruflichen Teilhabe"; LTA ist eine Abkürzung für "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben". Gesucht werden Menschen zwischen 20 und 65 Jahren, die im Laufe ihres Lebens erblindet sind oder eine Sehbehinderung bekommen haben. Die Umfrage wird von der Humboldt-Universität und dem Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke durchgeführt und läuft von Januar bis März dieses Jahres.

Der Online-Fragebogen ist zu finden unter www.projekte.hu-berlin.de/de/orelta
Wer die Fragen telefonisch beantworten will, ruft an unter 030 / 30 02 12 49

Teilnehmer mit Makuladegeneration für Studie gesucht

Für eine Studie mit dem Titel "AMD-Care: Altersbedingte Makuladegeneration und ihre Folgen aus Sicht von Betroffenen und Versorgern" werden noch Teilnehmer gesucht. Die Studie untersucht den Alltag von Menschen mit Altersbedingter Makuladegeneration. In einem Gespräch sollen über 60-jährige Betroffene ihre Erfahrungen im Alltag schildern, etwa wie sie mit der Erkrankung im täglichen Leben umgehen oder wie ihr Umfeld reagiert. Die Studienauswertung soll zeigen, welche Hilfe im Alltag mit einer Sehbeeinträchtigung benötigt wird und wie die Versorgungssituation verbessert werden kann. Die Projektleitung hat Prof. Dr. Christine Holmberg, Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie der Medizinischen Hochschule Brandenburg.

Weitere Infos bei
Anne Thier
Tel.: 0 33 81 / 41 12 85
E-Mail: anne.thier@mhb-fontane.de

Gesellschaft

Kirchentag in Dortmund: Unterstützung für Menschen mit Behinderung

"Was für ein Vertrauen": Unter dieser Losung steht der 37. Deutsche Evangelische Kirchentag vom 19. bis 23. Juni in Dortmund. Die Veranstalter laden alle dazu ein  –  und betonen, dass sie das Wort "alle" ernst meinen: Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung stehe schon seit 30 Jahren im Fokus des Kirchentags. Dafür engagieren sich rund 500 ehrenamtlich Mitwirkende. Auch für blinde und sehbehinderte Menschen gibt es Unterstützung: Das Angebot reicht von der Programm-App bis zum Liederbuch als Datensatz, von Begleitung bis zu Gottesdienstordnungen in Punktschrift. Eine CD im DAISY-Format informiert über alles Wichtige rund um den Kirchentag und die Möglichkeiten zur Teilnahme.

Im Café des "Zentrums Barrierefrei" treffen sich Menschen mit und ohne Behinderung  –  zum Beispiel können blinde, sehbehinderte und sehende Menschen beim "Blind Date" ins Gespräch kommen, sich wiedertreffen oder kennenlernen. Das "Blind Date" gibt es an drei Tagen für jeweils eine Stunde. Näheres dazu wird im Programm stehen, das voraussichtlich im März veröffentlicht wird.

Der evangelische Kirchentag findet alle zwei Jahre statt und lädt an fünf Tagen ein zu mehr als 2500 kulturellen, geistlichen und gesellschaftspolitischen Veranstaltungen: Gottesdienste, Workshops, Ausstellungen, Konzerte, Bibelarbeiten, Vorträge und Podiumsdiskussionen stehen auf dem Programm.

Infos beim
Dachverband der evangelischen Blinden- und Sehbehindertenseelsorge
Tel.: 05 61 / 72 98 71 61
E-Mail: buero@debess.de

Außerdem unter
www.kirchentag.de

Medien

Inklusion in der Arbeitswelt: Platz Eins der vergessenen Themen

Es gibt Themen, die begegnen Lesern und Hörern in allen Medien nahezu täglich. Dazu gehören die neuesten Tweets von Donald Trump und die Querelen verschiedener Politiker. Andere Themen kommen so gut wie nicht vor. Die 1997 gegründete Initiative Nachrichtenaufklärung, kurz Ina, ein gemeinnütziger Verein, veröffentlicht jedes Jahr die Top Ten der vergessenen Themen, also zehn Nachrichten oder Themen, die der Jury zufolge in den Medien zu kurz gekommen sind, über die kaum in Presse, Funk, Fernsehen oder Internet berichtet oder debattiert wurde. Nummer Eins der Top Ten der vergessenen Themen 2018 ist das Thema "Inklusion in der Arbeitswelt".

Die Jury begründet ihre Wahl so: "Im erwerbsfähigen Alter machen Menschen mit Behinderung einen großen Anteil an unserer Gesellschaft aus. Aufgrund des demographischen Wandels wächst dieser Anteil sogar. Dennoch bekommt man in der Medienberichterstattung erstaunlich wenig über Inklusion in der Arbeitswelt mit. Die Medien sollten sich aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung und fehlender Berührungspunkte im Alltag zur Aufgabe nehmen, Barrieren und Vorurteile durch vermehrte journalistische Berichterstattung auf Augenhöhe zu verringern, anstatt sie wie bisher weiter zu verfestigen."

Weitere vergessene Themen waren die Überwindung der Finanzkrise in Portugal, prekäre Arbeitsbedingungen auf Containerschiffen und die humanitäre Krise im Tschad.

