Sichtweisen Ausgabe 04/2017

"Sichtweisen" – Heft 04/2017

Sichtweisen 04/2017

Inhalt

Impressum

Editorial

Anzeigen:

Werbeanzeigen

Second Sight

OrCam

Monatliches Hör-Abonnement von "Bild der Wissenschaft"

SynPhon

Joachim Schulze IT-Schulung und Dienstleistungen

DHV  –  Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH

BFW Würzburg

Vanda Pharmaceuticals

RTB

ERGO  –  Versichern heißt verstehen.

Help Tech  –  das Vertriebsnetz von Handy Tech

Im Gespräch:

"Wir müssen mit Expertise brillieren"

Kurzinfo: Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit (BKB)

DBSV-Nachrichten:

Navigations-App für die IGA in Berlin

Meldungen

Marrakesch-Vertrag: Ratifizierung rückt näher

Gravierende Lücke in der Sehhilfenversorgung geschlossen

25. Europäischer Protesttag: Aufruf zur Demonstration am 5. Mai in Berlin

Sozialwahlen 2017: Barrierefreie Unterlagen anfordern

SightCity 2017: das Angebot der Selbsthilfe

DBSV-Karte: Mehr als ein Mitgliedsausweis

Dank an die Unterstützer des DBSV

Thema: Bundesteilhabegesetz

Trippelschritte statt großer Sprünge

Kurz und bündig: das Teilhabegesetz

Taubblindheit ist anerkannt

Kurzinfo: Das Merkzeichen "TBl"

Termine & Tipps:

Termine

Fit für den Job

Kräutersalzmischungen selbst herstellen

Microsoft Outlook 2013

Tour de Altmark 2017

Studienreise nach Kalabrien (Italien)

DBSV-Veranstaltungen

Jugendvertreterseminare 2017

Deutsche Blinden- und Sehbehinderten-Skatmeisterschaft 2017

18. EBU-Cup

Skat: 23. Rathaus-Pokalturnier in Wernigerode

Tipps

DVBS-Jobservice

Forum:

Wien mit Geleit

Tandemfahren mit Vierbeiner

Rätsel

Lösung des März-Rätsels

Kurzinfo: Forum  –  im direkten Austausch

Panorama:

Projekte

Neues Präventionsprogramm für gutes Sehen in Pflegeeinrichtungen

Barrierefreiheit

Hörservice: Barrierefrei ins Stadion

Leitfaden für barrierefreie Online-Videos

Forschung

ZuBra: Junge Brailleleser gesucht

Sport

Ski nordisch und alpin: Klug und Ristau holen Medaillen

Aus den Ländern

AURA-Hotel in Bad Meinberg geschlossen

AURA-Hotels: Entspannter Urlaub ohne Barrieren

Menschen:

Eine, die auszog, die Welt zu entdecken

Service:

Bessere Versorgung mit Sehhilfen

Kurzinfo: Rechte behinderter Menschen

Medien:

Bücher

Lunapark

Hermann Hesse  –  Der Wanderer und sein Schatten

Mein Vater ist Putzfrau

Kurzinfo: Medibus-Katalog

Kurzinfo: Hörzeitungsauskunft

Kurzinfo: Zeitungen lokal hören

Hörfilme

24 Wochen

Anzeigen:

Private Kleinanzeigen

Verkaufe

Verschenke

Gewerbliche Anzeigen

Schottland-für-Alle

Com-M

Braunschweiger BlindenHilfsmittelVersand

IRIS e.V.

IPD

AASB Maria Seidling

Landeshilfsmittelzentrum Dresden

CareTec  –  Marland

Nikolauspflege  –  Den Menschen sehen.

SightCity Frankfurt

BAUM

hörfilm.info:

Fußball mit Live-Audiodeskription

Ausgewählte Sendetermine

Serien und Sendereihen mit AD

Kurzinfo: hörfilm.info

Rückseite


Titelbild:
Das Titelblatt ist dunkelrot. Darauf prangt, über drei Zeilen verteilt, in großer, weißer Schrift der Titel "Sichtweisen"  –  die Buchstaben sind fragmentiert dargestellt. Links unten befindet sich ein großes, gelbes Paragrafenzeichen.
Mehr über das Bundesteilhabegesetz lesen Sie im "Thema".



Impressum


"Sichtweisen" – Das Magazin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV),
vormals "Gegenwart", 71. Jahrgang
ISSN: 2511-7017


Herausgeber:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV)
Rungestr. 19, 10179 Berlin


Redaktion:
Irene Klein (V.i.S.d.P.), Sabine Richter
Tel.: 030 / 28 53 87-293
E-Mail: sichtweisen@dbsv.org


Die "Sichtweisen" erscheinen zehnmal im Jahr (Januar/Februar und Juli/August als Doppelnummer) in Print, Brailleschrift und als Bestandteil der DAISY-CD DBSV-Inform, die Mitglieder aller DBSV-Landesvereine kostenfrei abonnieren können.


Jahresbezugspreis für Print und Braille:
38,50 Euro für Inhaber der DBSV-Karte,
sonst 44 Euro,
halber Preis für Abonnenten unter 21 Jahren.


DBSV-Zeitschriftenverlag:
Petra Wolff
Tel.: 030 / 28 53 87-220
E-Mail: p.wolff@dbsv.org


Kündigung des Abonnements bis Ende September für das Folgejahr.


Anzeigenverwaltung:
Sabine Richter
Tel.: 030 / 28 53 87-293
E-Mail: s.richter@dbsv.org


Private Kleinanzeigen bis 200 Zeichen: 10 Euro, je weitere 50 Zeichen: 5 Euro.
Mediadaten für gewerbliche Anzeigenkunden auf Anfrage.


Produktion:
Print: DCM Druck Center Meckenheim GmbH, mit freundlicher Unterstützung
Braille: Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB)
DAISY: DZB und Berola-Film GmbH


Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

im April kommen die "Sichtweisen" politisch daher. Das zeigt schon das große Paragrafenzeichen auf der Titelseite. Es weist auf den Schwerpunkt dieser Ausgabe hin, der sich dem Bundesteilhabegesetz widmet. Mehr als drei Jahre hat es den Verband beschäftigt, bevor es im Dezember 2016 von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde.

Was ändert sich für blinde und sehbehinderte Menschen bei der Eingliederungshilfe? Die "Sichtweisen" geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen. Große Sprünge sind leider ausgeblieben. Es gibt kein Teilhabegeld und auch kein bundesweit einheitliches Blindengeld. Dafür hatte sich der DBSV stark gemacht  –  ganz im Sinne von gleichberechtigter Teilhabe und Selbstbestimmung. Doch die Bundesregierung wollte kein Gesetz, das Geld kostet.

Wie Renate Reymann und Andreas Bethke in ihrem Rückblick auf das Gesetzgebungsverfahren zeigen, ist aus dem Kampf für ein gutes Teilhabegesetz ein Kampf gegen drohende Verschlechterungen geworden. Der DBSV konnte erreichen, dass sehbehinderte Menschen nicht aus der Eingliederungshilfe herausfallen und dass die Teilhabeleistungen im Bildungsbereich erhalten bleiben. Ein besonderer Erfolg ist die Einführung des Merkzeichens "TBl" im Schwerbehindertenausweis. Damit erkennt Deutschland Taubblindheit als Behinderung eigener Art an, was lange überfällig war. Insgesamt fällt das Fazit zum Teilhabegesetz aber ernüchternd aus: Der Gesetzgeber hat es versäumt, das Teilhaberecht am Prinzip der Chancengleichheit auszurichten.

Viel Medienresonanz haben im Februar Änderungen bei der Sehhilfenversorgung ausgelöst, die auf eine Initiative des DBSV zurückgehen. Das neue Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz verpflichtet die gesetzlichen Krankenversicherungen, wieder vermehrt für Brillen und Kontaktlinsen zu zahlen. Davon profitieren Menschen, die stark kurz- oder weitsichtig sind. Bemerkenswert ist, dass zur Feststellung des Anspruchs in vielen Fällen die Dioptrienzahl und nicht mehr das Sehvermögen mit bestmöglicher Korrektur maßgeblich ist. Damit hat der DBSV eine Kehrtwende bewirkt: Die Verantwortung für gutes Sehen liegt nicht mehr allein bei den Patienten, sondern auch bei den Krankenkassen.

Ob mit den Ohren, den Händen oder den Augen  –  ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre!

Irene Klein
Redaktion "Sichtweisen"  

Anzeigen:

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Second Sight

Haben Sie Retinitis Pigmentosa?
Neue Hoffnung für Blinde


Argus® II ist eine Netzhautprothese, die erblindeten Menschen wieder einen Seheindruck geben kann.

Vier gute Gründe sprechen für Argus II:

  • Argus II kann Ihnen ermöglichen, unabhängiger zu sein und die Lebensqualität zu verbessern.
  • Argus II wird den speziellen Anforderungen des täglichen Gebrauchs individuell angepasst. Die Benutzer von Argus II erhalten dazu ebenfalls ein speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Rehabilitationsprogramm.
  • Argus II ist sehr stabil. Es funktioniert bei einer Mehrzahl der Patienten zuverlässig, selbst 9 Jahre nach der Implantation.
  • Argus II ist bei den Krankenkassen erstattungsfähig

Argus II ist langfristig zuverlässig und bietet Vorteile für die Patienten  –  vielen von ihnen schon seit bis zu neun Jahren.

Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die von den Patienten erfüllt werden müssen. Hierzu gehören u.a.:

  • ein Lebensalter von über 25 Jahren
  • eine schwer bis hochgradig ausgeprägte Retinitis pigmentosa oder
    • Usher-Syndrom
    • Chorioideremie
    • Stäbchen-Zapfen-Degeneration
    • Lebersche kongenitale Amaurose
    • Bardet-Biedl-Syndrom
  • mit Sehschärfe Lichtwahrnehmung oder weniger beschränkt
  • Personen mit nutzbarer formerkennender Sehfähigkeit vor Beginn der Degeneration

Second Sight Hotline: 0800-184-4321
E-Mail: patients@secondsight.com
www.bionisches-auge.de

OrCam

Sehen Sie selbst.
OrCam MyEye: Ihre mobile Sehhilfe
Das ist die OrCam MyEye


Die OrCam MyEye ist eine mobile Sehhilfe für blinde und sehbehinderte Menschen. Über eine kleine Kamera mit Lautsprecher kann das Gerät alle gedruckten Texte vorlesen und Menschen, Produkte und Geldscheine erkennen. Die Kamera kann an jeder handelsüblichen Brille angebracht werden.


  • Sie müssen nur darauf zeigen
    Die OrCam MyEye reagiert auf einfache Gesten  –  egal ob Sie etwas lesen, ein Gesicht erkennen oder ein Produkt identifizieren wollen.
  • Lesen Sie einfach selbst
    Mit der OrCam MyEye können Sie alle gedruckten Texte lesen: Bücher, Schilder, Speisekarten und sogar Texte auf dem Smartphone.
  • Erkennen Sie Menschen und Produkte
    Sie können das Gerät personalisieren und damit Personen, Produkte und Geldscheine erkennen.

Das Bild in der Schwarzschriftausgabe zeigt eine junge Frau, die ein aufgeschlagenes Buch vor sich hält. Die Frau trägt eine Brille, an der die OrCam MyEye befestigt ist. Mit einem Finger zeigt die Frau auf den Text im Buch.


Mehr Informationen unter:
Tel.: +49 (0) 69 66 42 66 20583
www.orcam.com/OrCamDE
Facebook: facebook.com/OrCamTechDE
Twitter: twitter.com/OrCamDE

Monatliches Hör-Abonnement von "Bild der Wissenschaft"

auf CD für 88,80 Euro / Jahr,

Tel.: 0 64 21 / 59 01 15

SynPhon

Kenne die Möglichkeiten

Der Produkt-Erkennungs-Helfer EinkaufsFuchs erlaubt es, mittels selbstklebender Strichcodes Informationen aufzusprechen, wo man will, und dann immer wieder abzurufen: vom schrittweisen Vorlesen eines Kochrezepts bis zum Kennzeichnen von Briefen.

SynPhon GmbH
Im Steinig 6, 76703 Kraichtal
Tel.: 0 72 50 / 92 95 55
E-Mail: synphon@t-online.de
www.synphon.de

Joachim Schulze IT-Schulung und Dienstleistungen

Ihr starker Partner rund um Schulung und Hilfsmittel


Individuelle Schulungen seit 2009:

  • Umgang mit dem iPhone und Apple-Produkten
  • Bedienung Ihres Laptops oder PCs

Wir führen für Blinde geeignete Digitalradios sowie sprechende Fernsehgeräte. Gerne optimieren wir auch Ihr bestehendes Hilfsmittelsystem.

Tel.: 0 82 32 / 5 03 13 03
Im Web: www.schulze-graben.de

DHV  –  Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH

Neu im Sortiment

  • Schnurlostelefon "Amplidect 260"
    Bietet modernste DECT-Funktechnologie, Sprachunterstützung für diverse Funktionen, z.B. den Nummernblock, Anruferkennung mit Ansage der eingehenden Rufnummer und eine Freisprechfunktion direkt am Hörer. Mit klarer Tastenstruktur, sehr deutlichem, kontrastreichem Display, hörgerätekompatibel, Standby-Zeit: ca.100 Stunden, Dauergesprächszeit: ca.8 Stunden, Betrieb mit zwei wiederaufladbaren Batterien (Ni-Mh 1,2 V/800 mA), Farbe: Weiß, Maße: 18 * 5,6 * 2,7 cm
        Best.-Nr.2020203  –  99,00 Euro
    Variante "Amplidect 260 Duo" mit zwei Mobilteilen
        Best.-Nr.2020204  –  149,00 Euro
  • Dynavox FMP3-Radio/MP3-Player im Taschenformat
    Kleines, handliches Taschenradio mit MP3-Player in der Größe eines Brillen-Etuis mit einfacher, übersichtlicher Bedienung und gutem Klangbild. Die UKW-Radiofunktion sucht sich automatisch alle verfügbaren Sender und bietet sie direkt zum Durchschalten oder über die Nummerntasten an. Betrieb des MP3-Players über USB-Stick oder über Mikro-SD-Karte. Weitere Ausstattung u.a.: Stereo-Kopfhörerbuchse, AUX-Anschluss, Handschlaufe mit integrierter Antenne; Betriebszeit des auswechselbaren Lithium-Akkus über den Lautsprecher: ca.8 Stunden, Ladezeit über USB-Kabel: 2-3 Stunden, Maße: 130 * 60 * 20 mm (B *  H *  T), Gewicht: 122 g, Lieferumfang: Dynavox FMP3, 800-mAh-Lithium-Akku, USB-Ladekabel, Anleitung in Schwarzschrift und auf CD
        Best.-Nr.2020179  –  29,90 Euro

Neu: Für den Haushalt

  • Kombi-Öffner Vier-in-Eins
    Praktischer Öffner für Flaschen mit Drehverschluss oder Kronkorken, Gläser mit Schraubdeckel oder Konserven- und Getränkedosen mit Metalllasche; kompakte Ausführung, vier Funktionen in einem Teil. Dieser Öffner löst schwergängige Verschlüsse von praktisch jeder Art von Lebensmittelgefäßen. Material: leichter, äußerst strapazierfähiger Kunststoff, ohne störanfällige Mechanik, Maße: ca.150 * 45 * 25 mm, Gewicht: 50 g
        Best.-Nr.1453337  –  3,90 Euro

Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH
Verkauf Hannover:
    Tel.: 05 11 / 9 54 65-0
Bestellservice: 0 18 02 / 25 83 12 (0,14 €/Anruf)
Verkauf Blista Marburg:
    Tel.: 0 64 21 / 60 60
E-Mail: info@deutscherhilfsmittelvertrieb.de
www.deutscherhilfsmittelvertrieb.de

BFW Würzburg

Die Anzeige in der Schwarzschriftausgabe besteht aus vier gleichgroßen Quadraten. Drei Quadrate sind Fotos. Sie zeigen vor einem grauen Hintergrund das Gesicht eines Mannes mit kurzen, blonden Haaren. Einige Haarsträhnen hängen locker in die Stirn. Der Mann wirkt sehr sympathisch. Auf jedem Foto zeigt er einen anderen Gesichtsausdruck  –  mal mit offenen Augen lächelnd, mal mit geschlossenen Augen und lächelnd. Im vierten Quadrat steht: Rainer Eggebrecht, 54 Jahre. Früher Metallograph. Heute Kaufmann für Informatik.

Neben dem Anzeigentext steht ein QR-Code, der den Inhalt der Anzeige enthält und auf die Schnuppertage im BFW Würzburg verweist.

BFW Berufsförderungswerk Würzburg
Bildungszentrum für blinde und sehbehinderte Menschen
Tel.: 09 31 / 90 01-0
www.bfw-wuerzburg.de

Vanda Pharmaceuticals

non-24.de

Sind Sie blind ohne jede Lichtwahrnehmung? Haben Sie Schwierigkeiten, nachts zu schlafen? Haben Sie manchmal das Gefühl, Ihre Tage und Nächte sind auf den Kopf gestellt?

Weitere Fragen? Antworten erhalten Sie unter der Non-24 Infonummer 08 00 / 2 43 21 24 oder auf www.non-24.de


NON-24  –  eine zyklische Schlaf-Wach-Rhythmusstörung bei blinden Menschen ohne Lichtwahrnehmung
Dies ist ein Service der Firma Vanda Pharmaceuticals Germany GmbH

RTB

In der Schwarzschriftausgabe ist ein Foto einer jungen Frau mit dunkelblondem Haar in schwarzer Lederjacke zu sehen, die mit einem alten Modell eines Mikrofons aus den 1950er Jahren eine rockige Sängerin darstellt. Rechts daneben steht der Schriftzug "Sie gibt den Ton an"  –  "Wir auch!" steht darunter neben der Abbildung einer Akustik für Lichtzeichenanlagen der Firma RTB.

RTB GmbH & Co.KG
Tel.: 00 49 (0) 52 52 97 06-0
www.rtb-bl.de

ERGO  –  Versichern heißt verstehen.

Ein gutes Gefühl, vorgesorgt zu haben.

Als Mitglied im Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. können Sie besonders günstigen und speziellen Schutz genießen.


