Sichtweisen Ausgabe 05/2019

"Sichtweisen" – Heft 05/2019

Sichtweisen 05/2019

Inhalt

Impressum

Editorial

Werbeanzeigen:

Schulze IT-Schulung und Dienstleistungen

Arbeitsstelle Medien für Blinde und Sehbehinderte

SynPhon

DHV  –  Deutscher Hilfsmittelvertrieb

Marland

Musiktheater im Revier Gelsenkirchen

Vanda Pharmaceuticals

RTB

Miele

Nikolauspflege

OrCam

Europäische Bewegung Deutschland und Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

Im Gespräch:

Menschenrechte im Mittelpunkt

DBSV-Nachrichten:

Ernie und Bert stauben ab

Barrierefrei wählen in Europa

Meldungen

Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig

Übergangslösung beim Mobilitätsservice der Bahn

Verordnung zu Elektro-Kleinstfahrzeugen

"Woche des Sehens" 2018 zum Nachlesen

Demonstration und Aktionen am 5. Mai

Kinderbuchwettbewerb: Siegerin steht fest

DBSV-Tagung "Leise Städte und Barrierefreiheit"

DBSV veröffentlicht Videos zur "Bird-Box-Challenge"

DBSV-Karte: Mehr als ein Mitgliedsausweis

Dank an Unterstützer des DBSV

Thema: Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

Fakten über die UN-BRK

Altes Denken wurde in Frage gestellt

Die Aufgabe ist: Barrieren beseitigen

Niemand sollte wegsehen

Menschen sind so, wie sie sind, okay

Ohne Gesetze werden Barrieren nicht beseitigt

Was wir brauchen: eine ehrliche Diskussion

Inklusion ist ein Menschenrecht

Wunsch und Wirklichkeit

Kurzinfo: Forum schlägt Gesetzesänderungen vor

Termine & Tipps:

Termine

Wanderwoche im Harz

Microsoft Outlook und OneNote Version 2016

Studienreise Aserbaidschan

Skat-Turnier in Duisburg

Skat-Turnier in Wernigerode

Aufbautraining Apple Mac

iPhone-Seminar für Fortgeschrittene

TanzIN-Festival 2019

Musikwoche in den bayerischen Bergen

Tipps

b-bobs-Literaturpreis für Menschen mit Behinderung

Qualifizierungsangebot PROJob! für Arbeitssuchende

Forum:

Vom Abenteuer, eine Firma zu gründen

Leserbrief: TÜV hätte Elektrofahrzeug nicht freigeben dürfen

Rätsel

Lösung des April-Rätsels

Kurzinfo: Forum  –  im direkten Austausch

Panorama:

Gesellschaft

Pride Parade zieht durch Berlin

Kultur

"Sommerblut": Inklusives Kulturfestival in Köln

Medizin

Retina Implant AG stellt den Betrieb ein

Auszeichnungen

Projekte aus aller Welt ausgezeichnet

Projekte

Dunkelparcours für sehende Jugendliche

Nachruf

Trauer um Rolf Strycharz

AURA-Hotels: Entspannter Urlaub ohne Barrieren

Menschen:

Schreiben aus Leidenschaft

Service:

Orientierung auf dem Zeltplatz

Medien:

Bücher

Nächste Ausfahrt Zukunft

Das Lied der toten Mädchen

Hörfilme

Was uns nicht umbringt

Die Kinder der Utopie

Anzeigen:

Private Kleinanzeigen

Suche

Verkaufe

Gewerbliche Anzeigen

MIWE Gesundheitszentrum

www.blindenuhren.de

Schottland-für-Alle

IPD

Com-M Communication + Marketing

AASB Maria Seidling

Landeshilfsmittelzentrum Dresden

Blindenstiftung Deutschland

Papenmeier Hotline Service


Titelbild:
Das Titelbild ist hellblau. Darauf prangt, über drei Zeilen verteilt, in großer weißer Schrift der Titel "Sichtweisen"  –  die Buchstaben sind fragmentiert dargestellt. In einem orangen Kasten auf halber Höhe wird der Name des Magazins gut lesbar wiederholt. Links unten sind schwarze Silhouetten von Menschen zu sehen, auch ein Rollstuhlfahrer. Schwerpunkt dieser Ausgabe ist die UN-Behindertenrechtskonvention.



Impressum


"Sichtweisen" – Das Magazin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV),
vormals "Gegenwart", 73. Jahrgang
ISSN: 2511-7017


Herausgeber:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV)
Rungestr. 19, 10179 Berlin


Redaktion:
Andreas Bethke (V.i.S.d.P.), Ute Stephanie Mansion, Tina Below
Tel.: 030 / 28 53 87-293
E-Mail: sichtweisen@dbsv.org


Die "Sichtweisen" erscheinen zehnmal im Jahr (Januar/Februar und Juli/August als Doppelnummer) in Print, Brailleschrift und als Bestandteil der DAISY-CD DBSV-Inform, die Mitglieder aller DBSV-Landesvereine kostenfrei abonnieren können.


Jahresbezugspreis für Print und Braille:
38,50 Euro für Inhaber der DBSV-Karte,
sonst 44 Euro,
halber Preis für Abonnenten unter 21 Jahren.


DBSV-Zeitschriftenverlag:
Petra Wolff
Tel.: 030 / 28 53 87-220
E-Mail: p.wolff@dbsv.org


Kündigung des Abonnements bis Ende September für das Folgejahr.


Anzeigenverwaltung:
Tel.: 030 / 28 53 87-293
E-Mail: anzeigen@dbsv.org


Private Kleinanzeigen bis 200 Zeichen: 10 Euro, je weitere 50 Zeichen: 5 Euro.
Mediadaten für gewerbliche Anzeigenkunden auf Anfrage.


Produktion:
Print: DCM Druck Center Meckenheim GmbH, mit freundlicher Unterstützung
Braille: Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB)
DAISY: DZB und Berola-Film GmbH

Hinweis:
Im Sinne einer besseren Lesbarkeit wird in den Sichtweisen® in der Regel auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.




Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

kaum zu glauben, werden manche von Ihnen gedacht haben, als Sie im März hörten oder lasen, dass die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) seit zehn Jahren in Deutschland in Kraft ist. Und im Rathaus meiner Stadt gibt es noch immer keinen Aufzug, keine gut sichtbaren Hinweisschilder, keine Broschüren in großer Schrift oder Leichter Sprache, bemängelt vielleicht der eine. Und ich habe immer noch keine Arbeit gefunden, die andere. Dass die UN-BRK dennoch ein richtiger und wichtiger Schritt war, dass sie Denkprozesse angestoßen hat, die natürlich weitergehen müssen, dass sie das Bewusstsein vieler nichtbehinderter Menschen in eine neue Richtung gelenkt hat  –  all das spiegelt sich in den Beiträgen zu unserem Schwerpunktthema: zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland.

Wir haben dazu prominente Menschen mit Behinderung um Stellungnahmen gebeten und Antworten erhalten von zum Beispiel Wolfgang Schäuble und Joana Zimmer. Theresia Degener, die Deutschland bei der Ausarbeitung der UN-BRK vertreten hat, äußert sich in der Rubrik "Im Gespräch" zu erreichten und noch erstrebenswerten Zielen der Vereinbarung.

Auch in Österreich ist es um die Rechte behinderter Menschen nicht immer rosig bestellt: Um das ein wenig zu ändern, hat Martina Gollner, sehbehindert, mit einer Partnerin in Wien ein Unternehmen gegründet, das Veranstaltungsfirmen in puncto Barrierefreiheit berät. Bei der Gründung haben die beiden selbst Kurioses erlebt. In "Forum" können Sie es nachhören oder -lesen.

Dieter Kleffner hat seine Bücher zunächst über eine Plattform für Selbstpublikationen veröffentlicht, bevor ein Verlag ihn unter Vertrag nahm. In der Rubrik "Menschen" erzählt er von seinem Weg zum Autor.

Ob mit den Augen, den Ohren oder den Händen  –  eine informative und unterhaltsame Lektüre wünscht Ihnen

Ute Stephanie Mansion
Redaktion "Sichtweisen"

Werbeanzeigen:

Schulze IT-Schulung und Dienstleistungen

Ihr starker Partner rund um Hilfsmittel und Schulung


  • Vertrieb von JAWS, Braillezeilen von HumanWare und Freedom Scientific, Abrechnung mit der Krankenkasse
  • Schulungen für iPhone, Apple-Produkte und Windows
  • Barrierefreie Digitalradios und sprechende Fernsehgeräte
  • Internetradio mit Sprachsteuerung, optimiert für Blinde

Tel.: 0 82 32 / 5 03 13 03
www.schulze-graben.de

Arbeitsstelle Medien für Blinde und Sehbehinderte

Unsere Produkte sind:

  • Hörmagazin "Trierische Tonpost"
  • "TV-Daisy"  –  das 14-tägige Fernsehprogramm für Ihre Ohren
    17 ausgewählte Sender der Öffentlichen und Privaten
  • Zeitschrift "Behinderte im Beruf der Hauptfürsorgestellen": Arbeits- und Schwerbehindertenrecht für Vertrauensleute

Infos: 06 51 / 71 05-430
E-Mail: tonpost@bistum-trier.de
Internet: www.tonpost.de

SynPhon

Mobil und orientiert, ohne zu tasten oder zu berühren?

Die Fledermaus Orientierungshilfe ist eine Weltneuheit in der Kombination von Ultraschall und Infrarot! Jetzt zu erleben auf der großen Leitmesse SightCity vom 8. bis 10. Mai 2019 im Sheraton Airport Hotel in Frankfurt.

Wir freuen uns auf Sie am Stand E19!


SynPhon GmbH
Im Steinig 6, 76703 Kraichtal
Tel.: 0 72 50 / 92 95 55
E-Mail: synphon@t-online.de
www.synphon.de

DHV  –  Deutscher Hilfsmittelvertrieb

Sonderaktion Milestone 312

Liebe Kunden, wir können Ihnen aktuell eine attraktive Gelegenheit aus dem Hause Bones anbieten. Das bewährte Vorgängermodell des Milestone 312 ACE, der Milestone 312 in seiner letzten Version, ist in begrenzter Stückzahl noch zu bekommen. Die Geräte sind fabrikneu und haben dadurch volle zwei Jahre Garantie. Wer also die Neuerungen des ACE-Modells verschmerzen kann, hat hier ein Topgerät zu einem attraktiven Preis. Die Radio- und Kalenderfunktion sowie auch das Speakout können ebenfalls wie üblich per Lizenzkauf freigeschaltet werden.

Als Zubehör im Original-Karton werden das Netzteil, das Daten-Ladekabel, das Halsband und eine 16-GB-Speicherkarte mitgeliefert. Anleitungen gibt es wie gewohnt als Schwarzschrift, CD und als txt-Datei auf dem M312. Dazu ist auch noch das CD-Drive verfügbar, mit dem es möglich ist, CDs auf den Milestone sehr komfortabel zu übertragen. Bei dem Milestone 312 funktioniert das problemlos.

Als besonderer Leckerbissen sind auch noch einige Lederetuis der ersten Generation für den Milestone verfügbar! Hier sind noch alle Anschlüsse und auch die Kettenaufhängung erreichbar gestaltet. Eine kleine Einstecktasche für eine zweite SD-Speicherkarte ist in der Abdecklasche vorhanden.


Bitte beachten Sie: Alle Artikel sind nur in begrenzter Stückzahl verfügbar.

  • Milestone 312
    Best.-Nr.2000000  –  Sonderpreis: 349,00 Euro
  • CD-Drive zum M312
    Best.-Nr.2000000  –  Sonderpreis: 149,00 Euro
  • Lederetui zum M312
    Best.-Nr.2000000  –  Sonderpreis: 24,90 Euro

Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH
Verkauf Hannover: Tel.: 05 11 / 95 46 50
Bestellservice: 0 18 02 / 25 83 12 (0,14 Euro/Anruf)
Mail: info@deutscherhilfsmittelvertrieb.de
www.deutscherhilfsmittelvertrieb.de

Marland

Taschen- und Tischrechner der CareTec International


Kaufmännischer Rechner Doublecheck

  • Elementare Rechenfunktionen
  • 6 Lautstärkestufen
  • Tastbare taktile Knöpfe
  • Abschaltung nach 60 Sekunden Inaktivität

Wissenschaftlicher Rechner Platon

  • Zusätzlich zu den Funktionen des Doublechecks verfügt der Platon über viele wissenschaftliche Rechenoperationen
  • Sprachausgabe über Kopfhörer oder Lautsprecher

Marland GmbH  –  Spezialversand für Blinde und Sehbehinderte
Zollenreuter Straße 6, 88326 Aulendorf
Hotline: 0 08 00 / 63 63 63 63
E-Mail: info@marland.eu
www.marland.eu


Bildbeschreibung: In der Anzeige sind die Taschen- und Tischrechner Doublecheck und Platon abgebildet.

Musiktheater im Revier Gelsenkirchen

Hör.oper
Audiodeskription live für blinde und sehbehinderte Besucher


  • Big Fish
    Musical von Andrew Lippa und John August
    Samstag, 1. Juni 2019, 19.30 Uhr
  • Frankenstein
    Oper von Jan Dvořák
    Freitag, 1. November 2019, 18.00 Uhr
    Sonntag, 1. Dezember 2019, 18.00 Uhr
  • Jesus Christ Superstar
    Rock-Oper von Andrew Lloyd Webber
    Samstag, 11. Januar 2020, 19.30 Uhr
    Sonntag, 12. April 2020, 18.00 Uhr
  • Orlando Paladino
    Oper von Joseph Haydn
    Sonntag, 2. Februar 2020, 18.00 Uhr
    Samstag, 29. Februar 2020, 19.30 Uhr
  • Die Macht des Schicksals (La Forza del Destino)
    Oper von Giuseppe Verdi
    Samstag, 21. März 2020, 19.30 Uhr
    Sonntag, 5. April 2020, 15.00 Uhr
  • Madama Butterfly
    Oper von Giacomo Puccini
    Sonntag, 17. Mai 2020, 15.00 Uhr
    Donnerstag, 11. Juni 2020, 18.00 Uhr

Mit Unterstützung der Brost-Stiftung


Karten und Informationen

Theaterkasse:
Telefon: 02 09 / 4 09 72 00
Öffnungszeiten:
    Montag und Samstag 10.00 bis 14.00 Uhr
    Dienstag bis Freitag 10.00 bis 18.30 Uhr


Vorverkauf Spielzeit 19/20 ab 28. Mai 2019
mir.ruhr/hoeroper

Vanda Pharmaceuticals

non-24.de

Sind Sie völlig blind?
Fühlen Sie sich oft nicht fit und unkonzentriert?
Schlafen Sie nachts schlecht und sind tagsüber sehr müde?
Die Ursache: Ihre innere Uhr


Jeder Mensch besitzt eine innere Uhr. Der wichtigste Taktgeber ist das Tageslicht. Es setzt die innere Uhr immer wieder auf exakt 24 Stunden zurück. Völlig blinden Menschen fehlt die Lichtwahrnehmung, deshalb kann es dazu kommen, dass der Körper nicht mehr zwischen Tag und Nacht unterscheiden kann. Diese Menschen leiden an der Nicht-24-Stunden-Schlaf-Wach-Rhythmusstörung, kurz Non-24.


Wie äußert sich Non-24?

Betroffenen fällt es phasenweise sehr schwer, sich tagsüber wachzuhalten und zu konzentrieren. Nachts hingegen signalisiert der Körper oftmals kein Schlafbedürfnis.

Werden Sie aktiv: Ein Termin bei einem Arzt ist der nächste Schritt oder informieren Sie sich in unseren Tele-Vorträgen. Die Termine finden Sie unter dem Punkt Informationen auf non-24.de.

Rufen Sie das Team des Non-24 Service an.

Die erfahrenen Mitarbeiter finden den richtigen ärztlichen Ansprechpartner in Ihrer Nähe und beantworten Ihre individuellen Fragen. Sie sind rund um die Uhr erreichbar unter der kostenfreien Telefonnummer 08 00 / 24 321 24 oder per E-Mail non24@patient-plus.com.


Non-24
Eine zyklische Schlaf-Wach-Rhythmusstörung bei völlig blinden Menschen.

RTB

Per App sicher unterwegs ohne Anwohnerkonflikte
Gezielte Steuerung der Signale


Über eine brandneue App auf dem Smartphone können Blinde und Sehbehinderte die Signale der Ampel steuern. Damit sind Sie immer sicher unterwegs, ohne dass Anwohner belästigt werden.