Jeder kann vergessene Themen vorschlagen unter www.derblindefleck.de/thema-einreichen

Sport

Handball-WM erstmals mit Live-Audiodeskription der deutschen Spiele

Bei der Handball-Weltmeisterschaft im Januar können blinde und seheingeschränkte Fans die deutschen Spiele zum ersten Mal mit Audiodeskription live erleben, und zwar in den Arenen in Berlin und Köln. Möglich macht das eine Kooperation des Deutschen Handballbunds mit dem Verein AWO-Passgenau und dessen Projekt T_OHR, das zum Ziel hat, Live-Audiodeskriptionen stärker zu verbreiten. Das Angebot der Live-Audiodeskription zur Handball-WM umfasst die fünf Vorrundenspiele der deutschen Mannschaft in Berlin und die deutschen Spiele in der Hauptrunde in Köln.

Hotline für Tickets inklusive Live-Audiodeskription ("Blindenreportage"): 0 18 06 / 20 19 01

Aus den Ländern

Verbandstag des BVN: Entwicklungen, Aufgaben, Auszeichnungen

"Gemeinsam weitersehen": Unter diesem Motto stand der Verbandstag des Blinden- und Sehbehindertenverbands Niedersachsen (BVN). Als Gast kam unter anderem Heiger Scholz, Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Er hob die Rolle des BVN für die Landesregierung und die Entwicklung der Barrierefreiheit in Niedersachsen hervor. So habe der BVN bei der Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung seine Expertise eingebracht. Der BVN sei überall dort engagiert, wo es um die Belange von Menschen mit Behinderungen gehe.

Der Geschäftsführer des BVN, Hans-Werner Lange, stellte in seiner Rede die Rolle der sieben Regionalvereine und deren Beratungsangebote heraus, ebenso die flächendeckende Entwicklung von "Blickpunkt Auge" und die beiden Stellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung, die der BVN in Hannover und Osnabrück betreibt. Lange erinnerte die Landesregierung an die Zusagen aller Parteien, das Landesblindengeld auf das notwendige Maß in Höhe der ehemaligen Pflegestufe 2 anzuheben.

Uwe Schwarz, Vorstandsmitglied der SPD-Landtagsfraktion, erhielt die BVN-Ehrenmedaille für sein Engagement zur Sicherung der gesellschaftlichen Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen in Niedersachsen. Helga Neumann wurde für ihr jahrzehntelanges ehrenamtliches Wirken mit der goldenen Ehrennadel des Spitzenverbands der Freien Wohlfahrtspflege ausgezeichnet.

Bei den Neuwahlen zum Landesvorstand wurde Helga Neumann (Lüneburg) erneut zur Ersten Vorsitzenden gewählt, neue stellvertretende Vorsitzende wurde Katrin Lüdeke (Stadthagen).

Landesdelegiertenkonferenz Sachsen: Zwei neue Projekte starten in diesem Jahr

Die Delegierten des Blinden- und Sehbehindertenverbands Sachsen kamen in Dresden zu ihrer achten Landesdelegiertenkonferenz zusammen. Zu den Themen gehörten die Arbeitsschwerpunkte für die neue Wahlperiode. In diesem Jahr möchte der Landesvorstand zwei Projekte starten: Eines heißt "Zugänglichkeit von Restaurants für blinde und sehbehinderte Menschen in Sachsen". Bereits 2005 schlossen der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband sowie der Deutsche Hotelverband auch mit dem DBSV eine "Zielvereinbarung für die standardisierte Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie". Darin sind Mindeststandards für die barrierefreie Gestaltung in Hotels und Gaststätten festgelegt, auch für sehbehinderte und blinde Gäste. Dies betrifft zum Beispiel die Gestaltung von Speise- und Getränkekarten. Nach Einschätzung des Landesverbands setzen bisher nur wenige Gaststätten und Hotels die Vereinbarung um. Ebenso soll es ein Projekt geben zur "Verbesserung der öffentlichen Wahrnehmung der Belange blinder, sehbehinderter sowie hörsehbehinderter und taubblinder Menschen in Sachsen sowie deren selbstbestimmte Teilhabe am politischen Leben in der Gesellschaft".

Der Verband verlieh dem Schauspiel Leipzig einen Ehrenpreis für die Audiodeskription von Theaterstücken und für blinden- und sehbehindertengerechte Einführungen in die Inszenierungen des Theaters. Optiker Plüschke aus Bischofswerda erhielt den Ehrenpreis für seine langjährige Beratung sehbehinderter Menschen beim Erwerb von Lupen und anderen Sehhilfen.

Zum Landesvorsitzenden wurde Thorsten Gruner aus Roßwein gewählt. Auch drei Beisitzer wurden gewählt; zwei Stellvertreter und ein Beisitzer müssen noch gewählt werden.



AURA-Hotels: Entspannter Urlaub ohne Barrieren

AURA-Hotels und -Pensionen sind Orte, die speziell auf die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen zugeschnitten sind. Insgesamt fünf Häuser bieten die ganze Bandbreite angenehmer Urlaubsunterkünfte, von der familiär geführten Pension bis zum 3-Sterne-Wellness-Hotel. Von der See bis in die Berge: Die AURA-Hotels liegen in den schönsten deutschen Ferienregionen und sind ideale Ausgangspunkte für Ausflüge, auf Wunsch mit sehender Begleitung. Alle Unterkünfte sind barrierefrei eingerichtet und bieten ein umfangreiches Begegnungs- und Veranstaltungsprogramm. Auch für Seminare und Gruppenfreizeiten sind die Häuser sehr gut geeignet.