  • Sterbegeld Vorsorge Plus
  • Unfall-Vorsorge mit NotfallHilfe

Haben Sie Interesse? Dann wenden Sie sich an uns:

ERGO Beratung und Vertrieb AG
ERGO Ausschließlichkeitsorganisation/55plus
Überseering 45, 22297 Hamburg
Tel.: 08 00 / 37 46-925 (gebührenfrei)
www.ergo.de/vereine-und-verbaende

Help Tech  –  das Vertriebsnetz von Handy Tech

Braillezeilen  –  Made in Germany

  • Die einzigartige Ergonomie
    Fühlen Sie den Unterschied. Konkave Brailleelemente von Handy Tech bieten Ihnen ein angenehmes Lesevergnügen.
  • Die umfassende Funktionalität
    Technische Raffinessen sind bei Handy Tech-Produkten einfach bedienbar. Patentierte ATC-Technologie, Notizfunktion, Direct Transfer, Multi-Bluetooth oder austauschbare Akkus  –  nur einige Funktionen, die Ihnen das Leben erleichtern.
  • Der kompetente Service
    Als Brailleexperten mit fundierter Erfahrung eröffnen Ihnen Handy Tech-Braillezeilen den Zugang zu Windows PC, MacBook, iPhone oder Android.
  • Die große Auswahl
    Flexibler Einsatz für alle Lebenslagen. Ob mobil mit Laptop bzw. Smartphone oder stationär am Arbeitsplatz, Handy Tech bietet die für Sie optimale Lösung.

www.helptech.de
info@helptech.de

Stuttgart: 07 11 / 2 20 22 99-0
Köln: 02 21 / 9 215 56-0
Marburg: 0 64 21 / 69 00 12-0
Lüneburg: 0 41 31 / 69 96 98-0
Handy Tech Elektronik GmbH

Horb a.N. 0 74 51 / 55 46-0
www.handytech.de

Im Gespräch:

"Wir müssen mit Expertise brillieren"

Eine Fachstelle für Barrierefreiheit zu schaffen  –  das war eine wichtige Forderung des Deutschen Behindertenrats. Das novellierte Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) hat dafür die gesetzliche Grundlage gelegt. Welchen Auftrag die Fachstelle hat, wie sie die Umsetzung von Barrierefreiheit befördern kann und welche Grenzen ihr dabei gesetzt sind, darüber haben die "Sichtweisen" mit Dr. Volker Sieger, dem Leiter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, gesprochen.

Interview: Irene Klein  


Herr Dr. Sieger, seit vergangenem Sommer hat der Bund eine Fachstelle für Barrierefreiheit. Was hat es damit auf sich?

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit wurde auf Grundlage des novellierten Behindertengleichstellungsgesetzes eingerichtet. Ihre Aufgaben sind die umfassende Beratung und das Werben für Barrierefreiheit mit Schwerpunkt auf den Bundesbehörden. Aber wir beraten auch Verbände, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, wenn Sie so wollen, jede Person, die sich an uns wendet, natürlich im Rahmen unserer Möglichkeiten und personellen Ressourcen.


Sie leiten die Bundesfachstelle und haben dafür das Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität verlassen. Das eine ist eine Einrichtung des Bundes, das andere eine Einrichtung des Sozialverbandes VdK. Was hat Sie zu diesem Seitenwechsel bewogen?

Ich empfinde das gar nicht als Seitenwechsel. Auch beim Sozialverband VdK war ich an der Schnittstelle tätig zwischen den berechtigten Interessen der Menschen mit Behinderung und den Bedenken, Sorgen und Anliegen derjenigen, die Barrierefreiheit umsetzen müssen. Wenn man so wie ich mehr als 15 Jahre lang im Bereich der Normung tätig war, weiß man, dass es immer um den Ausgleich von Interessen geht, wenn auch im Sinne einer Forcierung von Barrierefreiheit. Mein Wechsel in die Leitung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit läuft auf dasselbe Ziel hinaus, nämlich Barrierefreiheit auf allen Feldern zu befördern.


Mitte Februar hat sich der Expertenkreis der Fachstelle konstituiert und das Arbeitsprogramm für 2017 beraten. Was ist Ihnen aus diesem Programm besonders wichtig?

Es gibt zwei Schwerpunkte. Das eine ist, Angebote für die Bundesbehörden zu entwickeln: Schulungen, Beratung, Unterstützung, möglicherweise sogar eine Meilensteinplanung, wie man Barrierefreiheit sukzessive herstellen kann. Da die Bundesbehörden zu Barrierefreiheit verpflichtet sind, müssen wir sie in den Fokus nehmen, die Angebote entsprechend entwickeln und kommunizieren. Der andere Schwerpunkt, der davon nicht zu trennen ist, liegt in der Aufbereitung und Zurverfügungstellung von Wissen. Das soll in einen barrierefrei zugänglichen Online-Wissenspool münden. Wir wollen alles Wissenswerte rund um das Thema Barrierefreiheit sammeln und aufbereiten. Redaktionelle Beiträge, Checklisten, Forschungsergebnisse  –  all das soll auf unserer Webseite präsentiert werden. Das ist eine ganz große Aufgabe, die man gar nicht frühzeitig genug angehen kann.


Würden Sie zustimmen, dass seit 2002, als das Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet wurde, die Erarbeitung von DIN-Normen und anderen Regelwerken zur Standardisierung von Barrierefreiheit im Vordergrund stand und dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, Barrierefreiheit in die Welt zu bringen, also ihre Umsetzung zu befördern?

Ja und nein. Ich glaube schon, dass mit dem Jahr 2002 der Prozess begonnen hat, technische Regelwerke zu entwickeln. Das ist in gewisser Weise abgeschlossen, aber eben nur in gewisser Weise. Wenn wir über den Baubereich reden, ist das weitestgehend abgeschlossen. Das gilt nicht für den Bereich der Arbeitsstätten, für den die DIN-Normen nicht gelten. Mit der BITV 2.0 haben wir auch einen technischen Standard erarbeitet. Da würde ich Ihnen Recht geben, dass es jetzt darum geht, die sachgerechte Umsetzung zu befördern. Wenn ich aber beispielsweise an das Thema leichte Sprache denke, wird es schwieriger. Die Bundesbehörden sind aufgefordert, ab 2018 zunehmend Bescheide und ähnliches in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Ein wesentlicher Grund für diese Übergangszeit liegt darin, dass man nicht einfach auf ein technisches Regelwerk zurückgreifen kann. Im Bereich der Kommunikation spielen ganz andere Fragen eine Rolle. Auch bei der Gebärdensprache ist die Zurverfügungstellung nicht eine Frage des technischen Standards. Bis wir zu einer gleichberechtigten Kommunikation kommen, haben wir noch ein Stück zu gehen.


Dem DBSV ist es ein Anliegen, dass dem Thema Informationstechnik neben der Mobilität das gleiche Gewicht beigemessen wird, denn es gehört nicht in den Zuständigkeitsbereich des Informationstechnikzentrums des Bundes. Würden Sie dem zustimmen?

Dem würde ich nur bedingt zustimmen. Man muss zur Kenntnis nehmen, dass beim ITZ Bund eine Menge von Kompetenzen vorhanden ist, auch was Barrierefreiheit angeht. Im BGG gibt es unterschiedliche Bereiche, zum einen die Berichterstattung nach Paragraf 8, das ist der Bereich Bauen, zum anderen die Berichterstattung nach Paragraf 12, das ist der Bereich Information und Kommunikation im weitesten Sinne. Tatsache ist, dass sich vieles, was die Berichterstattung nach Paragraf 12 angeht, im Bereich des ITZ Bund bewegt. Nichtsdestotrotz ziehen wir uns als Bundesfachstelle nicht raus aus dem Thema. Unsere Beratungsaufgabe ist allumfassend, sie betrifft nicht nur den Bereich Bauen, sondern auch den Bereich Information und Kommunikation.


Beim Thema Barrierefreiheit sind Experten in eigener Sache unverzichtbar. Deshalb hat die Fachstelle einen Expertenkreis, in dem mehrheitlich Vertreter der Behindertenverbände arbeiten. Was können Sie tun, damit dieses Gremium im Sinne der Selbstvertretung eine wichtige Rolle spielen wird?

Das Wichtigste habe ich schon getan. Wir wollten im Expertenkreis nicht pro forma die Mehrheit der Vertreter aus den Reihen der Behindertenverbände haben. Dazu waren wir sowieso verpflichtet. Wir haben gezielt nach Fachleuten auf dem Gebiet der Barrierefreiheit gesucht, die gleichzeitig ihren Verband repräsentieren. Die erste Sitzung hat gezeigt, dass wir hier auf Augenhöhe diskutieren können. Es geht nicht darum, auf der einen Seite Forderungen zu stellen und auf der anderen Seite festzustellen, dass wir dafür nicht zuständig sind, weil das über unseren gesetzlichen Auftrag hinausgeht. Wir wissen alle, dass wir mit Expertise brillieren müssen. Wenn das gelingt, ist es für die Bundesfachstelle leichter, einen kleinen Schritt über die Beratungstätigkeit hinauszugehen, um Themen auf dem Feld der Barrierefreiheit voranzubringen.


Als Rollstuhlfahrer sind Sie selbst Experte in eigener Sache. Wie sieht es bei den Mitarbeitern der Fachstelle aus? Gibt es weitere Menschen mit Behinderung, vielleicht auch jemanden mit Seheinschränkung?

Ja, es gibt eine Mitarbeiterin, die stark sehbeeinträchtigt oder blind ist  –  ich habe nicht auf ihren Schwerbehindertenausweis geschaut. Darüber hinaus haben wir einen Mitarbeiter gewinnen können, dessen Muttersprache die Gebärdensprache ist.


Der Vorläufer der Fachstelle ist das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit, getragen von Sozial- und Behindertenverbänden und unterstützt vom BMAS. In welcher Weise können Sie an die Arbeit des BKB anschließen?

Wir können nahtlos an die Arbeit des BKB anschließen. In den letzten Jahren sind viele gute und wichtige Projekte durchgeführt worden, die in Broschüren oder im Internet dokumentiert sind. Das Wissen, das dort aufgebaut wurde, nützt uns natürlich. Wir müssen das Rad nicht neu erfinden. Jetzt geht es darum, dieses Wissen möglichst zielgerichtet an den Mann und die Frau zu bringen und weiter für das Thema zu werben.


Im Zuge der Novellierung des BGG haben sich die Behindertenverbände dafür stark gemacht, dass auch die private Wirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichtet wird. Das ist leider nicht gelungen. Wie schätzen Sie die Möglichkeiten der Fachstelle ein, in den privaten Bereich hineinzuwirken?

Die Bundesfachstelle ist nicht dafür da, Dinge aufzufangen, die gesetzlich geregelt werden müssten. Sie ist nicht dafür da, Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft in einem schnelleren Zeitraum umzusetzen, als das bisher mit dem BGG und den Zielvereinbarungen möglich war. Das wäre ein falsches Verständnis von der Aufgabe der Bundesfachstelle. Nichtsdestotrotz haben wir zahlreiche Anfragen aus der Privatwirtschaft. Wir haben im Expertenkreis auch einen Vertreter der Bitkom, der unsere Arbeit zweifellos bereichert. Und wir bereichern sicher auch sein Werben für Barrierefreiheit. Trotzdem heißt das nicht, dass all diejenigen Unternehmen, die diesem Digitalverband angehören, Barrierefreiheit von heute auf morgen allumfassend umsetzen.


Dazu ein Bild: Dr. Volker Sieger, der Leiter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, im Porträt: Er hat kurze Haare und trägt Hemd und Sakko.


Info

Auf DBSV-Inform hören Sie dieses Gespräch im Originalton.



Kurzinfo: Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit (BKB)

Das BKB, ein privater Verein von Sozial- und Behindertenverbänden, war Ende 2008 auf Anregung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gegründet worden. Nachdem die Projektgelder des Ministeriums ausgelaufen waren, musste das BKB seine Aktivitäten im Frühjahr 2016 einstellen. Anfang Dezember hat die Mitgliederversammlung die Auflösung des Vereins beschlossen.

Das BKB hat wesentliche Impulse zur Weiterentwicklung von Barrierefreiheit gegeben  –  von Empfehlungen für Wahllokale über Anforderungen an die Gestaltung von Bankautomaten bis zum "Tag des barrierefreien Tourismus" auf der Internationalen Tourismusbörse. Als Vorstandsvorsitzender hat DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke die Arbeit des BKB maßgeblich gestaltet.

DBSV-Nachrichten:

Navigations-App für die IGA in Berlin

Unter dem Motto "Ein MEHR aus Farben" lädt die IGA Berlin vom 13. April bis 15. Oktober 2017 zu einem Festival der Gartenkunst ein. Blinden und sehbehinderten Besuchern bietet die Internationale Gartenausstellung eine Premiere: Mit Hilfe der App "IGA-Guide Berlin" können sie sich über das 104 Hektar große Gelände navigieren lassen.

Von Hans-Karl Peter  


In der Oktober-Ausgabe der "Gegenwart" wurde ausführlich über das unter Beteiligung des DBSV durchgeführte Forschungsprojekt "m4guide" berichtet. Von 2012 bis 2016 wurden die technischen Grundlagen für eine Navigations-App entwickelt, die es blinden und sehbehinderten Menschen ermöglicht, sich zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln und in öffentlichen Gebäuden selbstständig und sicher zu bewegen. Zwischenzeitlich ist mit Unterstützung der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der IGA und der Grün Berlin GmbH ein Anwendungsbeispiel für die IGA 2017 entstanden. Durch Hinterlegung unterschiedlicher Profile zur Navigation kann die kostenfreie App von blinden, sehbehinderten, sehenden und rollstuhlfahrenden Menschen genutzt werden.

Der Besucher mit Seheinschränkung lässt seinen Standort über das Satellitensystem GPS bestimmen, gibt sein Ziel ein und kann sich dann per Sprachausgabe über das IGA-Gelände führen lassen. Neben drei Besucherrouten wird es für blinde und sehbehinderte Menschen eine "Tour der Sinne" geben. In die Routenführung einbezogen ist auch die neugebaute Seilbahn der IGA. An einigen Orten auf dem Gelände ist keine Navigation möglich, weil die Wege zu schmal und verschlungen sind. Hier wird ein entsprechender Hinweis gegeben.

Sobald der Nutzer der App in die Nähe eines thematischen Bereichs der Gärten der Welt, des Wuhletals oder des Kienbergparks kommt, erhält er dank 150 installierter Beacons automatisch eine ausführliche Beschreibung mit spezifischen Hinweisen. Die kleinen Sender übertragen ihre Daten an entsprechend konfigurierte Smartphones.

Für die Anfahrt zur IGA kann die App aufgrund noch nicht vorliegender Daten nicht genutzt werden. Der Besucher wird aber von den umliegenden Stationen des öffentlichen Personennahverkehrs zum nächstgelegenen Eingang navigiert.

Die App wird kurz vor dem Start der IGA am 13. April im Google Play Store, auf der IGA-Webseite und unter www.iga2017.dbsv.org als Android-Version für Smartphones ab Android 4.3 zum Download zur Verfügung stehen. Anfang Juni folgt eine iOS-Version im Apple-Store und auf den genannten Webseiten. Der "IGA-Guide Berlin" wird auch über die Gartenausstellung hinaus durch die Gärten der Welt in Berlin-Marzahn führen.

Das Angebot der IGA bietet einen Vorgeschmack auf eine erweiterte App des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg, die für 2018 geplant ist. Hier werden die Ergebnisse des Projekts "m4guide" nachhaltig umgesetzt, um blinden und sehbehinderten Menschen in ganz Berlin die Navigation von Tür zu Tür zu ermöglichen.

Hans-Karl Peter, früher Mitarbeiter des DBSV, hat den Verband im Projektkonsortium von "m4guide" vertreten und begleitet die Produktivsetzung der Navigations-App.


Dazu ein Bild: Ein Pavillon in einem orientalischen Rosengarten. Über einem schmalen Kanal, der auf den Pavillon zuläuft, kreuzen sich zahlreiche Wasserfontänen.

Meldungen

Marrakesch-Vertrag: Ratifizierung rückt näher

Am 14. Februar hat der Europäische Gerichtshof ein Gutachten vorgelegt, das die Alleinkompetenz der Europäischen Union (EU) für die Ratifizierung des Marrakesch-Vertrages bestätigt. Die EU ist ermächtigt, den Marrakesch-Vertrag im Namen ihrer Mitgliedstaaten zu ratifizieren, so dass seine Regelungen in allen EU-Staaten Anwendung finden müssen. Damit geht ein jahrelanger Streit um die Ratifizierungskompetenz zu Ende.

"Wir begrüßen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und erwarten, dass die EU den Marrakesch-Vertrag nun zeitnah ratifiziert", erklärt Professor Dr. Thomas Kahlisch, DBSV-Präsidiumsmitglied und stellvertretender Vorsitzender der Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen (Medibus). "Die deutsche Bundesregierung steht damit in der Pflicht, den Marrakesch-Vertrag in deutsches Recht zu überführen, und zwar ohne bürokratische Hürden und unzumutbare Ausnahmeregelungen."

Am 30. September 2016 ist der Marrakesch-Vertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Kraft getreten. Das völkerrechtliche Übereinkommen, das vor mehr als drei Jahren verabschiedet wurde, legt Ausnahmeregelungen im Urheberrecht fest, um die Produktion und den grenzüberschreitenden Austausch barrierefreier Literatur zu erleichtern.


Dazu ein Bild: Zwei Hände ertasten Brailleschrift auf Papier.

Gravierende Lücke in der Sehhilfenversorgung geschlossen

Der DBSV hat Verbesserungen für die Versorgung mit Sehhilfen angemahnt und eine entsprechende Änderung im Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) erreicht. Davon profitieren Menschen, die gesetzlich krankenversichert sind und unter einer starken Kurz- oder Weitsichtigkeit leiden. Künftig werden die Kosten für Sehhilfen mit mehr als 6 Dioptrien von der Krankenkasse gezahlt, bei Hornhautverkrümmung reichen mehr als 4 Dioptrien.

Seit 2003 galt in Deutschland eine Regelung, nach der Versicherte ab dem 18. Lebensjahr nur dann einen Anspruch auf Kassenleistung hatten, wenn die Sehschärfe mit Brille oder Kontaktlinsen maximal 30 Prozent beträgt. "Die Korrektur dieser Regelung war überfällig", stellt DBSV-Präsidentin Renate Reymann fest.

Welche Regelungen insgesamt für die Sehhilfenversorgung gelten, lesen Sie unter der Rubrik "Service".