  • Kostenfreie Smartphone-App für die Nutzer
  • Anhebung der Lautstärke bei Bedarf

Gern zeigen wir Ihnen auf der SightCity in Frankfurt vom 8.-10. Mai bei Stand F9 unser neues System LOC.id. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin!

Tel.: +49 52 52 / 97 06-0
www.rtb-bl.de


Bildbeschreibung: Eine Ampel empfängt Signale durch ein Smartphone.

Miele

Eigenständigkeit und Komfort.
Mehr Lebensqualität mit der Miele Waschmaschine GuideLine.
Barrierefreie Waschmaschine mit Führungslinien, Symbolen und akustischen Signalen


  • Schontrommel: Wabenförmige Struktur für die perfekte Wäscheschonung
  • Wasserschutzgarantie: 20 Jahre Sicherheit für das Wasserschutz-System
  • Energieefzienzklasse A+++  –  (10 % sparsamer als der Grenzwert 46 der EEK A+++), (Spektrum A+++  –  D)

Unverbindliche Preisempfehlung 1.089,- Euro
Miele. Immer Besser.

Weitere Informationen erhalten sie hier: www.miele.de/guideline
Miele Kundenservice: 08 00 / 22 44 666 (gebührenfrei)


Auf dem Foto zur Anzeige ist die Miele GuideLine mit einem Wäschekorb daneben zu sehen.

Nikolauspflege

Infotage zu beruflichen und schulischen Angeboten in Stuttgart.
Wir beraten individuell zu Möglichkeiten der beruflichen Schulen, der Ausbildung und des Wohnens.
Wir freuen uns auf Sie!


Unsere Termine:

06.-08.05.2019 (Schule)
16.05.2019 (Ausbildung)
27.06.2019 (Ausbildung)
09.07.2019 (Ausbildung)
sowie nach Vereinbarung


Regina Deckert
Tel.: (07 11) 65 64-128
regina.deckert@nikolauspflege.de
www.berufsbildungswerk-stuttgart.de


Frank Salzer
Tel.: (07 11) 65 64-211
frank.salzer@nikolauspflege.de
www.tilly-lahnstein-schule.de

OrCam

"Der größte Mehrwert der OrCam ist eigentlich für mich, dass ich die Freiheit zurückbekommen habe, endlich wieder selbst einkaufen gehen zu können."

Helga Balkie
OrCam-Nutzerin  


Helga behält gerne die Kontrolle, beim Einkaufen und bei ihrem Karate-Sport. Mit 37 Jahren hat sie ihr Augenlicht fast komplett verloren, mit 60 ist sie dreifache Weltmeisterin und Europameisterin im Para-Karate.


Ein aktives Leben mit der mobilen Lese- und Einkaufshilfe.
OrCam MyEye. Unterstützt durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Neugierig geworden?


Melden Sie sich unverbindlich bei uns, wenn Sie die OrCam MyEye ausprobieren möchten:

Tel.: 02 11 / 540 138 11
E-Mail: germany@orcam.com
www.orcam.com/de

Europäische Bewegung Deutschland und Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

Make Europe Yourope

"Ein Europa mit mehr Barrierefreiheit, besserem Diskriminierungsschutz und gleichberechtigter Teilhabe  –  dafür brauchen wir das Europäische Parlament."

Andreas Bethke
DBSV-Geschäftsführer


Am 26. Mai ist Europawahl. Geh wählen!


Bildbeschreibung: Auf der Anzeige ist DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke mit einem Mikrofon in der Hand zu sehen.

Im Gespräch:

Menschenrechte im Mittelpunkt

Als Vertreterin Deutschlands hat die Juristin Prof. Dr. Theresia Degener am Entstehen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) mitgewirkt. Zehn Jahre nach deren Einführung in Deutschland nennt sie Teilziele, die erreicht wurden, und Aufgaben, die noch gelöst werden müssen.

Interview: Ute Stephanie Mansion  


Frau Prof. Dr. Degener, was ist in Ihren Augen die größte Errungenschaft im behindertenpolitischen Bereich seit Einführung der BRK in Deutschland?

Die größte Errungenschaft ist, dass die Behindertenrechtskonvention den Blick darauf gelenkt hat, dass die Würde des Menschen selbstverständlich auch Menschen mit Behinderung innewohnt. Darauf weist die UN-BRK gleich im ersten Absatz der Präambel hin. Es wird betont, dass Menschen mit Behinderungen dieselben Rechte und Freiheiten genießen wie Menschen ohne Behinderungen und dass ihnen ihre Würde und ihre Menschenrechte nicht aufgrund ihrer Behinderung aberkannt werden können. Behinderung wird in der UN-BRK nicht mehr als medizinisches Modell gesehen, bei dem körperliche, psychische oder kognitive Beeinträchtigungen im Mittelpunkt der Betrachtung stehen und eine medizinische Behandlung verlangen. Die Vereinbarung lenkt den Blick auf die gesellschaftlichen Bedingungen, die dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen entrechtet, diskriminiert oder benachteiligt werden. Die UN-BRK stellt ein menschenrechtliches Modell dar.


Ein Thema, das auf breiter Ebene angekommen ist und kontrovers diskutiert wird, ist die schulische Inklusion. Was sind aus Ihrer Sicht die nächsten Schritte, um das Thema im Sinne der UN-BRK voranzubringen, ohne dass Kinder mit Behinderung beschädigt aus missglückten Inklusionsversuchen hervorgehen?

Was aktuell an den Schulen unter Inklusion angeboten wird, ist nicht Inklusion im Sinne der UN-BRK. Um Inklusion an Schulen zu verwirklichen, müsste sich didaktisch und pädagogisch einiges ändern. Mit Inklusion ist eben nicht gemeint, dass ein Kind mit Behinderung in einer Klasse mit nichtbehinderten Kindern sozialpädagogisch betreut wird, wie es im Moment mancherorts geschieht. Um Inklusion an Regelschulen zu erreichen, müsste es weniger Frontalunterricht geben, die räumliche Ausstattung müsste barrierefrei sein, Lehrerinnen und Lehrer müssten geschult werden. Heute sagen viele von ihnen, sie wüssten nicht, wie sie mit behinderten Kindern umgehen oder sie unterrichten sollten, sie seien dafür nicht ausgebildet. Schule ist Ländersache, und so wird das Thema Inklusion auch in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. In Ländern wie Bremen oder Schleswig-Holstein läuft es vorbildlich, in Nordrhein-Westfalen dagegen weniger gut. Ich hoffe aber, dass man sich auf Lösungen verständigen kann, die in ganz Deutschland zu einer Inklusion im Sinne der UN-BRK führen.


Bald ist Europawahl. Im Vorfeld gab es Diskussionen darüber, ob Menschen, für deren sämtliche Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, von Wahlen ausgeschlossen werden dürfen. Das betrifft zum Beispiel Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Gibt die UN-BRK eine Antwort auf diese Frage?

Die UN-BRK gibt darauf eine eindeutige Antwort, nämlich, dass Menschen nicht aufgrund einer psychischen oder kognitiven Einschränkung von Wahlen ausgeschlossen werden dürfen, denn das Recht zu wählen ist ein Menschenrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu im Januar dieses Jahres ein Urteil gefällt, das die Meinung des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bestätigt. Leider geht das Verfassungsgericht noch nicht völlig konform mit dem Fachausschuss, denn es sagt, dass Menschen vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen werden können, wenn bei ihnen 'die Möglichkeit zur Teilnahme am Kommunikationsprozess zwischen Volk und Staatsorganen nicht in hinreichendem Maße besteht'.


Welche Ziele werden in Deutschland in den nächsten zehn Jahren behindertenpolitisch erreicht werden?

Es ist schwierig, zehn Jahre in die Zukunft zu schauen. Ich hoffe, dass wir auf dem Weg der Inklusion noch sehr viel weiter vorangeschritten sein werden und dass der Anteil von Kindern mit Behinderungen, die an Regelschulen unterrichtet werden, viel höher sein wird als heute, wo er bei ungefähr 30 Prozent liegt. Demgegenüber müsste der Anteil der an sonderpädagogischen Einrichtungen unterrichteten Kinder zurückgegangen sein, das ist er aber auch jetzt, zehn Jahre nach Einführung der UN-BRK, noch nicht.

Ich hoffe, dass die Quote der arbeitslosen Menschen mit Behinderung viel weiter gesunken sein wird. Sie liegt aktuell noch deutlich höher als bei nichtbehinderten Menschen. Das Bewusstsein in öffentlichen Stellen, dass sie Barrierefreiheit voranbringen müssen, ist schon jetzt deutlich größer als vor Einführung der BRK. Im privaten Bereich, zum Beispiel bei Fernsehsendern, gibt es zwar schon oft Untertitel, Audiodeskription oder es werden Dinge in Leichter Sprache erklärt, doch flächendeckend gibt es das noch nicht. Auch da werden wir in zehn Jahren hoffentlich weiter sein. Ich hoffe, dass es mehr Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen mit Behinderung geben wird, sodass wir in diesem Bereich eine stärkere Diversifizierung erreichen. Insgesamt hoffe ich, dass das Bewusstsein, die Welt barrierefreier zu machen, wächst und wir diesem Ziel in den nächsten zehn Jahren ein Stück näherkommen.

Die Juristin Prof. Dr. Theresia Degener (58) lehrt an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe Soziale Arbeit, Bildung und Diakonie, Recht und Disability Studies. Von 2011 bis 2018 war sie Mitglied im UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, 2017 und 2018 war sie dessen Vorsitzende.


Dazu ein Bild: Theresia Degener trägt kurzes graues Haar und eine dunkle Brille mit abgerundeten Ecken, die unten randlos ist.

DBSV-Nachrichten:

Ernie und Bert stauben ab

Den Gewinnern des Deutschen Hörfilmpreises wurde bei einer feierlichen Gala am 19. März die ADele überreicht. Die Bezeichnung für die Trophäe leitet sich vom Wort Audiodeskription ab. Der Preis wurde in den Kategorien Kino, TV, Dokumentation sowie Kinder- und Jugendfilm vergeben. Zudem wurden ein Publikumspreis und ein "Sonderpreis der Jury" verliehen. Die Preisverleihung fand bereits zum 17. Mal statt, zum ersten Mal in der Hauptstadtrepräsentanz der Deutschen Telekom in Berlin. Die Sieger im Überblick.


Kategorie Kino

Der Hauptmann
Historienfilm, Drama
Deutschland, Frankreich, Polen 2017
Regie und Drehbuch: Robert Schwentke
Eingereicht von Eurotape
Mit Max Hubacher, Samuel Finzi, Bernd Hölscher, Waldemar Kobus u.a.
Audiodeskription: Eurotape
Text: Doris Würfel, Klaus-Jörg Kaminski
Redaktion: Noura Gzara
Sprecherin: Uta-Maria Torp
Aufnahmetechnik: Milan Pfützenreuter


Inhalt

Dieser Film ist eine besonders grausame Variante von "Kleider machen Leute": Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs findet ein kleiner Soldat zufällig eine Hauptmannsuniform und schlüpft nicht nur in die Uniform, sondern auch in die entsprechende Rolle. Er kommandiert scheinbar Untergebene herum, mordet und plündert und nutzt seine neue Situation weidlich aus.


Auszug aus der Laudatio

"Die harte Brutalität und die intensiv fotografierte Szenerie wiederzugeben, war eine der Herausforderungen an die Audiodeskription von 'Der Hauptmann'. Eine Aufgabe, die mit großer Sorgfalt und emotionalem Verständnis bewältigt wurde. Die detaillierten Beschreibungen und das präzise Timing lassen das Publikum teilhaben an der Unbarmherzigkeit und Willkür des angeblichen Hauptmanns, der mit seiner Gefreiten-uniform auch jegliche Moral abgelegt zu haben scheint."


Kategorie TV

Bad Banks
Mini-Serie, Thriller
Deutschland 2018
Regie: Christian Schwochow
Drehbuch: Oliver Kienle, Jana Burbach, Jan Galli
Mit Paula Beer, Desirée Nosbusch, Barry Atsma, Tobias Moretti u.a.
Eingereicht vom ZDF
Audiodeskription: Deutsche Hörfilm gGmbH
Text: Rahel Barf, Susanne Linzer, Holger Stiesy
Redaktion: Evelyn Sallam, Susanne Linzer, Holger Stiesy
Sprecherin: Marina Behnke
Tonregie: Gabriele Brennecke
Produktionsleitung: Martina Wiemers


Inhalt

Der Polit-Thriller "Bad Banks" führt in die Welt der Hochfinanz, gewaltiger Geldgeschäfte und undurchsichtiger, zwielichtiger Finanztransaktionen. Im Mittelpunkt der Serie steht die junge Investmentbankerin Jana Liekam. Sie stürzt die "Deutsche Global Invest" (DGI) in eine Krise, die eine staatliche Rettungsaktion erforderlich macht. Jana verdient daran durch Insiderhandel mehrere Millionen.


Auszug aus der Laudatio

"Das gesamte Audiodeskriptionsteam  –  Script, Redaktion, Tonregie, Sounddesign, Sprecherinnen und Sprecher  –  beeindruckt durch eine hochprofessionelle Leistung, die Perfektion mit Ideenreichtum verbindet. 'Bad Banks' stellt Anforderungen auf höchstem Niveau an die Audiodeskription, die brillant umgesetzt wurde und die Serie in ein intensives Hörerlebnis für blinde und sehbehinderte Fernsehteilnehmer verwandelt."


Kategorie Dokumentation

Ein Jahr auf Kihnu
Dokumentarfilm
Deutschland 2018
Regie: Julia Finkernagel
Eingereicht vom MDR
Audiodeskription: MDR
Text: Kathleen Godehardt
Redaktion: Anja Köhler
Fachberatung: Marcel Wienands
Sprecherin: Michaela Khamis
Ton: Lars-Henrik Lincke


Inhalt

Auf der kleinen Insel Kihnu in der Rigaer Bucht leben rund 400 Esten. Das Leben auf der Insel ist geprägt von alten Traditionen. Die Frauen tragen gestreifte Röcke in verschiedenen Farbvarianten je nach Lebensumstand. So erkennt man, ob eine Frau gerade ohne Sorgen lebt oder trauert. Die Dokumentation begleitet eine der Frauen, Mare (41), ein Jahr lang und gibt dem Zuschauer dabei einen Einblick in den Alltag ihrer Familie und das Leben auf der Insel.


Auszug aus der Laudatio

"Die Audiodeskription von 'Ein Jahr auf Kihnu' veranschaulicht nicht nur in farbenfrohen und reichen Bildern die Kleidungsstücke selbst, sondern vermag auch die Freude und den Stolz ihrer Trägerinnen eindrücklich zu vermitteln. Auf diese Weise ist hier eine Audiodeskription entstanden, die den akustischen, visuellen und emotionalen Ebenen des Films gerecht wird und geschickt zwischen ihnen moderiert  –  ohne die Wirkung des Originals zu beeinträchtigen."


Kategorie Kinder- und Jugendfilm sowie Publikumspreis

Sesamstraße Folge 2815
Regie und Drehbuch: Dennis Jacobsen
Mit: Axel Prahl, Elmo, Grobi, Ernie, Bert u.a.
Eingereicht vom NDR
Audiodeskription: NDR
Text: Olaf Koop, Stefanie Schruhl
Redaktion: Dennis Tietz, Uschi Heerdegen-Wessel
Sprecherin: Sandra Kob


Inhalt

Elmo, Grobi und Krümelmonster haben ein Restaurant in der Sesamstraße eröffnet. Der Lieferant, gespielt von Axel Prahl, hilft ihnen bei der Zubereitung von Armen Rittern für den ersten Gast. Außerdem hat Ernie es auf Berts Schokokuchen abgesehen. Die siebenjährige Lisa erklärt, was Schweine essen.


Auszug aus der Laudatio

"Mit großem Verständnis und Einfühlungsvermögen schaffen es die vermeintlich einfachen Texte einen enormen Verständnisgewinn für blinde und sehbehinderte Kinder zu schaffen. Die leichte und lebendige Sprache folgt dem liebenswerten Chaos und dem informativen Charakter des Formats. Das handwerkliche Können des erfahrenen Audiodeskriptionsteams ist in allen Sequenzen zu hören."