Die Standorte von Nord nach Süd:

  • Aura-Hotel Boltenhagen (Mecklenburg-Vorpommern):
    Tel.: 03 88 25 / 3 70-0
  • Aura-Hotel Timmendorfer Strand (Schleswig-Holstein):
    Tel.: 0 45 03 / 60 02-0
  • Aura-Pension Wernigerode (Sachsen-Anhalt):
    Tel.: 0 39 43 / 26 21-0
  • Aura-Pension Rochsburg (Sachsen):
    Tel.: 03 73 83 / 8 38-00
  • Aura-Hotel Saulgrub (Bayern):
    Tel.: 0 88 45 / 99-0

Mehr Infos im Internet unter www.aura-hotels.dbsv.org

Menschen:

Musikalisch jeck an den tollen Tagen

An Karneval ist er in seinem Element: Peter Pick singt, spielt Keyboard und Akkordeon. Ob Kinder-, Senioren- oder Prunksitzung  –  er ist dabei. Wenn er nicht selbst auftritt, begleitet er musikalisch die Auf- und Abmärsche der anderen. Einmal war er Karnevalsprinz von Zons  –  Barrieren gegenüber blinden Jecken erlebt er jedoch immer noch.

Von Peter Pick


Zum Karneval bin ich weniger durch meine Familie gekommen wie wahrscheinlich die meisten, sondern durch die Schule. Wir hatten in der Blindenschule Düren viele Karnevalssitzungen, und unsere Klasse war natürlich dabei. Am Vorabend zu Weiberfastnacht war die Sitzung für die Großen, an Weiberfastnacht die für die Kinder. Jede Klasse hat etwas zu den Sitzungen beigetragen. Ich habe zum Beispiel mitgemacht, wenn es darum ging, Texte zu bekannten Melodien umzutexten. Büttenreden wurden gehalten, und es liefen Karnevalslieder, die ich toll fand. Gesungen haben wir natürlich auch. Ich erinnere mich noch an die Sitzung von 1979: Da habe ich auf der Bühne Lieder gesungen wie "Kreuzberger Nächte sind lang" und "Goethe war gut". So habe ich meine ersten Karnevalserfahrungen gesammelt.

Verkleidet haben wir uns auch. Ich hatte ein Cowboykostüm mit einem Pistölchen im Gürtel. Wir haben mit unseren Spielzeugpistolen herumgeknallt, aber das war in der Aula nicht gestattet. Es wurde nicht gern gesehen.

Meine Eltern und ich lebten schon damals in Zons am Rhein, dadurch bin ich immer mit zum Rosenmontagszug gegangen und anschließend in eine Gaststätte. Am Karnevalssamstag gingen meine Eltern immer auf die Prunksitzung in Zons, aber da hatte ich nichts mit zu tun, das kam viel später. Zons liegt sehr nah bei Düsseldorf, ist aber, was den Karneval betrifft, mehr an Köln orientiert. Man ruft hier zum Beispiel "Alaaf" statt "Helau". Das hat mit der Geschichte zu tun: Der Erzbischof von Köln, Friedrich von Saarwerden, hat den Zonsern 1373 die Stadtrechte verliehen.

Als ich Mitte dreißig war, 1997, wurde ich Mitglied im Zonser Karnevalsverein "KG Rot-Weiss Feste Zons 1966". Ich war gerade aus Schwelm zurückgekehrt, wo ich zwölf Jahre lang gelebt hatte  –  in einer karnevalsfreien Zone. Im Radio habe ich Karnevalsmusik gehört, es war also nicht ganz so schlimm. Schlimm war es, als ich meine Klavierstimmerausbildung in Berlin machte. Da hatte ich teilweise großes Heimweh  –  den rheinischen Karneval habe ich in Berlin vermisst.

Ich bin also 1997 nach Zons zurückgekehrt, weil ich eine Stelle bei der Stadt anfing. Zwei Jahre später trat ich in der Karnevalszeit als Sänger bei Sitzungen in Altenheimen auf. Ich habe Akkordeon gespielt und bestimmte Kölsche Lieder, sogenannte Krätzchen, und Karnevalslieder gesungen  –  was man halt so kennt. Später hatte ich auch eigene Auftritte in der großen Prunksitzung.


"Wir singen Karnevalshits von den Bläck Fööss und Brings"

Irgendwann habe ich mich mit einem Sangeskollegen aus dem Verein zusammengetan, Frank Wimmer, mit dem ich bis vor Kurzem gemeinsam aufgetreten bin. Er hat nun aufgehört und mein Sangespartner ist Christian Gedig. Wir singen vor allem die Kölschen Karnevalshits von den Bläck Fööss und Brings. Wir treten weiterhin in Altenheimen auf und bei den großen Sitzungen in der Umgebung. Im November habe ich zum ersten Mal auf einer Frauensitzung gespielt. Ich trete übrigens nicht nur selbst auf, sondern spiele auch die Auf- und Abmärsche für die verschiedenen Redner, Sänger und Gruppen. Manche Zuschauer wundern sich, wenn da plötzlich ein blinder Musiker auf der Bühne sitzt. So komisch das klingt, aber für die ist das überraschend. Manche glauben dann auch, lachen zu müssen.

Bei den Auftritten im eigenen Verein habe ich ein Elferratskostüm an, weil ich im Zonser Elferrat sitze. Wir tragen Elferratsrock, schwarze Hose, weißes Hemd mit Fliege und eine Kopfbedeckung, die sich Schiffchen nennt.