Dazu ein Bild: Ein weißhaariger Mann mit Brille und Vollbart liest ein Buch unter einer Leselampe.

25. Europäischer Protesttag: Aufruf zur Demonstration am 5. Mai in Berlin

Zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung findet am 5. Mai eine große Demonstration im Berliner Regierungsviertel statt. Der DBSV ruft dazu auf, sich an der Aktion zu beteiligen, die von einem breiten Bündnis von Behinderten- und Sozialverbänden getragen wird.

"Wir gestalten unsere Stadt / Einfach machen  –  Für alle": So lautet das Motto des diesjährigen Protestzuges. Im Mittelpunkt steht die Forderung nach Barrierefreiheit, ob im öffentlichen Personennahverkehr, in Gebäuden oder Wohnungen. Der Protestzug startet um 15 Uhr. Treffpunkt und Routenführung werden im Internet unter www.protesttag-behinderte.de bekanntgegeben. Von 15.30 Uhr bis 17 Uhr findet eine Kundgebung am Brandenburger Tor statt.

Nicht nur in Berlin, sondern quer durch Deutschland nutzen Selbsthilfeorganisationen und Behindertenverbände den Europäischen Protesttag, um auf die Situation behinderter Menschen aufmerksam zu machen und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fordern. Viele Veranstaltungen werden von der Aktion Mensch unterstützt.

Der Europäische Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung feiert in diesem Jahr seinen 25. Geburtstag. Er geht auf eine Initiative des Vereins "Selbstbestimmt Leben" zurück.

Sozialwahlen 2017: Barrierefreie Unterlagen anfordern

Nach sechs Jahren finden in diesem Jahr wieder die Sozialwahlen statt. Bei den gesetzlichen Sozialversicherungen, also der Renten- und Unfallversicherung sowie der Kranken- und Pflegeversicherung, wählen Versicherte und Rentner ihre Vertreter in die jeweiligen Parlamente. Dies sind die wichtigsten Gremien der sozialen Selbstverwaltung.

Die Sozialwahl 2017 ist barrierefrei  –  dazu hat der DBSV beigetragen. Für blinde und sehbehinderte Wähler wurden Stimmzettelschablonen und CDs produziert, auf denen der Umgang mit der Schablone erläutert wird.

Gewählt wird ausschließlich per Briefwahl. Ab Ende April erhalten die Wähler ihre Unterlagen automatisch per Post. Wer eine Wahlschablone benötigt, muss diese bei seiner Versicherung anfordern. Die Wahlfrist endet am 31. Mai 2017. Für Mitglieder der Barmer Ersatzkasse findet ein späterer Wahltermin statt.

Allerdings wird die Sozialwahl nicht bei allen Versicherungsträgern mit einer Wahlhandlung durchgeführt. Die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Saarland sowie der Ersatzkrankenkassen BARMER, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH) und Handelskrankenkasse (hkk) sind zur Wahl aufgerufen. Bei allen anderen Versicherungen finden so genannte Friedenswahlen statt. Hier stimmt die Anzahl der zu wählenden Plätze mit der Anzahl der Kandidaten überein, so dass sich eine Wahl mit Wahlhandlung erübrigt.

Mehr Infos zur Sozialwahl 2017 im Internet: www.sozialwahl.de/ihre-fragen/unsere-antworten

SightCity 2017: das Angebot der Selbsthilfe

Am 3. Mai öffnet in Frankfurt die europaweit größte Fachmesse für blinde und sehbehinderte Menschen ihre Tore. Neben den rund 120 Ausstellern, die Hilfsmittel, technische Innovationen sowie Bildungs- und Freizeitangebote präsentieren, ist auch die Selbsthilfe wieder vertreten. Der DBSV und der Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen (BSBH) sowie die Deutsche Blindenstudienanstalt (blista) und der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) sind an allen drei Messetagen im Foyer an zwei Gemeinschaftsständen (D16 und D17) zu finden.

"Nachgefragt" heißt es dort, wenn unabhängige Fachleute Auskunft geben über nützliche Hilfsmittel, Smartphone-Apps oder den Empfang von Hörfilmen. Die Mitarbeiter der Rechtsberatungsgesellschaft "Rechte behinderter Menschen" (rbm) beantworten rechtliche Fragen. Außerdem wird das Beratungsangebot "Blickpunkt Auge" vorgestellt.

Das SightCity Forum bietet den Messebesuchern ein umfangreiches Vortragsprogramm, dessen Spektrum von augenmedizinischen Themen über Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation bis zu den Online-Angeboten der Blindenbüchereien reicht.

Der Messekompass, der Hinweise zur Anreise, zum Begleitservice und eine detaillierte Beschreibung der Räumlichkeiten, Ausstellerverzeichnisse und das Programm des SightCity Forums enthält, ist auf DBSV-Inform in Buch 24 zu finden. Er ist ein Angebot von BSBH und DBSV und steht auch unter www.dbsv.org zur Verfügung.


Dazu ein Bild: Messetrubel: Besucher und Aussteller kommen an den Messeständen der SightCity in Kontakt.


Info: SightCity 2017

3. bis 5. Mai, Hotel Sheraton
Flughafen Frankfurt am Main
Öffnungszeiten:
    3./4.5.: 10-18 Uhr
    5.5.: 10-16 Uhr
Eintritt frei!
www.sightcity.net

DBSV-Karte: Mehr als ein Mitgliedsausweis

Als Inhaber der DBSV-Karte unterstützen Sie die Arbeit Ihres Landesvereins und des DBSV und erhalten darüber hinaus attraktive Vergünstigungen, zum Beispiel:

  • Sonderkonditionen Deutsche Bahn
    Tickets für 99 Euro (Hin- und Rückfahrt) zu allen Veranstaltungen des DBSV
  • GRAVIS Online Shop
    max.8% auf Smartphones, Tablets und andere Technikprodukte, max.30% auf sämtliches Zubehör
  • Low Vision Kreis e.V.
    5% auf Sehhilfen und weitere Hilfsmittel
  • Deutscher Hilfsmittelvertrieb (DHV)
    5% auf alle Hilfsmittel
  • Landeshilfsmittelzentrum für Blinde und Sehbehinderte Sachsen (LHZ)
    5% auf alle Hilfsmittel
  • Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB)
    5% auf Zeitschriften
  • AUDIAMO
    10% auf alle Hörbücher und Hörspiele
  • Reinecker Vision GmbH
    10% auf alle Produkte
  • Optelec GmbH
    5% auf alle Angebote, auch bei Zuzahlungen auf Kassenversorgungen
  • Forum Telemedizin GmbH
    Blutzuckermessgerät ProfiLine BLE TeleMed: 5 Euro Rabatt auf das Starterset
  • Berufsförderungswerk Würzburg
    10% auf alle E-Learning-Kurse
  • AFB  –  Arbeit für Menschen mit Behinderung
    10% auf gebrauchte und aufgearbeitete Computer und andere IT-Geräte
  • NH-Hotel Group
    Best-Preis-Garantie für Übernachtungen in allen deutschen NH-Hotels
  • Dorint Hotels & Resorts
    10% auf den tagesaktuellen Bestpreis in Berlin, Bonn, Dresden, Frankfurt/Main und Airport München
  • Schottland-für-Alle
    5% auf reguläre Gruppen- und Individualreisen, 10% auf maßgeschneiderte Reisen (ausgenommen Flug- und Fährbuchungen)
  • Kieser Training
    1 Bonusmonat bei einer Vertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten
  • Teekampagne
    5% auf eine Bestellung pro Kalenderjahr
  • Rechtsberatungsgesellschaft "Rechte behinderter Menschen" (rbm)
    kostenfreie Rechtsberatung und Rechtsvertretung im Sozial- und Verwaltungsrecht
  • Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)
    "Sichtweisen"-Abo (Punkt- und Schwarzschrift) für 38,50 Euro statt 44 Euro; kostenfreies Abo von DBSV-Inform (DAISY)

Viele Landesvereine haben zusätzliche Rabattaktionen mit Partnern vor Ort.

Mehr Infos zu allen bundesweiten Vergünstigungen beim
DBSV
Tel.: 0 30 / 28 53 87-260
www.dbsv.org/dbsv-karte

Dank an die Unterstützer des DBSV

Ohne die Unterstützung vieler Mitglieder, Spender und Förderer könnte sich der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband nicht dafür einsetzen, dass Augenpatienten, sehbehinderte und blinde Menschen ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Der DBSV dankt an dieser Stelle insbesondere den folgenden langjährigen Unterstützern:

  • Aktion Mensch
  • Bert Mettmann Stiftung
  • Blindenstiftung Deutschland
  • GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene
  • Herbert-Funke-Stiftung

Thema: Bundesteilhabegesetz

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sollte Menschen mit Behinderung deutliche Verbesserungen bringen. Gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung  –  das waren die großen Ziele, ganz im Sinne der Menschenrechte. Doch was ist daraus geworden? Wie fällt die Bilanz dieses wichtigen Gesetzes aus, dessen erster Teil Anfang des Jahres in Kraft getreten ist?

Die "Sichtweisen" zeichnen den schwierigen Weg vom Gesetzesvorhaben bis zur Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat nach, geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und blicken zurück auf den zehnjährigen Kampf um das Merkzeichen "TBl" und die Anerkennung von Taubblindheit als Behinderung eigener Art.


Dazu ein Bild: Eine Ansammlung von Menschen, darunter DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke mit Megafon und Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL), im Rollstuhl. Rechts im Bild ist ein Plakat mit einer Illustration zu sehen: Blinde und sehbehinderte Menschen gehen vor dem Reichstag baden.

Trippelschritte statt großer Sprünge

Es war ein intensives Jahr, ein Jahr der harten Auseinandersetzung, aber auch der gestärkten Solidarität innerhalb der Behindertenbewegung. Im Januar 2016 machte ein erster Entwurf des Bundesteilhabegesetzes die Runde, kurz vor Weihnachten wurde das Gesetz verabschiedet. Dazwischen gab es kaum eine Atempause: Positionen wurden entwickelt, Stellungnahmen geschrieben, Gespräche geführt, Protest organisiert. Der DBSV hat alle Hebel in Bewegung gesetzt, um das Gesetz positiv zu beeinflussen. Ein Rückblick der Verbandsspitze.


Gute Startbedingungen für ein großes Reformprojekt

Als das Bundesteilhabegesetz, damals noch Bundesleistungsgesetz, im Jahr 2013 in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung aufgenommen wurde, waren die Erwartungen hoch. Es schien so, als hätte sich endlich das historische Fenster geöffnet, um die Eingliederungshilfe grundlegend zu reformieren und das Teilhaberecht auf neue Füße zu stellen. Die Aufgabe war höchst anspruchsvoll. Von einem Paradigmenwechsel war die Rede. Die Eingliederungshilfe sollte aus der Sozialhilfe herausgelöst und im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) weiterentwickelt werden.

Der Ruf nach einer Reform kam gleich aus zwei Richtungen. Auf der einen Seite standen die Menschen mit Behinderung, die eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen forderten  –  beim Wohnen, der Bildung, dem Arbeiten, der Freizeitgestaltung oder bei gesellschaftlichem Engagement. Rückenwind gab ihnen dabei die seit 2009 in Deutschland geltende UN-Behindertenrechtskonvention. Aus der BRK leiteten die Behindertenverbände einen menschenrechtlich gebotenen Handlungsauftrag ab.

Auf der anderen Seite standen die Länder und Kommunen, die wegen der seit Jahren steigenden Kosten der Eingliederungshilfe einen Reformbedarf sahen. CDU, CSU und SPD verständigten sich im Koalitionsvertrag darauf, behinderte Menschen, die nur eingeschränkte Teilhabemöglichkeiten haben, aus dem bisherigen Fürsorgesystem herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Gleichzeitig sollten die Kommunen im Rahmen der Eingliederungshilfe um 5 Mrd. Euro durch den Bund entlastet werden.

Unsere Hoffnung: Durch die finanzielle Beteiligung des Bundes entstehen Spielräume für ein Teilhabegeld, verbunden mit einem bundesweit einheitlichen Blindengeld in angemessener Höhe. Die Abkehr vom Sozialhilfeprinzip, die Schaffung von echten Nachteilsausgleichen und dadurch mehr Selbstbestimmung  –  all dies schien möglich. Allseits herrschte Aufbruchstimmung.


Partizipation auf hohem Niveau

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) setzte Maßstäbe, was die Beteiligung behinderter Menschen am Gesetzgebungsprozess betrifft. Gemäß dem BRK-Grundsatz "Nichts über uns ohne uns" wurde im Sommer 2014 ein so genanntes hochrangiges Beteiligungsverfahren etabliert. Fast ein Jahr lang trafen sich regelmäßig Vertreter der Behindertenverbände  –  darunter des DBSV -, der Wohlfahrt, der Kostenträger, der Sozialpartner sowie von Bund, Ländern und Kommunen, um sich über Reformbedarfe und mögliche Lösungen auszutauschen. In dieser Zeit wurden unter Mitwirkung des DBSV die grundlegenden Forderungen des Deutschen Behindertenrats (DBR) erarbeitet, etwa die vollständige Abschaffung der Heranziehung von Einkommen und Vermögen bei allen Teilhabeleistungen, die Bedarfsdeckung für alle behinderungsbedingt notwendigen Leistungen und die Sicherstellung einer unabhängigen Beratung. Gleichzeitig hat der DBSV von Anfang an auf ein bundeseinheitliches Blindengeld gedrängt, das auch hochgradig sehbehinderte und taubblinde Menschen einbezieht.

Kurz vor Abschluss des Beteiligungsprozesses jedoch wurden die Hoffnungen auf echte Verbesserungen jäh gedämpft. Im März 2015 beschloss das Kabinett, die im Koalitionsvertrag vorgesehene Koppelung der Eingliederungshilfereform an die Entlastung der Kommunen um 5 Mrd. Euro aufzugeben. Immer lauter wurde betont, dass die Reform der Eingliederungshilfe zu keinen zusätzlichen Kosten führen dürfe. Die Frustration war groß. Sollte es wieder nicht vorangehen? Was hat die einjährige, äußerst arbeitsintensive Beteiligung gebracht, wenn es am Ende keine finanziellen Spielräume für spürbare Verbesserungen gibt?


Ein inakzeptabler Gesetzentwurf

Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens im April 2015 ließ der Gesetzentwurf lange auf sich warten. Überall war Misstrauen zu spüren. Doch der Arbeitsentwurf, der im Januar 2016 durchsickerte, übertraf die schlimmsten Erwartungen. Er löste pures Entsetzen aus. Keine Spur von menschenrechtlichem Denken im Sinne der BRK. Unabhängige Lebensführung, umfassende Rehabilitation und Bildung, gleichberechtigte Teilhabe, echte Nachteilsausgleiche  –  alles Fehlanzeige! Stattdessen wurden die alten Sozialhilfezöpfe in neuem Gewand präsentiert und an verschärfte Bedingungen geknüpft. Mit großer Geste hatte man höhere Vermögensfreibeträge für die Eingliederungshilfe vorgesehen. Das konnte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir es mit einem Spargesetz zu tun hatten, das die Lebensbedingungen behinderter Menschen in unerträglicher Weise verschlechtern würde.

Menschen, die beim Wohnen ambulant unterstützt werden, drohte aus Kostengründen die Abschiebung ins Heim. Berufstätige ab einem mittleren Einkommen hätten deutlich mehr für Unterstützung zahlen müssen. Blinden und sehbehinderten Schülern wurde der Zugang zur Blinden- bzw. Sehbehindertenschule faktisch verwehrt, weil die Eltern einen deutlich höheren Kostenanteil für die Internatsunterbringung übernehmen sollten. Sehbehinderte Menschen sollten als "nicht behindert genug" aussortiert werden und damit jegliche Ansprüche auf Eingliederungshilfe verlieren. Es zeichnete sich ab, dass die Blindenhilfe weiterhin eine Sozialhilfeleistung bleiben und nicht von den verbesserten Vermögensfreibeträgen profitieren sollte. Die Hoffnung auf ein modernes Teilhaberecht hatte sich erledigt. Von nun an ging es nur noch um Schadensbegrenzung.

Ende April 2016 erschien der offizielle, 369 Seiten zählende Gesetzentwurf des BMAS. Er war zwar etwas entschärft, aber alles andere als annehmbar. Bei den Zielen des Gesetzes war zu lesen, dass die bisherige Ausgabendynamik gebremst werden solle. Das heißt, entweder weniger Menschen Hilfe zu gewähren oder Leistungen zu kürzen. Im Ministerium gingen unzählige kritische Stellungnahmen ein, natürlich auch vom DBSV, jedoch ohne große Wirkung. Der ins Parlament eingebrachte Regierungsentwurf vom 28. Juni 2016 blieb inakzeptabel.


Der Protest formiert sich

Die Entwurfsfassungen des Bundesteilhabegesetzes haben eine Welle des Protests ausgelöst. Noch nie sind bundesweit so viele Menschen mit Behinderung auf die Straße gegangen, um für ihre Rechte zu kämpfen. Noch nie mussten sich so viele Politiker mit unseren Anliegen befassen. Entsprechend groß war auch das Interesse der Presse.

Der DBSV ist bei all seinen Aktivitäten, ob politische Arbeit oder Öffentlichkeitsarbeit, immer zweigleisig gefahren: Er hat einerseits die besonderen Bedarfe blinder, sehbehinderter und taubblinder Menschen hervorgehoben und andererseits den Schulterschluss mit anderen Organisationen gesucht  –  nach der Devise: Je mehr Menschen sich zusammentun, desto wirksamer ist ihr Protest.

Unmittelbar nach Erscheinen des Referentenentwurfs im April 2016 hat der Verwaltungsrat des DBSV eine Resolution verabschiedet, um auf gravierende Mängel im Gesetzentwurf und die Erwartungen des Verbandes aufmerksam zu machen. Es folgten zahllose Schreiben und Gespräche mit Vertretern der maßgeblichen Bundesministerien, Parlamentariern, der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Mitgliedern der Landesregierungen usw. Im September hat der DBSV zu einem parlamentarischen Frühstück eingeladen, um den Bundestagsabgeordneten an konkreten Beispielen klarzumachen, wie sich das Gesetz auf den Alltag blinder und sehbehinderter Menschen auswirken würde.