Publikumspreis

Sesamstraße Folge 2815


Abstimmungsergebnis

Der Publikumspreis des Deutschen Hörfilmpreises 2019 geht mit 32 Prozent der Stimmen an Folge 2815 der Sesamstraße, eingereicht vom Norddeutschen Rundfunk. Ein Viertel aller Stimmen und damit den zweiten Platz erhielt die Dokumentation "Ein Jahr auf Kihnu", eingereicht vom Mitteldeutschen Rundfunk. Den dritten Platz erzielte mit 14 Prozent der Stimmen der Dokumentarfilm "Wildes Herz", eingereicht von Neue Visionen Medien und audioskript.


Sonderpreis der Jury

Absturz ins Leben
Spielfilm, Drama
Frankreich, Kanada 2016
Regie: Thomas Vincent
Drehbuch: Thomas Vincent, Yaël Cojot-Goldberg
Mit: Thierry Lhermitte, Géraldine Pailhas, Pierre Curzi, Guillaume Cyr
Eingereicht von arte
Audiodeskription: Studio Hamburg Synchron GmbH
Text: Olaf Koop
Redaktion: Stefanie Schruhl
Sprecherin: Katrin Decker
Tonregie: Heiner Jäkel
Produktionsleitung: Isabella Handke


Inhalt

Der Film handelt von dem Familienvater Paul Schnejder, der bei einem Fahrstuhlabsturz seine Tochter aus erster Ehe verliert. Er war selbst mit in dem Fahrstuhl und überlebte den Absturz. Paul beginnt ein neues Leben in Dubai, wo der höchste Fahrstuhl der Welt ist. Dort will er sich seiner Angst stellen.


Auszug aus der Laudatio

"Die tragische Stille des Films wird durch die Audiodeskription nie verletzt oder gestört. Vielmehr erzeugt sie im Zuhörer Empathie und Verständnis und vermag so, eine Identifikation mit der Hauptfigur des Films zu fördern. Die Sprecherin schafft es, mit behutsamer, wunderbar ruhiger und warmer Stimme, die starken Emotionen und die zarten Momente des Textes zu interpretieren  –  unaufgeregt und mitfühlend."


Dazu zwei Bilder:

    • Sieger der Kategorie TV: Das Team der Deutschen Hörfilm gGmbH mit Laudator Arndt Schwering-Sohnrey. Die Frauen halten Blumensträuße in den Händen.
    • Die Figuren Ernie (rechts) und Bert mit der ADele. Bert hat einen bananenartigen Kopf, Ernie einen runderen. Beide haben kurzes, hochstehendes dunkles Haar.

Barrierefrei wählen in Europa

Für die Europawahl am 26. Mai gibt der DBSV wieder Wahlschablonen aus. Auch in anderen europäischen Ländern sind blinde und sehbehinderte Menschen aufgerufen, an der Wahl teilzunehmen. Doch die Regeln für die Stimmabgabe mit Assistenz, Wahlschablonen oder Computern unterscheiden sich stark.

Von Benedikt van den Boom  


Es ist echte europäische Vielfalt. In Deutschland macht man ein Kreuz bei einer Partei. In Rumänien stempelt man eine Partei in einem Stimmprospekt. In Malta hat man mehrere Stimmen für mehrere Kandidierende. In Frankreich gibt es einen Stimmzettel für jeden Kandidierenden, und man gibt nur den Stimmzettel seiner Wahl ab. In Finnland schreibt man eine Nummer auf den Stimmzettel.

Das sind nur fünf von 27 verschiedenen Systemen, die bei der Europawahl zum Einsatz kommen. Eine Sache haben sie aber gemeinsam: Die Stimmabgabe findet auf Papier in Schwarzschrift statt. Und damit sind blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger erst einmal von der Wahl ausgeschlossen. Wie gehen europäische Staaten damit um?


Wählen mit Assistenz

Standardmäßig ist es blinden und sehbehinderten Menschen erlaubt, mit Assistenz zu wählen, auch wenn dann die Wahl nicht ganz geheim ist. Während das in Deutschland einfach ist, muss man in Portugal ein ärztliches Attest zur Wahl mitbringen und in Irland sogar einen Schwur ablegen, um den Assistenzbedarf zu belegen. In Griechenland können nur Wahlvorstehende assistieren. In Dänemark hingegen darf man sich seine Assistenz frei aussuchen. Die Niederlande, Belgien und Frankreich erlauben sogar eine Stimmübertragung an eine andere Person, sodass man gar nicht bei der Wahl erscheinen muss.

Viele blinde und sehbehinderte Menschen wählen mit Assistenz, zum Beispiel weil sie in der Nutzung von Hilfsmitteln unsicher sind oder weil sie sichergehen wollen, dass ihre Stimme ordnungsgemäß abgegeben wird. Aber es gibt auch Hilfsmittel, die eine komplett selbstständige und geheime Wahl ermöglichen. In Deutschland sind es die Wahlschablonen. Acht weitere EU-Länder bieten diese Lösung an, allerdings in deutlich anderer Form.


Wählen mit Hilfsmitteln

Deutschland ist das einzige Land in Europa, das Wahlschablonen direkt an die Wähler ausgibt. In den Niederlanden oder Irland hingegen sind die Schablonen fest im Wahlbüro installiert. In Malta gibt es seit 2015 eine CD, da viele Leute vorher Probleme hatten, die nur mit Braille beschriftete Schablone zu lesen. Die österreichische Schablone ähnelt der deutschen. Man kann in Österreich aber seine Stimme auf mehrere Kandidierende oder Parteien aufteilen, Namen streichen und sogar in einem leeren Feld Wunschkandidaten eintragen. Das alles geht mit der Schablone nicht. Damit ist sie kein Mittel, um eine komplett gleichberechtigte Teilhabe an der Europawahl zu garantieren.

Interessante technische Alternativen finden sich in Belgien und Estland. In Belgien wird in einigen Kommunen mit elektronischen Wahlmaschinen gewählt. Diese sind zwar nicht flächendeckend barrierefrei, es gibt aber immer mehr Modelle mit Sprachausgabe und eingebauter Braillezeile. Estland geht noch einen Schritt weiter, denn dort kann man seit 2005 im Internet wählen. Die Internetseite ist nach Angaben des estländischen Blindenverbands komplett barrierefrei, sodass alle Wählerinnen und Wähler die gleiche Möglichkeit zur Stimmabgabe haben. Und wer nicht am Computer abstimmen will, kann am Tag der Wahl immer noch ins Wahllokal gehen.

All diese Informationen stammen aus einem Projekt der Europäischen Blindenunion, das der DBSV koordiniert. Eine Umfrage im vergangenen Jahr hat ergeben, dass nur knapp ein Drittel der europäischen Länder Wahlschablonen zur Verfügung stellt, aber zwei Drittel der Blindenverbände sich diese Möglichkeit wünschen. Nur neun Prozent der Länder bieten elektronische Wahlen an, aber fast 80 Prozent der Experten wünschen sich diese Methode. Für die Wahl in diesem Jahr kommen diese Wünsche zu spät. Aber wer weiß, wie die Situation bei der nächsten Europawahl 2024 aussehen wird.

Mehr Informationen zum EBU-Projekt unter: www.dbsv.org/ava.html

Benedikt van den Boom ist DBSV-Referent für internationale Angelegenheiten.

Meldungen

Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig

Die Regelungen der Wahlrechtsausschlüsse für in allen ihren Angelegenheiten Betreute und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter sind verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht Ende Januar entschieden.

Mitte März haben die Koalitionsfraktionen CDU, SPD und CSU daraufhin einen Antrag in den Bundestag eingebracht, dass das Wahlrecht zum 1. Juli geändert werden soll, also nach der Europawahl am 26. Mai. Als Konsequenz daraus haben die Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts beantragt, damit auch Menschen mit Behinderungen in Vollbetreuung an der Europawahl im Mai teilnehmen können.

"Wir begrüßen das Urteil des Verfassungsgerichts und bedauern, dass voraussichtlich trotzdem rund 85.000 Menschen in Deutschland von der Europawahl ausgeschlossen bleiben", kommentiert Andreas Bethke, Geschäftsführer des DBSV.

Übergangslösung beim Mobilitätsservice der Bahn

Die Proteste des DBSV und anderer Behindertenverbände gegen die Service-Verschlechterung für Bahnreisende mit Mobilitätseinschränkungen zeigen Wirkung: Mitte März erklärte die Deutsche Bahn, dass die Mobilitätsservice-Zentrale ihre Hilfestellungen übergangsweise wieder für alle Bahnreisenden, also auch für Kunden von Wettbewerbsbahnen, anbietet. Dieser Service war zum 1. Februar kurzfristig eingestellt worden.

In der Zwischenzeit hat die Deutsche Bahn laut einer Pressemitteilung allen Bahnunternehmen einen Vertrag zum gemeinsamen Betrieb der Mobilitätsservice-Zentrale angeboten. Mit den derzeitigen Vertragsabschlüssen werden über 90 Prozent aller durchschnittlich angefragten Hilfeleistungen abgedeckt. Bis zum Abschluss der Gespräche mit den Privatbahnen, die den Vertrag noch nicht unterzeichnet haben, wird die Bahn wieder die Anmeldung aller Hilfeleistungen übernehmen, heißt es weiter. Unklar bleibt allerdings, wie lange dieser Zustand anhält. "Wir fordern die Deutsche Bahn und die privaten Eisenbahnunternehmen auf, schnellstmöglich eine dauerhafte Lösung zu finden", erklärt der Geschäftsführer des DBSV, Andreas Bethke, "wir haben bereits mit der Prüfung von Schlichtungsverfahren begonnen. Falls das Ergebnis nach Abschluss der Gespräche unbefriedigend bleibt, werden wir diesen Weg fortsetzen."

Verordnung zu Elektro-Kleinstfahrzeugen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat eine am 3. April durch das Kabinett abgestimmte Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) erarbeitet. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen, er wird voraussichtlich Mitte Mai dazu entscheiden. Zusätzlich zu der eKFV soll eine Ausnahmeverordnung erlassen werden, die wahrscheinlich die Nutzung von elektrisch betriebenen Kleinstfahrzeugen ohne Lenker wie E-Skateboards auf Gehwegen erlauben wird.

Die wesentlichen Bestandteile des Entwurfs der Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung:

  • Elektro-Kleinstfahrzeuge sind elektrisch betriebene Fahrzeuge mit Lenker, die eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bis 20 km/h haben, ein Maximalgewicht von 55 kg und bestimmte Maximalabmessungen nicht überschreiten. Die bekanntesten Fahrzeuge dieser Art sind E-Tretroller und Segways.
  • Fahrzeuge zwischen 6 bis 12 km/h Höchstgeschwindigkeit sollen schon ab zwölf Jahren gefahren werden können und nur auf Gehwegen zugelassen werden.
  • Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 12 bis 20 km/h können ab 14 Jahren gefahren werden und sollen Fahrrädern gleichgestellt werden. Diese Elektro-Kleinstfahrzeuge können aber in Einzelfällen oder von Kommunen und Gemeinden durch das Anbringen von einem neu eingeführten Sonderzeichen auf Gehwegen und Fußgängerzonen, zum Beispiel zu touristischen Zwecken, zugelassen werden.
  • Die Erlaubnis zum Fahren dieser Fahrzeuge setzt keine Prüfung oder Schulung voraus.
  • Es besteht eine Versicherungspflicht. Alle Elektro-Kleinstfahrzeuge müssen mit einer Versicherungsplakette versehen sein.
  • Das Abstellen der Fahrzeuge soll wie bei Fahrrädern auf Gehwegen geschehen.

Bei Erlass dieser Fassung der eKFV wäre das sichere Gehen für Fußgänger erheblich beeinträchtigt. Dies gilt speziell für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung, insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen. Daher macht sich der DBSV in unterschiedlicher Weise für eine Änderung der Verordnung stark. So wurde den Landesverbänden ein Briefentwurf zur Verfügung gestellt, sodass sie in dieser wichtigen Phase der Meinungsbildung auf die Landesverkehrsminister und Ministerpräsidenten einwirken können. Zudem hat der DBSV mit dem Fachverband Fußverkehr Deutschland einen gemeinsamen Brief verfasst. Der Sozialverband VdK Deutschland hat bereits unterzeichnet, andere Verbände werden um Unterzeichnung gebeten. Der Brief soll, sobald der Referentenentwurf im Bundesrat eingereicht wird, an den Verkehrsausschuss des Bundesrates gesandt werden.

Den Verordnungsentwurf finden Sie unter www.bmvi.de, "Elektrokleinstfahrzeuge" ins Suchfeld eingeben

"Woche des Sehens" 2018 zum Nachlesen

Zur "Woche des Sehens" 2018 ist eine Dokumentation erschienen: Diese enthält Daten und Fakten, Veranstaltungsbeispiele und Informationen über die zentralen Maßnahmen der letztjährigen Aktionswoche. Die Dokumentation steht auch als barrierefreies PDF mit 24 Seiten Umfang zum Herunterladen bereit. Die "Woche des Sehens" findet auch in diesem Jahr vom 8. bis 15. Oktober statt.

www.woche-des-sehens.de/ueber-uns/dokumentation/

Demonstration und Aktionen am 5. Mai

Am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai wird in Berlin wieder demonstriert. Die Demonstration startet um 14 Uhr am Nollendorfplatz. Von dort führt sie via Wittenbergplatz zum Breitscheidplatz, wo von 15.30 bis 17 Uhr die Abschlusskundgebung stattfinden wird. Die Demo wird von einem Musikwagen begleitet, auf dem Breitscheidplatz präsentieren sich einige Vereine mit einem Infostand. Veranstalter ist der Berliner Behindertenverband.

Der Aktionstag steht dieses Jahr unter dem Motto "Mission Inklusion  –  die Zukunft beginnt mit Dir". Damit sollen besonders Kinder und Jugendliche, aber auch Menschen, die in Schulen oder der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten, erreicht werden. Seit 24 Jahren veranstalten Verbände und Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe in ganz Deutschland an diesem Tag hunderte Aktionen und kämpfen so für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

Mehr Infos unter
www.protesttag-behinderte.de
www.aktion-mensch.de/aktionstag-5-mai

Kinderbuchwettbewerb: Siegerin steht fest

Die Jury des Kinderbuchwettbewerbs "haptiBOOK" hat entschieden: Gewonnen hat das Buch "Carlas größter Wunsch" von Anja Kuypers. Die Geschichte vom Geburtstag der kleinen Carla ist für die Zielgruppe der Kinder von einem bis zu drei Jahren besonders spannend und entspricht ihrer Erlebniswelt. Carlas Geschenke und die weiteren haptischen Elemente aus vielfältigen Materialien sind realitätsnah, an die Tastfähigkeiten und den Erfahrungsschatz kleiner Kinder angepasst und regen zum Mitspielen an. Die Siegerin erhält 500 Euro; ihr Buch wird vom DBSV in einer Auflage von 200 Exemplaren produziert.

Die Jury hat neben dem Hauptpreis zwei Sonderpreise vergeben. Einer ging an das Buch "Unterwegs mit Tilli" von Magdalena Havener und Julia Honroth, in der die Kinder mit einer kleinen Qualle viel über die Unterwasserwelt erfahren. Den zweiten Sonderpreis gewann "Die kleine Nacktschnecke" von Melanie Rogge und Nadine Trinder. Das Buch nimmt die Kinder mit auf ihren Nachhauseweg, auf dem sie Spinnen, Kakerlaken und Würmern begegnet  –  ein spannendes Fühlerlebnis für die ganze Familie. Von beiden Büchern werden 200 Exemplare hergestellt, die Gewinnerinnen erhalten jeweils 100 Euro.

Pädagoginnen, Studentinnen und Eltern blinder und sehbehinderter Kinder beteiligten sich mit insgesamt 15 Büchern am Wettbewerb. Die Entscheidung fiel der Jury nicht leicht, denn alle Bücher sind mit viel Engagement, Kreativität und Wissen um die Bedürfnisse der Kinder gestaltet worden.

Das Kinderbuchteam des DBSV freut sich über die hohe Resonanz auf den Wettbewerb und die Vielfalt und gute Qualität der Einreichungen und hofft, dass viele Gestalterinnen weiterhin inklusive Kinderbücher entwickeln. Der Wettbewerb fand im Rahmen des DBSV-Projekts "Ein Buch für jeden Tag", statt, einem Förderprojekt der SKala-Initiative für die Entwicklung inklusiver Kinderbücher.

Weitere Infos unter www.kinderbuch.dbsv.org


Dazu ein Bild: Die drei aufgeschlagenen Gewinnerbücher des haptiBOOK-Wettbewerbs: Ein Bild zeigt eine Katze in einem Korb mit Decke, ein anderes eine Spinne mit Netz.