Inzwischen spiele ich auf der Bühne überwiegend Keyboard. Das Akkordeon nehme ich nur mit ins Altenheim, weil es einfacher zu handhaben ist. Zu Sitzungen begleiten mich meistens irgendwelche Vereinskollegen, die auch auftreten. In Zons haben wir dieses Jahr übrigens ein reines Frauen-Dreigestirn, die Prinz, Bauer und Jungfrau spielen. Das finde ich sehr gut  –  in Köln ist das ja eine reine Männerdomäne. Wir haben hier mal einen Prinzen, mal ein Prinzenpaar, dann wieder ein Dreigestirn. In der Session 2008/09 habe ich gesagt: "Ich möchte gern mal Prinz sein."


"Ich mache auch mal Witze über mich selbst"

Das wurde ich dann, und ich hatte eine Prinzessin als sehende Hilfe an der Seite. Als Prinz bin ich viel herumgekommen: Wir sind bei den Sitzungen der anderen Karnevalsvereine aufgetreten, am Rathausplatz in Dormagen an Altweiber, waren bei einem Lokalsender in Neuss und im Düsseldorfer Landtag, wo wir bei einer Plenarsitzung dabei sein durften  –  das war sehr interessant. Auch in Köln waren wir, aber nur in einer Kneipe. Da haben wir ein bisschen geflirtet und geflachst, aber nie über die Stränge geschlagen. Ich bin bekennender Christ, und es gibt Dinge im Karneval, da sage ich: Nein. Wenn Leute zu viel trinken, ist die Karnevalsstimmung bei mir schnell weg.

Ich bin ein fröhlicher Mensch, lache gern und mache auch mal Witze über mich selbst. Aber manchmal bin ich auch ernst. Es wäre gespielt, wenn ich immer nur einen auf fröhlich machen würde.

Als Prinz ging es mir auch darum, Barrieren in den Köpfen abzubauen. Die Leute sollten merken, dass es gut ist, auch Menschen mit Behinderung in einen Karnevalsverein einzubinden. Und warum soll ein blinder Mensch nicht Prinz werden? Ich hatte mir davon versprochen, dass etwas bleibt, wenn ich nicht mehr als Prinz fungiere. Aber es gab danach Situationen, da war von solch einer Wirkung leider nichts zu spüren. Es war mir trotzdem wichtig, manche Barrieren abzubauen. Vereine sollten die Mitgliedschaft behinderter Menschen viel mehr unterstützen, das wäre ein guter Beitrag zur Inklusion.

Peter Pick (55) lebt in Zons und arbeitet in der städtischen Musikschule in Dormagen.


Dazu ein Bild: Peter Pick wartet auf seinen Auftritt: Er sitzt auf einem Stuhl, dessen Lehne mit einer Pappfigur mit Zaubererhut verziert ist. Pick trägt eine Karnevalskappe (Schiffchen). Das Revers seiner Jacke schmücken verschiedene Karnevalssymbole.

Service:

Mit kleinen Helfern sicher ans Ziel

Fahrpläne, Hinweisschilder, Karten auf Papier und Ticketautomaten  –  selten sind diese Dinge auch auf die Bedürfnisse von Menschen mit Seheinschränkungen zugeschnitten. Die Schrift ist zu klein, Informationen zum Hören oder Tasten gibt es meistens nicht. Doch die moderne Technik bietet Lösungen an, um Wege zu planen und zu bewältigen. Unsere Autorin stellt iPhone-Apps vor, die dies möglich machen.

Von Lydia Zoubek  


Da ich kein Auto oder Fahrrad fahren kann, bin ich häufig zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs. Den Langstock habe ich meistens dabei, es gibt aber Situationen, in denen ich mit ihm allein nicht an mein Ziel kommen kann. Dann nutze ich einige technische Hilfsmittel, die mein iPhone mir bereitstellt.

Ich kann die Fahrpläne an der Bushaltestelle nicht lesen. Daher nutze ich die gut zugängliche App Abfahrtsmonitor, die mir Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs und die jeweiligen Streckenverläufe anzeigt. Sie kann meinen Standort feststellen und mir Haltestellen in meiner Nähe anzeigen. Außerdem kann ich mir häufig genutzte Haltestellen als Favoriten definieren, was das Auffinden enorm beschleunigt.

Wenn ich gezielt mit der Bahn fahren möchte, nutze ich gern den DB Navigator. Hier kann ich mir Züge inklusive Fahrpreis anzeigen lassen, ein Ticket buchen oder eine Reservierung vornehmen. Seit Anfang Oktober gibt es auch die App DB Barrierefrei, die blinden Nutzern die Informationen auf den elektronischen Anzeigetafeln zugänglich macht und es ermöglicht, Zuginformationen abzufragen und Gleisänderungen zu verfolgen. Über diese App gelangt man auch zum Online-Formular für die kostenlose Reservierung.

Die App Seeing Assistant AlarmGPS Lite ermöglicht es, Punkte zu setzen und ein akustisches Signal auszulösen, wenn man sich diesen auf eine definierte Distanz nähert. Ich mache das gern bei Buslinien, die keine akustischen Ansagen haben. Ebenso kann man gezielt eine Adresse suchen und sich diese einspeichern. Besonders mag ich, dass man die gesetzten Punkte mit anderen Nutzern dieser App teilen kann. Zum Ausprobieren gibt es eine kostenlose Version. Nach heutigem Stand ist die App in Englisch.

Vom selben Entwickler gibt es die App Seeing Assistant Move LITE, mit deren Hilfe man Wegstrecken aufzeichnen kann. Das ist sinnvoll, wenn man sich nicht so stark auf einen Weg konzentrieren möchte. Ich habe das genutzt, wenn ich einen Weg mit sehender Begleitung gegangen bin und diesen später allein wiederfinden wollte. Auf dem Weg kann man sich auch Punkte setzen, die man beschreiben kann. Beispiel: "links halten" oder "auf Poller achten". Auch hier gibt es zum Ausprobieren eine kostenlose Version. Bei dieser App sollte man wissen, dass sie nicht komplett ins Deutsche übersetzt wurde.