Darüber hinaus hat sich der DBSV in der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz engagiert. Und er war Teil eines breiten Verbändebündnisses, bestehend aus Deutschem Behindertenrat, Fachverbänden für Menschen mit Behinderung, Paritätischem Gesamtverband, Deutschem Roten Kreuz, Deutschem Gewerkschaftsbund, der Bundesbehindertenbeauftragten und 15 Mitunterzeichnern. In sechs Kernforderungen haben wir unsere gemeinsamen Erwartungen und "roten Linien" zusammengefasst. Dieses Bündnis hat viel bewegt und den Druck auf die Politik erhöht.

Ein enormes Medienecho hatte im September die DBSV-Aktion "Blinde gehen baden". 30 blinde und sehbehinderte Menschen sprangen vor dem Reichstag in die Spree und legten den Schiffsverkehr für eine halbe Stunde lahm. Die Botschaft: Mit dem BTHG drohen ihre Teilhabemöglichkeiten baden zu gehen. Am 7. November, dem Tag der Anhörung im Bundestagsausschuss, gab es mehrere Demonstrationen. Direkt vor dem Reichstag zeigte der DBSV Flagge.

Der Protest hat sich gelohnt. Kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes brachte die große Koalition 68 Änderungsanträge ein  –  eine außergewöhnlich umfangreiche Nachsteuerung. So wurde das Gesetz am 2. Dezember durch den Bundestag verabschiedet und am 16. Dezember durch den Bundesrat gebilligt.


Schadensbegrenzung und neue Chancen

Auf den letzten Metern ist es dem DBSV gelungen, wesentliche Verschlechterungen, die blinden und sehbehinderten Menschen drohten, abzuwenden. Sehbehinderte Menschen haben weiterhin automatisch einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Wahlfreiheit blinder und sehbehinderter Schüler und ihrer Eltern hinsichtlich der Schulform (Regelschule oder Sehbehinderten- und Blindenschule mit Internatsunterbringung) bleibt bestehen und wird nicht durch eine höhere Beteiligung an den Kosten ausgehebelt. Der Besuch der gymnasialen Oberstufe bleibt ausdrücklicher Teil der Leistungen für schulische Bildung. Bei der schulischen Berufsausbildung und Hochschulbildung wurden Regelungen zurückgenommen, die behinderungsbedingt notwendige Zweitausbildungen verhindert hätten. Die Hilfsmittelversorgung im Bildungsbereich ist aufgrund unserer Intervention noch nachträglich ins Gesetz aufgenommen worden. All dies ist zumindest der Erhalt des Status quo.

Das Bundesteilhabegesetz bietet aber auch neue Chancen: Von den deutlich erhöhten Vermögensfreibeträgen der Eingliederungshilfe können viele Menschen mit Seheinschränkung profitieren, die zum Beispiel Schulungen in Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) oder Punktschriftkurse absolvieren. Mit dem Merkzeichen "TBl" ist Taubblindheit endlich auch in Deutschland als Behinderung eigener Art anerkannt worden. Damit gibt es eine Grundlage, um den spezifischen Bedarfen taubblinder und hörsehbehinderter Menschen nachzukommen (siehe Taubblindheit ist anerkannt). Das Budget für Arbeit, das in einigen Bundesländern erfolgreich erprobt wurde, wird zur Regelleistung und eröffnet Menschen, die bisher nur in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten konnten, eine Chance auf eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt. Und der leicht erhöhte Vermögensfreibetrag für die Blindenhilfe mag zumindest Einzelnen helfen.

Das neue Teilhaberecht mit seinen individuellen Leistungen setzt auf mehr Eigenverantwortung. Deshalb fördert der Bund auf Drängen der Behindertenverbände ab 2018 Angebote einer unabhängigen Teilhabeberatung. Sie soll vorrangig als Peer-Beratung von Betroffenen für Betroffene erbracht werden. Gemeinsam mit seinen Landesvereinen setzt sich der DBSV dafür ein, dass es spezielle Beratungsstellen für blinde, sehbehinderte und taubblinde Menschen geben wird.

Die mit dem BTHG auf den Weg gebrachten Regelungen werden schrittweise bis zum Jahr 2020 in Kraft treten. Jetzt gilt es, erstens kritisch zu verfolgen, wie sich die Änderungen in der Praxis auswirken. Zweitens müssen die Beteiligungsmöglichkeiten zur Konkretisierung des Gesetzes auf Länderebene genutzt werden. Und drittens ist es eine Selbstverständlichkeit, dass sich der DBSV weiter für eine gerechte Teilhabe einsetzt, um Weiterentwicklungen zu erreichen und Verschlechterungen aus Kostengründen zu verhindern.


Politische Lehren

Das Bundesteilhabegesetz hat vor allem eines gezeigt: Die Selbsthilfe ist stark und sie wird durch Bündnisse noch stärker. Mit großem Engagement haben sich viele Menschen eingebracht, sei es mit dem Sprung in die Spree, der Teilnahme an Demonstrationen, der Beteiligung an Online-Petitionen und Aktionen über die sozialen Netzwerke oder der Schilderung persönlicher Fallbeispiele. Das Bewerten von Gesetzestexten, das Verfassen von Stellungnahmen, das Diskutieren mit politischen Entscheidern, die Öffentlichkeitsarbeit  –  all das hat viel Kraft und Zeit gekostet. Das haupt- und ehrenamtliche Engagement hat wesentlich dazu beigetragen, dass gravierende Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung abgewendet und einige Fortschritte gegenüber dem alten Recht erzielt werden konnten.

Bedenkt man, was insbesondere blinden und sehbehinderten Menschen nach dem ersten Arbeitsentwurf des Gesetzes gedroht hat, kann das Wirken des DBSV nur außerordentlich positiv bewertet werden. Anders fällt die Bilanz allerdings aus, wenn man sich die ursprünglichen Forderungen in Erinnerung ruft. Dann muss man leider feststellen, dass das Bundesteilhabegesetz seinen Namen nicht verdient. Denn die Politik konnte sich nicht dazu durchringen, die Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe komplett aufzugeben. Die Chance, ein Bundesteilhabegeld einzuführen, blieb ungenutzt. Das Ziel, ein bundeseinheitliches, gerechtes und einkommens- und vermögensunabhängiges Blindengeld zu etablieren, das auch Leistungen für taubblinde und hochgradig sehbehinderte Menschen vorsieht, konnte nicht erreicht werden. Die Blindenhilfe, die in der Sozialhilfe verbleibt, wurde zu einer Teilhabeleistung zweiter Klasse herabgestuft. Die Leistungen für Bildung sind nicht an moderne Gegebenheiten angepasst worden. Kurz: Das BTHG wird Menschen mit Behinderung nicht gerecht und ermöglicht ihnen nicht, an allen Aspekten des Lebens gleichberechtigt teilzuhaben.

Dass am Ende nicht mehr erreicht worden ist, ist sicher nicht das Verschulden der Behindertenverbände, denn gekämpft wurde so intensiv wie nie zuvor. Natürlich wissen wir alle, dass Politik kein Wunschkonzert ist, sondern dass es darum geht, unterschiedliche Interessen in Einklang zu bringen. Der Entstehungsprozess des BTHG legt allerdings nahe, dass Leistungen für behinderte Menschen immer noch als soziale Last angesehen werden. Eine unabhängige Lebensführung und Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen als Menschenrechte anzuerkennen und das Teilhaberecht konsequent am Prinzip des Nachteilsausgleichs und der Chancengleichheit auszurichten, ist längst keine Selbstverständlichkeit. Wir haben noch einen langen Weg vor uns, bis der Geist der BRK auch in der deutschen Gesetzgebung angekommen ist.

Renate Reymann
Präsidentin des DBSV  

Andreas Bethke
Geschäftsführer des DBSV  


Dazu zwei Bilder: DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke spricht in ein Megafon; eine blinde Frau im Bademantel und mit Badekappe steht am Spreeufer und wird von einem Kameramann gefilmt.

Kurz und bündig: das Teilhabegesetz

Bundestag und Bundesrat haben im Dezember 2016 das Gesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz  –  BTHG) verabschiedet. Was ändert sich? Was bleibt, wie es war? Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen.

Von Christiane Möller  


Was ist eigentlich das BTHG?

Das BTHG ist ein so genanntes Artikelgesetz. Es ist kein neues Gesetzbuch, sondern ein Paket, das ein Bündel von Änderungen an bereits bestehenden Gesetzen umfasst. Den Kern der Regelungen bildet die Neufassung des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch (SGB IX  –  Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) einschließlich der reformierten Eingliederungshilfe. Das SGB IX hat künftig die folgende Struktur:

  • Teil 1 beinhaltet das übergreifende Rehabilitations- und Teilhaberecht. Es steht wie ein Dach über den Regelungen für die verschiedenen Träger, etwa der Arbeitsagentur, der Renten- und Krankenversicherung oder dem Eingliederungshilfeträger. Das Ziel: Rehabilitations- und Teilhabeleistungen für behinderte Menschen sollen "wie aus einer Hand" erbracht werden.
  • Teil 2 enthält die aus der Sozialhilfe (SGB XII) herausgelöste, neu gefasste Eingliederungshilfe mit dem Titel "Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen". Diese Leistungen werden durch den Träger der Eingliederungshilfe erbracht, eine Behörde, die durch die Länder neu geschaffen wird.
  • Teil 3 enthält das weiterentwickelte Schwerbehindertenrecht, zum Beispiel Regelungen zur Feststellung der Behinderung, zu begleitenden Hilfen im Arbeitsleben, zur Schwerbehindertenvertretung oder zum Kündigungsschutz.

Einige Regelungen in Schlaglichtern

  • Im Mittelpunkt der Eingliederungshilfe steht künftig der Mensch mit seinen individuellen Bedarfen. Stationäre Behinderteneinrichtungen gibt es zumindest auf dem Papier nicht mehr. Unter dem Schlagwort "Personenzentrierung statt Einrichtungszentrierung" werden über die Eingliederungshilfe nur noch behinderungsbedingt notwendige Fachleistungen gewährt: Assistenzleistungen für die Bewältigung des Alltags, Hilfsmittel, heilpädagogische Leistungen oder spezielle Schulungen, zum Beispiel Lebenspraktische Fähigkeiten oder Punktschrift. Finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt wird im Rahmen der allgemeinen Grundsicherungsleistungen gewährt.
  • Wie bislang steht die Eingliederungshilfe blinden Menschen und sehbehinderten Menschen mit einem bestkorrigierten Visus von 30 Prozent oder vergleichbaren Störungen des Sehvermögens offen. Bis 2018 sollen neue Zugangskriterien entwickelt werden, um den anspruchsberechtigten Personenkreis bis 2023 in einem neuen Gesetz zu definieren.
  • Die bisherigen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (künftig Soziale Teilhabe) sind neu definiert und beinhalten unter anderem Assistenzleistungen für die Erledigungen des Alltags, etwa bei der Haushaltsführung, der Pflege sozialer Beziehungen oder der Freizeitgestaltung. Erstmals ist ausdrücklich auch die Elternassistenz geregelt.
  • Im Bereich Bildung bleiben die bisherigen Leistungen im Wesentlichen bestehen. Bei den Hilfen zur Schulbildung wird erstmals der Ganztagsunterricht einbezogen. Blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche können weiterhin eine Schule mit Internatsunterbringung besuchen. Ein Zweitstudium oder ein Studium nach zuvor absolvierter Berufsausbildung ist nur noch möglich, wenn es fachlich in dieselbe Richtung weist oder es behinderungsbedingte Gründe für einen Fachrichtungswechsel gibt. Sonderregelungen gibt es bei Masterstudiengängen. Erstmals wird das "Poolen" von Assistenz erlaubt, sofern es zumutbar ist. Das heißt, dass zum Beispiel Integrationshelfer in der Schule für mehrere Schüler eingesetzt werden können.
  • Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen, die voll erwerbsgemindert sind und denen oft nur der Weg in eine Werkstatt für behinderte Menschen offensteht, werden erweitert. Neben der Etablierung so genannter anderer Leistungsanbieter, die ähnlich wie eine WfbM organisiert sind, wird das Budget für Arbeit in die Regelleistungen aufgenommen. So werden Arbeitsplätze am allgemeinen Arbeitsmarkt durch dauerhafte Lohnkostenzuschüsse und individuelle Begleitung unterstützt.
  • Die Einkommensgrenzen der Eingliederungshilfe werden neu geregelt. Das Einkommen des Partners wird ab 2020 nicht mehr herangezogen. Die Vermögensfreibeträge erhöhen sich deutlich, und zwar ab 2017 um 25.000 Euro und ab 2020 auf rund 50.000 Euro. Die Bezieher von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII werden in diese Verbesserungen nicht einbezogen.
  • Um die Menschen bei der Durchsetzung ihrer Teilhabeansprüche zu unterstützen, werden ab 2018 Beratungsangebote gefördert. Sie agieren unabhängig von Leistungsträgern und -erbringern.

Eingliederungshilfe, Blindengeld und Blindenhilfe

Wie bisher ist die Eingliederungshilfe an einen individuellen Bedarf an Leistungen geknüpft. Das ist der Unterschied zu Blindengeld und Blindenhilfe, die pauschal zur Deckung des blindheitsbedingten Mehraufwands gezahlt werden und keinen Verwendungsnachweis erfordern. Die Blindenhilfe, die aufstockend zum Landesblindengeld beansprucht werden kann, bleibt im Sozialhilferecht.

Der Vermögensfreibetrag für bestimmte Sozialhilfeleistungen, darunter die Blindenhilfe, wird ab April 2017 angehoben. Das finanzielle Schonvermögen für Leistungsberechtigte wird von bisher 2.600 auf 5.000 Euro erhöht. Für Ehe- und Lebenspartner wird zusätzlich ein Betrag von 5.000 Euro anerkannt. Ein Ehepaar, bei dem mindestens ein Partner blind ist, hätte also künftig einen Vermögensfreibetrag von 10.000 Euro.

Christiane Möller
Rechtsreferentin des DBSV  


Dazu ein Bild: Mit geschlossenen Augen ertastet ein blinder Jugendlicher einen Reliefglobus. Der Globus ist groß links im Vordergrund zu sehen, der Junge unscharf im Hintergrund.

Taubblindheit ist anerkannt

Mit dem Bundesteilhabegesetz wird das Merkzeichen "TBl" (taubblind) im Schwerbehindertenausweis eingeführt. Dahinter verbirgt sich eine wichtige Botschaft: Deutschland erkennt Taubblindheit als Behinderung eigener Art an. Zehn Jahre lang haben taubblinde Menschen und ihre Unterstützer dafür gekämpft.

Von Reiner Delgado  


Taubblinden Menschen ist die Anerkennung ihrer Behinderung als Behinderung eigener Art sehr wichtig. Denn taubblind zu sein, heißt nicht einfach, taub und blind zu sein. Die komplexe Sinnesbehinderung führt zu einer Lebenssituation mit ganz eigenem Unterstützungsbedarf. Taubblinde Menschen erleben in ihrem Alltag vor allem Barrieren in den Bereichen Kommunikation, Mobilität, Information und Alltagsbewältigung. Wenn im Haushalt eines Betroffenen zum Beispiel der Herd nicht mehr funktioniert, kann er dieses Problem kaum allein lösen. Er kann nicht erkennen, ob noch eine Kontrolllampe leuchtet, er kann keine Firma anrufen, die den Herd repariert, und er kann auch nicht in ein Geschäft gehen und einen neuen Herd kaufen. Beim Pizza-Service anzurufen oder in ein Restaurant zu gehen, ist allein auch nicht möglich. Dieses Beispiel zeigt, dass taubblinde Menschen erhebliche Unterstützung brauchen, um gleichberechtigt an der Gesellschaft teilzuhaben.

Bereits im Jahr 2004 hat das Europäische Parlament Taubblindheit als Behinderung eigener Art anerkannt. Damals wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, dem Beispiel der Europäischen Union zu folgen und den Rechten taubblinder Menschen Geltung zu verschaffen. Doch in Deutschland tat sich nichts. Um die Politik zum Handeln zu bewegen, hat der Gemeinsame Fachausschuss hörsehbehindert/taubblind (GFTB) 2007 ein Merkzeichen für Taubblinde gefordert. Viele Menschen, Vereine und Organisationen schlossen sich dieser Forderung an. Bei einem bundesweiten Taubblindentreffen in Radeberg im Jahr 2009 wurde eine entsprechende Resolution verabschiedet, 2012 wurden mehr als 14.000 Unterschriften an das Bundessozialministerium übergeben und 2013 demonstrierten in Berlin rund 700 Menschen für das Merkzeichen. Nach zehnjährigem Kampf ist es nun endlich da. Die im Gesetz beschriebenen Voraussetzungen für das Merkzeichen entsprechen den Vorstellungen des GFTB. Sie berücksichtigen auch, dass der spezifische Bedarf schon bei Menschen auftritt, die noch über ein geringes Hör- oder Sehvermögen verfügen.

Renate Reymann, Präsidentin des DBSV, dankt allen, die sich für das Merkzeichen eingesetzt haben: "Ich bin begeistert von dem Erfolg, den taubblinde Menschen und ihre Freunde erreicht haben." Der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden (BAT), Dieter Zelle, lobt vor allem den Zusammenhalt von Verbänden, Selbsthilfegruppen und weiteren Mitstreitern. Er betont, dass es nun weitergehen muss: "Im nächsten Schritt muss festgelegt werden, welche Ansprüche sich aus dem Merkzeichen 'TBl' ableiten." Nach vorn schaut auch Irmgard Reichstein von der Stiftung "taubblind leben": "Wir wünschen uns, dass die Leistungen und Nachteilsausgleiche schnell definiert werden, damit das Warten auf Teilhabe ein Ende hat."

Das Merkzeichen allein verbessert noch nicht die Lebenssituation taubblinder Menschen. Derzeit kann es nur genutzt werden, um den Anspruch auf eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag nachzuweisen. Taubblinde Menschen brauchen persönliche Taubblindenassistenz, Dolmetschleistungen, Bildungs- und Rehabilitationsangebote. Ob sich mit dem Merkzeichen der Bedarf an besonderen Hilfsmitteln oder Assistenzleistungen begründen lässt, muss die Bewilligungspraxis zeigen.

Mit der Einführung des Merkzeichens hat die Politik signalisiert, dass sie den besonderen Unterstützungsbedarf taubblinder Menschen anerkennt. Der Zugang zu Taubblindenassistenz wird ab 2018 im Rahmen der Eingliederungshilfe (§ 78 SGB IX) erleichtert. Zur gleichberechtigten Teilhabe taubblinder Menschen ist es aber noch ein langer Weg.