DBSV-Tagung "Leise Städte und Barrierefreiheit"

Lärmimmissionen zu minimieren, ist bundesweit ein Ziel des Umweltschutzes. Was aber passiert mit Menschen, die auf bestimmte akustische Signale angewiesen sind? Im Spannungsfeld zwischen der Umsetzung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Einhaltung des Behindertengleichstellungsgesetzes und der Landesgleichstellungsgesetze bewegten sich die Beiträge der DBSV-Tagung "Leise Städte und Barrierefreiheit" im März in Berlin.

Themenschwerpunkte waren Elektromobilität/AVAS, Lichtsignalanlagen und Fahrgastinformationen im ÖPNV. Eigens für die Tagung wurden zu diesen Themen Kurzfilme produziert. In Vorträgen, moderierten Diskussionen und in einer Podiumsdiskussion wurden die Facetten der Themen dargestellt und diskutiert. In den Diskussionen wurde klar, dass auf beiden Seiten Verständnis für die Positionen des Gegenüber bestand. Entwürfe für ein zukünftiges Handeln wurden angerissen. Anwesend waren Vertreter aus verschiedenen Ministerien, aus der Forschung, Entscheidungsträger aus den Kommunen und den Verkehrsbetrieben sowie Vertreter der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, forderte in seinem Grußwort dazu auf, Inklusion in allen Bereichen mitzudenken und merkte kritisch an, dass gerade im öffentlichen Verkehrsraum Barrierefreiheit aufgrund vieler konkurrierender Interessen oft aus dem Fokus gerate. Er werde sich während seiner Amtszeit für die Umsetzung von Barrierefreiheit und Inklusion einsetzen.

Der Audiomitschnitt, die Vorträge und die Kurzfilme in drei Fassungen (Standard, Audiodeskription, Untertitel) werden unter www.dbsv.org/fachtagung-leise-staedte-und-barrierefreiheit-2019.html publiziert.

DBSV veröffentlicht Videos zur "Bird-Box-Challenge"

Der Netflix-Film "Bird Box  –  Schließe deine Augen" hat seit Beginn des Jahres viele Menschen dazu inspiriert, sich einer "Bird-Box-Challenge" zu unterziehen. Bei dieser Mutprobe (Challenge heißt übersetzt Herausforderung) filmen sich Menschen dabei, wie sie mit verbundenen Augen Alltagssituationen meistern.

Der DBSV hat diesen Trend dazu genutzt, um mit drei Videos auf die wahren Herausforderungen blinder Menschen hinzuweisen, etwa fehlende akustische Durchsagen an Bushaltestellen. Die im Januar und März veröffentlichten Videobeiträge haben eine große Resonanz erzielt und wurden tausendfach auf YouTube aufgerufen.

Mehr Infos unter www.birdboxchallenge.dbsv.org

DBSV-Karte: Mehr als ein Mitgliedsausweis

Als Inhaber der DBSV-Karte unterstützen Sie die Arbeit Ihres Landesvereins und des DBSV und erhalten darüber hinaus attraktive Vergünstigungen, zum Beispiel:

  • Lautsprecher TEUFEL
    10 % auf alle Produkte (Lautsprecher, Kopfhörer, Heimkino-Systeme, TV-Soundlösungen, Multimedia-Systeme u.v.m.)
  • Sonderkonditionen Deutsche Bahn
    Tickets für 54,90 Euro (einfache Fahrt, 2. Klasse) zu allen Veranstaltungen des DBSV
  • Kieser Training
    70 Euro Rabatt beim Abschluss einer Mitgliedschaft über 12 oder 24 Monate sowie ein kostenfreier Trainingsmonat bei Abo-Verlängerung
  • NH Hotels
    Bis zu 30 % Rabatt in allen 58 Hotels der NH Hotel Group in Deutschland
  • Dussmann das KulturKaufhaus
    10 % Rabatt auf Hörbücher und Hörspiele
  • GRAVIS Online Shop
    max.8 % auf Smartphones, Tablets und andere Technikprodukte, max.30 % auf sämtliches Zubehör
  • Reinecker Vision GmbH
    10 % auf alle Produkte
  • Optelec GmbH
    5 % auf alle Angebote, auch bei Zuzahlungen auf Kassenversorgungen
  • Deutscher Hilfsmittelvertrieb (DHV)
    5 % auf alle Hilfsmittel
  • Landeshilfsmittelzentrum für Blinde und Sehbehinderte Sachsen (LHZ)
    5 % auf alle Hilfsmittel
  • Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB)
    5 % auf alle Zeitschriften-Abos

Viele Landesvereine haben zusätzliche Rabattaktionen mit Partnern vor Ort.

Mehr Infos zu allen bundesweiten Vergünstigungen beim
DBSV
Tel.: 0 30 / 28 53 87-260
www.dbsv.org/dbsv-karte

Dank an Unterstützer des DBSV

Ohne die Unterstützung vieler Mitglieder, Spender und Förderer könnte sich der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband nicht dafür einsetzen, dass Augenpatienten, sehbehinderte und blinde Menschen ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Der DBSV dankt an dieser Stelle insbesondere den folgenden langjährigen Unterstützern:

  • Aktion Mensch
  • Bert Mettmann Stiftung
  • Blindenstiftung Deutschland
  • GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene

Thema: Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

Das Schwerpunktthema der "Sichtweisen" lautet "Zehn Jahre UN-BRK in Deutschland". BRK steht für Behindertenrechtskonvention. Die Staaten, die sie unterzeichnet haben, verpflichten sich darin zu Zielen wie Barrierefreiheit, Inklusion und Chancengleichheit. Wir berichten über Fakten zur UN-BRK und Zukunftsvisionen und haben bekannte Menschen mit Behinderung nach ihrer Meinung zu dem Übereinkommen gefragt.


Dazu ein Bild: Die Illustration, die sich über die Breite der Doppelseite zieht, zeigt schwarze Silhouetten von Menschen, die unterschiedlich alt und groß sind, Männer, Frauen und Kinder. Auch ein Rollstuhlfahrer ist zu erkennen. Das Bild symbolisiert das Thema Inklusion, das in der UN-BRK eine wichtige Rolle spielt. Der Hintergrund ist hellblau.

Fakten über die UN-BRK

Vor zehn Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland in Kraft getreten. In der völkerrechtlichen Vereinbarung erklären die Vertragsstaaten die Gültigkeit der Menschenrechte in Bezug auf Menschen mit Behinderung und verpflichten sich, diese Rechte einzuhalten und durchzusetzen. Erfahren Sie im Folgenden Fakten zur Entstehung und zum Inhalt der Konvention.

Von Ute Stephanie Mansion  


Geschichte

Vollständig heißt die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die hierzulande oft BRK oder UN-BRK abgekürzt wird, "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen", auf Englisch "Convention on the Rights of Persons with Disabilities" (CRPD). Sie wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen, und trat am 3. Mai 2008 in Kraft. Im März 2007 unterzeichneten sie zuerst die Europäische Union, dann viele Mitgliedsstaaten. Es war der erste menschenrechtliche Vertrag, den die EU unterschrieb. Deutschland unterzeichnete ihn am 30. März 2007; in Kraft trat er hier am 26. März 2009.


Das Fakultativprotokoll

Eine Ergänzung zur UN-BRK stellt das Fakultativprotokoll dar, ein eigenständiger völkerrechtlicher Vertrag, der die Möglichkeit von Individualbeschwerdeverfahren regelt. Deutschland hat ihn am 30. März 2007 unterzeichnet.


Vorgänger-Abkommen

Die UN-BRK stützt sich auf andere Menschenrechtsvereinbarungen, etwa die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (1948) und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Auch hatte es schon andere Übereinkommen zu Menschen mit Behinderungen gegeben, die jedoch nicht so umfassend wie die BRK sind. Seit 1993 gibt es die "UN-Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für behinderte Menschen", die Maßnahmen und Anregungen nennt, wie die Chancengleichheit in den Mitgliedsstaaten verbessert werden kann.


Vertragsstaaten

Bisher haben 177 Staaten die UN-BRK ratifiziert, sind dem Abkommen beigetreten oder haben es formal bestätigt. Letzteres gilt für die EU, deren Mitgliedsstaaten sie alle jeweils ratifiziert haben.


Übersetzungen

Rechtlich bindend ist der Text der UN-BRK nur in den Amtssprachen der Vereinten Nationen (Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Chinesisch und Arabisch). Für Deutschland, Liechtenstein, Österreich und die Schweiz wurde eine amtliche Übersetzung der Behindertenrechtskonvention erstellt. Menschen mit Behinderung seien daran nicht ausreichend beteiligt gewesen, lautete die Kritik von Behindertenverbänden. Der Verein "Netzwerk Artikel 3", ein bundesweit arbeitendes Netzwerk aus Gleichstellungsinitiativen, hat deshalb 2009 eine Schattenübersetzung vorgelegt, in der manches anders als in der offiziellen Version übersetzt wird. Die meiste Aufmerksamkeit hat das Wort "inklusiv" erhalten, das in der Schattenübersetzung anstelle von "integrativ" verwendet wird. In Österreich gibt es seit 2016 eine amtlich korrigierte Version der offiziellen deutschsprachigen Fassung.


Grundsätzliches

In der UN-BRK werden die Menschenrechte in Bezug auf Menschen mit Behinderung dargelegt, bestätigt, konkretisiert und als verbindlich erklärt. Die Konvention geht von einem menschenrechtlich basierten Verständnis von Behinderung aus. Das bedeutet, dass Behinderung aus einer Wechselwirkung zwischen individuellen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen mit verschiedenen Barrieren entsteht, die Menschen an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Es kommt also nicht allein auf medizinisch feststellbare "Defizite" ("Beeinträchtigungen") an, sondern auch auf gesellschaftliche Gegebenheiten. Denn auch und gerade dort ist konkretes Handeln gefragt: Ungleichbehandlungen müssen korrigiert, Barrieren müssen abgebaut und ihre Entstehung muss verhindert werden.

Durchgängiger Grundsatz der UN-BRK ist die Inklusion. Das heißt, behinderte Menschen sind von Anfang an selbstverständlich Teil einer pluralen Gesellschaft. Ihre Belange müssen überall und bei allen Entscheidungen konsequent mitgedacht und mitberücksichtigt werden. In Artikel 3 werden die allgemeinen Grundsätze, die der UN-BRK zugrunde liegen, aufgeführt. Es sind dies die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit, die Nichtdiskriminierung, die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft (Inklusion), die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit, die Chancengleichheit, die Zugänglichkeit, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität.


Themen

Die Themen, die die UN-BRK aufgreift, umfassen sozusagen das ganze gesellschaftliche und politische Leben. Die Vertragsstaaten werden aufgerufen, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu den einzelnen Bereichen zu ermöglichen. Themen sind zum Beispiel: unabhängige Lebensführung (Artikel 19), persönliche Mobilität (Artikel 20), Meinungsäußerung und Informationsfreiheit (Artikel 21), Bildung (Artikel 24), Gesundheit (Artikel 25), Rehabilitation (Artikel 26), Arbeit und Beschäftigung (Artikel 27), soziale Sicherheit (Artikel 28), Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben (Artikel 29), Teilhabe am kulturellen Leben (Artikel 30).


Umsetzung in Deutschland

Da es sich bei der UN-BRK um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt, verpflichtet er vorrangig die Staaten zum Handeln, das heißt zur kontinuierlichen Umsetzung der für eine gleichberechtigte Teilhabe erforderlichen Maßnahmen. Das bedeutet, dass nicht alle "Rechte", die in der BRK niedergelegt sind, auch vom einzelnen Bürger unmittelbar einklagbar sind. Die UN-BRK hat Einfluss auf die Auslegung der in Deutschland geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen sowie auf den politischen Diskurs zur Weiterentwicklung der Rechtsordnung. Seit 2009 sind in Deutschland verschiedene Gesetze verabschiedet worden, die in Bezug zur UN-BRK stehen. 2011 und 2016 wurde ein Nationaler Aktionsplan aufgelegt, der Maßnahmen zur Umsetzung der BRK durch den Bund zusammenfasst. Dazu zählen beispielsweise beschäftigungspolitische Maßnahmen.

Die offizielle deutsche Übersetzung ist zu finden unter www.behindertenbeauftragter.de (Publikationen, Suchbegriff "UN-Konvention")


Auf folgenden Seiten im Internet gibt es weitere Informationen zur UN-BRK:
www.behindertenrechtskonvention.info
www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk


Dazu ein Bild: Eine Frau mit Brille sitzt vor zwei Bildschirmen. Der linke zeigt einen Text in stark vergrößerter Schrift.

Altes Denken wurde in Frage gestellt

Was verbinden Menschen mit Behinderung, die einer größeren Öffentlichkeit bekannt sind, mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)? Was halten sie von der Vereinbarung? Wir haben einige von ihnen gefragt und unterschiedliche Antworten bekommen. Zum Beispiel von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble. Die BRK ist gut, aber noch lange nicht vollständig verwirklicht, ist der Tenor der Antworten.

Die Aufgabe ist: Barrieren beseitigen

Von Dr. Wolfgang Schäuble, Präsident des Deutschen Bundestages


Barrierefreiheit ist das Ziel. Viele Erleichterungen sind bereits erreicht. Das Verständnis für Menschen mit Behinderungen ist gewachsen. Dabei hat die Einsicht geholfen, dass Menschen mit Handicap nicht eigentlich behindert sind, sondern eher "behindert" werden  –  durch Hindernisse im Alltag, die ihre Bewegungsspielräume einengen. Diese zu beseitigen ist Aufgabe der Gesellschaft, auch der Politik. Der Bundestag leistet dazu seinen Beitrag. Er setzt den Rechtsrahmen und überprüft ständig seine eigene Barrierefreiheit. Wo immer Bedarf ist, wird nachgebessert. Ein gelungenes Beispiel seiner Bemühungen ist das Tastmodell vom Reichstagsgebäude vor dem Plenarsaal. Hier können blinde Besucher buchstäblich "be-greifen", wie und wo unser Parlament untergebracht ist. Und an dem Modell tasten sich Sehende heran an ein besseres Verständnis für Menschen mit Behinderungen. Dies trägt zur Inklusion bei und hilft, blinden Menschen die "volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft" zu sichern, wie es bei der UN heißt. Ich bin zuversichtlich, dass wir auf diesem Weg weiter gut vorankommen.


Dazu ein Bild: Wolfgang Schäuble hat kurzes graues Haar und trägt eine helle Brille.

Niemand sollte wegsehen

Von Joana Zimmer, Sängerin


Als vor zehn Jahren die BRK in Kraft trat, wurde in mir gleich eine Hoffnung wach, dass wir alle gemeinsam in den nächsten Jahren unseren Fokus darauf lenken würden, für mehr Inklusion in der Gesellschaft zu sorgen. Behinderung ist ein Thema, das jeden betreffen kann  –  nicht nur von Geburt an behinderte Menschen, sondern auch solche, bei denen eine Behinderung später eintritt, beispielsweise durch Unfälle, eine Krankheit oder durch das Alter. Daher sollte niemand wegsehen.

Die Gesellschaft hat sich, so empfinde ich es, in den letzten zehn Jahren dem Thema Inklusion mehr geöffnet. Es gibt viele Veranstaltungen für und mit Menschen mit einem Handicap. Mich beeindrucken besonders Veranstaltungen, bei denen Darsteller mit und ohne Handicap auftreten. Dabei handelt es sich eben nicht nur um eine Darstellung, sondern es symbolisiert das Miteinander in der Gesellschaft. Inklusion betrifft uns alle. Und ich beobachte: Je offener ich selbst mit diesen Themen umgehe und auf Menschen zugehe, desto entspannter werden sie. So kehren sich vermeintliches Mitleid und Unsicherheit in Verständnis und Hilfsbereitschaft um.


Dazu ein Bild: Joana Zimmer hat langes blondes Haar und trägt eine große Sonnenbrille.