Wenn ich einen Weg plane, dann wähle ich nicht immer die kürzeste Strecke, sondern die, die mir leichterfällt. Ein wesentlicher Aspekt sind Straßenkreuzungen. Manche kann ich gut nach Gehör überqueren oder es gibt blindengerechte Ampeln. Die App Ampel-Pilot verspricht Abhilfe, indem sie die Rot- bzw. Grünphase erkennt. Allerdings ist sie mit Vorsicht zu genießen. Ich empfehle aus Sicherheitsgründen die ersten Tests mit einer Ampel durchzuführen, die man gut kennt. Alternativ würde ich erste Tests gemeinsam mit sehender Begleitung durchführen. Diese App befindet sich noch in der Testphase, hat jedoch Potenzial.

Die App BlindSquare ist eine Navigationshilfe für blinde Nutzer, und sie ist mir gerade in einer fremden Umgebung eine große Hilfe. Ich kann ein Restaurant, ein Hotel oder einen Bahnhof heraussuchen und mir anzeigen lassen, in welcher Richtung und wie weit entfernt das jeweilige Gebäude von mir ist. Und ich kann diese Informationen einer Navigationsapp übergeben, die mich dorthin navigieren kann. Plane ich eine Reise an einen fremden Ort, kann ich diesen von zu Hause aus simulieren und mir schon mal die Umgebung ansehen. Diese App ist sehr umfangreich. Man sollte sich daher ein bisschen Zeit für die Einarbeitung nehmen.

Die App Myway Klassik vereinigt mehrere Funktionen, für die blinde und sehbehinderte Anwender sonst mehrere Apps gleichzeitig nutzen müssen. Die App verfügt über ein klassisches Fußgängernavigationssystem, ermöglicht es, einen Überblick über die unmittelbare Umgebung zu bekommen und verfügt über die Möglichkeit, Routen aufzuzeichnen.

Orientierungspunkte können selbst gesetzt, benannt und mit eigenen Navigationsanweisungen versehen werden. Die Punkte und Routen können verschickt und von der App eingelesen werden. Dies ermöglicht den gegenseitigen Austausch von Routen. So legt der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband Wanderrouten auf einem Server ab, die sich blinde Wanderer dann herunterladen und zur eigenen Begehung von Wanderwegen nutzen können.

Doch es gibt auch Situationen, in denen sehende Hilfe nötig ist. Hier habe ich die App Be My Eyes  –  Helping blind see zu schätzen gelernt. Damit kann ich über Videotelefonie auf ein weltweites Helfernetzwerk zugreifen. Die sehende Hilfe kann durch meine Kamera blicken und mir beispielsweise helfen, die gesuchte Steckdose im Hotelzimmer oder die heruntergefallene Brille zu finden.

Das war eine kleine Auswahl von Apps, die ich im Alltag nutze. Und es ist gut, dass es inzwischen eine beträchtliche Auswahl dieser Alltagshelfer gibt, die uns Menschen mit einer Sehbehinderung zu mehr Lebensqualität und räumlicher Unabhängigkeit verhelfen.

Lydia Zoubek lebt in Hessen. Ihr Beitrag über die genannten Apps ist auch auf ihrem Blog https://lydiaswelt.com erschienen. In dem Blog geht es um die Themen Blindheit, blinde Eltern und Migrationshintergrund. Die meisten Beiträge schreibt Zoubek selbst, freut sich aber auch über Gastautoren.

Medien:

Bücher

Liebe zukünftige Lieblingsfrau

Ein Buchtipp von Anja Beduhn, Norddeutsche Blindenhörbücherei


Schluss! Nach zehn Jahren Ehe. Plötzlich ist der Hamburger Journalist Michalis Pantelouris wieder Single und Teilzeitvater. Wessen Welt würde da nicht in Scherben liegen? Seinen Seelenschmerz versucht er, in Form von Briefen an seine zukünftige Lieblingsfrau zu verarbeiten. Denn er ist überzeugt, dass es diese Frau gibt, er muss sie nur finden. Die Briefe sind ehrlich und voller Gefühl, immerhin steckt ein kleiner Romantiker in ihm. Von dem überraschenden Erfolg  –  und den vielen Zuschriften  –  ist er völlig überrascht. Selbstironisch, aufgewühlt und offen erzählt der Autor davon, wie man sich als alleinerziehender Vater und frischgebackener Single auf die Suche macht  –  eine berührende und komische Reise durch das Herz eines erschütterlichen Romantikers.

Michalis Pantelouris: Liebe zukünftige Lieblingsfrau
Sprecher: Christian Denkers
DAISY-CD (5:35 Stunden)

Bis zur letzten Stunde

Fräulein Junge stenografierte, tippte Briefe, brachte ihrem Chef Kaffee und sortierte Akten  –  nicht ungewöhnlich für eine Sekretärin. Das Ungewöhnliche an Junges Berufsleben war ihr Vorgesetzter, denn der hieß Adolf Hitler. Zwischen 1942 und Kriegsende arbeitete Junge als seine Privatsekretärin, saß in Wolfsschanze, Berghof oder Berliner Reichskanzlei.