Reiner Delgado ist Vorsitzender des Gemeinsamen Fachausschusses hörsehbehindert/taubblind (GFTB)



Kurzinfo: Das Merkzeichen "TBl"

Das Merkzeichen "TBl" wird vergeben, wenn ein Mensch wegen einer Seheinschränkung einen Grad der Behinderung von 100 und zugleich wegen einer Höreinschränkung mindestens einen Grad der Behinderung von 70 hat. Das entspricht hochgradiger Sehbehinderung und an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Die Feststellung der Behinderung, der Schwerbehindertenausweis und das Merkzeichen werden beim zuständigen Versorgungsamt beantragt.

Mehr Infos unter taubblind.dbsv.org

Termine & Tipps:

Termine

Fit für den Job

Bewerbungscoaching für Menschen mit Seheinschränkung
18.-19.5.2017
Marburg, Deutsche Blindenstudienanstalt

Mehr Infos und Anmeldung (bis 12.4.) bei der
blista
Tel.: 0 64 21 / 6 06-303
E-Mail: bildungsangebote@blista.de

Kräutersalzmischungen selbst herstellen

Ein Kursangebot für blinde und sehbehinderte Menschen zum Internationalen Museumstag
21.5.2017, 11 und 14 Uhr
Immenstadt, Allgäuer Bergbauernmuseum

Mehr Infos und Anmeldung unter
Tel.: 0 83 20 / 9 25 92 90
E-Mail: info@bergbauernmuseum.de

Microsoft Outlook 2013

Seminar für Einsteiger
25.6.-1.7.2017
AURA-Hotel Saulgrub

Mehr Infos und Anmeldung (bis 9.6.) bei
Bildung ohne Barrieren
Tel.: 0 78 44 / 91 15 02
E-Mail: info@bildung-ohne-barrieren.de
Anmeldeformular unter www.bildung-ohne-barrieren.de/angebote/seminaranmeldung.html

Tour de Altmark 2017

Tandemtour durch den Norden von Sachsen-Anhalt (rund 150 Kilometer)
3.-6.8.2017

Mehr Infos und Anmeldung (bis 30.4.) beim
Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt
Tel.: 0 39 31 / 71 30 19
E-Mail: stendal@bsvsa.org

Studienreise nach Kalabrien (Italien)

28.9.-5.10.2017

Mehr Infos bei
Gerhard Mörmann
Tel.: 0 69 / 97 84 32 22
E-Mail: g.moermann@t-online.de

DBSV-Veranstaltungen

Jugendvertreterseminare 2017

  • 12.-14.5.2017
    Berlin, Holiday Inn Hotel City East
    Thema: Netzwerke aufbauen
    Gäste: Raul Krauthausen (Sozialhelden), Vertreter der Bundesvereinigung Eltern blinder und sehbehinderter Kinder (bebsk)
  • 17.-19.11.2017
    AURA-Pension Wernigerode
    Das Thema stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.

Mehr Infos und Anmeldung (bis 15.4. bzw. 15.10.) bei
Torsten Resa
Tel.: 0 30 / 28 53 87-281
E-Mail: t.resa@dbsv.org

Deutsche Blinden- und Sehbehinderten-Skatmeisterschaft 2017

23.-24.6.2017
Altenburg, Hotel Astor
Blinde und sehbehinderte Menschen können an diesem offenen Turnier im Einzel-, Mixed- und Mannschafts-Wettbewerb teilnehmen.

Mehr Infos bei
Rolf Strycharz
Tel.: 0 40 / 18 07 16 07
E-Mail: rolf@strycharz.de

Anmeldung (bis 16.6.) bei
Ludwig Wahren
Tel.: 03 64 24 / 5 26 41
E-Mail: ludwig.wahren@gmx.de

18. EBU-Cup

26.8.-3.9.2017
Bernried, Sporthotel Bernrieder Hof
Internationale Breitensportveranstaltung des DBSV: Kegeln, Schießen, Schwimmen, Showdown, Schach, Skat, Kniffeln. Erstmals wird ein Selbstverteidigungskurs angeboten. Beim EBU-Cup besteht die Möglichkeit, das Deutsche Sportabzeichen zu erwerben.

Mehr Infos und Anmeldung (bis 30.6.) bei
Hans-Peter Engel
Tel.: 0 26 37 / 46 32
E-Mail: ebu-cup@hans-peter-engel.de

Skat: 23. Rathaus-Pokalturnier in Wernigerode

19.-22.10.2017
AURA-Pension Wernigerode
An diesem Turnier können blinde und sehbehinderte Skatspieler sowie deren sehende Freunde teilnehmen. Eingeladen sind auch die nach der DBSV-Rangliste besten 20 Skatspieler des Jahres 2017, um die Finalsieger zu ermitteln.

Mehr Infos und Anmeldung bei der
AURA-Pension
Tel.: 0 39 43 / 26 21-0
E-Mail: info@aurapension.de

Tipps

DVBS-Jobservice

Aktuelle Stellenangebote für Arbeitsuchende in akademischen und verwandten Berufen bietet der Jobservice des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS). Ausschreibungen, die beim DVBS eingehen, werden umgehend an die Mitglieder der Mailingliste weitergeleitet. Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) speist ihre Angebote direkt ein.

Wer den Service nutzen möchte, schickt eine E-Mail ohne Betreff an sympa@lists.uni-marburg.de.

Im Textfeld muss stehen: subscribe dvbs-jobservice

Forum:

Wien mit Geleit

Reisen geht für viele blinde Menschen nur mit Begleitung. Was aber tun, wenn dafür niemand zur Verfügung steht und man sich keiner Gruppenreise anschließen möchte? Ein Wiener Hotel bietet einen Begleitservice für Individualreisende an. Von seinen Erfahrungen als erster blinder Gast berichtet ein Leser.

Von Guido Mayer  


Im letzten Jahr entdeckte ich in der "Gegenwart" eine Anzeige des Wiener Dialog-Hotels Am Spiegeln. Es warb mit der Möglichkeit, blinden und sehbehinderten Gästen eine Begleitperson für Ausflüge zu organisieren. Ich kannte Wien von einigen Reisen, als ich noch sehbehindert war. Seit meiner Erblindung war ich nicht mehr dort, weil es mir genau an dieser sehenden Begleitung fehlte.

Kurzentschlossen schickte ich eine E-Mail an das Hotel und erhielt eine lange Liste mit verschiedenen Ausflugsvorschlägen zurück, aus denen ich mir mein Wunschprogramm zusammenstellte. Ich hätte mir auch weitere Ziele wünschen können, die nicht auf der Liste standen. Das Hotel erstellte einen maßgeschneiderten Wochenplan ganz nach meinen Bedürfnissen und organisierte die benötigten Assistenzpersonen.

Nach knapp neun Stunden Zugfahrt von Hamburg nach Wien wurde ich am Zielbahnhof Wien-Meidling bereits vom hilfsbereiten Haus-Taxifahrer des Hotels erwartet. Wir verabredeten gleich die Uhrzeit für die Rückfahrt.

Am Sonntagabend im Hotel angekommen, führte mich ein ausgelegter Teppich als Leitlinie zur Rezeption. Nach einem freundlichen Empfang wurden mir mein Zimmer und das restliche Hotel gezeigt. Bei rund 25 Zimmern war es nicht schwierig, sich zu orientieren. Es war spürbar, dass sich das Hotel von Experten für Barrierefreiheit beraten lassen hatte. So führte ein zweiter schmaler Teppich als Leitlinie von der Rezeption zum Aufzug. Neben den Knöpfen im Aufzug waren die Nummern der Stockwerke mit einer Gummimasse nachgebildet. Nach dem Abendessen sprach das Personal das Wochenprogramm mit mir durch und fragte mögliche Änderungswünsche ab.

Als ich mich am nächsten Morgen dem Frühstücksraum näherte, wurde ich sofort von einer Mitarbeiterin angesprochen und zu meinem Platz geführt. Mir wurde das Buffet erklärt und so gestaltete sich dieser Teil des Tages schon einmal recht stressfrei.

Um halb zehn traf ich mich an der Rezeption mit meiner ersten Reiseassistenz. Wir fuhren mit Bus und Straßenbahn zur Privatbrauerei Ottakringer. Hier nahmen wir zusammen mit einer erstaunlich disziplinierten Schulklasse an einer Führung mit Verkostung teil. Anschließend ging es weiter zum Schwedenplatz. Als meine Assistentin Feierabend hatte, trafen wir uns mit einer Kollegin, die von da an übernahm. Alles war so gut organisiert, dass die Übergabe völlig problemlos funktionierte.

Weiter ging es mit der Vienna-Ring-Tram, einer alten Straßenbahn für Touristen, die in einer halben Stunde eine Ringlinie durch die Stadt abfährt. Über einen Audioguide erhält man während der Fahrt interessante Informationen, wahlweise auch in Wiener Mundart.

Als nächsten Programmpunkt hatte ich mir den Besuch eines typischen Wiener Cafés gewünscht. Die Inneneinrichtung des Café Diglas war schön plüschig und die Kunden waren vorwiegend einheimischer Herkunft. An den Wänden waren kleine Kaffeetassen als Lampen montiert, die ich ertastete. Meine Assistentin beschrieb mir einen großen Leuchter mit Schneemännern und eine umgedrehte Gugelhupf-Form über unserem Tisch, die ebenfalls als Lampe fungierte. Es ist überflüssig zu erwähnen, dass Kaffee und Kuchen  –  meine Assistentin hatte etwas namens Scheiterhaufen  –  sehr lecker waren.

Am Dienstag besuchte ich mit meiner Begleitung vom Vortag den großflächig angelegten Park des Schlosses Belvedere. Erstaunlich war die Ruhe, obwohl wir uns mitten in der Stadt befanden. Anschließend erkundeten wir Wien zu Fuß weiter. Gegen 12 Uhr lauschten wir der Ankeruhr, die eine brückenartige Verbindung zwischen zwei Gebäuden bildet. Bei dieser Uhr, die früher mechanisch lief, werden zwölf verschiedene Melodien gespielt und es bewegen sich zahlreiche Figuren. Leider kommt die Musik heute von einem Digitalchip.

Musikalisch ging es am Mittwoch weiter. Im "Haus der Musik" lauschten wir Klanginstallationen und dirigierten ein virtuelles Orchester per Bewegungssteuerung. Über die museumseigene App hörten wir Wissenswertes über bekannte Komponisten, die in Wien gewirkt haben, und Auszüge aus ihren Werken. Die vielen interaktiven Bildschirme bediente meine Assistentin für mich.

Nach einem erneuten "Personalwechsel" begleitete mich eine Frau, die lange als Sozialarbeiterin beim Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich gearbeitet hat und daher alle Mobilitäts- und Führtechniken beherrschte. Wir fuhren zum Schloss Schönbrunn und besichtigten es mit einem Audioguide, der leider nur manuell zu bedienen war. Auf dem Weihnachtsmarkt vor dem Schloss gab es Wildgerichte und Pasta, aber keinen einzigen Wurststand  –  ganz anders als auf einem deutschen Weihnachtsmarkt.

Für den letzten Tag hatte ich mir einen ruhigen Abschluss gewünscht. So fuhren wir zum Lainzer Tiergarten, in dem man wunderbar spazieren gehen kann. In der im Park gelegenen Hermesvilla, einer Sommerresidenz der Kaiserin Sissi, befindet sich ein Restaurant mit einer tollen Aussicht auf den Park, wie mir meine Assistentin erzählte.

Während des gesamten Aufenthalts war das Hotelpersonal sehr nett. Auch mit den Begleitpersonen hatte ich menschlich und fachlich keinerlei Probleme. Wer sich für Wien interessiert und die Stadt auf eigene Faust erkunden möchte, dem bietet das Hotel ein tolles Angebot.

Guido Mayer (49) ist Masseur und medizinischer Bademeister und lebt in Hamburg.


Dazu ein Bild: Ein Blick in ein Wiener Kaffeehaus: Dunkle Polstermöbel, holzvertäfelte Wände und antike Kronleuchter prägen das Ambiente.


Info

Am Spiegeln Dialog-Hotel Wien
Tel.: 00 43 / 18 89 30 93
E-Mail: dialoghotelwien@amspiegeln.at
www.amspiegeln.at

Tandemfahren mit Vierbeiner

Von Christine Schoffer  

Ich bin blind und lebe mit meinem sehenden Mann und meinem Blindenführhund Rocky in Dresden. Schon viele Jahre liebäugelten wir mit der Anschaffung eines Tandems. Doch wohin mit dem Hund beim Radeln? Auf längeren Strecken in zügigem Tempo neben uns herzulaufen, wäre für Rocky zu anstrengend. Ein Tandem mit einem Nachläufer oder gar einem Anhänger wäre zu lang und unpraktisch.

Die Lösung war das dreirädrige Tandem "Twinny Plus", auf das wir im Internet gestoßen sind. Mit etwas handwerklichem Geschick und einem alten Zelt als Grundmaterial hat mein Mann das Tandem hundegerecht umgebaut. Den breiten Gepäckträger hat er entfernt und dafür eine Plattform oberhalb der Hinterräder aufgesetzt. Mit zwei gebogenen Glasfiberstäben hat er einen zeltähnlichen Aufbau darauf montiert. Der Einstieg lässt sich mit einem Reißverschluss schließen, damit der Hund während der Fahrt nicht herausfallen oder -springen kann. Für Luftzirkulation sorgen kleine Gazefenster.

Wichtig ist, dass der Hund sich in seinem Gepäckträgerzelt wohlfühlt. Das Aufspringen und das Fahren mit Rocky haben wir mit unserem Hundetrainer innerhalb kurzer Zeit gut hinbekommen. So können wir alle drei mit dem Rad unterwegs sein, ohne Stress für Zwei- oder Vierbeiner.


Dazu ein Bild: Zwei Personen sitzen auf einem dreirädrigen Tandem. Auf dem Gepäckträger befindet sich ein Zelt, in dem ein Hund liegt.

Rätsel

Aus den Silben

ball  –  baum  –  ber  –  bild  –  cker  –  der  –  die  –  eh  –  eis  –  fe  –  fer  –  fest  –  gen  –  hecht  –  ho  –  läu  –  le  –  le  –  lom  –  nest  –  oheim  –  ok  –  pe  –  ren  –  rie  –  rol  –  rönt  –  sen  –  sla  –  strand  –  ten  –  to  –  tor  –  trom

sind elf Begriffe zu bilden, deren Bedeutungen hier scherzhaft-doppelsinnig umschrieben sind:


  1. Schreibgerätfest
  2. Gigantensportart
  3. Vokalwohnsitz
  4. Raubfischturnübung
  5. gefrorenes Brett
  6. Monatsfete
  7. Uferteppich
  8. Blasinstrumentengewächs
  9. Narr honoris causa
  10. Physikerdarstellung
  11. Schutzbauschemel

Bei richtiger Lösung nennen die Anfangsbuchstaben der Lösungswörter, fortlaufend gelesen, einen Festtagswunsch.

Rätselautor: Thomas Christian Dahme  


Bitte senden Sie die Lösung bis zum 20. April an den

DBSV
Rungestr. 19, 10179 Berlin

oder per
E-Mail an sichtweisen@dbsv.org


Alle richtigen Einsendungen nehmen Ende Dezember an einer Verlosung teil. Zu gewinnen sind drei Überraschungspreise.

Lösung des März-Rätsels

  1. Salzburg
  2. Imkerei
  3. Charakterzug
  4. Hochwasser
  5. Taktmesser
  6. Waldmeister
  7. Einzelfall
  8. Infanterie
  9. Serenade
  10. Engelsflügel
  11. Nudelform

Lösungswort: Sichtweisen



Kurzinfo: Forum  –  im direkten Austausch

Leser schreiben für Leser: Schicken Sie Ihre Geschichten, Empfehlungen oder Leserbriefe an

sichtweisen@dbsv.org

oder per Post an
DBSV
Redaktion "Sichtweisen"
Rungestr. 19, 10179 Berlin

Panorama:

Projekte

Neues Präventionsprogramm für gutes Sehen in Pflegeeinrichtungen

Die Blindeninstitutsstiftung Würzburg hat das Präventionsprogramm "Gutes Sehen" gestartet. Ziel des Projekts ist es, die Bewohner in bayerischen Pflegeeinrichtungen durch Vorsorgemaßnahmen im Bereich Sehen in ihrer Alltagskompetenz zu stärken. An dem Programm, das von mehreren Pflegekassen finanziert wird, können Pflegeeinrichtungen kostenfrei teilnehmen.

Ein Präventionsteam der Blindeninstitutsstiftung überprüft das Sehvermögen der Bewohner, empfiehlt bei Bedarf den Besuch beim Augenarzt oder Augenoptiker, berät zu Hilfsmitteln und spezifischen Unterstützungsangeboten. Die Vernetzung mit Augenärzten, Low-Vision-Optikern, Orthoptisten, Rehabilitationslehrern und Selbsthilfevereinen soll für strukturelle Nachhaltigkeit sorgen. Mit Schulungen und Selbsterfahrungsangeboten werden die Beschäftigten der Pflegeeinrichtungen für die Bedeutung guten Sehens sensibilisiert.

Anlass für die Präventionsmaßnahme waren die Ergebnisse einer Studie der Blindeninstitutsstiftung (vgl. "Gegenwart" 9/2015). Jeder dritte Bewohner, der an der Studie in unterfränkischen Pflegeeinrichtungen teilgenommen hatte, galt als sehbehindert, bei jedem fünften lag eine akute Augenerkrankung vor.

Mehr Infos bei der
Blindeninstitutsstiftung
Tel.: 09 31/20 92-23 05
E-Mail: sabine.kampmann@blindeninstitut.de
www.blindeninstitut.de/gutes-sehen


Dazu ein Bild: Eine ältere Frau mit weißen Locken und Brille: Mit beiden Händen fasst sie an das Brillengestell und lächelt in die Kamera.

Barrierefreiheit

Hörservice: Barrierefrei ins Stadion

Die Bundesliga-Stiftung hat in Kooperation mit der Aktion Mensch ihr Angebot für Fußballfans mit Behinderung ausgeweitet. Der Online-Reiseführer "Barrierefrei ins Stadion" umfasst ab sofort einen Hörservice für blinde und sehbehinderte Menschen. Hier werden wichtige Infos zu den Spielorten der Bundesliga, der 2. Bundesliga und der 3. Liga präsentiert. Die Audiobeiträge informieren zum Beispiel über den Ticketkauf, nennen Ansprechpartner für Barrierefreiheit im Stadion, geben Infos zur Anreise und beschreiben die Lage der Sitzplätze für Fans mit Seheinschränkung.