Menschen sind so, wie sie sind, okay

Von Rainer Schmidt, freiberuflicher Referent, u.a. zum Thema Behinderung, Kabarettist. 25 Jahre Leistungssportler (Tischtennis), zahlreiche Medaillen bei Europa- und Weltmeisterschaften sowie Paralympics


Das Inkrafttreten der UN-BRK habe ich bewusst mitbekommen, weil ich damals für das Pädagogisch-Theologische Institut in Bonn gearbeitet habe. Wir wurden oft von kirchlichen Einrichtungen eingeladen, Fortbildungen zur BRK abzuhalten. In vielen Fortbildungen wurde der neue Behindertenbegriff thematisiert, demzufolge Behinderung nicht mehr als ein medizinisches Modell betrachtet wird, bei dem die Defizite im Mittelpunkt stehen, und auch nicht mehr nur als soziales Modell, also als Interaktion zwischen Barrieren und Menschen mit Behinderung. Stattdessen sollte die BRK als Menschenrechtskonvention betrachtet werden, die besagt: Menschen sind so, wie sie sind, okay, und die Gesellschaft muss allen möglichst gleiche Chancen eröffnen.

Menschen mit Behinderungen sind laut der Konvention Rechtssubjekte, sie sollen mit ihren kulturellen Errungenschaften ernstgenommen werden, zum Beispiel ist die Gebärdensprache als vollwertige Sprache zu akzeptieren. Ich halte die BRK für richtungsweisend, auch wenn wir Menschen mit Behinderung sagen, es könnte vielleicht noch mal etwas Besseres geben. Wenn wir aber schon mal alles, was in der BRK steht, verwirklicht hätten, wären die Gesellschaften ein Stück humaner.


Dazu ein Bild: Rainer Schmidt lacht. Er trägt eine unauffällige Brille.

Ohne Gesetze werden Barrieren nicht beseitigt

Von Renate Reymann, Ehrenmitglied des DBSV


Die BRK ist in meinen Augen ein hervorragender Vertrag, der übrigens auch von der Blindenselbsthilfe mitverhandelt wurde. Mit der Ratifizierung der BRK wuchs in Deutschland ein anderes Verständnis von Behinderung: Nicht allein die Beeinträchtigungen der Menschen behindern sie, sondern vor allem die Barrieren in der Umwelt und in den Köpfen verhindern die Teilhabe. Doch leider ist Barrierefreiheit noch immer keine Selbstverständlichkeit. Die Praxis lehrt, dass eine Beseitigung von Barrieren im privaten Bereich auf Basis von Freiwilligkeit, also ohne gesetzliche Verpflichtung, nicht zum Ziel führen wird. Sowohl auf Bundes- und Landesebene als auch auf europäischer Ebene bleibt noch viel zu tun, um der BRK gerecht zu werden.


Dazu ein Bild: Renate Reymann lächelt. Sie hat kurzes blondes Haar.

Was wir brauchen: eine ehrliche Diskussion

Von Ninia LaGrande, Moderatorin, Autorin und Slam Poetin


Vor zehn Jahren hatte ich für viele Dinge, die mir passierten, noch keinen Begriff. Heute weiß ich es besser: Es ist Diskriminierung, wenn ich aus der Tanzschule ausgeschlossen werde, weil angeblich kein Mann mit meiner Körpergröße tanzen könne. Es ist Diskriminierung, wenn sich beim Bäcker Leute vordrängeln und dann überrascht sind, dass ich auch da bin. Und es ist Diskriminierung, wenn Menschen mich aus dem Nichts als "Standgebläse" bezeichnen. Die UN-BRK konnte in den letzten Jahren zwar nicht in Ansätzen in Deutschland durchgesetzt werden, aber sie hat Denkprozesse in Politik und Gesellschaft angestoßen. Diskriminierung ist nun ein offizieller Tatbestand und keine selbstverständliche Gegebenheit mehr. Was wir jetzt brauchen: eine öffentlichkeitswirksame und ehrliche Diskussion  –  nicht über Teilhabe -, sondern über gleichberechtigtes Leben und konkrete Mitbestimmung von allen Menschen in allen Bereichen.


Dazu ein Bild: Ninia LaGrande trägt mittellanges blondes Haar und eine große Brille.

Inklusion ist ein Menschenrecht

Von Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen


Ich war zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der BRK in Deutschland Leiter des Integrationsamtes im Landesamt für Soziales und Versorgung in Brandenburg. Meine Wahrnehmung damals war, dass viele Menschen in Deutschland in dem Glauben lebten, dass für Menschen mit Behinderungen schon alles gut so ist, wie es ist. Dieses alte Denken wurde mit der UN-Behindertenrechtskonvention massiv in Frage gestellt.

Die Belange der Menschen mit Behinderungen, Fragen von gleichberechtigter Teilhabe, Rehabilitation, Barrierefreiheit gewannen plötzlich an Bedeutung. Ich habe diese Formulierung der Menschenrechte speziell für Menschen mit Behinderungen damals als längst überfällig empfunden.

Für mich schreibt der Artikel 3, in dem die allgemeinen Grundsätze des Übereinkommens genannt werden, noch einmal die universellen Werte fest, die selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderungen gelten. Diese Werte müssen in der Diskussion zur Umsetzung von Inklusion viel stärker berücksichtigt werden. Inklusion ist kein "nice to have" (deutsch: "nett, es zu haben"), sie ist ein grundlegendes Menschenrecht und die Grundlage unserer Demokratie. Daher auch das Motto meiner Amtszeit "Demokratie braucht Inklusion".


Dazu ein Bild: Jürgen Dusel, kurzes dunkles Haar, trägt keine Brille.

Wunsch und Wirklichkeit

Arbeit und Beschäftigung behinderter Menschen ist Thema des in viele Abschnitte gegliederten Artikels 27 der UN-Behindertenrechtskonvention. Ein Thema, über das viele Menschen mit Behinderung traurige Geschichten erzählen können. Das Essay von "Sichtweisen"-Redakteurin Ute Stephanie Mansion beleuchtet einige Aspekte dazu aus persönlicher Perspektive  –  und beschreibt ein Fernziel.

Von Ute Stephanie Mansion  


Als ich vor etwas mehr als 20 Jahren eine Stelle an einer Universität antrat, war damit eine "Gesundheitsprüfung" verbunden. Sie bestand nur aus einem Sehtest, der erwartungsgemäß nicht gut ausfiel. Man legte mir daraufhin nahe, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, andernfalls müsse man mir innerhalb der Probezeit kündigen. "Sie könnten ja irgendwann blind werden, und dann müssten wir Sie entlassen und Ihnen eine Abfindung zahlen  –  das wollen wir nicht", hieß es von Seiten der Verantwortlichen. So offenkundig würde eine staatliche oder kommunale Einrichtung behinderte Mitarbeiter heute wahrscheinlich nicht mehr diskriminieren. Damals war ich machtlos, gehörte keiner Selbsthilfeorganisation und keiner Gewerkschaft an, hatte kein Geld für rechtlichen Beistand  –  und die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gab es noch nicht. Mir blieb nichts anderes übrig, als die Stelle am Ende der Probezeit aufzugeben.

Die Lage schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen zehn Jahren nur leicht gebessert. Nur rund 45 Prozent der schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter haben auch eine Arbeit. Die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Arbeitnehmer ist deutlich höher als die nicht-schwerbehinderter. Wenn Menschen mit Schwerbehinderung einmal arbeitslos geworden sind, bleiben sie es länger als solche ohne Schwerbehinderung.

Laut Artikel 27 der UN-BRK, der dem Thema "Arbeit und Beschäftigung" gewidmet ist, sollte das alles anders sein. In Absatz 1 der offiziellen Übersetzung heißt es: "Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird." Ebenfalls in Absatz 1 verpflichten sich die Vertragsstaaten, die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit zu sichern und zu fördern, auch durch Rechtsvorschriften. Ein Ziel sei es, auf diese Weise "Diskriminierung aufgrund von Behinderung in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Beschäftigung gleich welcher Art (...) zu verbieten". Im privaten Sektor solle die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen "durch geeignete Strategien und Maßnahmen" gefördert werden, "wozu auch Programme für positive Maßnahmen, Anreize und andere Maßnahmen gehören".

Leider klaffen die Ziele der UN-BRK und die Wirklichkeit in puncto Arbeit und Beschäftigung behinderter Menschen noch zu sehr auseinander, auch in Deutschland.

Ein Bekannter von mir, ohne Behinderung, lobte das Engagement der Firma, für die er arbeitete, für Mitarbeiter mit Behinderung. Ich wusste, dass die Firma einem blinden Mitarbeiter nahegelegt hatte, in den vorzeitigen Ruhestand zu gehen. "Der wollte ja auch Abteilungsleiter werden", rechtfertigte mein Bekannter das Unternehmen. Dass ein blinder Mitarbeiter Abteilungsleiter werden wollte, sollte also ein unmögliches Ansinnen sein? Ein merkwürdiges Denkmuster in meinen Augen, auch wenn im konkreten Fall andere Dinge als die Behinderung eine Rolle gespielt haben mögen.

Eine Bekannte von mir mutmaßte, dass kein blinder Mensch ihren Job machen könnte. "Warum nicht?", fragte ich. "Weil ich viel am Computer lesen muss", erklärte sie. Es ist traurig, dass es sich noch nicht einmal herumgesprochen hat, dass blinde und sehbehinderte Menschen mit Hilfsmitteln durchaus am Computer arbeiten können  –  und das auch erfolgreich tun.

Die Beispiele zeigen: Es ist eine Sache, Ziele in einer Vereinbarung zu fixieren, eine andere, diese Ziele auch in den Köpfen und Herzen der Menschen zu verankern. Jahrzehntelang zementierte Glaubenssätze lassen sich nur mühsam durch andere ersetzen. Wer Menschen mit Behinderung stets als auf Fürsorge angewiesene Wesen mit Defiziten betrachtet hat, tut sich schwer damit, auf einmal das positive, ressourcen- statt defizitorientierte Bild von Menschen mit Behinderung, das die UN-BRK aufzeigt, zu übernehmen. Wichtig ist, dass sich in der Gesetzgebung das positive Bild widerspiegelt, denn das trägt erheblich dazu bei, einen Sinneswandel herbeizuführen. Bis sich das Bewusstsein der Gesellschaft insgesamt gegenüber Menschen mit Behinderung gewandelt hat, wird es jedoch möglicherweise länger dauern, als Menschen mit Behinderung und alle, die im behindertenpolitischen Bereich aktiv sind, sich das wünschen. Die UN-BRK ist ein Meilenstein auf einem Weg, der noch weiter beschritten werden muss.

Wenn wir das tun, werden sich vielleicht in zwanzig, dreißig oder fünfzig Jahren jüngere Leute wundern, wenn sie erfahren, dass Menschen mit Behinderung einmal nicht selbstverständlich am gesellschaftlichen Leben teilhaben konnten  –  zum Beispiel, weil sie keine Arbeit fanden. Auch wir können uns heute viele Sachen nicht mehr vorstellen, die noch nicht allzu lange her sind. Etwa, dass Frauen vor 1918 in Deutschland nicht wählen durften. Auch um das Wahlrecht zu erlangen, hat es langer Auseinandersetzungen bedurft.

Wenn also irgendwann in der Zukunft ein jüngerer Mensch fragt, wie Menschen mit Behinderung damals  –  also heute  –  gelebt haben, kann ihm ein betagter Mensch erzählen, wie das war, als Menschen wegen ihrer Behinderung arbeitslos waren oder am Arbeitsplatz diskriminiert wurden. Und er kann weitere Beispiele nennen, etwa, dass sich blinde Menschen auf der Straße und in Gebäuden nicht zurechtfanden, weil es nicht überall taktile Leitlinien gab, dass sehbehinderte Menschen sich oft verletzten, weil Treppen nicht kontrastreich markiert waren, dass sie ihr Leben gefährdeten, weil Autos fuhren, die akustisch nicht wahrnehmbar waren, dass Leute im Rollstuhl in manche Häuser nicht hineinkamen, weil es weder Rampe noch Aufzug gab, dass Gebärdensprache nur selten eingesetzt wurde und Leichte Sprache den meisten kein Begriff war. "Unglaublich", wird dann der jüngere Mensch sagen. "Das kann man sich heute gar nicht mehr vorstellen."

Ute Stephanie Mansion (50) ist Redakteurin der "Sichtweisen".



Kurzinfo: Forum schlägt Gesetzesänderungen vor

Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen, ein parteiunabhängiger und verbandsübergreifender Zusammenschluss, hat kürzlich anlässlich des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland vor zehn Jahren Vorschläge für Gesetzesänderungen vorgestellt. Sie sollen dazu beitragen, die BRK umzusetzen. "So müssen beispielsweise die Bestimmungen dahingehend geändert werden, dass private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zu angemessenen Vorkehrungen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden", sagte der Sprecher des Forums, Horst Frehe. Auch beim Ende 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetz gäbe es Nachbesserungsbedarf. Die Vorschläge beziehen sich auf 14 Artikel der BRK. Es geht beispielsweise um unabhängige Lebensführung und Regelungen für mehr Barrierefreiheit. Um Verbesserungen im Bereich Arbeit und Beschäftigung zu erreichen, schlägt das Forum eine Beschäftigungspflicht Schwerbehinderter von zehn Prozent vor; bisher sind es fünf Prozent. Das Forum versteht die Vorschläge als Aufschlag für eine umfassende Diskussion. Der DBSV wird sich mit ihnen auseinandersetzen.

Das PDF findet man im Internet, indem man etwa "fbjj", "Vorschläge" und "2019" in eine Suchmaschine eingibt.

Termine & Tipps:

Termine

Wanderwoche im Harz

15.-22.9.2019
AURA-Pension "Brockenblick"

Geführte Wanderungen durch den Harz.

Infos und Anmeldung unter
Tel.: 0 39 43 / 2 62 10
E-Mail: info@aurapension.de

Microsoft Outlook und OneNote Version 2016

22.-28.9.2019
AURA-Hotel Saulgrub

Schulung für blinde und sehbehinderte Arbeitnehmer, die den Umgang mit Microsoft Outlook und OneNote erlernen möchten.

Infos und Anmeldung (bis 31.8.) bei
"Bildung Ohne Barrieren" (BOB) unter
www.bildung-ohne-barrieren.de/angebote/seminaranmeldung.html

oder Anmeldeformular anfordern unter
Tel.: 0 78 44 / 91 15 02
E-Mail: info@bildung-ohne-barrieren.de

Studienreise Aserbaidschan

23.9.-1.10.2019
Studienreise für Blinde, Sehbehinderte und Sehende.

Infos und Anmeldung bei
Gerhard Mörmann
Tel.: 069 / 97 84 32 22
E-Mail: g.moermann@t-online.de

Skat-Turnier in Duisburg

27.-29.9.2019
Duisburg

11. Deutsche Mannschaftsmeisterschaft des DBSV im Skat für blinde und sehbehinderte Menschen und deren Freunde.

Infos und Anmeldung (bis 4.9.) unter
Tel.: 030 / 28 53 87-281
E-Mail: skat@dbsv.org

Skat-Turnier in Wernigerode

18.-20.10.2019
AURA-Pension "Brockenblick"

25. Rathaus-Pokalturnier sowie 11. Finalrunde der aktuellen Saison im Skat des DBSV für sehbehinderte Menschen und deren Freunde.

Infos und Anmeldung unter
Tel.: 0 39 43 / 26 21 26
E-Mail: info@aurapension.de

Aufbautraining Apple Mac

21.-24.10.2019
AURA-Hotel Timmendorfer Strand

Seminar mit Jürgen Fleger zum Umgang mit einem Macintosh-Computer.

Infos und Anmeldung unter
Tel.: 0 45 03 / 6 00 20
E-Mail: info@aura-timmendorf.de

iPhone-Seminar für Fortgeschrittene

26.-27.10.2019
AURA-Hotel Timmendorfer Strand

Aufbauseminar für erfahrene Nutzer des iPhones mit Jürgen Fleger.

Infos und Anmeldung unter
Tel.: 0 45 03 / 6 00 20
E-Mail: info@aura-timmendorf.de

TanzIN-Festival 2019

25.-27.10.2019
Duisburg

Eine Veranstaltung für Anfänger und Fortgeschrittene mit und ohne Seheinschränkung. Die Teilnehmer lernen Schritte und Figuren zu Tänzen aus den Bereichen Standard und Latein.

Mehr Infos und Anmeldung (bis 23.7.) bei
Helmut Jürgen
Tel.: 02 31 / 55 32 62
E-Mail: h-juergen.87@t-online.de
www.tanzeninklusiv.de

Musikwoche in den bayerischen Bergen

18.-24.11.2019
AURA-Hotel Saulgrub

Chorsingen und Musizieren, Notenkenntnisse sind nicht erforderlich.