Sie schrieb ihre Erinnerungen an diese Zeit bereits 1947/48 nieder, aber erst 2002 fand der Text an die Öffentlichkeit. "Bis zur letzten Stunde" enthält Junges nahezu unverändertes Originalmanuskript und wird ergänzt durch die Einordnungen der Journalistin Melissa Müller. Im Klappentext heißt es: "(Müller) zeigt, wie ein Mensch sich im entsetzten Rückblick auf ein Stück gelebtes Leben zu verändern vermag und es letztlich als Aufforderung zu radikaler Demokratie begreift." Ein wertvolles Dokument einer Zeitzeugin.

Traudl Junge, Melissa Müller: Bis zur letzten Stunde
Sprecherin: Karin May-Brandstätter
DAISY-CD (10:54 Stunden)
Preis: 29 Euro

Zu bestellen beim
BIT-Zentrum
Tel.: 089 / 5 59 88-136 oder -144 (AB)
E-Mail: bit-bestellservice@bbsb.org

Im Licht des Augenblicks

Ein Buchtipp von Claudia Gosen, Westdeutsche Blindenhörbücherei


Der 14-jährige Trevor fährt mit seinem Vater in das alte Familienanwesen seiner Vorfahren und Elternhaus seines Vaters in der Nähe von Seattle. Trevor hat dieses riesige Areal noch nie gesehen und ist beeindruckt von Ridell House und der wunderschönen, geheimnisvollen Landschaft. Dort lernt er seine Tante Serena und seinen Opa Samuel kennen und merkt schnell, dass es in Ridell House viele Geheimnisse, unbeantwortete Fragen und unentdeckte Türen gibt. Was sind das für Schritte, die Opa Samuel nachts aus dem Tanzsaal hört? Was führt Tante Serena im Schilde? Was sind das für Nachrichten, die Trevor in Büchern findet, und wer hat sie geschrieben? Und wie ist Vaters Ehering in den versteckten Vorsprung unter der Kellertreppe gekommen?

Trevor macht sich auf die Suche nach Antworten auf seine Fragen. Er findet Geheimgänge, vergessene Zimmer, erhält Botschaften in seinen Träumen und erfährt so alles über die Familientragödien in Ridell House. Diese Familiengeschichte ist so spannend geschrieben, dass man das Buch immer weiterhören oder -lesen muss.

Garth Stein: Im Licht des Augenblicks
Daisy-CD (14:08 Stunden)
Sprecher: Manne Spitzer


Dazu ein Bild: Ein großes Ahornblatt schmückt das Cover von "Im Licht des Augenblicks"

Hörfilm

Fahrenheit 11/9

Kaum eine Wahl hat die Öffentlichkeit so stark beschäftigt wie die von Donald Trump zum 45. Präsidenten der Vereinigten Staaten. Als einer der wenigen, die das Ergebnis vorhergesagt haben, offenbart Oscar-Preisträger Michael Moore die Umstände und Mechanismen, die zur Wahl des umstrittenen Kandidaten geführt haben. Im Fokus seiner Kritik steht nicht nur der Präsident selbst, sondern auch das Verhalten der Demokraten.

Furchtlos, provokativ und unterhaltsam seziert Michael Moore die politischen und gesellschaftlichen Prozesse bis zu Trumps Amtseinführung und prangert soziale Ungleichheit an. Er bleibt nicht bei der Frage, wie es dazu kommen konnte, sondern ruft alle Amerikaner zu politischem Engagement und Widerstand auf.

Fahrenheit 11/9
Dokumentarfilm, USA 2018
Regie und Drehbuch: Michael Moore
Kinostart: 17. Januar

Anzeigen:

Hinweis:

Manche Hilfsmittel, die von einer Krankenkasse finanziert wurden, bleiben in deren Eigentum und dürfen vom Versicherten nicht verkauft werden. Bitte achten Sie deshalb darauf, in privaten Kleinanzeigen ausschließlich Hilfsmittel aus Privateigentum anzubieten.

Private Kleinanzeigen

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Braillezeile VarioUltra 20, 8 Eingabetasten, neuwertig, VB 2700 Euro. Braille-Schreibmaschine Perkins, voll funktionsfähig, VB 400 Euro.

Tel.: 01 71 / 9 80 98 02


buntes Lesegerät von Optilec, NP 3200 Euro, VB 400 Euro, nur an Selbstabholer, Raum Würzburg.

Tel.: 09 31 / 4 67 69 00


aus Privateigentum 44-stellige Braille Top von Handy Tech aus dem Jahr 2001. Sehr wenig gebraucht, sehr guter Zustand. Läuft unter JAWS und NVDA. VB 500 Euro.

E-Mail: stefan.jansen@gmx.de

Gewerbliche Anzeigen

Verein zur Förderung vielseitiger Musikangebote

Ehrenamtliche Mitarbeiter ab 18 Jahren für Webradios gesucht.

Alle Informationen unter: info@vzfvm.de

Dachverband der evangelischen Blinden- und Sehbehindertenseelsorge

Winterzeit  –  Zeit, um wieder einmal ein gutes Buch zu hören!

Der Dachverband der evangelischen Blinden- und Sehbehindertenseelsorge (DeBeSS) informiert:
Wir schicken Ihnen dreimal im Jahr kostenlos eine Liste mit der Vorstellung neuer Hörbücher zu. Nicht nur religiöse Literatur, auch empfehlenswerte Sachbücher, Biographien und Belletristik stellen wir Ihnen ausführlich vor.

Bestellen Sie die Liste unter
05 61 / 72 98 71 61 oder
buero@debess.de


Die Liste erhalten Sie per Mail, in Schwarzschrift, Großdruck oder in Punktschrift.