In den Stadien der Bundesliga und der 2. Bundesliga gibt es rund 600 Plätze für blinde und sehbehinderte Menschen, die mit Kopfhörern zum Empfang von Blinden- und Sehbehindertenreportagen ausgestattet sind.

Der Reiseführer "Barrierefrei ins Stadion" im Internet: www.barrierefrei-ins-stadion.de

Leitfaden für barrierefreie Online-Videos

Das Projekt "BIK für Alle" hat einen Leitfaden veröffentlicht, der darüber informiert, wie man Videos im Internet für alle Menschen zugänglich macht. Er wendet sich an Video-Produzenten, Web-Entwickler und Online-Redakteure und basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

Der Leitfaden regt dazu an, Barrierefreiheit schon in der Konzeption mitzudenken. Er gibt ausführliche Hinweise, wie sich Videos so in Webseiten einbinden lassen, dass auch Menschen mit Behinderung sie nutzen können und bietet Redakteuren unter anderem einen Einstieg in das Thema "Audiodeskription". Eine Sammlung mit Dienstleistern für Audiodeskription und Untertitelung rundet das Angebot ab.

Online-Videos werden immer beliebter. Sie werden für Schulungen, zur Erklärung komplizierter Sachverhalte, für die Übertragung von Veranstaltungen oder zu Marketingzwecken eingesetzt.

Der Leitfaden im Internet: www.bik-fuer-alle.de/leitfaden-barrierefreie-online-videos.html

Forschung

ZuBra: Junge Brailleleser gesucht

Das 2014 gestartete Forschungsprojekt "zubra", das sich mit der Zukunft der Brailleschrift beschäftigt, geht in die nächste Phase. In einer zweiten Erhebung untersuchen Wissenschaftler der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich und der Pädagogischen Hochschule Heidelberg die Lese- und Schreibkompetenzen von jungen Braillenutzern.

Die Aufgaben der Teilnehmenden bestehen aus dem Lesen und Schreiben von Wörtern sowie dem Lesen und Hören kurzer Texte. Ergänzt wird die Datenerhebung durch eine mündliche Befragung. Beides erfolgt zu Hause, in der Schule, am Ausbildungs- oder Arbeitsort, damit die Aufgaben mit den vertrauten Hilfsmitteln absolviert werden können. Gesucht werden Brailleleserinnen und -leser zwischen elf und 23 Jahren.

Das Projekt "Zukunft der Brailleschrift (zubra): Schriftsprachkompetenzen von Brailleleserinnen und Braillelesern  –  Wirksamkeit pädagogischer Angebote" läuft bis August 2018. Das Ziel ist, die Unterstützung in der Schule und die Bildungs- und Beratungsangebote für Erwachsene zu bewerten und Ansätze für Verbesserungen zu entwickeln.

Fragen und Anmeldungen zur Studie an
Martina Schweizer
Tel.: 00 41 / 44 / 3 17 12 27
E-Mail: martina.schweizer@hfh.ch


Dazu ein Bild: Ein blindes Mädchen arbeitet an einer Braillemaschine und ertastet den geschriebenen Text.

Sport

Ski nordisch und alpin: Klug und Ristau holen Medaillen

Vom 10. bis 19. Februar wurden im bayerischen Finsterau die Weltmeisterschaften des Internationalen Paralympischen Komitees (IPC) im Langlauf und Biathlon ausgetragen. Clara Klug (PSV München) holte mit ihrem Guide Martin Härtl zweimal Silber und einmal Bronze über verschiedene Distanzen im Biathlon. Zuvor trug die 22-Jährige beim Einmarsch der Nationen die deutsche Fahne.

"Vor zwei Jahren in den USA war ich das Küken, jetzt sieht es anders aus", freut sich die blinde Münchnerin. Bereits bei den Weltcups in Finnland und der Ukraine hatte Clara Klug zweimal Silber und dreimal Bronze geholt.

Bei der IPC-WM im Alpin-Ski in Italien feierte die sehbehinderte Noemi Ristau Ende Januar WM-Premiere. Im Slalom gewann die 25-Jährige vom SF/BG Marburg gemeinsam mit ihrem Guide Lucien Gerkau Bronze.


Dazu ein Bild: Clara Klug und Guide Martin Härtl auf der Skipiste.

Aus den Ländern

AURA-Hotel in Bad Meinberg geschlossen

Ende Februar hat das AURA in Bad Meinberg den Betrieb endgültig eingestellt. Nachdem der ursprüngliche Betreiber in Trägerschaft des Lippischen Blinden- und Sehbehindertenvereins Insolvenz anmelden musste, hatte die Aura inklusive gGmbH im Mai 2014 den Betrieb übernommen. Auch dem neuen Träger ist es nicht gelungen, das Haus auf eine solide wirtschaftliche Basis zu stellen.

Die Auslastung des Hauses konnte zwar verbessert werden. Die Rücklagen, die zwischenzeitlich verfügbar waren, haben aber bei Weitem nicht ausgereicht, um die erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen und die Instandhaltung des Gebäudes sicherzustellen, zumal hier ein erheblicher Sanierungsstau bestand.

"Die Blinden- und Sehbehindertenvereine haben jahrzehntelang große Summen in die Erholungsfürsorge investiert", erklärt Klaus Hahn, Mitglied des DBSV-Präsidiums und langjähriger Vorsitzender des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen. "Vor fünf Jahren hat Bad Meinberg noch eine kräftige Finanzspritze erhalten. Die Wende war damit aber nicht zu schaffen. So müssen wir akzeptieren, dass der Preis leider zu hoch ist, um das Haus zu erhalten."

AURA-Hotels: Entspannter Urlaub ohne Barrieren

AURA-Hotels und -Pensionen sind Orte, die speziell auf die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen zugeschnitten sind. Insgesamt sechs Häuser bieten die ganze Bandbreite angenehmer Urlaubsunterkünfte, von der familiär geführten Pension bis zum 3-Sterne-Wellness-Hotel. Von der See bis in die Berge: Die AURA-Hotels liegen in den schönsten deutschen Ferienregionen und sind ideale Ausgangspunkte für Ausflüge, auf Wunsch mit sehender Begleitung. Alle Unterkünfte sind barrierefrei eingerichtet und bieten ein umfangreiches Begegnungs- und Veranstaltungsprogramm. Auch für Seminare und Gruppenfreizeiten sind die Häuser sehr gut geeignet.


Die Standorte von Nord nach Süd:

  • Boltenhagen (Mecklenburg-Vorpommern): Hotel mit ca.50 Betten
  • Timmendorfer Strand (Schleswig-Holstein): Hotel mit ca.50 Betten
  • Wernigerode (Sachsen-Anhalt): Pension mit ca.30 Betten
  • Georgenthal (Thüringen): Pension mit ca.20 Betten
  • Rochsburg (Sachsen): Pension mit ca.20 Betten
  • Saulgrub (Bayern): Hotel mit ca.90 Betten

Mehr Infos im Internet unter www.aura-hotels.dbsv.org

Menschen:

Eine, die auszog, die Welt zu entdecken

Eine Palästinenserin erzählt, was sie bewog, im Ausland zu leben, und wie sie benachteiligten Menschen jenseits von Ländergrenzen hilft.

Von Mirvat Kortam  


Im November 1969 bin ich als drittes von sieben Geschwistern in Israel geboren worden. Dass ich blind bin, erfuhren meine Eltern einige Monate nach meiner Geburt. Für meine Mutter war besonders belastend, dass ihre Schwiegermutter behauptete, sie hätte ein blindes Kind bekommen, weil sie nicht gläubig sei.

Als Palästinenser gehören wir mit 20 Prozent zur Minderheit der israelischen Gesellschaft. Meine Eltern haben keine hohe Schulbildung, versuchten aber, ihren Kindern das Beste zu bieten. Mein blinder Bruder und ich hatten dieselben Freiheiten wie unsere sehenden Geschwister. Mein Vater, der sehr humorvoll mit uns umging, sagte immer: "Gott hat ihnen eine Behinderung gegeben, da will ich ihr Leben nicht zusätzlich behindern."

Das Sozialamt sorgte dafür, dass ich in ein Internat für blinde, sehbehinderte und schwerhörige Kinder eingeschult wurde. Bis zu meinem 14. Lebensjahr musste ich dort bleiben. Weil ich zurück zu meinen Eltern wollte, besuchte ich später ein reguläres Gymnasium in meinem Heimatort. Den Unterrichtsstoff nahm ich mit Kassetten auf oder ließ ihn mir von meinen Mitschülern vorlesen.

1988 bestand ich die Abiturprüfung und begann, an der Hebräischen Universität in Jerusalem Sozialpädagogik zu studieren. Ich erlebte einen Kulturschock, weil ich bis auf vereinzelte Schüleraustausche keinen Kontakt zu Menschen aus dem jüdischen Sektor hatte. Zudem waren die Prüfungen auf das jüdische Bildungssystem ausgerichtet. Als israelische Araberin fühlte ich mich isoliert, als säße ich zwischen zwei Stühlen.

Neben dem Studium arbeitete ich für soziale Organisationen. Meine Kollegen hatten anfangs Berührungsängste, aber ich schaffte es, das Eis zu brechen. Eine meiner Aufgaben war es, bedürftige Menschen in Israels arabischem Sektor zu beraten. Wir besuchten Dörfer, die eine mangelhafte Infrastruktur hatten, und veranstalteten Workshops für Mädchen, Mütter und Lehrkräfte. Wir wollten ihnen ein Bewusstsein für Gesundheit und grundlegende Hygieneregeln vermitteln. Jugendlichen boten wir Sexualkunde-Workshops an, Ärzte und Lehrer haben wir zum Beispiel darüber informiert, dass Ehen zwischen Verwandten negative gesundheitliche Auswirkungen auf die Nachkommen haben können. In den abgelegenen Dörfern nahm man mich als blinde Frau oft nicht als gleichwertigen Gesprächspartner an und die Männer waren nur bereit, mit meinem Fahrer zu sprechen. Die Kinder und jungen Mädchen schlossen mich hingegen schnell ins Herz und so ergaben sich genug Gelegenheiten, um mit ihnen auch über sehr persönliche Themen zu sprechen. Das vermittelte Wissen sollte sich in Familien, über Schulen und Arztpraxen weiterverbreiten und über die Zeit zum Allgemeinwissen entwickeln.

In meiner Heimatstadt Shafa'amr habe ich 1995 den Blindenverein mitgegründet. Als behinderter Mensch muss man sich gut auskennen und für seine Rechte kämpfen, um Unterstützung zu erhalten. Wer nicht so fit ist und niemanden hat, der sich kümmert, bleibt auf der Strecke. Es entstand ein Reha- und Service-Center, das noch heute aktiv ist. Es war die erste Einrichtung, die sich im arabischen Sektor um alle Angelegenheiten blinder und sehbehinderter Menschen kümmerte. Die Versorgung im jüdischen Sektor funktionierte deutlich besser, auch weil es dort ein ganz anderes Budget für Bildung und Soziales gab.

Schon immer zog es mich ins Ausland. Zum einen, weil ich der Gewalt in Israel entfliehen wollte, zum anderen wollte ich wissen, wie Menschen anderswo leben. Ich genoss die Freiheit und Eigenständigkeit, die ich bei meinen Reisen in verschiedenste Länder erfuhr.

Während einer Studienreise in die USA lebte ich eine Zeit lang in einer Wohngemeinschaft in San Francisco. Um die hohen Lebenshaltungskosten zu decken, verdiente ich mir neben dem Stipendium einer israelischen Stiftung etwas dazu. Gelegentlich half ich meiner Mitbewohnerin, einer Masseurin, aus und in Santa Barbara trat ich an einigen Wochenenden mit einer arabisch-amerikanischen Band auf. Klavierspielen hatte ich schon in meiner Heimat gelernt, da fiel der Umstieg aufs Keyboard nicht schwer.

Zurück in Israel, schloss ich 1997 mein Studium ab. Ich fing wieder bei der Organisation an, bei der ich vor meinem Auslandsjahr beschäftigt war. Bei der Arbeit lernte ich eine deutsche Praktikantin aus Hessen kennen. Wir freundeten uns an und ich erzählte ihr von meinem Wunsch, weitere Auslandserfahrungen zu sammeln. Sie wusste, dass Marburg gute Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen hat, und unterstützte mich bei der Anmeldung für ein Studentenaustauschprogramm der Universitätsstadt.

Nach einem Jahr hatte es endlich mit den Papieren geklappt: Im September 1998 kam ich nach Deutschland. Die erste Zeit war turbulent. Mein Leben empfand ich wie ein Meer, dessen Wellen mich in die Höhe und in die Tiefe rissen. Ich musste eine völlig neue Sprache lernen und gleichzeitig die alltäglichen Wege üben, damit ich auch hier selbstständig leben konnte. Zum Glück fand ich schnell Anschluss, lernte Freunde und meinen späteren Mann kennen. Ich wollte in Deutschland bleiben und versuchte, in Erziehungswissenschaften zu promovieren. Auf Dauer war die trockene Forschung an der Uni aber nichts für mich. Die Arbeit im direkten Kontakt zu Menschen lag mir mehr. Leider musste ich bald feststellen, dass viele Arbeitgeber Menschen ohne Behinderung mit deutscher Ausbildung bevorzugen. Über solch schwierige Zeiten hilft mir mein roter Kater hinweg. Er ist seit acht Jahren ein wichtiger Begleiter.

So konnte ich in Deutschland beruflich zwar nicht Fuß fassen, engagiere mich aber ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe. Dort dolmetsche ich, gebe Sprachunterricht oder höre auch einfach mal nur zu, wenn die Menschen ein offenes Ohr brauchen.

Mirvat Kortam (47) ist Sozialpädagogin und lebt in Frankfurt am Main.


Dazu ein Bild: Mirvat Kortam steht mit Sonnenbrille an einer Steinbrüstung vor einer Hügellandschaft. Der Wind weht ihr durch das lockige Haar. Auf ihrem weißen T-Shirt steht ein arabischer Schriftzug, eine Hand stützt sie auf einen Walking-Stock.

Service:

Bessere Versorgung mit Sehhilfen

Personen, die stark kurz- oder weitsichtig sind, mit Sehhilfen aber eine Sehschärfe von mehr als 30 Prozent erreichen, müssen in der Regel die hohen Kosten für Brillengläser oder Kontaktlinsen allein tragen. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG), das der Deutsche Bundestag im Februar beschlossen hat, werden die Krankenkassen stärker in die Pflicht genommen. Die Rechtsberatungsgesellschaft "Rechte behinderter Menschen" (rbm) informiert.

Von Markus Brinker  


Bisherige Rechtslage

Gemäß § 33 Abs. 2 SGB V hatten volljährige Personen, die gesetzlich krankenversichert sind, bisher nur dann einen Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen, wenn sie entsprechend der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Klassifikation auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung mindestens der Stufe 1 haben. Dies entspricht im Regelfall einer Sehschärfe von nicht mehr als 0,3. Bei einer höheren Sehschärfe müssen zusätzlich Einschränkungen des Gesichtsfeldes auf 10 Grad oder weniger vorliegen. Maßgeblich war die Sehschärfe, die mit Sehhilfen, also Brillengläsern oder Kontaktlinsen, zu erreichen war.


Wer profitiert von den Neuregelungen?

Mit dem neuen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz hat der Gesetzgeber den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Unverändert bleibt, dass minderjährige Personen grundsätzlich einen Anspruch auf Sehhilfenversorgung haben. Bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ergeben sich diverse Änderungen:

  • Der Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse bleibt auf Personen beschränkt, die für die Ferne eine Sehschärfe von 0,3 (30 Prozent) oder weniger haben. Maßgeblich ist allerdings nicht mehr die bestkorrigierte Sehschärfe mit Brillengläsern oder Kontaktlinsen, sondern nur noch die Korrektur mit Brillengläsern. Der Anspruch besteht also auch, wenn mit Brille eine Sehschärfe von maximal 0,3, mit Kontaktlinsen aber eine bessere Sehschärfe erreicht werden kann.
  • Anspruch auf Sehhilfen erhalten auch Versicherte mit Myopie oder Hyperopie (Kurz- oder Weitsichtigkeit), die eine Sehhilfe mit mehr als +/- 6 Dioptrien benötigen.
  • Versicherte mit Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) sind bereits anspruchsberechtigt, wenn sie Sehhilfen mit mehr als 4 Dioptrien benötigen.

Keine Änderungen gibt es bei der Versorgung mit therapeutischen Sehhilfen. Der Anspruch besteht immer dann, wenn Augenverletzungen oder Augenerkrankungen behandelt werden müssen. Ein bekanntes Beispiel dafür ist der Kantenfilter.

Kritisch anzumerken ist, dass die Neuregelung den begünstigten Personenkreis sehr eng fasst. Im Gesetzestext werden ausschließlich die Diagnosen Myopie, Hyperopie und Astigmatismus genannt. Bei einer Aphakie (Linsenlosigkeit), bei der regelmäßig Sehhilfen mit mehr als 6 Dioptrien benötigt werden, können Probleme mit der Krankenkasse auftreten. Wichtig zu wissen ist, dass auch mit der Linsenlosigkeit eine Form der Weitsichtigkeit (Hyperopie) vorliegt.

Mit der Neuregelung hat künftig, unabhängig von der korrigierten Sehschärfe, ein größerer Personenkreis Anspruch auf Sehhilfen. Dennoch bleibt für den Personenkreis, der nicht profitiert, die Kritik bestehen, dass der Anspruch von der korrigierten Sehschärfe abhängt. Dies weist auf einen Systemfehler in der Sehhilfenversorgung hin. Hier ist die gesetzliche Krankenkasse, anders als bei Hörgeräten, erst ab einem willkürlich festgelegten Grad der Seheinschränkung zum Ausgleich verpflichtet.


Umfang der Regelversorgung

Die Regelversorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt mit einer Brille. Wann eine Kontaktlinsenversorgung medizinisch erforderlich erscheint, ist in der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in § 15 geregelt. Die Versorgung mit Kontaktlinsen schließt eine Versorgung mit einer zusätzlichen Brille nicht aus, da Kontaktlinsen bekanntermaßen nur begrenzt getragen werden können.