Informationen und Anmeldung bei
Rosa Maria Dotzler
Tel.: 0 36 41 / 21 94 62
Mobil: 0170 / 89 45 395
E-Mail: r.m.dotzler@online.de

Tipps

b-bobs-Literaturpreis für Menschen mit Behinderung

Für den 2. b.bobs-59 Literaturpreis für Menschen mit Behinderung können bis zum 15. September Beiträge zum Thema "Es hört sich an wie eine Melodie" eingereicht werden. Sprache und Form des Geschriebenen sind jedem selbst überlassen. Es können Geschichten, Märchen, Tagebucheinträge, Briefe oder Gedichte mit maximal fünf A4-Seiten eingereicht werden. Die Beiträge werden in einer Anthologie veröffentlicht. Für die ersten drei Plätze gibt es 250, 150 und 100 Euro, der vierte bis zehnte Preis ist jeweils ein Buchpaket.


Einsendungen möglichst per Mail mit dem Stichwort "Es hört sich an wie eine Melodie" an
info@geest-verlag.de

oder per Post an
Geest-Verlag
Wettbewerb "Es hört sich an wie eine Melodie"
Lange Straße 41a, 49377 Vechta

Qualifizierungsangebot PROJob! für Arbeitssuchende

Mit PROJob! hält die blista ein neues Angebot für Arbeitssuchende bereit. Es richtet sich an blinde oder sehbehinderte Berufsein- und -umsteiger, die eine Berufsausbildung oder Umschulung in den kaufmännischen und informationstechnischen Berufen aufnehmen möchten. Vorausgesetzt werden grundlegende Fähigkeiten in digitaler Textverarbeitung und Kommunikation sowie in der Nutzung des Internets und der üblichen digitalen Hilfsmittel. Die Qualifizierung dauert bis zu sechs Monate und beinhaltet ein sechswöchiges Praktikum.


www.blista.de/ausbildung-und-beruf
Ute Mölter
Tel.: 0 64 21 / 606-500
E-Mail: rehaberatung@blista.de

Forum:

Vom Abenteuer, eine Firma zu gründen

Eine gute Idee für eine Firma zu haben, ist das eine. Die Idee in die Tat umzusetzen das andere. Unsere Autorin, die eine hochgradige Sehbehinderung hat, wagte mit einer Partnerin den Schritt in die Selbstständigkeit: Sie gründeten in Wien ein Unternehmen, das Veranstaltern hilft, Menschen mit Behinderungen als Kunden zu erreichen, zu gewinnen und zu halten.

Von Martina Gollner  


Ich hätte nie gedacht, dass ich einmal eine Firma gründen würde. Obwohl meine Eltern selbstständig waren, mein Vater als Kunstschmiedemeister, der auch Lehrlinge ausgebildet hat. Ich bin quasi über der Werkstatt groß geworden. Auf diese Weise habe ich miterlebt, wie aufwendig es sein kann, sein eigenes Unternehmen zu führen, deshalb habe ich auch erstmal einen anderen Weg eingeschlagen. Ich bin von Geburt an hochgradig sehbehindert. Aufgewachsen bin ich in einem winzigen Dorf in der Süd-Ost-Steiermark in Österreich. Das Leben auf dem Land hat zunächst viele Vorteile für ein sehbehindertes Kind: Weil der Bürgermeister der nächstgelegenen Stadt gleichzeitig der Direktor der Schule war, habe ich während meiner Volks- und Hauptschulzeit immer Unterstützung durch Lehrerinnen und Lehrer erfahren  –  dafür hat sich auch die Frühförderung durch die Pädagoginnen des Ottilien Instituts in Graz eingesetzt. Und ich war die erste Schülerin der Hauptschule Fehring mit einem PC als Hilfsmittel am Platz! Je älter ich wurde, desto belastender wurde das einst so idyllische Landleben. Der Schulbus fuhr nur zweimal täglich; Gleichaltrige fuhren mit Fahrrad, Moped und machten den Führerschein. Ich hingegen war immer von anderen abhängig.

Wahrscheinlich ist das der Grund dafür, dass Freiheit und Unabhängigkeit die wichtigsten Werte für mich sind. Um unabhängig zu werden, musste ich in die Großstadt ziehen, und das größte öffentliche Verkehrsnetz bot mir Wien.

Ich habe zu studieren begonnen, mir aber nie überlegt, wie es nach dem Studium weitergehen soll. Rückblickend denke ich, dass diese Zeit wichtig für meine persönliche Entwicklung war  –  ich glaube nicht an vergeudete Jahre. Ich denke, dass man sich gerade als Mensch mit einer Behinderung ruhig etwas mehr Zeit nehmen kann, um sich zu orientieren.

Ein Wendepunkt war meine Entscheidung, "Soziale Arbeit" an der Fachhochschule Campus Wien zu studieren. Dieses Studium hat mir auch zu meinem jetzigen Teilzeit-Job als Sozialarbeiterin bei der "Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs" verholfen, denn im Rahmen eines Orientierungspraktikums wollte ich mich endlich wieder mit dem Thema "Sehbehinderung" auseinandersetzen. Seit dem Jahr 2011 unterstütze ich das Team der Beratungsabteilung und bin mittlerweile auch Behindertenvertrauensperson.

Kommen wir jetzt zu meinem zweiten Standbein, dem in der Veranstaltungsbranche: Im Jahr 2016 habe ich mit meiner ehemaligen Schulkameradin Christina Riedler die Beratungs- und Kommunikationsagentur "FullAccess Event Services OG" gegründet. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Veranstalter zur Verbesserung der Zugänglichkeit, um die Kundengruppe der Menschen mit Behinderungen zu erreichen, zu gewinnen und zu halten.

Ich liebe Musik, habe mich aber lange nicht getraut, große Veranstaltungen zu besuchen. Zu groß war die Angst, mich im Getümmel nicht mehr zurechtzufinden und "verloren zu gehen". Bei vielen Konzertbesuchen im In- und Ausland haben Christina und ich erfahren, was alles möglich ist: In Großbritannien beispielsweise ist es gang und gäbe, dass eine Eintrittskarte für die Begleitperson kostenlos ist und die Plattform allen Menschen mit Behinderung offensteht. Österreich hat Nachholbedarf, wenn es darum geht, Besucherinnen und Besucher mit Behinderungen einzuladen. Veranstalter spüren keinen rechtlichen und politischen Druck, und Behinderung wird immer noch mit der Benutzung eines Rollstuhls gleichgesetzt.

Aufgrund unserer Erkenntnisse konnten wir den Status quo unmöglich so lassen und haben unsere Idee bei Wettbewerben eingereicht. Ein universitäres Gründerzentrum hat sich für die Idee interessiert, uns in ein Förderprogramm aufgenommen und uns bei einem Projektantrag an die Wirtschaftsagentur Wien unterstützt. Die Wirtschaftsagentur hatte jedoch eine Auflage für die Förderung  –  nämlich eine Firma zu gründen. Also habe ich meine anfänglichen Bedenken über Bord geworfen und mich in das Abenteuer "Social Entrepreneurship" (deutsch: soziales Unternehmertum) gestürzt. Allein der Gründungsprozess war ein Gewaltmarsch, denn kein Amt und keine offizielle Stelle konnte uns beispielsweise darüber Auskunft geben, von welcher Rechtsform eine Firma, deren Mitgründerin eine Behinderung hat, profitieren könnte. Wir wurden sogar an Beratungsstellen verwiesen, die zu diesem Zeitpunkt schon monatelang nicht mehr existierten. Bei einer der Gründerberatungen wurde Christina sogar davon abgeraten, mit einer Person mit Behinderung ein Unternehmen zu gründen, denn das "Risiko" wäre einfach zu groß.

Mittlerweile haben wir mehrere Pilotprojekte, unter anderem mit der Arena Wien und dem Donauinselfest abgeschlossen, bei denen wir unsere Konzepte verwirklichen konnten. Seither unterstützen wir Veranstalter mit unseren Dienstleistungen bei der Inklusion von Besucherinnen und Besuchern mit Behinderungen.

Seit 2017 leiten wir unter anderem den Infopoint für Menschen mit Behinderungen beim Donauinselfest, Europas größtem Open-Air-Festival mit freiem Eintritt. Wir sind die ersten Ansprechpartnerinnen für alle Anfragen von Menschen mit Behinderung. Diese Kooperation wird in diesem Jahr fortgesetzt. Für die Zukunft wünsche ich mir, dass viele weitere Veranstaltungen folgen.

Martina Gollner (37) ist Sozialarbeiterin und Agentur-Gründerin in Wien.  


Mehr Infos unter www.fullaccess.at


Dazu ein Bild: Martina Gollner trägt eine dunkle runde Brille und einen glänzenden Blazer. Ihr kinnlanges Haar ist nach links gekämmt (vom Betrachter aus).

Leserbrief: TÜV hätte Elektrofahrzeug nicht freigeben dürfen

Der Leserbrief von Lothar Schubert in den "Sichtweisen" 1-2/2019 hat mich an eine Reportage erinnert, die am 22. Dezember 2017 in der Sendereihe "Notizbuch" auf Bayern 2 lief. Es wurde lobend dargestellt, dass die Post eigenständig ein Elektromobil hat entwickeln lassen, das für die Zwecke der Paketzustellung geeignet sei. Dann war der Erfahrungsbericht einer Fahrerin zu hören, die täglich mit diesem Fahrzeug ihre Arbeit verrichtet. Alles war positiv, aber sie sagte, dass sie manchmal mit ihrem Fahrzeug über den Schotterstreifen am Rand der Straße fahre, um das fahrende Auto hörbar zu machen. Sie wollte damit Rücksicht auf alte Leute nehmen. Ich bin ein einfaches Gemüt und denke, dass der TÜV ein solches für manche Verkehrsteilnehmer nicht wahrnehmbares Fahrzeug gar nicht hätte freigeben dürfen für den alltäglichen Einsatz.

Hans Sülau, Frankfurt  

Rätsel

In der folgenden Anekdote geht es um den Dramatiker Christian Dietrich Grabbe, in dessen Werken Schlachten eine Rolle spielen ("Napoleon oder die hundert Tage"). Im Text verstecken sich  –  auch über Wortzwischenräume und Satzzeichen hinweg  –  diese zehn militärhistorischen Begriffe: Armee, Flotte, Garde, General, Parade, Schlacht, Stellung, Tete, Ulan und Zug. In welcher Reihenfolge kommen sie im Text vor?


Kritik

Der Dramatiker Christian Dietrich Grabbe (1801-1836) war auch ein gefürchteter, witziger Kritiker. Einmal gastierte an drei Abenden in Folge in einer Paraderolle mit Zugaben ein Tenor namens Hahn. Grabbe sollte dessen Gastspiel für seine Zeitung besuchen. Sogar der äußerst kulante "General-Anzeiger" bat ihn um seine Stellungnahme. Am nächsten Tag las man in seiner flotten Kritik, über die viele Leser hämisch lachten: "Und als der arme, eitle Hahn zum dritten Mal krähte, ging Petrus hinaus und weinte bitterlich."

Text und Scherenschnitt: Thomas Christian Dahme  


Bitte senden Sie die Lösung bis zum 20. Mai an den
DBSV
Rungestr.19, 10179 Berlin

oder per E-Mail an
sichtweisen@dbsv.org


Alle richtigen Einsendungen nehmen Ende Dezember an einer Verlosung teil.


Dazu ein Bild: Der Scherenschnitt zeigt Grabbe im Profil: Sein Haaransatz ist hoch, er trägt ein weißes Hemd und Anzugjacke.

Lösung des April-Rätsels

  1. Nürnberg
  2. Sevilla
  3. Windsor
  4. Orléans
  5. Algier
  6. Lonjumeau
  7. Portici
  8. Granada
  9. Venedig
  10. Legnano
  11. Capua
  12. Reims
  13. Lammermoor
  14. Loudun
  15. Mahagonny


Kurzinfo: Forum  –  im direkten Austausch

Leser schreiben für Leser: Schicken Sie Ihre Geschichten, Empfehlungen oder Leserbriefe an

sichtweisen@dbsv.org

oder per Post an
DBSV
Redaktion "Sichtweisen"
Rungestr.19, 10179 Berlin

Panorama:

Gesellschaft

Pride Parade zieht durch Berlin

"Behinderte, verrückte, eigensinnige und normalgestörte Menschen" sowie alle, die sie unterstützen möchten: Sie sind eingeladen, mitzumachen bei der Pride Parade (deutsch etwa: Parade des Stolzes), die am Samstag, 22. Juni, durch Berlin zieht. Beginn ist um 15 Uhr. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wollen sich selbstbewusst so zeigen, wie sie sind, und gegen Diskriminierung demonstrieren. Das Motto der diesjährigen Parade ist "Kämpfe verbinden  –  Normen überwinden".

Die Pride Parade wird von einem Bündnis aus behindertenpolitischen, psychiatriekritischen und weiteren Einzelpersonen organisiert. Mit der Parade wollen sie kundtun, dass Teilhabe und Inklusion noch nicht verwirklicht sind; sie fordern Barrierefreiheit und Assistenz für alle.

Bei der Parade kann ein Unterstützungsteam jederzeit angesprochen werden, es gibt Möglichkeiten zum Ausruhen, und die Redebeiträge werden in Gebärdensprache übersetzt.

Der Umzug startet an der Jannowitzbrücke mit einer Kundgebung und endet am Kottbusser Tor mit einer Schlusskundgebung und einem Bühnenprogramm. Dabei wird die "Glitzerkrücke" verliehen, ein Negativpreis, der für Vereine, Unternehmen, Institutionen oder Gesetze bestimmt ist, die sich nach Meinung der Verleiher "besonders darin ausgezeichnet haben, Behinderte und Verrückte auszugrenzen und zu benachteiligen".

Mehr infos unter www.pride-parade.de

Kultur

"Sommerblut": Inklusives Kulturfestival in Köln

"Glaube" lautet das Schwerpunktthema der 18. Ausgabe von "Sommerblut", einem inklusiven Kölner Kulturfestival, das vom 25. Mai bis 11. Juni dauert. Ob der Glaube an Gott, an Wunderheilungen, Feen, Astrologie, Ufos, die Kraft der Liebe oder das Gute im Menschen  –  "Sommerblut" bringt an 24 Spielorten im ganzen Kölner Stadtgebiet unterschiedliche Sichtweisen zusammen. Auf dem Programm stehen Theaterstücke, Tanz, Musik, Comedy und Ausstellungen.

Der Anteil barrierearmer Veranstaltungen liegt nach Angaben der Organisatoren bei rund 90 Prozent. Das Rezitationsstück "Sacrificio" und die Performance-Installation "Flying Fish" sind für sehbeeinträchtigte Gäste geeignet. An einzelnen Tagen bieten die begehbare Tanzinstallation "Seed", die Performance "Youtopia" sowie das Musiktheaterstück "Der Golem" Audiodeskription an. Musikdarbietungen gibt es auch von Georgette Dee, der Mischa Gohlke Band und dem Duo Blind & Lame.

"Sommerblut" versteht sich als "Festival der Multipolarkultur", das heißt als Kulturfestival, das unterschiedliche gesellschaftliche und politische Standpunkte und Identitäten verbindet. Sowohl an der Organisation als auch an den Aufführungen sind zahlreiche Menschen mit Behinderung beteiligt.

Mehr Infos unter www.sommerblut.de

Medizin

Retina Implant AG stellt den Betrieb ein

Die Retina Implant AG stellt ihre Geschäftstätigkeit ein. Das gibt das Reutlinger Unternehmen, das subretinale Netzhautchips entwickelte und Patienten mit Retinitis pigmentosa (RP) einpflanzte, auf seiner Website bekannt. Die Aktionäre hätten am 19. März in einer außerordentlichen Hauptversammlung die Auflösung der Gesellschaft beschlossen. Das wirtschaftliche Potenzial hätte nicht ausgereicht, um das Unternehmen fortzuführen, da RP eine seltene Erkrankung sei und damit der Markt für den Sehchip und die Transkorneale Elektrostimulation klein. Weiter heißt es auf der Website: "Die Anteilseigner des Unternehmens haben daher die bisherige Unternehmensleitung mit der geordneten, verantwortungsbewussten und sozialverträglichen Abwicklung der Gesellschaft beauftragt. Im universitären Umfeld wird es voraussichtlich wieder Forschungsarbeiten zur Retinaprothetik geben."