Deutsches Katholisches Blindenwerk e.V.

  • Insel Usedom  –  Seebad Heringsdorf
    Ferienwohnanlage Villa Stella Maris für blinde und stark sehbehinderte Gäste. Die Appartements sind blindengerecht eingerichtet und verfügen über Bad, Küche inklusive Geschirrspüler, Fernseher und Telefon.
  • Schenna  –  Urlaub in Südtirol
    Unsere Ferienwohnung liegt eingebettet zwischen Obstwiesen und Weinbergen mit Panoramablick auf die wunderbare Alpenkulisse. Die Ferienwohnung ist modern ausgestattet und bietet Platz für vier Personen in zwei Doppelzimmern. Wohnzimmer, TV, komplett ausgestattete Küche mit Geschirrspüler, Waschmaschine und Trockner sowie zwei Balkone sind vorhanden.

Weitere Informationen über einen Urlaub an der See oder in Südtirol:
Deutsches Kath. Blindenwerk e.V.
Tel.: 02 28 / 5 59 49 10
E-Mail: info@dkbw-bonn.de
www.blindenwerk.de

Schottland-für-Alle

Reisen speziell für blinde und sehbehinderte Gäste

Willkommen 2019  –  Ein neues Jahr hat begonnen und wir möchten Ihnen alles Gute, vor allem aber Gesundheit wünschen.

Haben Sie schon Ihre Ferien geplant?  –  Neben den schon bekannten Destinationen haben wir für 2019 wieder einige neue Reiseziele im Programm. Ob Zypern im Frühling, Benelux, Wien-Budapest, Südtirol und die Schweiz im Sommer, oder Lanzarote, Malta, Australien und Neuseeland im Herbst  –  bestimmt ist auch für Sie das passende Reiseziel dabei.

Ein besonderer Tipp für aktive Gäste: Eine Wander- oder Fahrrad-/Tandem-Reise nach Irland oder Schottland.

Sollten Sie aber einen Reisewunsch ganz woanders hin haben  –  lassen Sie es uns wissen, gerne planen wir gemeinsam mit Ihnen Ihre ganz persönliche Wunschreise.

Eine Übersicht aller Reisen finden Sie auf der Homepage www.schottland-fuer-alle.com.


Gerne stehen wir für weitere Infos per
E-Mail: info@schottland-fuer-alle.com oder unter
Tel.: 02 11 / 43 69 13 28 bzw.
Tel.: 00 44 18 63 / 76 60 10

zur Verfügung.

IPD

Die Focus-Braillezeilen-Familie in neuester Generation ist komplett!

Seit Oktober 2018 ist nun auch "die Große" Focus 80 Blue in der neuesten Generation mit stabilem Metallgehäuse bei gleichbleibendem Gewicht bei uns erhältlich!

Die technischen Neuerungen sind unter anderem die Bluetooth 2.0-Verbindung, ein USB 3.0-Anschluss sowie die Umschaltmöglichkeit zwischen einem USB und fünf Bluetooth-Geräten.


Drei Größen  –  eine Qualität!

Sie lassen sich von der Neuen begeistern? Die neueste Focus Braillezeilen-Generation ist in den bekannten Modellgrößen zu haben, als Arbeitsplatzmodell mit 80 Modulen, als mobiles System mit 40 Modulen sowie als handlich kleines Modell mit 14 Modulen als Ergänzung zum Smartphone oder Mini-Computer.

Und natürlich sind alle bewährten Funktionen wie variable Punktstärke und papierähnliche Tastoberfläche weiterhin enthalten.

Interessiert?  –  Sprechen Sie uns an!


Tel.: 05 11 / 9 36 30 90
E-Mail: post@ipd.gmbh
Web: www.ipd.gmbh

AASB Maria Seidling

Individuelle Ausstattung und Betreuung mit Blinden- und Sehbehindertenhilfsmitteln seit über 30 Jahren.


  • Lesephon®Vorlesesysteme
    Privat und Beruf, alle Windows-Varianten mit Sprache, aktuelle Texterkennung, Option: DAISY-Player, Text-To-MP3, Editor
        ab 2142,00 Euro
  • Spracheingabe Dragon Naturally Speaking
    Skripte für JAWS, Office und Lesephon®, jetzt mit Echo-Funktion, 2 Tage Schulung
        Preis auf Anfrage
  • AlvaBraillezeilen, 40/80 Module auch als Kassenmodell
        Preis auf Anfrage
  • ScreenreaderJAWS mit Stimme Eloquence/Anna
        ab 1679,34 Euro
        Schülerpreis auf Anfrage
  • Verschiedene Bildschirmvergrößerungssysteme
        Preis auf Anfrage

Wenn Sie es wünschen, präsentieren wir bei Ihnen vor Ort. Präqualifiziert für die Produktgruppe 07. Zertifizierter Fachhändler für Dragon Naturally Speaking speziell für Blinde. Autorisierter Fachhändler für JAWS und Lesephon®.