Die Leistungspflicht der Krankenkasse ist an das so genannte Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden. Bieten zwei Optiker ein und dasselbe Brillenglas zu unterschiedlichen Preisen an, so ist die Kasse nur verpflichtet, die günstigeren Kosten zu übernehmen. Entscheidet sich der Versicherte für das teurere Glas, muss er die Differenz selbst tragen.

Weiterhin werden von der Krankenkasse nur die Brillengläser bezuschusst bzw. finanziert. Die Kostenübernahme für eine Brillenfassung ist gesetzlich ausgeschlossen (§ 33 Abs. 2 SGB V). Dieser Ausschluss wiederholt sich in der Hilfsmittel-Richtlinie, in der auch zusätzliche Merkmale eines Brillenglases ausgeschlossen sind, zum Beispiel deren Härtung oder Entspiegelung, da hierfür keine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist.


Festbeträge und ihre Grenzen

Eine Begrenzung der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ergibt sich durch die Festbeträge nach § 36 SGB V. Damit sollte gleichzeitig  –  so der ursprüngliche Gedanke des Gesetzgebers  –  eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung der Versicherten ohne Zuzahlung ermöglicht werden. In der Praxis ist dies aber nahezu ausgeschlossen, da die Festbeträge bereits bei ihrer Einführung sehr niedrig kalkuliert waren und bei Brillengläsern und Kontaktlinsen seit 2008 nicht mehr angepasst wurden.

Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat die Einführung von Festbeträgen grundsätzlich für zulässig anerkannt. Das Bundessozialgericht betont aber, dass die Leistungspflicht der Krankenkasse nur dann beschränkt ist, wenn es tatsächlich möglich ist, ein Hilfsmittel zum entsprechenden Festbetrag zu bekommen. Ist ein Optiker nicht in der Lage, ein Brillenglas zum Festbetrag anzubieten, da beispielsweise der Einkaufspreis über dem Festbetrag liegt, so greifen die Festbetragsregelungen nicht.

Daher ist es empfehlenswert, mehrere Optiker um einen Kostenvoranschlag gemäß Rezept zu bitten. Wenn daraus hervorgeht, dass ein Brillenglas oder eine Kontaktlinse nicht zum Festbetrag erhältlich ist, kann bei der Krankenkasse ein gesonderter Antrag gestellt werden. Sie ist in solchen Fällen verpflichtet, dem Versicherten die Brillengläser oder Kontaktlinsen zuzahlungsfrei zur Verfügung zu stellen (Sachleistungsprinzip) oder auf einen ortsnahen Optiker zu verweisen, der die erforderlichen Sehhilfen zum Festbetrag anbieten kann.

Markus Brinker
Rechtsberatungsgesellschaft "Rechte behinderter Menschen"


Dazu ein Bild: Mit einer Spaltlampe untersucht eine Augenärztin eine Patientin, die ihr gegenübersitzt.



Kurzinfo: Rechte behinderter Menschen

Die Rechtsberatungsgesellschaft "Rechte behinderter Menschen" gGmbH wird vom DBSV als Alleingesellschafter unterhalten. Die Beratung wird in der Regel von behinderten Juristen durchgeführt und ist für Mitglieder der DBSV-Landesvereine kostenfrei.

Geschäftsstelle Marburg
    Tel.: 0 64 21 / 9 48 44-90 oder -91
Niederlassung Berlin
    Tel.: 0 30 / 91 20 30 91
E-Mail: kontakt@rbm-rechtsberatung.de
www.rbm-rechtsberatung.de

Medien:

Bücher

Lunapark

Ein Buch-Tipp von Heidrun Fruggel, Westdeutsche Blindenhörbücherei


Es ist der sechste Fall für Gereon Rath, dem aus Köln nach Berlin versetzten Kommissar. Ende Mai 1934: Ehemalige Verbrecher, Mitglieder der berüchtigten Ringvereine, werden ermordet. Sie hatten sich in einem SA-Sturm organisiert und so ihre kriminellen Geschäfte weitergeführt. Gereon Rath soll als Verbindungsmann zwischen Polizei und Gestapo ermitteln. Er muss mit dem Kommunistenhasser Reinhold Gräf zusammenarbeiten. Doch Rath hat zunehmend Probleme, in einem Unrechtssystem für Recht und Ordnung zu sorgen. Zumal er auch zu Hause keine Ruhe findet, denn seine Frau sympathisiert mit den Kommunisten und bringt sich immer wieder in Gefahr.

Ein spannender Fall, der geschichtliche Fakten mit Lokal- und Zeitkolorit versieht und dadurch lebendig macht.

Volker Kutscher: Lunapark
1 CD DAISY (18:45 Stunden)
Sprecherin: Beate Reker

Hermann Hesse  –  Der Wanderer und sein Schatten

Ein Buch-Tipp von Anja Beduhn, Norddeutsche Blindenhörbücherei


Mit Hermann Hesses (1877-1962) Werken steigen auch heute noch viele Leser in die Weltliteratur ein. Gunnar Decker legt eine neue, umfassende Biografie vor. Sie zeigt Hesse als Einzelgänger, der mit Krisen und Selbstzweifeln zu kämpfen hat. Diese Erfahrungen haben tiefe Spuren in seinen Romanen hinterlassen, doch sie handeln auch immer vom Neuanfang, vom Versprechen eines gelungenen Lebens. Decker bringt dem Leser nicht nur Hesses literarisches Gesamtwerk näher, sondern auch den Menschen in all seinen Facetten. Der Leser erhält durch Zitate aus Hesses Briefen und Tagebüchern tiefe Einblicke in das Seelenleben dieses herausragenden Autors.

Diese Biografie ist ein großer, eindringlicher und sprachlich brillant geschriebener Lebensbericht und bildet zugleich ein Stück Zeitgeschichte ab.

Gunnar Decker: Hermann Hesse
1 CD DAISY (29:50 Stunden)
Sprecherin: Marta Dittrich

Mein Vater ist Putzfrau

Ein Buch-Tipp von Gabi Schulze, Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB)


Der 14-jährige Paul, genannt Polo, hat bei Mädchen wenig Erfolg, weil er nicht "cool" genug ist. Dass er in der von Hoffnungslosigkeit geprägten Pariser Banlieue lebt, macht das Erwachsenwerden nicht leichter. Doch Paul ist ein aufgeweckter Junge, der von einem besseren Leben träumt. Diese verheißungsvolle Welt lernt er in den Büchern kennen, in denen er liest, wenn er seinem Vater beim Putzen in der Bibliothek hilft. Er entdeckt Wörter, die er noch nie gehört hat und die in starkem Kontrast zum Sprachgebrauch seiner Familie stehen, deren Leben er satt hat. Zwar liebt Paul seinen Vater, zugleich aber schämt er sich für dessen Job. Deshalb setzt Paul alles daran, aufs Lycée, das französische Gymnasium, zu kommen.

Saphia Azzeddine erzählt in derbem Ton und mit viel Situationskomik vom Erwachsenwerden eines Jungen aus armen Verhältnissen, von seiner berührenden Beziehung zu seinem Vater und seiner Liebe zu Büchern.

Saphia Azzeddine: Mein Vater ist Putzfrau
Blindenkurzschrift (2 Bände)
Preis: 24 Euro

Bestellungen bei der
DZB
Tel.: 03 41 / 71 13-119
E-Mail: verkauf@dzb.de
Verfügbar auch als Leihtitel



Kurzinfo: Medibus-Katalog

Im Online-Katalog der Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen (Medibus) sind rund 100.000 Punktschrift- und Hörbuchtitel verzeichnet. Diese Titel können über alle angeschlossenen Blindenbüchereien ausgeliehen werden.

Informieren Sie sich bei Ihrer Bücherei oder stöbern Sie selbst im Internet unter www.medibus.info



Kurzinfo: Hörzeitungsauskunft

In Deutschland gibt es mehr als 200 Hörzeitungen und -zeitschriften für blinde und sehbehinderte Menschen. Einen Überblick mit detaillierten Angaben einschließlich Preisen und Bestelladressen finden Sie bei der Hörzeitungsauskunft der atz Hörmedien im Internet: www.blindenzeitung.de/ztg



Kurzinfo: Zeitungen lokal hören

Nachrichten und Hintergründe als wöchentlicher Pressespiegel zum Nachhören: Akustische Lokalzeitungen gibt es in vielen Städten und Regionen.

Auskunft über Bezugsmöglichkeiten und Hilfe bei Neugründungen gibt

atz Hörmedien für Sehbehinderte und Blinde
Tel.: 0 55 31 / 71 53
E-Mail: atz@blindenzeitung.de

Hörfilme

24 Wochen

Astrid und Markus stehen mit beiden Beinen im Leben. Sie ist Kabarettistin, er ihr Manager. Doch als die beiden ihr zweites Kind erwarten, gerät ihr Leben aus den Fugen: Bei einer Routineuntersuchung erfahren sie, dass das Baby mit geistigen und körperlichen Behinderungen zur Welt kommen wird. Gemeinsam wollen Astrid und Markus lernen, mit der Diagnose umzugehen. Doch während Heilungspläne, Ratschläge und Prognosen auf sie niederprasseln, stößt ihre Beziehung an ihre Grenzen.

Der Film ist geradeheraus und mit liebevoller Ehrlichkeit erzählt. Die Regisseurin findet Bilder für eine sprichwörtliche Entscheidungsnot, der mit den Mitteln der Sprache nicht beizukommen ist. Ein kraftvoller Film aus dem Innenleben einer großen Liebe und einer vielleicht noch größeren Verzweiflung.

24 Wochen
Regie: Anne Zohra Berrached
Drehbuch: Anne Zohra Berrached, Carl Gerber
Mit Julia Jentsch, Bjarne Mädel u.a.
Audiodeskription: Speaker Search
DVD und Blu-ray sind im Handel erhältlich.

Anzeigen:

Hinweis

Manche Hilfsmittel, die von einer Krankenkasse finanziert wurden, bleiben in deren Eigentum und dürfen vom Versicherten nicht verkauft werden. Bitte achten Sie deshalb darauf, in privaten Kleinanzeigen ausschließlich Hilfsmittel aus Privateigentum anzubieten.

Private Kleinanzeigen

Verkaufe

Lesegerät Acrobat HD LCD 22 inkl. Trolley, 2 Jahre alt, Neupreis: 2900 Euro, VB: 900 Euro

Tel.: 07 11 / 7 65 10 10


Stevens-Tandem, silberfarben, 26-Zoll, Hügi-Naben, Schwalbe-Reifen, hydraulische Bremse und Lenkerdämpfung Magura, Lenker und Sattelstütze Ritchie-Archer, Kettenschaltung Shimano 21 Gang, ausgez. Zustand mit kleinen Gebrauchsspuren, wenige Kilometer, Wartung nur durch Händler, VB bei Selbstabholung in Elsenfeld/Unterfranken: 1300 Euro

Tel.: 0 60 22 / 77 79

Verschenke

DOS-Computer mit instabiler Sprache "Eurofox" (evtl. Kabelbruch), was aber von jedem Computer-Spezialisten vor Ort behoben werden kann. Der Interessent bekommt hierzu vorab eine Infokassette. Bevor der Schrott zuschlägt, kostenlos bei Selbstabholung im Paket abzugeben, Auskunft unter

Tel.: 0 39 23 / 48 78 55

Gewerbliche Anzeigen

Den Schlüssel zu Ihrer Gesundheit finden Sie hier:

www.miwe-soz-dienstleistungen.de
Tel.: 0 70 83 / 9 79 99 76

Schottland-für-Alle

Reisen speziell für blinde und sehbehinderte Gäste


Es ist Osterzeit  –  Haben Sie Ihre Ferien für 2017 schon geplant? Zwei Reisen möchten wir Ihnen diesmal ganz besonders empfehlen: Rom vom 2. bis 9. Mai oder Opatija/Kroatien vom 14. bis 21. Mai. Aber auch unsere anderen Ziele, wie Großbritannien, Irland, Island, Malta, Skandinavien, das Baltikum oder ganz woandershin, sind eine Reise wert. Eine Übersicht finden Sie auf der Homepage www.schottland-fuer-alle.com.

Gerne stehen wir für weitere Infos per
E-Mail: info@schottland-fuer-alle.com oder unter
Tel.: 02 11 / 43 69 13 28 bzw. 00 44 / 18 63 / 76 60 10

zur Verfügung.

Com-M

Fernseh- und Radiosendungen aufnehmen?
Das aktuelle Fernsehprogramm vorgelesen bekommen?
Alle Gerätemeldungen per Sprachausgabe hören?

Dies alles und noch viel mehr bietet der Ammec Mini und den gibt's jetzt für nur 799 Euro (zzgl. Versand) bei Com-M.

Ihre DAISY-Bibliothek oder Musiksammlung in der Hosentasche?
Internet-Radio ganz ohne Computer?
AISY-Bücher online beziehen?

Das alles und noch viel mehr geht mit dem Victor Reader Stream der neuen Generation. Auch den gibt's jetzt für nur 349 Euro (zzgl. Versand) bei

Com-M (Inh. Claudia Mischler-Korz)
79737 Herrischried

Wir sind für Sie da unter
Tel.: 0 77 64 / 9 33 37 00 oder
www.com-m.de


Übrigens: Bei uns gibt's noch richtige Handbücher in Punktschrift und DAISY.

Braunschweiger BlindenHilfsmittelVersand

Unsere Audio-CD mit Hilfsmitteln und Geschenkartikeln für das Osterfest wurde Mitte März verschickt. Vermissen Sie Ihre, dann bitte am Montag, 3.4., anrufen, denn am 8. ist der letzte Bestelltermin, um die Ware noch vor Ostern zu erhalten. Sie haben eine bestimmte Musik oder von einem interessanten Produkt gehört? Wir recherchieren und besorgen es auf Wunsch, meist zum normalen Ladenpreis.

BBHV Kranzusch
Werrastr.8, 38120 Braunschweig
Tel.: 05 31 / 2 84 24 12
Fax: 05 31 / 8 78 87 2
E-Mail: bbhv@web.de

IRIS e.V.

Orientierung und Mobilität
5.-16. Februar 2018
Für Menschen mit altersbedingter Makuladegeneration (AMD)


Sind Sie ängstlich und fühlen sich unsicher, wenn Sie im Straßenverkehr allein unterwegs sind? Beispielsweise beim Überqueren von Straßen, an Ampeln, beim Einkaufen oder dem Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel? Das IRIS-Institut bietet Ihnen während eines elftägigen Lehrgangs in Timmendorfer Strand Einzelunterricht an, damit Sie sich wieder sicher und selbstständig fortbewegen können. Der Lehrgang beinhaltet 20 Stunden Orientierungs- und Mobilitätsschulung (O&M) und sechs Stunden Schulung in Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) zur Bewältigung des Alltags. Außerdem haben Sie die Gelegenheit, sich mit Gleichbetroffenen auszutauschen und an den Freizeitangeboten des AURA-Hotels teilzunehmen.

Detaillierte Informationen und Beratung erhalten Sie direkt von
IRIS e.V.
Marschnerstr.26, D-22081 Hamburg
Tel.: 0 40 / 2 29 30 26
Fax: 0 40 / 22 59 44
E-Mail: info@iris-hamburg.org
www.iris-hamburg.org

IPD

Entdecken Sie bei der IPD auf der SightCity die neuesten Trends bei Hilfsmitteln!

Erleben Sie Ihre Unabhängigkeit neu mit dem OrCam MyReader orcam myreader und myeye zum mobilen Scannen von Texten sowie dem Erkennen von Gegenständen und Personen. Probieren Sie diese Systeme bei uns als zertifiziertem Distributor aus! Testen Sie die aktuellen Weiterentwicklungen in JAWS 18 für Office 2016 und Windows 10 sowie die Neuheiten bei den Notetakern mit dem POLARIS von HIMS und dem EL-Braille Mini-Computer der ELITA Group.

Neugierig? Besuchen Sie uns auf der SightCity 2017 in Frankfurt/M. im Flughafen-Hotel Sheraton. Sie finden uns vom 3. bis 5.5.2017, wie gewohnt, am Stand B1. Sprechen Sie mit uns, wenn Sie auf eine qualifizierte Beratung und Betreuung Wert legen. Wir sind für Sie da!

Ihre IPD

Tel.: 05 11 / 9 36 30 90
E-Mail: post@ipd-hannover.de
Web: www.ipd-hannover.de

AASB Maria Seidling

Individuelle Ausstattung und Betreuung mit Blinden- und Sehbehindertenhilfsmitteln seit über 30 Jahren.


  • Lesephon® Vorlesesysteme
    Privat und Beruf, alle Windows-Varianten mit Sprache, aktuelle Texterkennung, Option: DAISY-Player, TextToMP3, Editor
        ab 2.142,00 Euro
  • Spracheingabe Dragon Naturally Speaking
    Skripte für JAWS, Office und Lesephon®, jetzt mit Echo-Funktion, 2 Tage Schulung
        Preis auf Anfrage
  • Alva Braillezeilen, 40/80 Module, auch als Kassenmodell
        Preis auf Anfrage
  • Screenreader JAWS mit Stimme Eloquence/Anna
        ab 1.679,34 Euro
        Schülerpreis auf Anfrage
  • Verschiedene Bildschirmvergrößerungssysteme
        Preis auf Anfrage

Wenn Sie es wünschen, präsentieren wir bei Ihnen vor Ort. Präqualifiziert für die Produktgruppen 07. Zertifizierter Fachhändler für Dragon Naturally Speaking speziell für Blinde. Autorisierter Fachhändler für JAWS und Lesephon®.

AASB M. Seidling
Tel.: 0 91 22 / 8 24 04
Homepage: www.aasb-seidling.de
E-Mail: aasb@aasb-seidling.de

Landeshilfsmittelzentrum Dresden

Neu in unserem Sortiment

  • Taschenfaltstock "Slimline"
    Stabiler, siebenteiliger Langstock, der mit seinem geringen Gewicht und Packmaß in jeder Tasche Platz findet. Ideal als Ersatzstock, als Zweitstock für Führhundhalter oder für Innenräume geeignet. Vollständig mit weißer Reflexfolie beschichtet, dünner Moosgummigriff, mit Tastspitze im Durchmesser von 2 cm, Material: Carbon, Gewicht: 108 g
    • Länge 115 cm: Bestell-Nr. V275
    • Länge 120 cm: Bestell-Nr. V276
    • Länge 130 cm: Bestell-Nr. V277
    • Länge 140 cm: Bestell-Nr. V278

Preis je Stock inkl. Tastspitze  –  55,00 Euro
Optional können verschiedene Roll-Spitzen (mit Gewinde) verwendet werden.