Mehr Infos unter www.retina-implant.de

Auszeichnungen

Projekte aus aller Welt ausgezeichnet

"Independent Living and Political Participation" (deutsch etwa: Unabhängiges Leben und politische Partizipation): Das war das Thema einer Konferenz des Zero Projects im Februar in Wien. Das wissenschaftliche Projekt setzt sich durch Netzwerk-Arbeit für die UN-Behindertenrechtskonvention ein. In Wien wurden 66 innovative Praktiken und zehn innovative Politikansätze aus aller Welt ausgezeichnet. Nur ein deutsches Angebot war darunter, nämlich die Hörfilm-App von Greta & Starks. Weitere Angebote, die ausgezeichnet wurden, sind zum Beispiel: "Sctyl" für ein System zur internetbasierten Stimmabgabe in Australien, "Jugend Eine Welt" für inklusive Sportangebote in Österreich und "Step Hear" für eine Orientierungsapp für blinde und sehbehinderte Nutzer in Israel.

Zu den ausgezeichneten Politikansätzen gehört beispielsweise die EU-Disability Card, ein Pilotprojekt der Europäischen Kommission, das einen europäischen Schwerbehindertenausweis in acht Mitgliedsstaaten anbietet  –  Deutschland gehört nicht dazu.

Mehr Infos unter www.zeroproject.org

Projekte

Dunkelparcours für sehende Jugendliche

Der Verein TheaterSpiel & Schule bietet in Berlin-Hellersdorf ein neues Projekt an: "Stockfinster, der Dunkelparcours" heißt es und richtet sich an sehende Kinder und Jugendliche. Eröffnet wird der Dunkelparcours am 5. Mai, dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Der Dunkelparcours ist ein lichtloser, labyrinthischer Raum, in dem sich mehrere Wahrnehmungsstationen befinden, mit deren Hilfe sehenden jungen Menschen die Welt blinder und sehbeeinträchtigter Menschen nahegebracht werden soll. Zum Beispiel sollen Gerüche erraten und Oberflächen ertastet werden. Der Verein gestaltet das Projekt mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit und ohne Handicap sowie mit geburtsblinden und sehbehinderten Menschen. Wer den Parcours durchlaufen möchte, wird von sehbehinderten, blinden oder sehenden Guides begleitet. Nach der Führung bereiten die Kinder und Jugendlichen das Erlebte mit einem Theaterpädagogen spielerisch nach.

Der Verein sucht noch blinde und sehbeeinträchtigte Menschen, die Kinder und Jugendliche durch den Parcours führen. Es gibt eine Aufwandsentschädigung.


Stockfinster, der Dunkelparcours
Alte Hellersdorfer Straße 47, Berlin-Hellersdorf


Weitere Infos bei
Janina Göldner
Tel.: 0177 / 1 87 68 48
E-Mail: dunkelparcours@gmail.com
www.theater-spiel-schule.de

Nachruf

Trauer um Rolf Strycharz

Rolf Strycharz, der langjährige Skatwart des DBSV, ist am 20. März im Alter von 71 Jahren verstorben. Kurz zuvor hatte er noch den DBSV-Skatmarathon in Bebra geleitet. Mitarbeiter des DBSV, die ihn kannten, zeigten sich tief betroffen. Rolf Strycharz war bei den Skatspielern und -spielerinnen sehr geschätzt. Er hat in den vergangenen Jahren die DBSV- Skatveranstaltungen vortrefflich organisiert und geleitet und die DBSV-Skatseiten im Internet gepflegt. Im Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg engagierte er sich im Vorstand.

Ein Skatspieler schrieb dem DBSV: "Er (Strycharz) wird nicht nur mir, sondern allen blinden und skatbegeisterten Menschen, die ihn kannten, mit seiner ruhigen und souveränen Art und Weise in herzlicher und guter Erinnerung bleiben."



AURA-Hotels: Entspannter Urlaub ohne Barrieren

AURA-Hotels und -Pensionen sind Orte, die speziell auf die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen zugeschnitten sind. Insgesamt fünf Häuser bieten die ganze Bandbreite angenehmer Urlaubsunterkünfte, von der familiär geführten Pension bis zum 3-Sterne-Wellness-Hotel. Von der See bis in die Berge: Die AURA-Hotels liegen in den schönsten deutschen Ferienregionen und sind ideale Ausgangspunkte für Ausflüge, auf Wunsch mit sehender Begleitung. Alle Unterkünfte sind barrierefrei eingerichtet und bieten ein umfangreiches Begegnungs- und Veranstaltungsprogramm. Auch für Seminare und Gruppenfreizeiten sind die Häuser sehr gut geeignet.


Die Standorte von Nord nach Süd:

  • Aura-Hotel Boltenhagen (Mecklenburg-Vorpommern):
    Tel.: 03 88 25 / 3 70-0
  • Aura-Hotel Timmendorfer Strand (Schleswig-Holstein):
    Tel.: 0 45 03 / 60 02-0
  • Aura-Pension Wernigerode (Sachsen-Anhalt):
    Tel.: 0 39 43 / 26 21-0
  • Aura-Pension Rochsburg (Sachsen):
    Tel.: 03 73 83 / 8 38-00
  • Aura-Hotel Saulgrub (Bayern):
    Tel.: 0 88 45 / 99-0

Mehr Infos im Internet unter www.aura-hotels.dbsv.org

Menschen:

Schreiben aus Leidenschaft

Freunde rieten ihm, eine Autobiografie zu schreiben, denn Dieter Kleffner hatte etwas zu erzählen: nämlich, wie er trotz etlicher Augenoperationen, Erblindung und Chemotherapien seinen Humor und seinen Lebensmut nie verloren hat. Er veröffentlichte zunächst ohne Verlag und schrieb weiter, weil es ihm guttat. Inzwischen hat ein Buchverlag den blinden Autor unter Vertrag genommen.

Von Dieter Kleffner  


Als ich mit Mitte Fünfzig mein erstes selbstverfasstes Buch überreicht bekam, war ich bereits blind. Meine Finger strichen ehrfürchtig über den Einband. Die Daumenkuppe bog die Buchseiten und ließ sie zurückschnellen. Der Geruch von frisch gedrucktem Papier wehte mir entgegen. Dieses Buch machte mich mit seiner Veröffentlichung zu einem Buchautor.

Einige Jahre zuvor hatten mir Freunde geraten: "Wer nach zwölf Augenoperationen erblindet ist, nach zwei Krebserkrankungen einen Arbeitsplatz in der Physiotherapie aufgeben musste und seinen Humor dann immer noch nicht verloren hat, der muss ein Buch darüber schreiben."

Mein Sohn beschaffte mir einen Computer mit einem Sprachprogramm und erklärte die ersten Schritte, damit ich mich autodidaktisch in die Anwendungen des PC einarbeiten konnte. Das Zehnfinger-Tippsystem kannte ich noch von meiner alten Schreibmaschine. Das Schreiben am PC ging immer flotter und füllte bald den Entwurf für meine Autobiografie. Zuerst entstand eine leidvolle Krankenakte, die ein kaum noch lebenswertes Dasein widerspiegelte. Aber nein, dieses traurige Bild passte nicht zu mir! Trotz der üblen Erlebnisse hatte mein Leben nicht nur aus Chaos bestanden. Wer meinen ungebeugten Humor verstehen sollte, musste erfahren, wie ich von Kindesbeinen an in meine Behinderung hineingewachsen war. Meine Autobiografie sollte anderen Betroffenen Mut machen.

Das Schreiben ordnete meine Gedanken und Gefühle. Manche Anekdoten ließen mich schmunzeln, andere drückten auf die Tränendrüsen. Mehrere Verlage wollten das Manuskript drucken, doch nur gegen eine Kostenbeteiligung des Autors in vier- bis fünfstelliger Höhe. Das war für mich keine Option  –  Aufgeben aber auch nicht. Die Lösung hieß "Selfpublishing".

Wer ein Buch im Selbstverlag herausgibt, ist für seinen Text selbst verantwortlich. Der Selfpublisher-Verlag übernimmt das Manuskript und Cover-Design des Autors ohne die Prüfung eines Verlagslektors. Er gibt das Werk ohne fachliche Endkontrolle in Druck. Verlage wie BoD-Norderstedt sorgen für eine ISBN und platzieren das Buch im allgemeinen Buchhandel. Auch die Abrechnungen werden gegen geringe Verwaltungsgebühren übernommen.


Lokal- und Hörzeitungen berichteten

Für mein Lektorat engagierte ich eine befreundete Deutschlehrerin. Meine Tochter ist Kommunikationsdesignerin und sorgte für die Schrift- und Cover-Gestaltung. Wer solche Helfer nicht hat, kann sie über den Selfpublishing-Verlag gegen Gebühr buchen oder die Angebote im Internet nutzen.

Im Jahr 2012 brachte ich meine Autobiografie mit dem Titel "Im Testprogramm des Schicksals" als Taschenbuch und E-Book auf den Buchmarkt. Die Lokal- und Hörzeitungen berichteten darüber.

Um nichtbehinderten Menschen einen tieferen Einblick in die Welt behinderter Menschen zu geben, veröffentlichte ich im Jahr 2015 den Gesellschaftsroman "Ein Tag für Blinde, Lahme und Verrückte". Er zeigt, dass Menschen, die gelernt haben, ihre Krankheit oder Behinderung anzunehmen, tiefe Zufriedenheit und Glück erfahren können. Manchmal entwickeln sie sogar aus ihrer gesundheitlichen Schwäche eine Kraft, die auch auf Gesunde mitreißend wirkt.

Die Westdeutsche Blindenhörbücherei Münster (WBH) produzierte beide Bücher für ihre Mitglieder als Hörbuch. Während dieser Zeit wurde ich Mitglied im literarischen Arbeitskreis blinder und sehbehinderter Autoren "BLAutor" (www.blautor.de).

Immer häufiger rückte ich in den Fokus der Presse. Die TV-Wissenschaftssendung "Weitwinkel" aus Münster besuchte mich mit ihrem Team in Hattingen zum Thema blind schreiben und veröffentlichte das Video bei YouTube. Ebenso besuchte mich die Bild-Zeitung mit einem Kamerateam.


Verlagsautor: der Ritterschlag

Was als Selfpublisher begonnen hatte, mündete in die Zusammenarbeit mit dem Edition Paashaas Verlag. Vom Selfpublisher zum Verlagsautor zu werden, fühlte sich an wie ein Ritterschlag. Bei künftigen Buchprojekten musste ich mich nicht mehr finanziell um das Lektorat, das Design und die Vermarktung kümmern. Zur Vereinbarung mit dem neuen Verlag gehörte jedoch, dass ich künftig auch an öffentlichen Lesungen teilnehmen und auf Facebook präsent sein sollte. Da ich selbst nicht aus meinen Büchern vorlesen kann, bat ich befreundete Autorinnen um deren Lesebegleitung. Parallel dazu studierte ich themenbezogene Vorträge ein. Dieses Konzept hat sich bis heute bewährt.

Ich erweiterte meine literarischen Tätigkeiten bei den nächsten drei Büchern im Genre Kriminalroman und Thriller. Ferner beteiligte ich mich an Buchprojekten und Anthologien. Im Künstler-Radioplanet-Berlin wählten die Leser meinen neuesten Buchtitel "Autorenstolz" zum "Thriller des Jahres 2018". Diesen Titel gibt es seit März 2019 bei der WBH-Münster ebenfalls als Hörbuch.


Schreiben bis zu acht Stunden täglich

Das Schreiben ist für mich nun zu einem leidenschaftlichen Lebensinhalt geworden. Wenn in meinem Kopf ein ganzer Plot entstanden ist, dann recherchiere und schreibe ich täglich bis zu acht Stunden. Während einer Schreibblockade überarbeite ich alte Manuskripte. Bis ein Manuskript druckreif ist, vergehen sechs bis zwölf Monate.

Wer auf dem hart umkämpften Buchmarkt als Autor wahrgenommen werden will, kommt um Facebook nicht herum. Diese Plattform bietet Autoren die Möglichkeit, Leser zu erreichen, die fern der Reichweite der Lokalpresse sind. Facebook mit einem Screenreader zu besuchen, ist allerdings sehr abenteuerlich. Aber mit Abenteuern lassen sich bekanntlich spannende Bücher füllen!

Dieter Kleffner (62) ist freiberuflicher Autor und lebt in Hattingen.


Mehr Infos unter www.dieterkleffner.de


Dazu ein Bild: Dieter Kleffner sitzt an einem Tisch, auf dem Bücher liegen. Lächelnd hält er sein Buch "Autorenstolz" in die Kamera. Er hat kurzes Haar und trägt ein Hemd.

Service:

Orientierung auf dem Zeltplatz

Zelten kann abenteuerlich sein, auch oder besonders, wenn man nichts oder nur wenig sieht. Um nicht plötzlich ein fremdes Zelt zu betreten, hat unser Autor einige Tipps und Tricks parat. Als blinder Camper hat er vieles selbst ausprobiert, um sich ohne sehende Begleitung zurechtzufinden. Neue und altbewährte Technik hilft dabei ungemein.

Von Michael Ritter  


Die meisten Campingplätze sind für blinde und sehbehinderte Camper, was die Orientierung angeht, doch ein wenig herausfordernd. Das gilt besonders für die Zeltwiese. Sie ist einerseits sehr wandelbar, mit stetig neu entstehenden und wieder verschwindenden Hindernissen, von Zelten über Schnüre bis zum auf dem Boden stehenden Campingkocher, und zum anderen oft frei von befestigten Wegen.

Für mich als blinder Mensch mit einem unzuverlässigen Mini-Sehrest kommt es stark auf die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort an  –  das gilt auch für die Wahl des richtigen Zeltstandortes. Ich muss die Dinge so gestalten, dass ich auch ohne jede visuelle Wahrnehmung meinen Weg finde, was nicht immer einfach ist.

Mein aktueller Lieblingscampingplatz besticht durch eine für mich gute Struktur, und auch wenn der Weg von meinem Stammplatz zu den Waschräumen doch manchmal ein wenig sportlich ist, fühle ich mich hier einfach pudelwohl. Nach einem ersten Wochenende mit sehender Begleitung finde ich nun alles Wesentliche allein, auch mehrere Wanderwege, die vom Campingplatz abgehen, sodass ich nicht immer nur auf dem Platz bleiben muss.

In Sachen Orientierung hilft auch die Wahl des richtigen Standorts für mein Zelt, das ich natürlich nicht gern mitten auf die Zeltwiese stelle, sondern eher an den Rand und möglichst so, dass ich auf dem Weg zur Toilette und anderen Zielen markante Punkte und Orientierungslinien zur Verfügung habe. Daneben helfen auch der am Platz entlang verlaufende Bach und die nur tagsüber befahrene Straße auf der anderen Seite.

Außer dem richtigen Standort gibt es weitere kleine Tricks, die die Orientierung und das Wiederfinden des eigenen Zeltes erleichtern.


Mit Schlüsselfinder das Zelt finden

Falls ich mal einen etwas ungünstigeren Standort erwische, hänge ich einfach einen Schlüsselfinder an mein Zelt bzw. unter mein Vordach, dessen Fernbedienung ich immer dabeihabe. Wenn ich einigermaßen in der Nähe bin, kann ich auf Knopfdruck das Signal auslösen und mein Zelt akustisch orten. Wichtig ist, das Gegenstück nicht im Zelt selbst aufzuhängen, denn das dämpft den Schall teils so sehr, dass man aus einigen Metern Entfernung nichts mehr hört. Und natürlich muss das gewählte Modell eine gute Reichweite haben. Von Bluetooth rate ich eher ab  –  die Reichweite ist meistens zu gering.

Aktuell nutze ich einen Schlüsselfinder von vodeson, der auf Wunsch gleich mit vier Empfängern kommt, man kann sich also auch gegen leere Batterien im Empfänger absichern. Apropos Batterien: Auf der Rückseite des Senders habe ich mit etwas Isolierband eine Ersatzbatterie angeklebt, denn wir wissen ja alle, wann Batterien am ehesten leer sind.


Erleuchtung in der Nacht

Wer noch ein wenig Sehrest hat, dem hilft besonders im Dunkeln vielleicht auch eine Campingleuchte, eine Stirnlampe, eine am Zelt angebrachte Taschenlampe oder ein Knicklicht, das Zelt nach einem nächtlichen Toilettengang wiederzufinden. Bei Knicklichtern sollte man aber auf Qualität achten, die meisten zum Beispiel bei Amazon verkauften Produkte glimmen nach wenigen Minuten nur noch müde vor sich hin. Eine interessante Alternative sind übrigens auch Markierungsleuchten für Fußgänger. Mein Modell leuchtet enorm hell, blinkt auf Wunsch hektisch und kann für die Orientierung sehr nützlich sein, solange es nicht von einem netten, aber genervten Nachbarn ausgeknipst wird.