AASB M. Seidling
Tel.: 0 91 22 / 8 24 04
Homepage: www.aasb-seidling.de
E-Mail: aasb@aasb-seidling.de

Landeshilfsmittelzentrum Dresden

Neu im Sortiment

  • SchneekugelXXL: für die verschneite Winterlandschaft
    Sehr große, orangefarbene Gleitkugel (Durchmesser 8 cm, passend für alle Stöcke mit 8 mm Gewinde), die für den Einsatz im Schnee entwickelt wurde und wie ein Schlitten über den Untergrund geschoben wird.
    Material: Kunststoff
    Gewicht: 100 g
        Bestell-Nr.: V308  –  Preis: 35,00 Euro

Empfehlungen für den Winter

  • Stockmuff  –  das "Must-have" für winterliche Spaziergänge
    Der Muff schützt die stockführende Hand vor Kälte. Er ist aus einem Baumwollmischgewebe mit Warmfutter gefertigt und in verschiedenen Farben erhältlich.
        Bestell-Nr.: V544  –  Preis: 11,00 Euro
  • Rucksack in neongelb mit 3 schwarzen Punkten
    Damit Sie im Straßenverkehr gekennzeichnet und auch im Dunkeln gut zu sehen sind. Der Rucksack hat ein großes Hauptfach und eine Vortasche mit 2-Wege Reißverschluss und innen ein Netzfach mit einem gepolsterten Einsteckfach sowie kleinere Aufbewahrungsfächer. Handgriff, gepolsterter Rücken und Träger mit höhenverstellbarem Brustgurt sorgen für einen angenehmen Tragekomfort.
    Material: Polyester (regenabweisend)
    Maße (B/H/T): 27 * 42 * 15 cm
        Bestell-Nr.: V540  –  Preis 39,90 Euro
  • Umhängetasche
    Die Umhängetasche hat ein großes Hauptfach mit Aufbewahrungsfächern in verschiedenen Größen sowie einer Klappenabdeckung mit Klettverschluss und integriertem Reißverschlussfach. Ein gepolsterter und längenverstellbarer Umhängegurt sorgt für einen guten Tragekomfort.
    Material: Polyester (regenabweisend)
    Maße (B/H/T): 35 * 28 * 12 cm
        Bestell-Nr.: V541  –  Preis: 34,90 Euro

Gern können Sie unseren Katalog in Schwarzschrift, in Brailleschrift oder auf Daisy-CD kostenfrei anfordern.

Wir würden uns über einen Besuch in unserem Onlineshop freuen. Diesen erreichen Sie unter: www.lhz-dresden.de


Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V.  –  Landeshilfsmittelzentrum
Louis-Braille-Str.6, 01099 Dresden
Tel.: 03 51 / 8 09 06 24
Fax: 03 51 / 8 09 06 27
E-Mail: lhz@bsv-sachsen.de

ITB Berlin

Weltweit größte Reisemesse

Nächster Halt: ITB Berlin. Damit dein Urlaub ein Volltreffer wird.
Malaysia ist offizielles Partnerland
9. und 10. März 2019
Internet: itb-berlin.de/publikum


Bildbeschreibung: Auf der Anzeige sieht man eine geradeaus führende Straße, rechts und links karge Vegetation, im Hintergrund schneebedeckte Berge. Darüber schwebt die Illustration eines Kleintransporters.

Papenmeier Hotline Service

Unser WIR für Ihren Notfall

kostenfreie Hotline: 0 23 04 / 94 61 18
F.H. Papenmeier GmbH & Co. KG
Talweg 2, 58239 Schwerte
Telefon: 0 23 04 / 94 6-0
E-Mail: info.reha@papenmeier.de
Internet: www.papenmeier-rehatechnik.de


Bildbeschreibung: Unser WIR für Ihren Notfall: Es ist eine Gruppe von drei RehaTechnik Mitarbeitern, zwei Männer und eine Frau, zu sehen, die lächelnd in die Kamera schauen.

SightCity Frankfurt

8.-10. Mai 2019
SHERATON Frankfurt Airport Hotel
8. + 9. Mai 10 bis 18 Uhr, 10. Mai 10 bis 16 Uhr
Die weltweit führende Fachmesse für Blinden- und Sehbehinderten-Hilfsmittel


  • Freier Eintritt
  • Abholservice für sehgeschädigte Besucher vom Messebahnhof
  • Persönliche Messeguides
  • Hersteller präsentieren Neuheiten und Bewährtes auf zwei Ebenen

Hochklassiges Vortragsprogramm

  • Medizinische Fachvorträge, Fortbildungen und Podiumsdiskussionen zu aktuellen Themen
  • Weiterbildungen für Ärzte und Fachberufe
  • Beratung durch Selbsthilfegruppen und Institutionen
  • BBWs und BFWs informieren über Arbeit, Ausbildung und Beruf

Veranstaltungsort:
Sheraton Frankfurt Airport Hotel
Hugo-Eckener-Ring 15, 60549 Frankfurt am Main

Kontakt:
SightCity GmbH, c/o Metec AG
Hasenbergstrasse 31, 70178 Stuttgart
Telefon: 07 11 / 6 66 03 18
Fax: 07 11 / 6 66 03 33
E-Mail: info@sightcity.net
www.sightcity.net


Motivbeschreibung: Drei schwarz-weiße Fotos zeigen Eindrücke von der Sight City





Rückseite

Wir haben Recht für Sie!
Die Rechtsberatungsgesellschaft "Rechte behinderter Menschen" (rbm) ist an Ihrer Seite  –  von der Beantwortung rechtlicher Fragen über das Widerspruchsverfahren bis zur Klage.

Wir wissen, wovon Sie reden!
Die Rechtsberatung und -vertretung wird in der Regel von Juristen durchgeführt, die selbst behindert sind.


Geschäftsstelle Marburg
    Tel.: 0 64 21 / 9 48 44 90
Niederlassung Berlin
    Tel.: 0 30 / 91 20 30 91
E-Mail: kontakt@rbm-rechtsberatung.de
www.rbm-rechtsberatung.de