  • Lupen-Pinzette mit LED-Beleuchtung
    Die Lupen-Pinzette mit hellem LED-Licht lässt Sie auch kleinste Teile gut greifen: den kleinen Splitter im Finger, das störende Haar oder das feine Schräubchen. Die Lupe lässt sich so einstellen, dass Sie immer den besten Blick auf das hell beleuchtete Sichtfeld haben. Die Pinzette mit Beleuchtung kann separat verwendet werden, da sich die Lupe unkompliziert abnehmen lässt. Lupendurchmesser: 2,8 cm, 4-fache Vergrößerung, Länge: 11,5 cm
        H547  –  19,95 Euro
  • Glückwunschkarten
    Unser hauseigener Text- und Grafikservice hat moderne, einfach zu ertastende und doch auch für das sehende Auge ansprechende Glückwunschkarten zur Hochzeit entworfen. Der Text erscheint in Braille und Schwarzschrift. Alle Karten im Format DIN A5 und mit Schwellpapier auf farbige Klappkarten kaschiert. Ein individueller Zusatztext ist gegen einen kleinen Aufpreis möglich.
    • G220 "Alles Gute" (Motiv: Zwei Herzen)
    • G221 "Herzliche Glückwünsche" (Motiv: Zwei Herzen)
    • G222 "Glück Liebe Freude" (Motiv: Herz mit zwei Tauben)
    • G223 "Glaube Liebe Hoffnung" (Motiv: Herz mit zwei Tauben)
    • G224 "Gesucht und Gefunden" (Motiv: Zwei Herzen mit Hochzeitspaar)

Preis je Karte inkl. Kuvert  –  3,60 Euro


In unserem Sortiment finden Sie noch viele weitere hübsche Gruß- und Glückwunschkarten  –  auch zu Ostern.

Fordern Sie unseren Katalog in Schwarzschrift, in Punktschrift oder auf DAISY-CD an!

Bitte besuchen Sie auch unseren Online-Shop unter www.lhz-dresden.de

Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V.  –  Landeshilfsmittelzentrum
Louis-Braille-Str.6, 01099 Dresden
Tel.: 03 51 / 8 09 06 24
Fax: 03 51 / 8 09 06 27
E-Mail: lhz@bsv-sachsen.de

CareTec  –  Marland

SightCity 2017

Wir vom Firmenverbund Marland-CareTec würden uns sehr freuen, wenn wir Sie vom 3. bis 5. Mai auf unserem Stand E16 auf der größten europäischen Messe für Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte am Flughafen in Frankfurt im Hotel Sheraton begrüßen könnten.

Wir haben auch diesmal einige neue Produkte, die Sie interessieren könnten!

Nikolauspflege  –  Den Menschen sehen.

Werden Sie Begleiter!

Ihre Spende an die Nikolauspflege hilft blinden und sehbehinderten Menschen. Wir von der Nikolauspflege setzen uns dafür ein, dass es blinden, sehbehinderten und mehrfachbehinderten Menschen gut geht und sie am Leben teilhaben können.


Schenken Sie Lebensfreude!

Begleiten Sie unsere Arbeit mit Ihrer Spende:

BW-Bank
IBAN: DE97 6005 0101 0001 0009 99


Weitere Informationen: www.nikolauspflege.de

SightCity Frankfurt

3. bis 5. Mai 2017
Sheraton Frankfurt Airport Hotel
3. und 4. Mai: 10 bis 18 Uhr
5. Mai: 10 bis 16 Uhr


Die weltweit führende Fachmesse für Blinden- und Sehbehinderten-Hilfsmittel

  • Freier Eintritt
  • Abholservice für sehgeschädigte Besucher vom Messebahnhof
  • Persönliche Messeguides
  • Hersteller präsentieren Neuheiten und Bewährtes auf 2 Ebenen

SightCity Forum: Hochklassiges Vortrags-Programm

  • Medizinische Fachvorträge, Fortbildungen und Podiumsdiskussionen zu aktuellen Themen
  • Weiterbildungen für Ärzte und Fachberufe
  • Beratung durch Selbsthilfegruppen und Institutionen
  • BBWs und BFWs informieren über Arbeit, Ausbildung und Beruf

Veranstaltungsort:
Sheraton Frankfurt Airport Hotel
Hugo-Eckener-Ring 15, 60549 Frankfurt / M.

Kontakt:
SightCity GmbH i. Gr. c/o Metec AG
Hasenbergstr.31, D-70178 Stuttgart
Tel.: +49 (0) 7 11 / 6 66 03 18
Fax: +49 (0) 7 11 / 6 66 03 33
E-Mail: info@sightcity.net
www.sightcity.net

BAUM

Produkte und Dienstleistungen für Blinde und Sehbehinderte
SightCity  –  Wir sind dabei! 3.-5.5.2017


Visio 500  –  Das professionelle Full HD Bildschirmlesegerät für den Arbeitsplatz

Visio 500 ist das neue professionelle Full HD Bildschirmlesegerät für Menschen mit Sehbehinderung. Dank des flexibel einstellbaren Bildschirms und vier Kamerapositionen ist Visio 500 die beste Lösung für ergonomisches Arbeiten von zu Hause aus, in der Schule und Ausbildung sowie am Arbeitsplatz. Mit seinem 22 Zoll Bildschirm und seiner Full HD Kamera liefert Visio 500 kristallklare und gestochen scharfe Bilder.

  • individuell anpassbar in Höhe, Neigung und Betrachtungsabstand, optimale Ergonomie
  • einfache und intuitive Bedienung
  • komfortabler 22 Zoll Bildschirm
  • Full HD Kamera und Auflösung
  • modernes und ergonomisches Design
  • erstklassige Qualität für Arbeitsplatz, Bildung und Heim-Anwender

BAUM Retec AG
Industriestr.15, 74909 Meckesheim
Tel.: 0 62 23 / 49 09-0
Fax: 0 62 23 / 49 09-399
E-Mail: info@baum.de
Internet: www.baum.de

hörfilm.info:

Fußball mit Live-Audiodeskription

Sport-Fans können sich im April auf Übertragungen der 3. Liga (2. April, NDR), der Viertelfinalspiele der Champions League (12. und 19. April, ZDF) und der Nationalmannschaft der Frauen (9. April, ZDF) freuen  –  natürlich alle mit Audiodeskription!

Ausgewählte Sendetermine

Sa., 1.4.2017, 20.15 Uhr, ZDF
Ostfriesenkiller
TV-Krimi


So., 2.4.2017, 14.00 Uhr, NDR
3. Liga: VfL Osnabrück  –  Hansa Rostock
Fußball mit Live-AD


So., 2.4.2017, 20.15 Uhr, ARD
Tatort: Fangschuss
TV-Krimi


Mo., 3.4.2017, 20.15 Uhr, ARD
Erlebnis Erde: Wildes Spanien (2)
Zweiteilige Natur-Doku


Mo., 3.4.2017, 20.15 Uhr, ZDF
Laim und die Zeichen des Todes
TV-Krimi


Mo., 3.4.2017, 21.45 Uhr, arte
Pforten der Nacht
Spielfilm


Mo., 3.4.2017, 23.30 Uhr, ARD
Mielkes Maulwurf bei der NSA
Dokumentation


Di., 4.4.2017, 22.10 Uhr, WDR
Quartett  –  Ewig junge Leidenschaft
Spielfilm


Di., 4.4.2017, 22.15 Uhr, MDR
Petticoat und Planerfüllung  –  Frauen im DEFA-Film
Dokumentation


Mi., 5.4.2017, 22.15 Uhr, RBB
Mona kriegt ein Baby
TV-Film


Do., 6.4.2017, 20.15 Uhr, ARD
Nord bei Nordwest: Der Transport
Krimi


Hörfilm-Tipp

Do., 6.4.2017, 20.15 Uhr, arte
Ku'damm 56 (1-3)
Serie

Gesellschaftsporträt der 1950er Jahre: In der Berliner Tanzschule "Galant" wird der Kampf zwischen Prüderie und Emanzipation ausgetragen. Das Programm der Tanzschule spiegelt die konservative Einstellung der Besitzerin wider: Nur Standardtänze werden angeboten. Die Folgen zwei und drei laufen direkt im Anschluss und die Folgen vier bis sechs am 13. April ab 20.15 Uhr.


Fr., 7.4.2017, 20.15 Uhr, ARD
Eltern allein zu Haus: Frau Busche
Spielfilm


Fr., 7.4.2017, 20.15 Uhr, arte
Der Staat schweigt
Spielfilm


Sa., 8.4.2017, 20.15 Uhr, ZDF
Helen Dorn: Verlorene Mädchen
TV-Krimi


So., 9.4.2017, 14.45 Uhr, ZDF
Länderspiel der Frauen
Fußball mit Live-AD


So., 9.4.2017, 16.30 Uhr, ARD
Erlebnis Erde: Wildnis Nordamerika (5)
Natur-Doku


So., 9.4.2017, 20.15 Uhr, ARD
Tatort: Am Ende geht man nackt
TV-Krimi


Mo., 10.4.2017, 20.15 Uhr, ARD
Erlebnis Erde: Wildes Deutschland. Der Hainich  –  Thüringens Urwald
Natur-Doku


Mo., 10.4.2017, 20.15 Uhr, ZDF
Zweibettzimmer
TV-Film


Di., 11.4.2017, 22.45 Uhr, ARD
Die Luther Matrix
Doku-Thriller


Mi., 12.4.2017, 20.15 Uhr, ARD
Freistatt
TV-Film


Mi., 12.4.2017, 20.25 Uhr, ZDF
Champions League Viertelfinale
Fußball mit Live-AD


Do., 13.4.2017, 20.15 Uhr, ARD
Donna Leon  –  Tod zwischen den Zeilen
Krimi


Do., 13.4.2017, 21.45 Uhr, ARD
Maria Wern, Kripo Gotland: Vergeltung
Krimi


Hörfilm-Tipp

Fr., 14.4.2017, 20.15 Uhr, ARD
Die Dasslers  –  Pioniere, Brüder und Rivalen (1)
Zweiteiliger Spielfilm

Die Erfolgsgeschichte der beiden Gründer von Adidas und Puma: Im beschaulichen Herzogenaurach hieven Adi und Rudi Dassler die Herstellung von Sportschuhen auf ein bislang ungekanntes Niveau. Doch Tüftler Adi, der an jedem Detail schraubt, und Verkäufer Rudi, der es perfekt versteht, den Schuh an den Mann zu bringen, haben immer mehr Meinungsverschiedenheiten. Adi und Rudi beenden schließlich ihre Zusammenarbeit und gründen eigene Unternehmen: Adidas und Puma. Der zweite Teil läuft am Samstag, den 15. April, um 20.15 Uhr.


Fr., 14.4.2017, 20.15 Uhr, arte
Eine unerhörte Frau
Spielfilm


Fr., 14.4.2017, 21.15 Uhr, ZDF
Matula
TV-Krimi


Fr., 14.4.2017, 21.45 Uhr, ARD
Das Programm (1)
Zweiteiliger Spielfilm


Sa., 15.4.2017, 20.15 Uhr, MDR
Schlagercountdown  –  Das große Premierenfest
TV-Show


Sa., 15.4.2017, 20.15 Uhr, ZDF
Friesland: Krabbenkrieg
TV-Krimi


Sa., 15.4.2017, 21.45 Uhr, ARD
Das Programm (2)
Zweiteiliger Spielfilm


So., 16.4.2017, 14.05 Uhr, ARD
Das doppelte Lottchen
Kinderfilm


So., 16.4.2017, 19.15 Uhr, ARD
Erlebnis Erde: Kühle Schönheiten  –  Alpenseen
Natur-Doku


So., 16.4.2017, 20.15 Uhr, ARD
Tatort: Preis des Lebens
TV-Krimi


Mo., 17.4.2017, 11.50 Uhr, ZDF
Ostwind  –  Zusammen sind wir frei
Abenteuerfilm


Mo., 17.4.2017, 20.15 Uhr, ARD
Tatort: Sturm
TV-Krimi


Mo., 17.4.2017, 20.15 Uhr, WDR
Unser Westen, unsere Komiker
Dokumentation


Di., 18.4.2017, 21.45 Uhr, ARD
Miss Sixty
Spielfilm


Mi., 19.4.2017, 20.15 Uhr, ARD
Zwei
Spielfilm


Mi., 19.4.2017, 20.15 Uhr, arte
3 Herzen
Spielfilm


Mi., 19.4.2017, 20.25 Uhr, ZDF
Champions League Viertelfinale
Fußball mit Live-AD


Do., 20.4.2017, 20.15 Uhr, ARD
Mord in bester Gesellschaft: Winters letzter Fall
Krimi


Hörfilm-Tipp

Fr., 21.4.2017, 20.15 Uhr, arte
Kleine Ziege, sturer Bock
Komödie

Road-Movie mit dem Preisträger der Goldenen Kamera Wotan Wilke Möhring: Der Lebenskünstler und Elvis-Imitator Jakob lebt frei und ungebunden in den Tag hinein. Bis Julia, eine seiner Ex-Affären, ihm plötzlich mitteilt, dass er Vater ist und sich die gemeinsame Tochter Mai bereits auf dem Weg zu ihm befindet  –  und das gerade, als er einen Job als Fahrer bei einem internationalen Transportunternehmen angenommen hat. Es bleibt ihm nichts anderes übrig, als mit der neu gewonnenen Tochter im Schlepptau, einem Ziegenbock als Fracht und einem klapprigen Transporter nach Norwegen aufzubrechen.


Fr., 21.4.2017, 20.15 Uhr, WDR
Konrad Adenauer  –  seine fünf Leben
Dokumentation


Fr., 21.4.2017, 21.45 Uhr, ARD
Praxis mit Meerblick  –  Willkommen auf Rügen
Spielfilm


Sa., 22.4.2017, 20.15 Uhr, ZDF
Maria Brand und der Liebesmord
TV-Krimi


So., 23.4.2017, 20.15 Uhr, ARD
Tatort: Wehrlos
TV-Krimi


Mo., 24.4.2017, 20.15 Uhr, ZDF
Im Tunnel
TV-Film


Mo., 24.4.2017, 20.15 Uhr, 3sat
Mit dem Frühling durch Europa (1-2)
Zweiteilige Natur-Doku


Di., 25.4.2017, 20.15 Uhr, 3sat
Eine Handvoll Briefe  –  Liebe im Gepäck
TV-Film


Mi., 26.4.2017, 21.00 Uhr, 3sat
Akte D: Das Comeback der Rüstungsindustrie
Dokumentation


Do., 27.4.2017, 23.15 Uhr, SWR
Blütenträume
TV-Film


Fr., 28.4.2017, 20.15 Uhr, WDR
Unsere A40
Dokumentation


Sa., 29.4.2017, 22.45 Uhr, MDR
Der Urbino-Krimi: Mord im Olivenhain
Krimi


So., 30.4.2017, 20.15 Uhr, ARD
Tatort: Der Tod ist unser ganzes Leben
TV-Krimi

Serien und Sendereihen mit AD

Mo.-Do., 19.30 Uhr, BR
Dahoam is Dahoam

(Wiederholungen: In der darauf folgenden Nacht, am folgenden Tag um 6 Uhr sowie je 2 Folgen einer Woche samstags und sonntags ab 6.30 Uhr)


Mo.-Do., 19.45 Uhr, ARD
Wissen vor acht


Mo., 18.50 Uhr, ARD
Großstadtrevier


Mo., ca.24.00 Uhr, 3sat
37 Grad


Di., 18.50 Uhr, ARD
Alles Klara

(Wiederholung: Mo., 23.45 Uhr, RBB)


Di., 19.25 Uhr, ZDF
Die Rosenheim-Cops


Di., 20.15 Uhr, ARD
Charité


Di., 20.15 Uhr, WDR
Abenteuer Erde

(Wiederholung: Fr., 14.15 Uhr)


Di., 21.00 Uhr, Do., 18.50 Uhr und Sa., 12.05 Uhr, ARD
In aller Freundschaft

(Wiederholungen: Mo.-Fr., 12.25 Uhr, NDR; Mo.-Fr., 13.30 Uhr, BR; So., 13.00 Uhr, WDR; So., 17.05 Uhr, RBB; Mo., 8.50 Uhr, Sa., 12.05 Uhr, So., 17.10 Uhr und So., 18.05 Uhr, MDR)


Mi., 18.00 Uhr, ZDF
SOKO Wismar


Mi., 18.50 Uhr, ARD
Hubert und Staller

(Wiederholung: Fr., 20.15 Uhr, BR)


Mi., 19.25 Uhr, ZDF
Die Spezialisten  –  Im Namen der Opfer


Do., 19.25 Uhr und Mo.-Fr., 10.30 Uhr, ZDF
Notruf Hafenkante


Fr., 19.25 Uhr, ZDF
Bettys Diagnose


Fr., 20.15 Uhr, ZDF (ab 21.4.)
Der Kriminalist


Sa., 10.55 Uhr, MDR (ab 8.4.)
Paul Kemp  –  Alles kein Problem


Sa., 18.50 Uhr, BR
natur exclusiv


Sa., 19.25 Uhr, ZDF
Die Bergretter


Sa., 20.15 Uhr, RBB (je 2 Folgen)
Mord mit Aussicht


So., 8.10 Uhr, ZDF
Löwenzahn


So., 20.15 Uhr, ARD
Tatort/Polizeiruf 110

(Wiederholungen: Mo., 20.15 Uhr, RBB; Di., 22.00 Uhr, NDR; Mi., 22.00 Uhr, SWR; Mi., 22.05 Uhr, MDR; Fr., 22.00 Uhr, ARD)



Kurzinfo: hörfilm.info

www.hörfilm.info
Das vollständige Hörfilmprogramm, Hinweise zum Empfang der AD und Neuigkeiten

Service-Telefon: 0 30 / 2 55 58 08 00
Das aktuelle TV-Hörfilmprogramm

Kontakt:
Jan Meuel (Redaktion)
    Tel.: 0 30 / 28 53 87-263
    E-Mail: j.meuel@dbsv.org
Andy Chyla (Technik)
    Tel.: 0 30 / 28 53 87-264
    E-Mail: a.chyla@dbsv.org


Eine Beilage des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV), gefördert von der Aktion Mensch

Rückseite

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