GPS: Ortung mittels Smartphone

Es kann auch durchaus sinnvoll sein, die GPS-Koordinaten des Zeltes auf dem Smartphone zu speichern, beispielsweise mithilfe der App BlindSquare. Auf einer großen Wiese ist die Ortung oft erstaunlich genau, und man kommt mit Smartphone-Unterstützung ziemlich nah ran, worauf dann beispielsweise der Schlüsselfinder die Arbeit übernehmen kann. Das gleiche gilt natürlich auch für andere wichtige Punkte auf dem Platz wie Waschräume oder den Kiosk. Auch Breadcrumb-Apps wie MyWay Classic könnten hier vielleicht hilfreich sein, das habe ich aber noch nicht ausprobiert.


Auch ein Kompass ist nützlich

Um sich auf der Wiese zurechtzufinden, kann nicht zuletzt auch der Kompass eine Hilfe sein, sei es ein sprechendes Gerät für blinde Menschen, das ich selbst jedoch noch nicht ausprobiert habe, oder der iPhone-Kompass. Ich schaue vor allem vor dem Zeltaufbau darauf, damit ich weiß, wo wann die Sonne scheint und wie ich mein selbstgebautes Vordach platzieren sollte, damit ich im Sommer nicht zu sehr geröstet werde und mein Zelt im Winter genug Sonne abbekommt, um tagsüber zu trocknen.

In Sachen Orientierung sollte man auf jeden Fall auch weniger optimale Situationen im Blick behalten. Nachts um drei im strömenden Regen nach dem Toilettengang sein Zelt wiederzufinden könnte deutlich herausfordernder sein als erwartet, und den Schlüsselfinder zu benutzen, ist um diese Zeit vielleicht ein wenig unhöflich. Also lieber vorsorgen und die eine oder andere Alternative einplanen.


Tricks beim Zeltauf- und -abbau

Wer in Sachen Zeltaufbau noch ein wenig unsicher ist, der sollte es vielleicht erst einmal im Garten oder im Wohnzimmer üben. Kleiner Tipp: Ich habe immer eine feste Plane oder einen Poncho dabei und benutze ihn während des Aufbaus als Unterlage für das Zubehör, damit im Gras nichts verloren geht.

Typische Gegner beim Zeltaufbau sind Wind und Regen. Ersterer ist natürlich umso tückischer, wenn man sein Zelt nicht sehen kann. Der Trick ist, alle Komponenten entweder zu beschweren oder gleich mit einem Hering in den Wind am Boden zu befestigen, und zwar so, dass sie sich nicht von selbst lösen können.

Überhaupt hilft ein wenig Disziplin entscheidend dabei, all seinen Krempel wieder mit nach Hause zu bekommen. So sammeln sich beim Aufbau bei mir meist eine ordentliche Zahl an Packbeuteln. Diese stopfe ich immer sofort in den Packbeutel meines Zelts und hole ihn, wenn ich ankomme, als erstes aus dem Rucksack. An seiner Kordel knote ich ihn irgendwo fest, vorzugsweise am Rucksack. Es ist außerdem hilfreich, nichts aus dem Rucksack oder Beutel zu nehmen, was man nicht sofort verbaut, und alle Taschen direkt wieder zu verschließen.

Bei der Wahl des richtigen Zeltes kommt es natürlich auf den eigenen Geschmack an. Ich habe mich für ein recht kleines, freistehendes Einmannzelt mit zwei Apsiden (Stauräumen) entschieden. Andere brauchen mehr Platz oder bevorzugen Popup-Zelte. Ich persönlich würde aber für Einsteiger eine freistehende Bauweise bevorzugen, das ist für den Aufbau allein schlicht einfacher und auch weniger einsturzgefährdet, falls man mal an der falschen Schnur hängenbleibt.

Außerdem sollte man sich als jemand, der blind oder sehbehindert ist, angewöhnen, das Zelt immer komplett verschlossen zu halten, auch wenn man bald nochmal rein muss. Haben sich nämlich einmal irgendwelche Insekten ins Zelt geschlichen, wird es ohne Sehkraft schwierig, sie wieder loszuwerden. Manche schwören darauf, den Eingangsbereich mit Insektenspray einzusprühen, meine Erfahrungen sind hier aber eher durchwachsen.

Wenn man über den Zeltplatz geht, sollte man tunlichst etwas unter den Füßen haben, und seien es nur stabile Flipflops. Versehentlich auf einen Zelthering zu treten, kann nämlich ziemlich schmerzhaft sein, und es lauert noch manches andere Ungemach im Gras.

Auch für den Zeltabbau gibt es einen kleinen Trick: Türen zu, Heringe raus und alles in eine Ecke schütteln, dann weiß man, ob man nicht doch etwas im Zelt vergessen hat. Bei mir war es einmal ein Hut, den ich später dann doch recht intensiv gesucht habe. Leben und lernen.

Michael Ritter (47) lebt in Wiesbaden. Der Text ist ein Auszug aus seiner ausführlichen Darstellung zum Thema Zelten auf seinem Blog: https://blindleben.blogspot.com/#n2018/#n12/campingtipps-fur-blinde.html

Medien:

Bücher

Nächste Ausfahrt Zukunft

Ein Buchtipp von Anja Beduhn, Norddeutsche Hörbücherei


Was bleibt? Was ändert sich? Und was macht das mit uns? In seinem neuen Buch blickt Ranga Yogeshwar auf die sich rasch wandelnde Welt. Die digitale Revolution, Fortschritte in der Gentechnik und die Entwicklungen der künstlichen Intelligenz greifen auf fundamentale Weise in unser Leben ein. Doch oft betrachten wir das Neue mit alten Augen und verkennen, dass der Fortschritt uns selbst verändert. Für Ranga Yogeshwar ist die eigene Erfahrung entscheidend. So berichtet er von seinen Besuchen in einem Klonlabor in Südkorea, einer Auswilderungsstation auf Sumatra, von unterirdischen Eishöhlen auf Spitzbergen und den zerstörten Atomanlagen in Fukushima. Seine Erlebnisse und Experimente inspirieren ihn, engagiert und kritisch über unsere Welt im Wandel nachzudenken und den Fortschritt in seinem Gesamtzusammenhang zu begreifen. Ein informatives, aber auch sehr unterhaltsames Buch.

Ranga Yogeshwar: Nächste Ausfahrt Zukunft. Geschichten aus einer Welt im Wandel
DAISY-CD (10:30 Stunden)
Sprecher: Ben Soyka

Das Lied der toten Mädchen

Herbst 1997: Auf dem Wilzenberg wird eine junge Frau tot aufgefunden, ermordet durch einen Stich ins Herz. Der Täter lässt nichts zurück außer einer Spieluhr, die "Hush little baby" spielt. Gegenwart: Jan Römer, Reporter für ungelöste Kriminalfälle, rollt mit seiner Kollegin Mütze das Verbrechen neu auf. Dann wird wieder eine Frau getötet  –  und wieder lässt der Täter eine Spieluhr zurück. Fesselnd und spannend!

Linus Geschke: Das Lied der toten Mädchen
DAISY-CD (6:41 Stunden)
Sprecher: Peter Unglert
Preis: 29 Euro

Zu bestellen beim BIT-Zentrum
Tel.: 089 / 5 59 88-136 oder -144 (AB)
E-Mail: bit-bestellservice@bbsb.org

Hörfilme

Was uns nicht umbringt

Als Vater zweier jugendlicher Töchter mit einer eigensinnigen Ex-Frau, die zugleich seine beste Freundin ist, einem schwermütigen Hund und seinen eigentümlichen Patienten braucht Psychotherapeut Max wahrlich keine neue Herausforderung. Aber wenn Sophie, eine spielsüchtige Frau mit Beziehungsproblemen, stets zu spät in seiner Praxis erscheint, gerät Max' vertraute Welt ins Wanken. Eine unverhoffte Begegnung der beiden führt zu Verstrickungen. Und es passiert, was nicht passieren sollte: Der Therapeut verliebt sich in seine Patientin. Max ist hin- und hergerissen zwischen Gefühl und Verstand, zwischen seiner Patientin und der Frau, die er liebt. Der Film erzählt mit melancholischer Heiterkeit von Sinnkrisen und Herzensangelegenheiten in der Mitte des Lebens.

Was uns nicht umbringt
Drama, Deutschland 2018
Regie und Drehbuch: Sandra Nettelbeck
Mit August Zirner, Johanna ter Steege, Barbara Auer u.a.
Audiodeskription: No Limits Media
Als DVD und Blu-ray erhältlich

Die Kinder der Utopie

Sechs junge Erwachsene  –  drei mit, drei ohne Behinderung  –  treffen sich zwölf Jahre nach ihrer Grundschulzeit wieder. Schon einmal hat der Regisseur Hubertus Siegert die Mädchen und Jungen porträtiert: Sein Film "Klassenleben" (2005) erzählte von einer Berliner Grundschulklasse, in der Kinder mit und ohne Behinderungen und mit unterschiedlichen Begabungen gemeinsam lernten. Nun begegnen sie sich wieder und blicken auf ihr eigenes Leben und auf das der anderen. Die gemeinsame Schulzeit hat die jungen Menschen geprägt.

Der Film "Die Kinder der Utopie" wird nur an einem einzigen Abend in den deutschen Kinos gezeigt: am Mittwoch, 15. Mai. An diesem Aktionsabend soll das Kino zum Erlebnisort werden: In Gesprächsrunden soll es einen Erfahrungsaustausch über Inklusion geben.

Die Kinder der Utopie
Dokumentarfilm, Deutschland 2019
Regie und Drehbuch: Hubertus Siegert
Kino-Aktionsabend in zahlreichen Kinos in ganz Deutschland: Mittwoch, 15. Mai


Mehr Infos und Karten reservieren unter www.diekinderderutopie.de


Dazu ein Bild: Ein junger Mann und eine junge Frau sitzen, die Schultern aneinander, auf einer Bank.

Anzeigen:

Hinweis

Manche Hilfsmittel, die von einer Krankenkasse finanziert wurden, bleiben in deren Eigentum und dürfen vom Versicherten nicht verkauft werden. Bitte achten Sie deshalb darauf, in privaten Kleinanzeigen ausschließlich Hilfsmittel aus Privateigentum anzubieten.

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MIWE Gesundheitszentrum

Unser Gesundheitszentrum ist barrierefrei und von allen Kassen zugelassen. Wir bieten Physiotherapie, Psychoonkologie, Schmerztherapie und Schulungen an. Unsere Lehrgänge und Fortbildungen werden über das Integrationsamt gefördert. Des Weiteren bieten wir eine Akutsprechstunde an. Auch eine Lip-, Lymph- und Venensprechstunde jeden zweiten Donnerstag ab 15.00 Uhr, Anmeldung erforderlich.


MIWE Gesundheitszentrum
Amtstraße 16, 03149 Forst/Lausitz
Tel.: 0 35 62 / 6 97 08 80
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Der neue Produktekatalog auf DAISY-CD ist da! Einfach anfordern!

Sie sind wieder da! Einige wahre Klassiker der früheren Firma Baum Retec AG, und sie werden nach wie vor in Deutschland gefertigt, nämlich durch die Firma Visiobraille in Jena.

Beispielsweise die Vario 340, früher bekannt als Supervario, mit 40 Braillemodulen, 6 Display-Tasten und modernster USB-C Konnektivität. Funktioniert mit allen gängigen Screenreadern und ist dabei nur ca. sechs Zentimeter schmal. Oder die Vario Ultra, ein Brailleterminal mit wahlweise 20 oder 40 Braillemodulen, einer 8-Punkte-Brailletastatur und vielen Features aus dem Baum-Pronto, darunter Texteditor, Rechner, PDF- und Excel-Viewer. Dank neuester Bluetooth-Hardware verbindet es sich problemlos mit dem Smartphone. Braillezeile und -Notizgerät in ultraschlankem Gehäuse. Oder die Poet-Familie, wahre Klassiker unter den Vorlesegeräten: Poet Compact 2 mit nur drei Tasten: Buch drauf, Knopf drücken und los geht's. Wer mehr Funktionalität braucht wie Dateispeicherung, MP3-Erzeugung oder DAISY-Player-Funktion wählt den Poet Compact 2 plus.

Rufen Sie uns an, wir freuen uns, Sie zu beraten. Auch die Abwicklung über die Krankenkasse übernehmen wir auf Wunsch gerne.


Com-M Communication + Marketing
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Tel.: 0 77 64 / 9 33 37 00
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Individuelle Ausstattung und Betreuung mit Blinden- und Sehbehindertenhilfsmitteln seit über 30 Jahren.


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Wenn Sie es wünschen, präsentieren wir bei Ihnen vor Ort. Präqualifiziert für die Produktgruppe 07. Zertifizierter Fachhändler für Dragon Naturally Speaking speziell für Blinde. Autorisierter Fachhändler für JAWS und Lesephon®.


AASB M. Seidling
Tel.: 0 91 22 / 8 24 04
Homepage: www.aasb-seidling.de
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Landeshilfsmittelzentrum Dresden

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  • Großtastenfernbedienung Seki Large
    Die Seki Universalfernbedienung Large mit nur wenigen gut fühlbaren großen Tasten kann komplizierte Fernbedienungen für maximal zwei beliebige Geräte ersetzen. Neben Tasten zur Lautstärke- und Programmeinstellung verfügt die Seki Large über Zifferntasten zur Senderdirektwahl.
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Bestell-Nr.: M461  –  Preis: 17,90 Euro

  • Schnurgebundenes Großtastentelefon PhoneEasy 331ph
    Schnurgebundenes Telefon mit extra großen und übersichtlich gestalteten Tasten. Die einfache Handhabung sowie die drei Direktwahl-Fototasten sorgen dafür, dass Sie Ihre Liebsten schnell und unkompliziert erreichen können.
    • Wahlwiederholung
    • Hörerlautstärke stufenlos einstellbar
    • Hörgerätekompatibel mit eingebauter Induktionsspule
    • Kontrastreich (schwarze Tasten auf weißem Telefon)
    • Tastengröße: 3 * 2 cm

Bestell-Nr.: M537  –  Preis: 43,50 Euro


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  • Digitalradio Panasonic
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    • Maße (B / H / T): 25,1 * 13,8 * 9,1 cm
    • Farbe: Weiß

Bestell-Nr.: M423  –  Preis: 89,90 Euro


Gern können Sie unseren Katalog in Schwarzschrift, in Braille-Schrift oder auf DAISY-CD kostenfrei anfordern.

Wir freuen uns über Ihren Besuch in unserem Onlineshop. Diesen erreichen Sie unter: www.lhz-dresden.de


Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V.  –  Landeshilfsmittelzentrum
Louis-Braille-Str.6, 01099 Dresden
Tel.: 03 51 / 8 09 06 24
Fax: 03 51 / 8 09 06 27
E-Mail: lhz@bsv-sachsen.de

Blindenstiftung Deutschland

Stiften Sie Lebensfreude!

Blinde und sehbehinderte Menschen zu unterstützen, ihnen Türen zu öffnen und ihr Leben zu bereichern  –  das sind die Ziele der Blindenstiftung Deutschland.

Unterstützen Sie unsere Arbeit! Ihr Beitrag für die Blindenstiftung Deutschland fließt ohne Abzug ins Stiftungsvermögen und in Projekte, die blinden und sehbehinderten Menschen zugutekommen.


Stiftungskonto: Deutsche Bank Berlin
IBAN: DE 05 1007 0000 0015 8030 01
BIC: DEUTDEBBXXX
Telefon: 0 30 / 28 53 87-180
E-Mail: info@blindenstiftung.info
www.blindenstiftung.info

Papenmeier Hotline Service

Unser WIR für Ihren Notfall

kostenfreie Hotline: 0 23 04 / 94 61 18


F.H. Papenmeier GmbH & Co. KG
Talweg 2, 58239 Schwerte
Telefon: 0 23 04 / 94 6-0
E-Mail: info.reha@papenmeier.de
Internet: www.papenmeier-rehatechnik.de


Bildbeschreibung: Unser WIR für Ihren Notfall: Es ist eine Gruppe von drei RehaTechnik Mitarbeitern, zwei Männer und eine Frau, zu sehen, die lächelnd in die Kamera schauen.




Rückseite

Hörfilme einfach erleben

Alles rund um Audiodeskription

  • Aktuelles TV-Programm mit Audiodeskription
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  • Neue Hörfilme im Kino und auf DVD und weitere Neuigkeiten

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Service-Telefon: 0 30 / 25 55 80 800